Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 33 (18.8.1893)
- Date
- 1893-08-18
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Sette 622 Vefirrreichifche Wochenschrift Nr. 33 verehrungswürdigen Gattin riß, aufrichtig beklagen werden. Justinus war der Bruder des berühmten Botanikers Geheimrath Profeffor Dr. Ferdinand Cohn. Oscar Justinus wurde Freitag in Weißensee bestattet. Eine stattliche Versammlung hatte sich km Leichenhause des Friedhofes eingefunden, um dem Tobten das letzte Geleite zu geben. Es waren außer den nächsten Verwandten und einigen von den Vielen, denen der Verstorbene im Leben hilfreich wie immer beigestanden, meist Freunde aus der literarischen Welt. Prediger Dr. Lev in sprach die Trauerrede und schilderte in warmen Worten das Leben und Wirken des Verstorbenen. Berlin, 7. August. Bon einer intereffanten Verlobung berichten die Tagesblätter. Ludwig Fulda, der Dichter des „Talisman", hat sich mit der Schauspielerin vom „Deutschen Theater" Fräulein Jda Theumer in Maloja dieser Tage verlobt. Fräulein Theumer heißt eigentlich Theumann und ist die Tochter eines in Wien, ja in ganz Oesterreich wohlrenommirten Mannes, des Wiener Koscherselchfleischwaarenhändlers A. Theumann. Berlin, 6. August. Eine Schlägerei zwischen Juden und Antisemiten beschäftigte gestern die 137. Abtheilung des Schöffengerichts. Der Handlungskommis Jsiddr Steinfeld hatte dem Uhrmacher Lütger das Nasenbein zerschlagen und befand sich deshalb wegen schwerer Körperverletzung auf der Anklagebank. Wie Steinfeld angab, hatte er in der Nacht zum 30. April d. I. mit zwei Glaubensgenossen und Freunden an der Ecke der Lothringer- und Schönhauserstraße gestanden, um sich zu verabschieden. Da seien zwei junge Leute gekommen — wie sich später herausstellte die Uhrmacher Lütger und Baier — welche bei ihrem Anblick in lauter Weise ein Loblied auf Ahlwardt anstimmten. Lütger sei an ihn, den Angeklagten, herangetreten und habe gesagt: „Jude, was hast Du fiir einen schönen Cylinder auf, den hast Du Dir wohl unterm Mühlendamm gekauft. Gib mir mal etwas Feuer!" Der Angeklagte habe den Unverschämten gebührend zurückgewiesen und ün nächsten Augenblick sei eine allgemeine Schlägerei entstanden. Wer den ersten Schlag geführt, könne er nicht sagen, er wolle aber zugeben, von seinem Stocke Gebrauch gemacht zu haben. Die Beweisaufnahme bot besonders Abweichendes von den Angaben des Angeklagten nicht dar. Der Staatsanwalt verkannte nicht, daß der Angeklagte schwer gereizt worden sei, er habe aber mit einem gefährlichen Werkzeug eine erhebliche Verletzung zugefügt und müsse bestraft werden. Er beanttagte eine Gefängnißstrafe von zehn Tagen. Das Urtheil lautete nur auf zwanzig Mark Geldstrafe. Rees a. Rhein, 6. August. Die in Düsseldorf erscheinende „deutsch.uattonale Zeitung" von heute enthält folgende Jeremiade: „Ein Act unglaublicher jüdischer Anmaßung hat sich am vergangenen Sonnabend in Lahr beim Schluffe des Abiturienten-Examens abgespielt. Der israelitische Abiturient Ludw. Frank aus Nonnenweier hat sich in seiner „Abschiedsrede" in der Aula bei einem Vortrag über Lessing erlaubt (?), gegen den Antisemitismus loszuziehen. Der „Lahrer Anzeiger", ein Amtsverkündiger, in der Judenfrage also jedenfalls unparteiisches Organ, bemerkt hierüber: „Leider wurde dieser Act durch die Abschiedsrede des israelitischen Abiturienten L. Frank, der sich einige nicht vorgesehene Ausführungen über Judenknechtung, Volksausbeutung und Aehnliches erlaubte, das sich wie eine freisinnig-socialistische Wahlrede anhörte, sehr beeinträchtigt, so daß selbst des Direktors längere, meisterhafte Rede über den guten Geist in der Schule den unangenehmen Eindruck nicht zu verwischen vermochte. Wie wir hören, ist dem jungen Manne, der sich so sehr gegen die Disciplin der Anstalt vergangen (?), unter der er noch steht, zunächst das Abgangszeugniß vorenthalten (?) worden, bis zur Entscheidung durch die Oberschulbehörde." Hiezu wird der „Bad. Ldpst." von unbedingt vertrauenswürdiger Seite mit dem besonderen Bemerken der unbedingtesten Zuverlässigkeit des Mitgetheilten geschrieben: „Der Notiz in der „Lahrer-Zeitung" habe ich noch Folgendes beizufügen: Lebhaftes Bravo und Klatschen ertönte bei den markantesten Stellen und am Schluffe der Rede des Abiturienten Frank, nicht allein aus den Reihen der sehr zahlreichen anwesenden Stammesgen offen desselben, (Schrecklich!) sondern auch bei den Damen und den Commilttonen. (Welch ein Frevel!) Wir sahen sogar Beglückwünschungen seitens einzelner Lehrer. (Ehre diesen Ehrenmännern!) Es fiel besonders der verneinende, nur kritisirende Ton bei der Behandlung des Thema's (Lessing) auf, was wohl nicht mit Unrecht dem Einfluß des Unterrichtes mit zugeschrieben wird. Einzelne ihm vom Fachlehrer ausgegebene Aenderung'en in seiner Rede gab Frank ostentattv wieder durch die Bemerkung „nach Prof. W." Der hoffnungsvolle und talentvolle Jüngling zeichnete sich schon früher in einer konservativen Wahlversammlung durch sein schneidiges Auftreten ftir seine Stammesgenoffen aus." (Daher also der Ingrimm!) Es steht zu erwarten, daß dem Judenjüngling L. Frank, der zudem noch den „Schillerpreis" erhalten hat. (Herzlichen Glückwunsch vom Niedcrrhein!) für sein unqualificirbares Benehmen (da sollte Einen ja eine Gänsehaut überlaufen!) die entsprechende Honorirung zutheil wird. (Also auch noch der Goethe- und Lessingpreis?) Mit der üblichen „Entrüstung" ist hier nichts gethan, hier muß („risum teneatis amici“!) die Behörde einschreiten." Vor Allem wird es Sache der Lahrer Bürger sein, bei dem Gymnasiums-Vorstand zu interpelliren. Das fehlt noch, daß jeder beliebige Judenjüngling auch noch im Gymnasium für jüdisch-freisinnige Parteizwecke Propaganda macht! Bern. Hervorragende Schweizer Bürger veröffentlichen nachstehenden Aufruf: An das Schweizervolk! Liebe Mitbürger! Am 20. August werden Volk und Stände der Schweiz sich zuin erstenmale über ein aus der Volksinitiative hervvrgegangcnes Begehren auszusprechen haben, über das Begehren nämlich, es sei das Verbot der bei den Juden üblichen Art, Vieh zu schlachten, in die Bnndcsverfassung aufzunehmen. Angeregt durch eine vorbereitende, während, der letzten Session der eidgenössischen Räthe zusammengetretene Versammlung, haben sich die Unterzeichneten vereinigt, um einer Bewegung entgegenzutreteu, die zwar von ehrenwerther Gesinnung eingegeben sein mag, deren Folgen aber für die allgemeinen Interessen des Schweizerlandes von verhängnißvoller Tragweite sein müßten. Die Unterzeichneten fühlen sich verpflichtet, Euch rückhaltlos und aus voller Ueberzeugnng die Grunde vorzulegen, die sie dazu bestimmt haben, die Verwerfung des aus der Initiative einer Anzahl unserer Mitbürger hervorgegangeneit Begehrens anzustreben. AH, die diesen Standpunkt theilen, seien hiemit eingeladen, kräftig dahin mitzuwirken, daß die hier vertretene Anschauungsweise in alle Kreise dringt. Wir wollen nicht, baft eine Schlachtmethode verboten werde, von der man nicht einmal hat beweisen können, daß sie grausam sei! Im Gegentheil erklärt die große Mehrzahl der hierin sachverständigen Gelehrten, daß — mögen auch gewisse begleitende Erscheinungen Leute mit allzureizbaren Nerven unangenehm berühren — die jüdische Art des Schlachtens zu den am wenigsten grausamen gehört. Biele Gelehrte bezeichnen sie überdies als die der Gesundheit zuträglichste und empfehlen ihre allgemeine Einführung. Wir wollen in der Bundesverfassung kein Schlachtreglement haben! Wir vermögen in einer Vorschrift über die Art, wie das Schlachtvüh abgethan werden soll, nicht einen der wesentlichen Grundsätze der Landesverwaltung zu erblicken. Vielmehr Hallen wir dafür, eine solche Einzelheit gehöre auf die unterste Stufe der Gesetzgebung, nämlich in die Schlachthausreglememe der Gemeinden. Wir wollen keine bureaukratischen Eingriffe! Sobald sich der Bund mit Einzelnheiten befaßt, die nicht in den Kreis seiner natürlichen Befugnisse gehören, so wird seine Einmischung leicht zur unausstehlichen Plackerei. Wir wollen keine eidgenössischen Schlachtinspectoren, die bis in die entlegensten Alpenthäler dringen und die Hütte des letzten Bäuerleins nicht verschonen würden. Wir wollen keinen Religionskrieg! Nur durch Jahrhunderte blutiger Kämpfe ist die Schweiz zum Gedanken der Gewissens- und Cultusfreihen durchgedrungen, der einzig den Frieden unter dm Confessionen dauernd aufrecht erhalten kann. Dieser Grundstein unseres Staatswesens, zugleich die schönste Zierde in ttuserer Bundesverfassung, soll unangetastet bleiben. Wir wollen keinen Rassenkampf! Wir wollen bei uns den widrigen Auswuchs des Antisemitismus, wovon uns gewisse Nachbarstaaten das wenig erquickliche Beispiel bieten, nicht sich cusbilden sehen. Wir leugnen nicht, daß in den gegen die Juden im Allgemeinen erhobenen Vorwürfen eine getvisse Wahrheit liegt; allein wir sehen nicht ein, inwiefern die vorgeschlagene vexatorische Maßregel das Uebel beseitigen würde. Und vergessen wir nicht, das; der Charakter der Juden die Frucht Jahrhunderte langer Verfolgungen ist; bessern wir ihn nur durch Jahrhunderte ruhiger Duldung. Wir wollen nicht, datz das Volksrecht der Initiative ein Werkzeug der Tyrannei werde! Keine Gesellschaft ist lebensfähig, wenn sie nicht den Minoritäten gewisse Rechte gewährleistet, diese feierlich in die Verfassung aufnimmt und sie peinlich achtet. Das Schweizcrvolk, das sich das schöne Recht gegeben hat, durch den unmittelbaren Ausdruck des eigenen