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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-08-25 · 34 (25.8.1893) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
34 (25.8.1893)
Date
1893-08-25
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 636 Oesterreichische Wochenschrift Nr. 34 Fortschritten zu berichten, welche die beregte Angelegenheit in der letzten Zeit gemacht hat. Bisher war die Ausbildung jüdischer Krankenpflegerinnen ein privates Unternehmen, gestützt auf einige wenige Männer; die Ausbildungsstätte war und blieb das Krankenhaus der isr. Gemeinde in unserer Stadt. Jede ausgebildete Schwester wurde selbstständig, hatte für ihr Fortkommen allein zu sorgen, wenn sie nicht in einem Hospital ein feste Anstellung fand. In den interesiirten Kreisen wurde dann der Wunsch rege, eine feste Organisation zu gründen und eine Oberleitung zu schaffen, welche sich mit den Angelegenheiten der Schülerinnen und Schwestern befasse. Heute besteht der „Verein für jüdische Krankenpflegerinnen", dessen Mitglieder durch einen beliebigen Jahresbeitrag die Wohlfahrt der Schwestern fördern helfen. Neun Herren (darunter 4 Aerzte) bilden den Vorstand des Vereins, welchen die activen Schwestern und die Schülerinnen sich unterstellt haben. Der Zweck des Vereines besteht darin: 1. jüdische Mädchen zu Krankenpflegerinnen heranzubilden, die allen an tüchtige Krankenpflegerinnen zu stellenden Anforderungen Genüge leisten; 2. unter Leitung des Vereins ausgebildete, beziehungsweise geprüfte jüdische Krankenpflegerinnen (Schwestern) gegen festzustellendes Honorar, auf Erforderniß auch unentgeltlich als Armen-Krankenpflegerinnen dem Publicum ohne Unterschied der Confession zur Verfügung zu stellen. Um nun einem weiteren Publicum Einblick in die Verhältnisse der Pflegerinnen zu gewähren, soll hier das Wesentlichste aus dem Reglement für Schülerinnen und Schwestern veröffentlicht werden: I. Bedingungen für die Aufnahme von Schülerinnen. § 1. Zu Krankenpflegerinnen können Mädchen jüdischer Confeffion herangebildet werden, welche a) > zwischen dem 21. und 36. Lebensjahre stehen (unter besonderen Verhältnissen sind Ausnahmen gestattet); b) sich eines tadellosen Rufes erfreuen; c) vollständig gesund und ununterbrochen arbeitsfähig sind (insbesondere dürfen Störungen des Nervensystems nicht vorliegen); d) mindestens tüchtige Elementarkenntniffe besitzen; e) Uebung in den gewöhnlichen häuslichen Verrichtungen haben. ß 2. Jedem Aufnahmegesuch sind beizulegen: a) ein von der Bewerberin selbst verfaßter Lebenslauf, mit genauer Angabe der Gründe, welche dieselbe zur Krankenpflege führen; b) ein Geburtsschein; c) ein Leumundszeugniß und genügende Referenzen; d) Schulzeugnisse. Nach Einlieferung der erwähnten Papiere wird eventuell der Bewerberin ein Fragebogen zugesandt, welcher ausgefüllt zurückzuschicken ist. § 3. Persönliche Vorstellung beim Vorstande oder an einer von demselben zu bezeichnenden Stelle außerhalb Frankfurts ist dringend erwünscht. H. Vorschriften für die Lehrzeit. § 1. Die Schülerinnen werden zum Zwecke der Ausbildung in der Regel einem jüdischen Hospital überwiesen. § 2. Die Schülerinnen haben sich streng an die Hausordnung des betreff. Hospitals zu hatten, sowie den Anordnungen ihrer Vorgesetzten unbedingt Folge zu leisten. § 3. Die Dauer der Lehrzeit soll in der Regel ein Jahr währen. Innerhalb des ersten Vierteljahres (Probezeit) können die Schülerinnen auf Antrag der ausbildenden Aerzte wegen Untauglichkeit zur Krankenpflege aus dem Verein entlassen werden, später soll die Entlassung nur stattfinden, wenn grobe Pflichtverletzung vorliegt. Der Schülerin steht es jederzeit frei, nach 14tägiger Kündigung bei ihren Vorgesetzten ihr Verhältniß zum Verein zu lösen. 8 4. Die Schülerin hat während ihrer Lehrzeit freie Station, Kost, Wohnung, Heizung und Wäsche, ferner ein Taschengeld von 30 Mark vierteljährlich. Aus diesem Reglement geht deutlich der Geist hervor, in welchem die Angelegenheiten der Schwestern von jetzt ab durch den Vereinsvorstand geführt werden sollen, der Geist der äußersten Toleranz und der Menschlichkeit. Für die materielle Wohlfahrt der Schwestern ist nicht nur zur Zeit ihrer Arbeitsfähigkeit, sondern auch bei Krankheit, Alter, Invalidität ausgiebig durch die Möglichkeit der Pensionirung gesorgt. Schon heute bietet der Verein den Schwestern ein gemeinsames „Heim", in dem sie Erholung und geistige Anregung finden werden. Als zweite Bildungsstätte für Schülerinnen ist das „Jüdische Asyl" in Köln gewonnen worden. So sieht denn der Vereinsvorstand schon heute auf eine erfolgreiche Thätigkeit zurück. Und nun ist die Zeit gekommen, daß wir junge Mädchen, die zum Beruf der Krankenpflege die rechte Neigung in sich 'ühlen, auffordern, sich bei uns zu melden und sich unserer Führung anzuvertrauen. Mögen recht viele, recht tüchtige kommen, um vereint mit unseren bisher bewährten Schwestern an dem edlen Liebeswerke mitzuarbeiten! Anfragen und Meldungen sind zu richten an den Schriftführer des Vereins für jüdische Krankenpflegerinnen, Herrn Dr. Schlesinger, Königswarterstraße 3, Frankfurt a. M. Zur Chsrakterlstrungdes verhafteten Paulus Mayer. Von dem berufstüchtigen Lehrer und Notär der israelit. Gemeinde in Semlin, Herrn Bern. Kohn, erhielt ich vor Kurzem folgende mündliche Mittheilung: Vor 8 Jahren kam ein russischer Jude, der bei Gelegenheit der ersten russischen Mafsacres ein Auge verloren, behufs dessen Operirung er nach Wien und Paris reisen mußte — mit einem gläsernen Auge, von Dr. Löw, Rabbiner aus Szegedin, sehr warm empfohlen und mit Reisekosten bis hieher versehen, hier an. Seine Frau und Kinder waren, ebenfalls von der Szegediner Gemeinde unterstützt, schon um einige Tage früher hier eingetroffen. Trotzdem die Semliner Cultusgemeinde sonst nicht in der Lage ist, gar zu flott mit dem Gelde herumzuschmeißen, machte die Erzählung der Leidensgeschichte des massacrirten Juden — er nannte sich Josef Kremnitzky — dennoch einen solchen Eindruck auf den Vorsteher, daß er ihm aus der Gemeindecasse 8 fl. ö. W. anwies. Bei dieser Gelegenheit theilte mir Kremnitzky mit — so erzählt Herr Kohn weiter — daß er nach Belgrad gehe, um vom russischen Consulat eine Unterstützung zu erlangen. Wirklich ging er hinüber und voller Freude schrieb er mir von dort eme Correspondenzkarte, daß er 10 Ducaten erhalten habe. Als er Tags darauf zurück kam, zählte er mir die 10 Ducaten auf den Tisch nieder, da mir die Sache unwahrscheinlich geschienen hatte. Er traf nämlich im Consulat einen Beamten, mit dem er in Odessa zusammen studirt hatte. Dieser freute sich des alten Cumpans und erwirkte ihm die 10 Ducaten beim Consul, trotzdem Frau und Kind seitens des Consulates bereits in die Heimat befördert worden waren. - In seiner überschwänglichen Freude über diesen uner- . warteten Erfolg versprach er, mir die hebr. Zeitschrift, die er in der Heimat redigire, zuzusenden. Es vergingen Jahre, ohne daß ich von Kremnitzky was gehört hätte, auch erhielt ich kein Blatt seiner angeblichen Zeitschrift zugeschickt. Eines Tages — es war vor 5 Jahren — sehe ich einen Fremden bei einer jüdischen Gastwirthin — es war die gewesene Schameste — und da er mir sehr bekannt vorkam, fixirte ich ihn.^ — Entschuldigen, Sie mein Herr — sprach ich ihn an — heißen Sie nicht Kremnitzky? „Nein!" war die Antwort. Ich entschuldigte mich damit, daß er einem Herrn auffallend ähnlich sehe, der vor einigen Jahren hier war, Kremnitzky heißt und mir versprochen habe, mir sein hebr. Blatt zuzusenden, das ich jedoch nicht erhielt. Er erklärte mir sodann, daß er Kremnitzky sehr gut kenne, er wäre ein höchst anständiger Mensch, (dies seine eigenen Worte) und wenn er Etwas versprochen und fein Wort nicht eingelöst habe, dann müsse er nur gestorben sein. Zu bemerken ist, daß er bei der Schameste stets unbedeckten Hauptes speiste, zur .Mahlzeit sich nicht wusch und nicht benschte, (das übliche Tischgebet nicht recitirte) überhaupt

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