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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-08-18 · 33 (18.8.1893) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
33 (18.8.1893)
Date
1893-08-18
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 3g Oesterreichifchr WochrnfchrM Sette 817 (Lueger als Zwischenhändler.) Gar wunderliche Blasen treibt unsere Zeit. Gedanken, aus denen eine gewisse Regsamkeit, aber keine Klarheit spricht, werden in die öffentliche Discussion geworfen, Beobachtungen von Einzelerscheinungen werden als allgemein giltige Wahrnehmungen hingestellt, und wenn schließlich noch ein mehr oder minder sensationelles Bild den Aufputz vervollständigt, dann scheint der Grundstein zu einer neuen Weisheit gelegt, man vermeint mit dem äußerlichen Bild den Kernpunkt der Sache erfaßt zu haben, und hat doch nur einen neuen Beleg für das alte Goethe'sche Dictum geliefert, daß, wo Begriffe fehlen, zur rechten Zeit ein Wort sich einstellt. Solch ein begriffsleeres Wort hat jüngst das dritte Heft der „Preußischen Jahrbücher" über einen Aufsatz gesetzt, dessen Verfasser ein junger Amtsrichter in Zabrze, O.-Schl., ist. „Der Zwischenhandel in der Justiz" heißt das Schlagwort, und die Zwischenhändler sind dem Verfasser — die Anwälte und die Advocaten. Diese betreiben nämlich den Zwischenhandel zwischen dem Richter und dem Publikum, dem Richter, der das Recht „producirt", und dem Publikum, das es gegen Zahlung der Gerichtskosten als Preis „consumirt". — Und wie der Zwischenhandel im Güterverkehr sich aus einem ursprünglich nothwendigen „Uebel", durch das aber doch immerhin ein Bindemittel zwischen Gütererzeugung und Güterverbrauch geschaffen wurde, in schnöder Selbstsucht zu einer Production und Consumtion trennenden Institut ausgewachsen haben soll, so ist's auch mit dem Zwischenhandel im Recht gegangen. Er „hat sich zwischen Gericht und Parteien, zwischen Recht und Volk gedrängt, hat die verbindende Brücke zur trennenden Zollschranke, die Wohlthat zur Plage gemacht". Wie der Zwischenhandel das Brot vertheuert und das Zutrauen des Consumenten in die Uneigennützigkeit und Loyalität der producirenden nothleidenden Landwirthe zerstört, so vertheuert der Anwalt das Recht und macht das Volk „scheu und mißtrauisch" gegenüber seinem Recht und Richter. Somit ist der Advocat Dr. Lueger auch nur ein „Zwischenhändler". -i- * * Arische „Heurige"-Weinfälscher. Bekanntlich genießen dieWeinhauer däsPrivileg,den Eigenbau jährlich durch sechs Wochen steuerfrei an das Publicum auszuschänken, ohne hiefür jedwede Steuer zu entrichten. Was thaten nun die arisch-antisemitischen Weinhauer? Den vortrefflichen Eigenbau aus den unvergleichlich guten Weinbergen verkauften sie für theures Geld an die jüdischen Weinhändler, dagegen kauften sie einen miserablen Säuerling, schnitten, respective mischten denselben mit einem billigen ungarischen oder italienischen Weißwein und verkauften dieses häufig sehr fragwürdige Gemisch, welches sich auf zwölf bis sechzehn Gulden stellte, um 48 bis 60 Gulden Per Hektoliter; derart betrogen die Weinhauer die Tausende und Tausende, welche in die Heurigenschänken wallfahrteten, um sich an einem guten Tropfen zu delectiren und die geistige Hefe der verschiedenen Gesellschaftsclassen, Kleinbürger, Studenten, Lehrer, Professoren und Beamte, begeisterte sich an einem fragwürdigen Mixtum Compositum zur Judenhetze. Nun endlich hat die Nemesis auch die biedern Weinhauer erreicht, welche nicht müde wurden, auf den Schwindel und die Corruption — Anderer hinzuweßen, die Catone, welche ein Heidenspectakel über Verfälschung der Genußmittel anstimmten, welche angeblich Andere begehen. Der Steuerfiscus hat endlich den biedern Weinhaüern das Handwerk gelegt In Hinkunft dürfen nämlich die Weinhauer, wenn sie „ausstecken", nur wirklichen, nachweisbaren Eigenbau ausschänken, für fremde Weine dagegen müssen sie eine Schanklicenz besitzen und Steuer zahlen. Unter den Weinhauern, die derart jahrelang das Publicum mit gepantschten Weinen betrogen und den Staat um die Steuer verkürzten, ist ein Wehklagen und Gejammer darüber, daß es ihnen weiters nicht mehr gestattet sein soll, Gott und. die Welt zu betrügen. Abgeordneter Muth, der rechte Typus der Wienerländer Heurigenschänker, sinnt auf Rache und Vergeltung. Jetzt zeigt eS sich erst, daß die Klagen der Weinhauer über Verarmung und Erträgnißmangel der Weinrieden erlogen sind, zu dem Zwecke, den Staat um die Steuer zu betrügen. Es wurde berechnet, daß die meisten Weingartenbesitzer aus dem Ausschanke fremder Weine, welche sie für E i g e n b a u bezeichneten, ein Erträgvon 500 bis 2000 Gulden jährlich erzielten. Die Trauer unter den Antisemiten ist über die Aufdeckung dieser Jahre hindurch betriebenen Gaunerei eine große und sie befürchten nicht mit Unrecht, daß mit der Schließung der Heurigenschänken dem Antisenlitismus die bedeutsamste Brut- und Heimstätte benommen werden könnte. Und die Moral des Ganzen, der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Sowie schließlich die antisemitischen Weinfälscher, Defraudanten einmal die Nemesis erreicht, so darf man sich wohl auch der Hoffnung hingeben, daß endlich auch gegen die Raffenhetze Remedur geschaffen werden wird. Aus der Talmud schule. Von Aron Tänzer, cand. phil. et theol. Berlin, 10. August, 1893. Unter diesem Titel brachte die hier erscheinende Wochenschrift „Die Zukunft" in Nr. 41 vom 8. Juli l. I. einen Artikel, als dessen Verfasser sich ein Herr M. Ehrenpreis aus Lemberg bekannte, und der wohl geeignet ist, wenn nicht Bedenken, so doch jedenfalls Nachdenken zu erregen. Mir ist genannter Herr, trotz seines meisterhaften „Sprunges über zwei Jahrtausende hinweg", vollständig unbekannt, und nichts liegt mir daher ferner, als demselben die Flüchte seiner Beichte, seine nunmehrige Seelenruhe verkümmern zu wollen. Wenn ich aber hier dennoch auf diesen Artikel zurückkomme, so geschieht dies nach der bekannten Erklärung Rabbi Meir's, bezüglich seines Lehrers Achar, indem ich aus der ziemlich dicken und unförmigen Schale den, wenn auch unscheinbaren Kern, soweit er für die.Gegenwart von Belang ist, hervorsuchen will. Der berühmte Dr. Philippsohn in Bonn nennt in seiner „Charakteristik des Talmud"*) den letzteren eine Erscheinung, die Men bekannt, von Vielen gekannt, aber nur von Wenigen erkannt werde. Daß Letzteres möglich sei, hat der besagte Artikel allen denkenden Talmudkennern klargelegt, indem der hier erzählte Umschwung vom „Asiaten" zum „modern gebildeten Juden" oder vielmehr die ziemlich naiv ausgesprochene Triebfeder desselben, den Verfasser als einen jener Vielen kennzeichnet, von denen der Talmud — vielleicht — gekannt, aber entschieden nicht erkannt ist. Herr Ehrenpreis führt uns nach Rußland ins „Cheder", wo er als Bachur dem vollends „unlogischen" Talmudstudium obliegt, wo er noch der „engherzigen Denkweise des Schulchan- Aruch" Rechnung trägt, und nach „asiatischen Recepten vom vorigen Jahrtausend" ißt und trinkt und keine Ahnung sein unschuldiges Gemüth von der außerhalb der Talmudstube befindlichen Welt beschleicht. Mit seinem zwanzigsten Lebensjahre, wahrscheinlich in richtiger Würdigung der nach talmudischem Ausspruch in diesem Alter eintretenden Strafbarkeit, kommt „der Umschwung". Unter seinen Talmudfolianten versteckt, studirt der Bachur Ehrenpreis Werke der neuhebräischen Literatur, ja er liest gar endlich Schillers „Amalia" und da erwacht er wie das verzauberte Dornröschen plötzlich aus seinem Schlafe, er gewinnt' Einblick in das Leben unbegrenzter Freude außerhalb des Cheders und dieser Einblick veranlaßt ihn zu einer Jeremiade, die er am besten selbst wiedergibk. „Wie finster und arm war unsere Jugend im Vergleiche mit der, die uns hier geschildert wurde. Was wußten wir von Tanzabenden, von Theater und Eisgesellschaften. Wie fern waren wir von diesem herrlichen freudenreichen Leben, wir, die wir uns nie einem Weibe nähern, ihr nie ins Gesicht sehen durften." Der nun folgende Seelenkampf brachte es zu Stande, daß Herr Ehrenpreis heute der „darnach lechzenden" Nachwelt freudestrahlend verkünden kann, er sei kein „Asiate" mehr, sondern „ein moderner, gebildeter Jude". Dieser Umschwung des „asiatischen" Ehrenpreis beim Lichte des besagten mit Schmähungen auf den Talmud übervollen Artikels betrachtet, steht nicht als Unikum da. Der Verfasser der berüchtigten „Wolfenbüttler Fragmente", als welchen Dr. Gurlitt in der „Leipziger Literatur-Zeitung", Jahrgang 1827 Nr. 55 den alten Reimarus feststellte, und *) Philippsohn's weltbewegende Fragen in Politik und Religion. - II. Leipzig 1869.

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