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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-08-11 · 32 (11.8.1893) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
32 (11.8.1893)
Date
1893-08-11
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Vtr. 32 OeKerreirMrhe WmtzenfchrM Seite 605 Studirenden ein Maß von persönlicher Freiheit, welches ihm die eigene Verantwortlichkeit ohne Einschränkung zumeist und ihm gestattet, sich nach seiner Art selbstständig zu entwickeln. Er ist nicht verpslichtet zu bestimmten Religionshandlungen; es gibt keinen Codex der Ethik, der nur für ihn geschaffen ist. Was wir von ihm erwarten und fordern, das ist die freie Ausbildung einer in sich selbst ruhenden ehrlichen und schönen Persönlichkeit. Möge dieses Ziel von Allen, die zu uns kommen, angestrebt, möge es von recht Vielen erreicht werden! Dann wird auch'die Hoffnung, in welcher König Friedrich Wilhelm III. diese Universität gegründet und gepflegt hat, in Erfüllung gehen." Leipzig. Das unfläthige Leipziger Antisemitenblatt. „Deutsch-Sociale Blätter" schreibt: „Von den Radau- Versammlungen in Berlin, in denen der Hofprediger Stöcker von Leuten, die sich leider Antisemiten nennen, in unerhörter Weise angegriffen und beschimpft worden ist, haben wir bisher noch keine Notiz genommen. «Warum nicht?) Es ist die höchste Zeit, daß die anständigen, nach vielen Tausenden(???) zählenden Antisemiten in Berlin, gleichgiltig welcher der antisemitischen Sonderrichtungen sie angehören mögen, sich vereinigen, um die Fraktion „Gesindel- und Scandal-Partei", welche unter der Maske des Antisemitismus schon lange ihr Unwesen treibt, in den Haupträdelsführern zu entlarven und unschädlich zu machen. Die schroffen Gegensätze, - die zwischen der, „Berliner Bewegung" und den Parteigenossen im Lande bestehen, würden mit einem Male verschwinden, wenn man in Berlin selbst dafür Sorge tragen wollte, daß nicht fortwährend in den dortigen Versammlungen Leute das große Wort führen, die einige Zeit nachher steckbrieflich verfolgt werden oder aus sonstigen zwingenden Gründen vom politischen Schauplatz verschwinden." Gut gebrüllt! Für das Leipziger Antisemitenblatt würde es indeß besser sein, den Mund nicht so voll zu nehmen; die Bodek und Genossen wären im Stande, den braven Leipzigern genau nachzuweisen, wie viel, Gesindel" und „Skandalmacher" sich unter den Leipziger Genossen befinden. — Uebrigens wird heute der Schriftsteller Ludwig Schwennhagen (Schwcinhagen), der sich einer gegen ihn erhobenen Anklage wegen Beleidigung des Finanzministers Miguel durch die Flucht entzogen hat, steckbrieflich verfolgt. Rechtsanwalt. Hertwig hatte in seiner Eigenschaft als Premier-Lieutenant der Landwehr am Mittwoch vor dem Landwehrbezirkscommando Teltow zu erscheinen. Dort wurde ihm eröffnet, der Kaiser habe sein Gesuch, die über ihn verhängte Festungsstrafe in zwei durch einige Wochen Freiheit unterbrochenen Perioden verbüßen zu dürfen, nicht bewilligt. Hertwig habe daher seine Strafe binnen 24 Stunden in Magdeburg anzutreten. Am Donnerstag Nachmittags traf der Berurth eilte in Magdeburg ein, stellte sich auf der Commandantur und wurde sofort nach dem Festungsgefängnisse gebracht. Wie ein Berichterstatter versichert, hat Hertwig eine „ganze antisemitische Bibliothek" mit auf die Festung genommen, um sich die Zeit durch eine „angenehme Lektüre" zu vertreiben. Bern. Zur Volksabstimmung vom 20. August 1893 erläßt der Bundesrath an alle stimmberechtigten Eidgenossen folgende Mittheilung: Von 83,159 stimmberechtigten Schweizerbürgern ist folgendes Jnitiativbegehren eingereicht worden: In die Bundesverfassung ist aufzunehmen als Art. 25bis: „Das Schlachten der Thiere ohne vorherige Betäubung vor dem Blutentzuge ist bei jeder Schlachtart und Viehgattung ausnahmslos untersagt." Nach Anleitung des Bundesgesetzes vom 27. Jänner 1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen, betreffend Revision der Bundesverfassung sind die eidgenössischen gesetzgebenden Räthe in Berathung über dieses Begehren eingetreten und haben unterm 29. März bezw. 29. Juni abhin nachfolgenden Beschluß gefaßt: Bundesbeschluß über das Jnitiativbegehren, betr. das Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung. (Vom 20. Juni 1.893.) Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, n ach Einsicht des unterm 30. August 1892 beim Bundesrathe eingereichten und mit 83,159 Unterschriften versehenen Jnitiativbegehrens, worin die Aufnahme eines neuen Artikels 25bis folgenden Inhalts in die Bundesverfassung verlangt wird: Art. 25bis. „Das Schlachten der Thiere ohne vorherige Betäubung vor dem Blutentzuge ist bei je der Schlachtart und Viehgattung ausnahmslos untersagt" nach Einsicht des Berichtes des Bundesrathes vom 1. November 1892; in Anwendung der Artikel 8, 9 und 10 des Bundesgesetzes vom 27. Jänner 1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen, betr. Revision der Bundesverfassung, beschließt: 1. Das obgenannte Jnitiativbegehren wird der Absti mmung des. Volkes und der Stände unterbreitet; die Bundesversammlung beantragt Verwerfung desselben. 2. Der Bundesrath wird mit der Anordnung der Abstimmung beauftragt. Also beschlossen vom Nationalrathe, Bern, den 29. März 1893. Der Bicepräsident: L. Forrer. Der Protokollführer: Ringier. Also beschlossen vom Ständerathe, Bern, den 20. Juli 1893. Der Präsident: Eggli. Der Protokollführer: Schatzmann. Die eidgenössischen Räthe stellen also den Antrag, es sei das Jnitiativbegehren zu verwerfen. Demzufolge hat, wer im Sinne des Jnitiativbegehrens den neu vorgeschlagenen Art. 25bi» m die Bundesverfassung aufnehmen will, mit „Ja" zu stimmen, wer dagegen das Jnitiativbegehren, im Sinne des Antrages der Bundesversammlung, verwerfen will, mit „Nein". Im Aufträge des schweizerischen Bundesrathss: Die Bundeskanzlei. Constantinopel im Juli. In einigen Dörfern am Golf von Ghemlek hatten ernste Unruhen gegen unsere Glaubensgenossen stattgefunden, welche man der Ermordung eines todt aufgefundenen jungen Christen beschuldigte. Da trotz der unzweideutigsten Beweise der Unschuld der Juden die Erregung sich nlcht legte, veröffentlichte der Erzbischof von Brussa, Monsignore Nathanel, folgende Kundgebung, welche in allen Kirchen verlesen wurde: „Meine theuren Kinder in Christo! Einige Tage vor Ostern wurde unweit des Dorfes Caziki bei Brussa ein Jüngling aus Ghemlek, Namens Charlambos Spanon, todt aufgefunden. Sobald die competente Behörde hiervon benachrichtigt wurde, entsandte sie einen Arzt an den angegebenen Ort, welcher die Leiche untersucht und, nachdem er weder Wunde noch sonst ein Zeichen der Vergewaltigung gefunden, den Schluß gezogen hat, daß der junge Mensch, der geistig nicht normal war, die Nacht an diesem Ort zugebracht habe und schließlich erfroren sei. Da die officiellen und unbestreitbaren Nachrichten über die Todesart des obgenannten Charlambos alles Vorhergesagte bestätigen, begreifen wir nicht, inwiefern sein Tod den Juden zugeschrieben werden konnte. Diese unsinnige Behauptung, die durch böswillige Verleumdung Verbreitung gesunden, hat die Bevölkerung von Ghemlek gegen die Juden aufgereizt, von denen mehrere mißhandelt wurden. Die Gewaltthaten haben sich auch noch an anderen Orten unseres Sprengels wiederholt, wie uns von dem ehrenwerthen Rabbiner von Brussä und den Notabeln der Gemeinde mitgetheilt wird. Diese barbarische Handlungsweise hat uns mit großem Schmerz und tiefer Bekümmerniß erfüllt, und es betrübt uns sehr, daß sie in unserem Sprengel stattfinden konnte. Nichts ist weniger übereinstimmend mit dem Geiste unserer heiligen Religion, als der Rassenhaß und der blinde Fanatismus, die die niederen Leidenschaften des Volkes aufreizen. Daher und weil wir die Behauptung, daß die Juden christliche Kinder abschlachten, um sie zu geheimen Ritus zu verwenden, als unsinnig und verrückt beurtheilen, rathen wir Euch väterlich hiermit, Euch jeder Gewaltthat gegen die Juden zu enthalten. Die Zuwiderhandelnden werden sich von uns eine Rüge und von der kaiserlichen Regierung Strafe zuziehen. Wir bitten Euch, in Frieden und Eintracht zu leben mit allen Euren Mitbürgern, wie es das heilige Evangelium voychreibt mit den Worten: „Glücklich die Friedliebenden, denn sie werden Gottes Kinder genannt; auch erflehen wir für Euch die Gnade unseres Heilands und geben Euch unseren erzbischöflichen Segen." Jerusalem, im Juli. Nachdem im französischen Botschastshotel elektrische Beleuchtung angelegt worden, wurde im hiesigen Magistrat der Antrag gestellt, die Straßen Jerusalems durch das wunderbare Bogenlicht zu beleuchten. Unser Glaubensgenosse, der verdienstvolle Techniker Gucksmann, hat dem Magistrat einen diesbezüglichen Entwurf unterbreitet. Die Anlagekosten dürften sich auf 3000 Lire belaufen. Gucksmann schlägt vor, eine Anleihe von 1500 Lire zu bewerkstelligen, welche später durch die Einnahmen für elektrische Beleuchtung sicher gedeckt würde. Diese Woche hat Gucksmann den Plan fertig gestellt. Er gedenkt, sollte nun die Annahme der Vorlage erfolgen, die Anlagen bis spätestens Jänner 1894 fertigzustellen. Vermrjsckles. Wien. (Trauungen.) Im Stadttempel wurden Sonntag, den 6. August 1893, getraut: Herr Eduard Bachrich mit Fräulein Malwine Szegö, Herr Mose Jacob Bas mit Fräulein Regine Löffler, Herr Julius Morgenstern mit Fräulein Emma Wallerstein, Herr Dr. Heinrich Frieß mit Fräulein Eugenie von Rapoport-Pirado.

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