Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 34 (25.8.1893)
- Date
- 1893-08-25
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 34 Orflerrrichifchr Wochenschrift Seite 635 Aargau, Schaffhausen, Thurgau, dagegen die französischen Can- > tone, sowie ein Theil der deutschen Schweiz. Hiemit ist natürlich das Schächtverbot noch nicht gesetzlich formulirt, sondern nur den gesetzgebenden Factoren die Directive gegeben, sich mit der Ausarbeitung eines solchen Gesetzes zu beschäftigen. Die katholischen Preßorgane waren bis zum letzten Augenblicke bemüht, die Katholiken zur Ablehnung des Jnitiativbegehrens zu veranlassen und die Katholiken dürsten auch größtentheils mit „Nein" gestimmt haben. Die Freiburger „Liberte" brachte noch Samstag einen zündenden Artikel über die Frage mit der Überschrift: „Pas tTabstention!“ (keine Wahlenthaltung!), in dem das Wort „Non“ zwanzig Mal in Jnitialschrift gedruckt ist. Sehr beachtenswerth sind die Ausführungen, welche jetzt von der „Nordd. Allg. Ztg." in einem Leitartikel der Frage gewidmet werden: An die Spitze der „Bewegung" haben sich die Thierschutzvereine gestellt; die Begründungen des Antrages in der Presse, in Aufrufen und Denkschriften erweisen aber hinlänglich, daß es antisemitische Jnstincte sind, welche den eigentlichen Impuls gegeben haben. An der Hauptfrage, ob das Schächten wirklich eine mit den in unseren Cultnrstaaten vorhandenen oder zu pflegenden Ansichten von Humanität unvereinbare Art des Schlachtens darstellt oder nicht, wird leichten Schrittes vorübergegangen, um in die endlose Litanei der sattsam bekannten Klagen und Vorwürfe gegen die Juden hineinzugerathen. Die Bejahung jener Frage wird einfach vorweggenommen und dann eine verfassungsmäßige Nemedur verlangt zur Beseitigung einer angeblichen Rechtsungleichheit, indem das Thierguälen. welches den Christen verboten sei, nicht den Juden erlaubt sein dürfe. Der jetzt einer allgemeinen Volksabstimmung zu unterbreitende Initiativantrag, betreffend das Schächtverbot, hat eine längere Vorgeschichte, welche für ferner Stehende wesentlich dadurch von Interesse ist, daß sie in augenfälligster Weise illustrirt, wie ohnmächtig alle öffentlichen Erörterungen, Parlamentsdebatten u. s. w. sich erweisen, um eine agitatorisch erregte Menge zur Einsicht zu bringen in dir einem instinctmäßig erfaßten Begehren etwa anhaftenden logischen Widersprüche und Begriffsvermengungen. Es liegt aber auf der Hand, daß, wo das Recht des Staates auf Logik als Grundlage der Gesetzgebung verneint wird, der Begriff eines geordneten Gemeinwesens principiell ausgehoben ist. Bekanntlich ist auch im deutschen Reichstag in Folge von eingereichten Petitionen die. Schächtfrage schon zur Sprache gekommen, und zwar in der Sitzung vom 18. Mai 1887. Die Versammlung ging über die Sache zur Tagesordnung über, nachdem der Abgeordnete Windthorst in ruhig klaren Worten darauf hingewiesen hatte, daß in allen diesen Eingaben kein Moment klargestellt sei, wodurch eine Einschränkung der allen Staatsbürgern gewährleisteten Freiheit gottesdienstlicher Handlungen geboten oder gerechtfertigt wäre. Die Artikel 49 und 50 der eidgenössischen Bundesverfassung, welche die Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiren, enthalten den Satz: „Die freie Ausübung gottesdienstlicher Handlungen ist innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung gewährleistet." So lange also nicht der Nachweis geliefert ist, daß mit dem Schächten die Schranken der Sittlichkeit überschritten werden, charakterisirt sich ein Verbot desselben durch Instanzen, welche sich in ihren gesetzlichen oder administrativen Vorschriften nach der Verfassung zu richten haben, als ein unberechtigter Eingriff in die Cultirsfreiheit. Das Wiener „Deutsche Volksblatt" bringt einen Triumphartikel und freudestrahlend ruft es im Abendblatt vom Dionstag, den 22. August aus: „Der Sieg des Antisemitismus ist also ein glänzender." Es tröstet sich über die Niederlage seiner Gesinnungsgenossen in Frankreich, nachdem die Schweiz das Banner des Antisemitismus aufgehißt hat. Indessen haben bereits zahlreiche Geschäftsreisende Schweizer Fabriken die Folgen dieses antisemitischen Triumphes zu spüren bekommen. Jüdische Kunden, die sie besucht haben, erklärten, von nun an auf Waaren Schweizer Provenienz nicht mehr zu reflectiren. Herr Bernhard Hofbauer von der Firma Adolf & B. Hosbauer hat die Agitation eingeleitet, daß zahlreiche jüdische Geschäftsleute sich verpflichtet haben, Maaren aus der Schweiz nicht mehr zu beziehen, beziehungsweise nach Möglichkeit zu vermeiden, derlei Maaren auf Lager zu führen. Eine Reminisrrn;. Der Aufsatz: „Aus der Talmudschule" in Nr. 33 der „Oesterreichischen Wochenschrift" veranlaßt mich, folgende Remi nisccnz zu veröffentlichen. An dem jüdischen Congresse in Budapest,. der unter dem Cultusminister Baron Eötvös stattfand, nahm auch der Baron Philipp Schey als Delegirter theil. Im Jahre 1851 lernte ich ihn in Karlsbad kennen und als ich im Jahre 1856 nach Wien berufen wurde, nahte er sich mir wohlwollend und vertrauensvoll, so daß ich sein Berather in jüdischen Angelegenheiten wurde. Ich habe die von ihm erbaute Synagoge in Güns eingeweiht und später, als er eine Kinderbewahranstalt dort errichtete, an einem rituellen Diner, das er hervorragenden ungarischen Magnaten in seinem Hause gab, als Gast theilgenommen. Bon wahrhaft religiösem Eifer beseelt und von seiner couservativen Gesinnung geleitet, wollte er den orthodoxen Juden in Ungarn einen Dienst erweisen, wandte sich an mich und wünschte meinen Rath zu hören. In Folge dessen arbeitete ich eine Denkschrift aus, in welcher ich auseinandersetzte, daß die orthodoxen Juden unmöglich ihre künftigen Rabbiner aus einem von der Regierung zu errichtenden Rabbiner-Seminar holen können und daß diese Seminar-Zöglinge in der That die Bedürfnisse der orthodoxen ungarischen Gemeinden nicht befriedigen können. Man müsse daher die Rabbinerschule oder Jeschiba in Preßburg subventioniren, aber unter folgenden Bedingungen: Es müssen in derselben Bibel, hebräische Grammatik, Geschichte der Juden, Deutsch und Ungarisch vorgetragen werden. Gegen diese Disciplinen, bemerkte ich, ließe sich selbst vom orthodoxen Standpunkte aus nichts einwenden. Ein Rabbiner sollte doch die Bibel gründlich studiren, mit den Regeln der hebräischen Grammatik vertraut sein, die Geschichte des Judenthums und des jüdischen Volkes kennen, die Kenntniß der ungarischen und der deutschen Sprache besitzen, um mit den Behörden verkehren zu können. Privatim hatte ich mich geäußert, daß ich mir von dem Studium der hebräischen Grammatik viel verspreche. Denn die Grammatik ist eine absolute Herrscherin, deren Gesetzen sich Jedermann unterwerfen muß. Da gibt es kein Deuteln, keine scholastischen Interpretationen, keine scharfsinnigen Controversen, kein Belieben und keine Willkür, keine Streitsucht und keine Rechthaberei. Die Grammatik disciplinirt den Geist und gewöhnt den Verstand, den Sprachgesetzen zu gehorchen. Diese These wird auch von der Geschichte bestätigt. So oft die grammatischen Studien einen Aufschwung nahmen, begann auch das Berständniß der Bibel an Sicherheit und Objectivität zu gewinnen und die hagadische Willkür wurde zurückgedräng;. Baron Philipp Schey überreichte diese Denkschrift dem ungarischen Cultusminister und setzte auch die hervorragenden Führer der orthodoxen Partei von derselben in Kenntniß. Allein Alles war vergebens. Die Häupter der Orthodoxie wollten durchaus nicht auf die gemachten Vorschläge eingehen, ihnen fehlte die Einsicht, daß die Rabbinerschule in Preßburg im Lause der Jahre ihren Einfluß verlieren und allmälig verfallen müffe, wenn sie nicht den gebieterischen Forderungen einer Umgestaltung genügen werde. Die Zeit hat gelehrt, daß die Denkschrift im Rechte und im Interesse der Preßburger Schule abgefaßt war. Herr Aron Tänzer hat in seinem eingangs erwähnten Aufsatze den Niedergang der Preßburger Jeschiba aus eigener Erfahrung ausführlich dargestellt und ich selbst kann bestätigen, daß viele Preßburger Talmudjünger nach Wien sich wandten, um zu erfahren, ob sie in der Residenz ein neues Leben beginnen und fiir ihren künftigen Beruf sich ausbilden können. Vielleicht wird es der israelitisch-theologischen Lehranstalt in Wien gelingen, Preßburg zu belehren und zu bekehren, nicht etwa ein modernes Rabbiner-Seminar zu gründen, sondern die Rathschläge, die der Preßburger Jeschiba in der Denkschrift ertheilt wurden, zu befolgen. Baden. Dr. Ad. Jellinek. Verein zur Ausbildung jüdischer Krankenpflegerinnen. Frankfurt a. M. (Aufruf des Vereins für jüdische Krankenpflegerinnen.) In den letzten Monaten ist in den jüdischen Blättern öfters davon gesprochen worden, daß es an geschulten jüdischen Krankenpflegerinnen fehle, daß es Pflicht sei, Bildungsstätten zu finden, in welchen die Gelegenheit zur Erlernung des hohen und bedeutungsvollen Pflegerinnenberufs auch jüdischen Mädchen geboten werde. — Nun aber besteht in Frankfurt a. M. seit 4 Jahren eine Schule für jüdische Schwestern; fünf Pflegerinnen sind ausgebildet und walken eifrig ihres Amtes; 3 Schülerinnen geben Hoffnung auf baldige Vergrößerung der kleinen Schaar. Wenn aus Frankfurt heute auf den Inhalt jener Besprechungen eingegangen wird, so geschieht das, um von den