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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-08-18 · 33 (18.8.1893) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
33 (18.8.1893)
Date
1893-08-18
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 620 Vrsterreichischr Wochenschrift Nr. 33 das Unglück heraufbeschwören wollte, einen jüdischen Leiter ernennenzumüssen. Nun tritt er, wie gesagt, mit dem 1. September l. I. in den Ruhestand; und was thut nun die Schulbehörde? Sie thut das, was sie in Sereth gethan; ernennt einen christlichen Lehrer zum provisorischen Leiter, hat keine Noth von § 48 Anwendung zu machen und der Jude ist wieder geschlagen. — Wozu also der Kampf um die confessionelle Schule seitens der Clericalen und Reactionären, wenn das betreffende Gesetz in seiner liberalen Fassung geschändet wird! — Wenn man einen Juden nicht Landesgerichtsrath werden läßt, wenn man einen Juden nicht einen höheren Beamtenposten verleihen, wenn man einen Juden an einer öffentlichen Schule nicht als Lehrer anstelle», wenn man einen Juden nicht eine Schulleiterstelle, wo das bestehende Gesetz direct einen solchen verlangt, geben will, so fragen wir: Wozu sind denn die österreichischen Gesetze? Daß sie am Papiere stehen? Dieses ist geduldig. Sind es aber auch die Juden? Diese fühlen sich gekränkt und zurückgesetzt, in ihrem Rechte verkürzt. Um auf die Schule nun wieder zurückzukommen, möchten wir doch den Herrn Unterrichtsminister fragen: Gilt der § 48 des Schulgesetzes vom Jahre 1883 auch dann, wenn er zu Gunsten der Juden spricht? Gilt er auch für die Bukowina? Wenn ja (unseres Wissens nach, macht nur Galizien davon eine Ausnahme) so erhebe Seine Excellenz seine Stimme und rufe dem Bukowinaer Landesschulrathe zu: Beachte das Gesetz, führe es durch, wenn es auch zu Gunsten der Juden spricht! Wien, 15. August. (Zum Handel svertrag mitRußl and.) Eine Deputation des Vereines reisenderKaufleute Oesterreich-Ungarns, bestehend aus den Herren Vereinspräsidenten Orel und den beiden Vicepräsidenten Frankl und Robit sch ek, überreichte heute dem Herrn Handelsminister Marquis Bacquehem eine Eingabe, betreffend die zwischen Oesterreich-Ungarn und Rußland schwebenden Verhandlungen. Die Eingabe, welche sich mit der Frage beschäftigt, wie den bei den gegenwärtigen Verhältnissen von russischem Gebiete ausgeschlossenen Kaufleuten jüdischer Confession der Eintritt nach Rußland zu erleichtern wäre, führt Folgendes aus: „Eine Erweiterung unserer Handelsbeziehungen zu Rußland ist nun von zwei grundlegenden Bedingungen abhängig: 1. Daß unsere Waaren nicht mit höheren Zöllen belastet werden, als jene der meistbegünstigten anderen Staaten; 2. daß an den Vertrieb unserer Erzeugniffe und den Einkauf russischer Producte nicht Conditionen geknüpft werden, welche geeignet wären, die zuzugestehenden Zollerleichterungen dadurch illusorisch zu machen, daß unser Handel in vielen Fällen der Möglichkeit beraubt wird, sichgeeigneter Organe zu seiner Vermittlung zu bedienen. In dieser Hinsicht glauben wir, daß es von eminentester Wichtigkeit wäre, eine Aenderung jener Clausel des Vertrages vom Jahre 1860 zu erwirken, welche bestimmt, daß österreichische und ungarische Geschäftsleute mosaischen Glaubens bei ihrem Uebertritt auf russisches Gebiet den einheimischen Juden gleich behandelt werden sollen. Wir sind nun überzeugt, daß die Regierung schon im Hinblicke darauf, daß eine solche Unterscheidung der Bürger unseres Reiches in zwei Classen eine Demüthigung in sich schließt, insoferne sie Nichtachtung für unsere Institutionen seitens einer fremden Macht darthut, nach Kräften bestrebt sein wird, eine solche Bestimmung in einem neuen Vertrage nicht zur Aufnahme gelangen zu lassen. Die Leitung des Vereines reisender Kaufleute Oesterreich-Ungarns hält es daher für überflüssig, diese Seite der Frage weiter -auszuführen. Hingegen glaubt sie den Jnteressenstandpunkt umso eingehender beleuchten zu sollen. Der Vertrag vom Jahre 1860 wurde unter der Voraussetzung abgeschlossen, daß den österreichischen und ungarischen Geschäftsreisenden mosaischer Confession in Rußland thatsächlich keine Hindernisse in den Weg gelegt werden würden, da damals und bis in eine jüngere Vergangenheit auch die Freizügigkeit russischer Juden keinen wesentlichen Beschränkungen unterworfen war. Diese Verhältnisse haben einen vollständigen Wandel erlitten, und ist heute der Uebertritt solcher Vertreter unseres Handels auf russisches Gebiet strikte untersagt. Dieser Umstand dürfte ebensosehr, wie di- Höhe der russischen Zölle dazu beigetragen haben, daß der Handel unserer Monarchie mit Rußland vollkommen lahmgelegt ist und, dem erzielten Umsätze nach, hinter dem Verkehr mit entlegeneren Ländern von geringerer Ausdehnung und Volkszahl zurückbleibt. Es ist eben eine nicht zu leugnende Thaffache, daß vielfach Juden die berufenen Vertreter unserer Handelsinteressen in dieser Richtung sind, so daß unter ihrer Ausschließung die gesammte österreichische und ungarische Industrie zu leiden hat. Dieses Moment nun fällt aber nicht allein für uns ins Gewicht, sondern ist auch vom Standpunkte der russischen Regierung zu beachten, da diese ja, wie oben bemerkt, den Wunsch zu hegen scheint, ihre Production und ihren Consum von dem engen Markte, auf den sie zur Zeit angewiesen sind, unabhängiger zu machen, indem sie neue Con-- currenten heranzieht. Es muß somit der russischen Regierung ebenfalls darum zu thun sein, daß die unserer Monarchie angebotene Meistbegünstigung thatsächlich von unserer Seite ausgenützt und nicht durch Nebenbestimmungen illusorisch gemacht werde. Die gegen österreichische und ungarische Unterthanen mosaischen Glaubens gerichteten Bestimmungen des früheren Handelsvertrages können ja auch nur den Zweck haben, Rußland vor der Einwanderung eines Proletariates zu bewahren, das in dem Nachbarreiche sich sein Fortkommen sucht, welches ihm seines niederen Culturstandes wegen daheim erschwert sein möchte. Schutz gegen eine solche Gefahr würden aber auch Vertragsbestimmungen bieten, welche den Zweck des zu schließenden Übereinkommens nicht beeinträchtigen. Die Vereinsleitung würde sich gestatten, zu beantragen, zu diesem Ende einen Vorgang einzuschlagen, welcher beiläufig demjenigen analog sein könnte, auf Grund dessen die österreichi,chen Staatsbahnen Geschäftsreisenden erleichterte Bedingungen für die Beförderung des Musterkoffers gewähren; dies geschieht bekanntlich in der Weise, daß die Handels- und Gewerbekammern den Geschäftsreisenden Lezitimationskarten ausstellen, oder es könnte die Beglaubigung für den Geschäftsreisenden durch die heimatliche politische Behörde erfolgen. Die Aufnahme entsprechender Bestimmungen in einen Handelsvertrag mit Rußland hätte neben dem moralischen Vorzüge, welcher ihnen iunewohnt, den Vortheil, der russischen Regierung Sicherstellung gegen die von ihr befürchtete Gefahr zu gewähren und den beiderseits mit dem Abschlnsse eines Uebereinkommens verfolgten handelspolitischen Zwecken Vorschub zu leisten." Der Herr Handelsminister empfing die Deputation mit größter Liebenswürdigkeit und sagte zu, der vorgetragenen Angelegenheit seine vollste Aufmerksamkeit zuzuwenden. Man schreibt uns aus Brody vom 15. August: Die Handelskammer beschloß, bezüglich des österreichisch-russischen Handelsvertrages bei der Regierung auf Eliminirung des Artikels 13, letzten Passus des Vertrages vom Jahre 1860, zu petitioniren. Dieser Passus enthält die Bestimmung, daß die österreichischen Kaufleute mosaischer Religion in Rußland gleichmäßig wie die dortigen Israeliten behandelt werden sollen. Die Kammer motivirt ihr Ansuchen damit, daß in Folge der Staatsgrundgesetze den Juden keine exceptionelle Stellung gegeben werden dürfe, da überdies das Los der russischen Juden sich derart gestaltet habe, daß die österreichischen Unterthanen nicht einer gleichen Behandlung exponirt werden dürfen. EB. Wien. (Fehltden Juden oer persönliche Muth?) Der berühmte italienische Sociologe und Criminal- Anthropologe Enrico Ferri führt in einem in der „N. Fr. Pr." veröffentlichen Essay gegen den Antisemitismus an: Die Antipathie gegen die Juden sei unter Anderen auch dadurch zu begründen, daß es zu den Eigenheiten derselben gehöre: „Das nicht seltene Fehlen des persönlichen Muth es". Der geschätzte Essayist kennt die Juden nicht, denn der gemachte Vorwurf trifft die Juden ganz unverdient, und man kann ohne auf Widerspruch zu stoßen, kühn das Gegentheil behaupten. Thatsache ist, daß den jüdischen Soldaten stets das Zeugniß der Tapferkeit ausgestellt worden ist. Seit 1848 wurden in allen Kriegen jüdische österreichische Soldaten häufig, und zwar in einem größeren Percentsatze für Tapferkeit; belobt und ausgezeichnet. Vater Radetzky decorirte einen jüdischen Unterofficier wegen einer besonderen Bravour eigenhändig mit der großen Tapferkeitsmedaille, ebenso Feldmarschall Erzherzog Albrecht. 1866 rettete ein jüdischer Feldwebel beim Rückzüge vonKöniggrätz die zurückgebliebene Armeek a s s e und erhielt hiefür die Tapferkeits-Decoration. Oberst Adolf Beer armirte 1866 als Officier über Nacht die Festung Olmütz und verhinderte, daß die Preußen in diese Festung mit klingendem Spiele ohne Gegenwehr einziehen konnten. Bekannt ist ferner daß die russischen Juden, während der letzten Bauernaufstände in der Krimm ohne jede Mithilfe mit den russischen Bauern trotz ihrer Minderzahl derart kurzen Proceß machten, daß Militär aufgeboten werden mußte, nicht etwa gegen die aufständischen Bauern, sondern gegen die sich ihrer Haut wehrenden Juden, welche, eine Handvoll groß, die Bauern verjagten und niedermetzelten. Es ist kein Fall bekannt, daß ein jüdischer

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