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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-09-01 · 35 (1.9.1893) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
35 (1.9.1893)
Date
1893-09-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 660 Vesterreichifchr Wochenschrift Nr. 35 nur sehr ungern bekennt. Die ungerechte, unmenschliche Bedrückung der Juden haben ihn überzeugt, daß selbst der platonische Antisemitismus aus falschen Vorstellungen beruht. Auch die größeren Grundbesitzer protestiren gegen die Ausweisungen der Juden, denn sie wissen nur zu gut, daß sie ohne die Juden nicht gut existireu können. In Dorohoi sind sie so weit gegangen, dem Unter-Präfecten zu verbieten, Ausweisungsbefehle zu erlaffen. Nur die Regierung läßt sich hier, wie in Rußland, Sand in die Augen streuen. Sie übersieht, oder will die Proteste der Großgrundbesitzer, Capitalisten und Kaufleute übersehen, welche zugestchen, daß durch die Vertreibung der Juden das Land ruinirt wird. Rustschuk, 2. August. In Sistow verschwand ein achtjähriger Knabe, dessen Spuren drei Tage hindurch nicht aufgefunden wurden. Bald beschuldigte man die Juden, das Kind umgebracht zu haben, und 15 Leute begaben sich in Begleitung der Eltern des verschwundenen Knaben zum Staatsanwalt, um ihn zu bitten, in den jüdischen Häusern eine Untersuchung vornehmen zu laffen, was ihnen der Staatsanwalt abschlug. Hierdurch erbittert, begab sich die Truppe trotz der vorgerückten Nachtstunde zum Präfecten, bei welchem ihrer der nämliche Empfang wartete. Derselbe sagte ihnen wörtlich: „Euer unüberlegter Schritt ist nur erklärlich durch die schlechten Gesinnungen, die Ihr gegen einen Theil der Bevölkerung nährt, welcher Euch niemals etwas zu Leide gethan. Ich fordere Euch auf, gleich nach Hause zu gehen, wenn Ihr nicht als Störer der öffentlichen Ordnung festgenommen werden wollt. Die Behörde bedarf Eurer Rathschläge nicht und hat schon alle Maßregeln zur Auffindung des Kindes getroffen." Am nächsten Morgen traf in der That eine Depesche aus Kladowo ein, mit der Meldung, daß ein 8jähriqes Kind an Bord eines bulgarischen Schiffes durch die Stadt gekommen sei; einige Stunden später ließ man dasselbe in Orsowa anhalten. Es war der verschwundene Knabe aus Sistow, der eingestand, daß er davon gelaufen, um der schlechten Behandlung seiner Mutter zu entgehen. Schweiz. Professor Karl Vogt hat aus St. Gingolph, 15. August, folgende Erklärung veröffentlicht: Ich erhalte heute mit der Anfrage, ob ich mit dem Inhalt des Schriftstückes einverstanden sei. ein Gutachten des Herrn Dr. Nehrdorf, königl. preußischen Departements-Thierarztes für die Provinz Ostpreußen, datirt Königsberg, den 6. März 1893, über die Schächtfrage. Ich kann umso eher mit voller Ueberzeugung dem Gutachten des Herrn Dr. Nehrdorf in allen seinen Theilen zustimmen, als ich ebenso wie mein College Professor R. Birchow und andere Physiologen von Ruf dieselben Sätze, wenn auch in anderer Form, aufgestellt und vertheidigt habe. Die jetzige Agitation für Aufstellung eines Schächtverbotes in der Bundesverfassung halte ich, wie die ganze von Deutschland aus in die Eidgenossenschaft übergeleitete antisemitische Agitation, für ein Verbrechen an der Civilisation, und wenn die Motion angenommen werden sollte, würde ich diese Annahme als einen Schandfleck betrachten, der niemals auszutilgen wäre." Das angezogene Gutachten Virchow's, bestätigt in Berlin am 7. Juli d. I., gipfelt in folgenden Sätzen: „Wenn alle Bestimmungen des Rituals vollständig erfüllt, werden, was bei der Natur der Handlung sicher zu erwarten ist, so wird der Zweck des Schlichtens (unnöthige Quälerei zu vermeiden und durch vollständige Entfernung des Blutes das Fleisch für den menschlichen Gebrauch besser zu machen) in ungleich sichererer Weise erreicht, als durch irgend eine andere Art der Tödtung. Meiner Meinung nach kann daher mit irgend einem Schein von Recht nicht behauptet werden, daß das Schächten im Gegensatz zu anderen Arten des Schlachtens eine Thierquälerei sei." VermiMe«. Wien. (Feierliche Installation.) Freitag, am 1. September Abends 1ji 7 Uhr findet im israelitischen Tempel 9. Bezirk, Müllnergasse 21, die feierliche Installation des neugewählten Predigers, Herrn Dr. S. Gelbhaus aus Prag, statt. Wie«. (Requiem.) Im Tempel „Achdus Israel" 2. Bezirk, Rembrandtstraße 32, fand am 27. August, Abends 7 Uhr ein feierliches Requiem statt für den Heimgegangenen hebräischen Schriftsteller und Gelehrten Meier Kohn-Bi st ritz. Außer den Söhnen des Verblichenen und dem Vorsteher des Tempelvereines Hermann Löwy wohnten zahlreiche Freunde und Verehrer des verstorbenen Gelehrten der Andacht bei. Der neuengagirte treffliche Cantor Bernhard Klein aus Szatmar leitete die Andacht und die mit seiner mächtigen Stimme vorgetragenen Trauergesänge übten eine tiefe Wirkung. Wien, 30. August. (Israelitische Ferienc o l o n i e.) Von Frau Dr. Grünfeld geht uns die Mittheilung zu, daß von den heuer zum Landaufenthalte geschickten 200 Kindern am nächsten Montag, 4. September, die letzte Gruppe zurückkehren wird, und zwar kommen 55 Knaben aus Schattmannsdorf mittelst Staatsbahn um 5 Uhr 55 Min. Abends und 35 Mädchen von Petrau mittelst Nordbahn um 7 Uhr 25 Min. in Wien an. Wien. (Hundertjähriges Geschäfts-Jubiläum.) Die in weitesten Geschäftskreisen bekannte Großindustriellenfirma Ignaz Fuchs in Wien und Prag begeht demnächst die Feier ihres hundertjährigen Bestandes und wird dies Veranlassung zu Ovationen bieten, welche der Firma, die sich in der Papierbranche des besten Rufes erfreut, zugedacht sind. Wien. (Zu den Vorgängen in der Wiener S chn eide r genösse ns chaft.) Die Mißwirtschaft .in der Wiener Schneidergenossenschaft, welche sich in gewissenloser Vermögensgebahrung, Defraudirung, schlechter Buchführung äußerte, ist von der diese Woche abgehaltenen Generalversammlung sanctionirt worden. Wieso dies gekommen? Es stehen nämlich an der Spitze dieser Genossenschaft Antisemiten hellster Couleur und ein Antisemit, sei er auch der größte Lump, verliert in den Augen seiner Genossen nichts an Reputation und ist noch immer ein großer Ehrenmann. Sollen es nur so weiter treiben, die Herren Antisemiten, endlich werden den weiten, von niedrigen Strebern verführten Volksschichten denn doch die Augen aufgehen und die Nemesis wird sie erreichen, gegen welche auch ein Antisemit nicht ungestraft sündigen darf. Wien. (Kalender der Oesterreichisch-israelitischen Union.) Soeben kommt uns der zweite Jahrgang des von der „Oesterreichisch-israelitischen Union" herausgegebenen „Kalenders für Israeliten" zu. Derselbe zeigt eine größere Anzahl von Ergänzungen und interessanten Bereicherungen. So fand das Gesetz zur Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der Juden und die im Grunde desselben genehmigten Cultusgemeinden in Oesterreich Aufnahme. Ferner bringt das elegant ausgestattete Buch das Organisationsstatut des im October zu eröffnenden Seminars für Rabbiner und Lehrer. Interessante literarische Beiträge von L. A. Frankl, Dr. Ad. Jellinek, Dr. Güdemann und I. Jaeger in Wien, von Dr. Kayselin g in Budapest und Obercantor Ed. Birnbaum in Königsberg in Preußen bilden eine wahre Zierde des Buches und werden eine gewiß sehr willkommene Lectüre bilden. Wir kommen auf das gelungene Werk nächstens noch zurück. E. B. Wien. (Hetze gegen jüdisch eAerzte.) In unserer vorwöchentlichen Nummer haben wir an leitender Grelle das von dem sattsam berüchtigten Judenfresser Psenner im „Volksfreund" inscenirte Haberfeldtreiden gegen die jüdischen Aerzte Wiens des Ausführlichen besprochen. Psenner setzt die Hetze gegen jüdische Aerzte ungescheut und ungestraft fort, und zwar veranlaßt dadurch, daß der Wiener Stadtrath wieder einige Juden zu Armenärzte ernannt hat. Die städtischen Armenarztstellen sind bekanntlich bei beschwerlichstem, aufreibendsten Dienst auf's kärglichste dotirt und der Stadtrath macht nur aus der Noth eine Tugend, wenn er Juden zu diesen mit aufreibender Dienstleistung verbundenen Stellen beruft. Die arischen Bewerber sind entweder aus oben angedeuteten Gründen in verschwindender Minderheit oder sie sind nicht gehörig qualificirt, so daß dem Stadtrathe, will er nicht die vitalsten Interessen der armen Bevölkerung hintansetzen, nichts Anderes übrig bleibt, als zu jüdischen Competenten zu greifen, Beweis dessen, daß der Status der städtischen Concepts- und Administrativ-Beamten, welche bei unendlich weniger Dienstleistung weit besser entlohnterscheinen, kaum ein halbes Dutzend jüdische Beamte ausweist. Schließlich bringt Psenner noch eine Zusammenstellung der in Wien domicilirenden Aerzte nach Confessionen geordnet, aus welcher unsere Behauptung, daß die arischen Aerzte die reicheren Bezirke als Domicil wählen, bestätigt erscheint. Wir geben diese Zusammenstellung im Nachstehenden wieder:

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