Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 31 (4.8.1893)
- Date
- 1893-08-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Aeite 678 OeAerreichifche Wochenschrift Nr. 31 Trastevere, die ihm und seinem verstorbenen Vater Manuel' 1376 und 1365 vom römischen Senate verliehenen Freiheiten. 1405, 30. November, Rom. Der römische Senat verleiht dem gelehrten Magister und Arzt Elia di Sabbato wegen seiner ärztlichen Verdienste das römische Bürgerrecht und eine Reihe anderer Freiheiten (Steuerfreiheit, kein Judenabzeichen, Erlaubniß zum Waffentragen, auf Lebenszeit jährliche Zahlung von 20 Goldgulden an ihn seitens der städtischen Kammer aus den von der jüdischen Gemeinde gezahlten Geldern, freies Geleit außerhalb der Stadt). . 1406, 27. Jänner, Viterbo. Papst Jnnocenz VII. bestätigt die vom Senate vorgenommene Ernennung des Professors der medicinischen Wissenschaften Elia di Sabbato zum römischen Bürger und die ihm verliehenen Freiheiten. 1420, 8. September, Florenz. Der Vice-Kämmerer Ludwig gewährt dem Magister Elia Mamannus, Hausgenossen und Arzt des Herzogs von Bourbon, der jetzt an den Papst Briefe des Königs Alphons IV. von Aragon bringt und Angelegenheiten dieses Königs mit dem Papste zu verhandeln hat, auch sonst wegen seiner ärztlichen Geschicklichkeit nach Rom gerufen ward, mit Rücksicht auf den König und den Herzog auf ein Jahr freies Geleite nach Rom zur Curie. 1421, 20. September, Rom. Papst Martin V. hebt die Verfügungen des Papstes Benedict XIII. wieder auf und erlaubt den Juden in Spanien, als Aerzte Christen zu heilen, und diesen, sich von ihnen heilen zu lassen; die Juden dürfen mit Ausnahme von Ehesachen Geschäftsvermittler und Banquiers der Christen sein, für diese Gelder einsammeln, mit ihnen gemeinschaftlich Güter besitzen, auf der Reise gesellschaftlich verkehren, ihnen in offenen Laden Waaren verkaufen und Dienste leisten. 1422, 11. September. Die päpstliche Kammer zahlt 3 Goldgülden und 10 Soldi römischer Münze als Reiscvergütung an einen jüdischen Arzt, der von Rom nach Vicovaro zur ärztlichen Behandlung des dort plötzlich durch einen Sturz verunglückten Card inals Peter von Fonseca gerufen worden war. Papst Martin V. ertheilt dem jüdischen Arzte Vitale, dem Sohne des Gratianus, die Erlaubniß, überall, wo es ihm beliebt, in seiner ärztlichen Praxis Katholiken zu behandeln. 1430, 3. Mai, Rom. Der Vice-Kämmerer Oddo de Varris ertheilt dem trefflichen jüdischen Arzte Magister Gaiso, dem Sohne des Salomon, aus Rom, gegenwärtig zu Fnmo wohnhaft, freies Geleit nach Rom und den Orten des Kirchenstaates. 1433. Papst Eugen IV. bestätigt das dem jüdischen Arzte, Magister Elia di Sabbato, ertheilte Bürgerrecht und die ihm zu zahlende Pension. Papst Nicolaus V. verbietet auf Ansuchen der Juden im Gebiete des Markgrafen Leonell von Este — die sich darüber beschwerten, daß Prediger und Inquisitoren unter Androhung des Bannes das Volk gegen sie aufreizten, jeden Verkehr -mit ihnen abzubrechen, ihnen keine Dienste zu leisten und keine Lebensmittel zu verkaufen — den dortigen Predigern, Derartiges in ihren Predigten vorzubringen, selbst in dem Falle, daß die Bischöfe es befehlen würden; untersagt den Inquisitoren, ihre Jurisdiction gegen die Juden auszuüben, mit Ausnahme von Häresie betreffenden oder gegen den katholischen Glauben gerichteten Fällen, und befiehlt nach dem Beispick vieler seiner Vorgänger den Predigern, Inquisitoren und allen Christen ausdrücklich, die Juden zur Theilnahme am christlichen Gottesdienst oder zur Annahme des Christenthums nicht zu zwingen, keinen Juden vor Ablauf seines zwölften Lebensjahres und ohne Zustimmung der Eltern zu taufen, überhaupt die Juden milde zu behandeln. 1451, 5. October, Rom. Papst Nicolaus V. erlaubt auf Bitten des Magistrates zu Corneto dem jüdischen Arzte Dactilus und seinem Sohne Guilelmus in Corneto, Monte Alto und Civita-Vecchia die medicinische Praxis auszuüben, ünter der Bedingung, daß sie keinem gefährlich Kranken Arznei reichen, bevor letzterer nicht nach kirchlicher Vorschrift die heiligen Sacramente erhalten habe. . - - 1473. Papst Sixtus IV. erlaubt dem jüdischen Arzte Astruch de Balm es in Neapel, die ärztliche Praxis bei Christen auszuüben. 1474, 27. Februar, Rom. Papst Sixtus IV. erlaubt dem Juden -Leo, Magister in den Künsten und in der Medicin, die ärztliche Praxis bei Christen auszuüben. 1492, 13. Juni, Ronr Papst Jnnocenz VIII. erlaubt dem jüdischen Arzte Abram di Mayr de Balmes aus Lecce, sich in Neapel zum Doctor promoviren zu lassen und dann die ärztliche Praxis ohne Unterschied der Person auszuüben.; - 1504, ] 4. Mai, Rom. Papst Julius II. bestätigt dem Rabbi Samuel Zarfati, Juden zu Rom, und seinem Sohne Rabbi Joseph die ihnen vom Papst Alexander VI. und dem Könige Ludwig von Frankreich verliehenen Privilegien, erlaubt ihnen, ärztliche Praxis bei Christen auszuüben, sich zum Doctor promoviren zu lassen, befreit sie und ihre Familien von jeder Gerichtsbarkeit und Steuer, sowie vom Tragen des Judenzeichens,' gestattet ihnen häuslichen - Gottesdienst und und nimmt sie in seinen Schutze Der päpstliche Kämmerer erlaubt dem berühmten Chi- - rurg-'N und Arzte, dem Juden Alentius, sowie seiner Frau Tochter, sich wie d e Christen zu kleiden. 1512, 26. Februar, Rom. Der päpstliche Kämmerer- Raphael fordert im Aufträge des Papstes Julius II. die Behörden auf, durch' Execution dafür zu .sorgen, daß dem Magister Moses , die von ihm aus Anlaß der angedrohten Vertreibung der Juden aus dem Königreich Neapel verausgabten 600 Ducaten von der Judenschaft wieder erstattet werden. 1524, 25. Februar, Rom. Papst Clemens VII. bestätigt dem Arzte Rabbi Joseph Zarfati die seinem verstorbenen Vater Rabbi Samuel Zarfati, Leibarzt des Papstes Julius II., von diesem verliehenen Privilegien — die auch vom Papst Leo X. erneuert worden waren unter Hinzufügung der Erlaubniß, zum Gottesdienste im Hause auch nicht zur Familie gehörige Freunde hinzuzuziehen, nur sollten sie keine Synagoge errichten. 1530, 29. Januar, Rom. Der päpstliche Kämmerer- August Spinola erlaubt dem Magister und Arzt, Jsaac Hacohen, dem Sohne des Salomon, Juden zu Janua, die ärztliche Praxis auszuüben. Der päpstliche Kämmerer Augustinus Spinola erlaubt dem Arzte Joseph, dem Sohne des Destatus von Nola,' Juden zu Budrio Im Gebiet von Bologna, die ärztliche Praxis auszuüben. ’ ' \ ‘ 1530, 13. November, Rom. Papst Clemens VII. nimmt den Juden Jsaac Zarfati wegen seiner überaus heilsamen ärztlichen Thätigkeit unter die päpstlichen'Haus- und Tischgenossen auf. 1532, 27. Jänner, Rom. Der päpstliche Kämmerer erlaubt dem jüdischen Arzte Sälomon in Rimini, die ärztliche Praxis auszuüben und sich wie die Christen zu kleiden. 1550, 17. Juni, Rom. Papst Julius III. ernennt den Juden Theodorus de Sacerdotibus zu seinem Leibarzte mit jährlichem Gehalte. . - In Klagenfurt hatte man überdies'das Vorbild eines jüdischen Arztes in nächster Nähe. In unmittelbarster Nähe von Klagenfurt wohnte der Jude Dr. Adolf Fischhof 23 Jahre lang, während welcher Zeit er trotz seines hohen Alters jederzeit Lereit war, einem jeden Kranken ohne Unterschied des Standes und der Confession mit seinem, ärztlichen Rathe beizustehen, der zum Wohle der leidenden Menschheit im Allgemeinen und der armen, arbeitenden Classe insbesondere viel gethan hat. — Sagte doch, ein Arbeiterführer an seinem Sarge, aufrichtige Thränen weinend, wörtlich^: „Eigentlich sollten wir Dir hier ein'Monument errichten von Erz oder von Stein. Dies ist aber nicht nöthig, denn Dein Andenken ist tief einge^raben in den Herzen aller Arbeiter, von welchen viele