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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-08-25 · 34 (25.8.1893) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
34 (25.8.1893)
Date
1893-08-25
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 634 Vrsterreichtfchr Wochenfchrtst dix. 34 denke, wie civilisirt und wie — raffinirt! — weiter zu verfolgen. Denn schon in der Zeit vor dem Congrcsse wurden die Juden durch willkürliche Decrete und ungerecht in humanen Gesetzen successive von verschiedenen Ecwerbszweigen weggedrängt. Gestatten Sie mir, Ihnen einige Gesetze anzuführen, welche die „Culturgemeinde des Fortschrittes und Liberalismus im Osten", die Herren aus dem „östlichen Belgien" hinsichtlich der Fremden—in der Praxis wie gesagt, werden unter „Fremden" immer die heimischen Juden verstanden — erlassen haben und erbarmungslos durchführen: Ausschluß der Fremden vom Tabakverschleiß, Gesetz vom Jahre 1875; Expulfionsgesetz vom Jahre 1881, wird mit Vorliebe gegen Juden angewendet; Verbot der Eröffnung von Apotheken, Gesetz vom Jahre 1882; Verbot des Droguerienhandels, Reglement vom Jahre 1882; Ausschließung der „fremden" Aerzte von sämmtlichen Stellen an öffentlichen Spitälern, Gesetz vom Jahre 1865; „Fremde" dürfen nicht Börsenmakler und nicht Mitglieder der Handels- und Gewerbekammern sein, Gesetze vom Jahre 1886 — (aber die Beiträge für diese Kammern zu zahlen, sind sie verpflichtet). Besonders fruchtbar war in dieser Hinsicht die letzte Kaulmersession. Es wurde unter Anderem gesetzlich bestimmt, daß jüdische Kranke nur gegen Bezahlung in Staats- und Communalspitälern ausgenommen werden dürfen und wohlgemerkt: die Zahl der jüdischen Kranken darf niemals 10"/,> der im Spital jeweilig verpflegten Kranken übersteigen. Gibt es aber zufällig mehr jüdische Kranke, so mögen sie in einem Graben jämmerlich umkommen. Das kümmert die Rumänen wenig, obgleich die 350.000 rumänischen Juden doch auch Steuern zahlen und daher zur Erhaltung der Staats- und Communalspitäler beitragen; — da die Juden die rumänische Staatsbürgerschaft, auf die vom rechtlichen Standpunkte sie zehnmal mehr Anspruch haben, als viele der Minister, Deputaten rc., heutzutage unter keinen Umständen erhalten, so ist ihnen auch der Zutritt zu den Staats¬ und städtischen Aemtern, zur Advocatur und vielen anderen Wirkungskreisen verschlossen, die Verlockung zu höheren Studien ist daher für rumänische Juden nicht gar zu groß. Aber das genügt unseren Rumänen noch immer nichl; den Juden soll überhaupt die Erlangung von Wissen nach Thunlichkeit erschwert werden. Unser Ministerpräsident, der — wir wollen sehr höflich sprechen — nicht gerade zu den gebildetsten Männern unserer Zeit gezählt werden kann, hat, unterstützt von den Volksvertretern, in der vergangenen Session einige strenge Maßregeln vorgeschlagen, die dm Andrang der Juden zu den öffentlichen Schulen verhindern sollen und ohne große Mühe wurde diese himmelschreiende Ungerechtigkeit zum Gesetze gemacht. Demgemäß dürfen „Fremde" künftighin Forstschulen nur mit besonderer Erlaubniß des Unterrichtsministers und gegen baare Bezahlung besuchen; in den Kunst- und Gewerbeschulen dürfen sie nur als zahlende Externisten, deren Zahl auf Hundert angesetzt ist, und zwar nicht mehr als höchstens 20 studiren; in den Elementarschulen werden bei Unzulänglichkeit der verfügbaren Plätze die „echt" rumänischen Kinder vorgezogen, in den Lehrerbildungsanstalten dürfen „Fremde" überhaupt nicht ausgenommen werden. Und zur Erhaltung dieser Schulen zahlen diese 350.000 Fremden (lies Juden) einen ganz gewaltigen Beitrag! Man sieht also, welche „Rechte" die Juden haben. — Sie müssen zahlen und wieder zahlen und immer zahlen. Dann müssen sie die Blüthe der männlichen Jugend zum Militärdienste schicken und diese „Fremden" müssen sich gegebenen Falles zur größeren Ehre Rumäniens todtschießen lasten. Zum Entgelt hiefür können sie kein wie immer geartetes öffentliches Amt bekleiden und werden in jedem Erwerbe Schritt für Schritt durch Gesetze und Verordnungen beengt und bedrängt. Und, um km edlen Werke die Krone aufzusetzen, mißhandeln die Beamten bei jeder sich darbietenden Gelegenheit die — „Fremden"? Gott bewahre! blos die Juden; denn den fremden Christen wird kein Härchen gekrümmt. Erlauben Die mir, daß ich Ihnen aus einer rumänischen Zeitung, an der kein Jude mitarWtet oder irgendwie interesfirt ist, Einiges beispielsweise _zur Erhärtung anführe — denn wollte man alle Rohheiten knapp erzählen, die die rumänischen Juden seit dem Berliner Congreß schweigend erdulden mußten, man müßte Bände schreiben. Also, das rumänische Blatt ist die „Lupta", ein sehr gut unterrichtetes, ernstes Tagblatt, welches in seiner Nummer vom 24. Mai über die Rohheiten berichtet, welche bei der Ausführung des. an und für sich rohen Gesetzes, daß die Juden nicht auf dem Lande wohnen dürfen, verübt worden sind. Unter Anderem erzählt die genannte Zeitung: „Einer armen Frau, die den Transport ihrer Habseligkeiten nicht bezahlen konnte, wurde ihr zwei Monate altes Kind aus der Wiege gerissen und auf den Boden geworfen, die Wiege selber aber den Fuhrmann als Entschädigung gegeben. — Eine andere Frau lag gerade in Geburtswehen, als die Soldaten im Aufträge des Primars (Gemeindevorstehers) in ihre Stube drangen und sie zum Verlassen des Dorfes aufforderten. Da sie der Aufforderung selbstverständlich keine Folge leisten konnte, wurden ihre Sachen zum Fenster hinausgeworfen." Und wenn man den Rumänen vorhält, daß die Behandlung, die sie den Juden zu Theil werden lassen, keineswegs der freiheitlichen Verfassung, noch den diesbezüglichen Vorschriften des Berliner Congrcsses entspreche, dann erwidern sie, daß ja auch im gebildeten Westen allerorten der Antisemitismus blühe und gedeihe. Nun, ist auch der Antisemitismus im westlichen Europa eine bedauerliche Erscheinung, so hat er doch nicht die große Ausbreitung erlangt, wie in Rumänien, und wird sie auch nie und nimmer erreichen. Vor Allem ist in Rumänien der Staat als solcher antisemitisch, während in den meisten Ländern Europas, Bulgarien und Serbien nicht ausgenommen, in der Gesetzgebung der Grundsatz, daß Religion, Rasse oder Nationalität keine Unterschiede in den Rechten und Pflichten der betreffenden Staatsbürger begründen, anerkannt und auch in der Praxis streng eingehalten wird. Dann aber ist in Rumänien (im Gegensätze zum Bauernstände, der, wenn er nicht aufgehetzt wird, in bestem Einvernehmen mit den Juden lebt) fast die gesammte städtische Bevölkerung, ferner der größte Theil der Bojaren von Judenhaß erfüllt, während im Westen die Antisemiten einen minimalen Bruchtheil de?Bevölkerung bilden und überdies nicht das geringste Ansehen genießen. Und im Westen gibt es Richter, welche die Gesetze gegebenen Falles auch zum Schutze der Juden handhaben, während die Juden im östlichen Belgien vogelfrei sind. Die rumänischen Juden sind eben einfach Sclaven in ihrer Heimat. Und es ist nicht die allergeringste Hoffnung vorhanden, daß ihre Lage sich bessere. Wer auch sollte sich ihrer annehmen? Seit Frankreich die Suprematie verloren hat, gibt es keinen Staat mehr, der die Macht und zugleich die Neigung hätte, für 350.000 unterdrückte Menschenkinder einzutreten. Das wissen die Rumänen nur zu gut und deshalb fahren sie fort, den Anordnungen des Berliner Congresses zum Hohn und Spott die Juden in humaner Weise, das ist, durch drakonische Gesetze sanft und langsam von jedem Erwerbe abzudrängen, und es wird dann meinen unglückseligen Glaubensgenossen das eine Recht zugestanden werden, das Recht — Hungers zu sterben . . . O, wir haben es gar weit gebracht in der Civilisation . . . anno 1893 ... Jassy, im August. m. R. Zur Schächtsrage in der Schweiz. Bern, 21. August. Das Schweizer Volk hat gestern mit 189.250 Stimmen gegen 113.255 Stimmen das Schächtverbot, welches durch 80.000 Bolksunterschriften verlangt wurde, angenommen. 355.274 Schweizer Bürger enthielten sich der Abstimmung. Elf und ein halber Canton haben das Schächtverbot angenommen, zehn und ein halber Canton es verworfen; da es sich um eine Revision der Bundesverfassung handelte, war die Mehrheit des Volkes und der Cantone erforderlich. Für das Schächtverbot stimmten namentlich die Cantone Zürich, Bern,

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