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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-07-28 · 30 (28.7.1893) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
30 (28.7.1893)
Date
1893-07-28
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 566 VesterrekMche Wochenschrtfl Nr. 30 zücken. So war es zu allen Zeiten und unter allen Völkern. Niemals hat der Pöbel für die höheren Ideen und geistigen Vorzüge der Menschen ein Verständniß gehabt, dafür aber stets eine um so feinere Empfindung für die kleineren und kleinsten äußerlichen Besonderheiten derjenigen, die ihm überlegen., waren. Erbittert gegen die Juden, wie das Volk es war, stand den Verleumdern allezeit der Weg zum Ohre und leichtfertigem Verständnisse der Menge offen, wozu nun noch der aüfgestachelte Kampf zwischen Griechen und Juden in Alexandrien kam, der sich in Sttaßentumulten Luft machte. Es kam zu zahlreichen Blutvergießungen, wobei die Juden in einen einzigen Stadttheil zusammengedrängt, ihre Häuser geplündert, viele von ihnen getödtet wurden, und nicht genug daran, wollten die Griechen den Juden noch ihre Bürgerrechte wegnehmen, wozu die Entscheidung des Kaisers nöthig war. Die Juden entsendeten daher nach Rom eine Deputation, an deren Spitze der bedeutende jüdische Philosoph Philo stand, ein Mann, wie er im Uebrigen eher für den Hof eines Marcus Aurelius als mr den Hof eines wahnsinnigen Thoren wie Caligula geeignet gewesen wäre. Die Griechen gingen in dieser Beziehung besonnener als die Juden zu Werke.- Sie schickten Wenfalls eine Deputation nach Rom, an deren Spitze Apion sich befand, ein Zungendrescher und Lügner, der so recht dem verderbten römischen Hofe geyiäß war. Den griechischen Deputirten handelte es sich, wie sichs von selbst versteht, nur darum, die Juden in den Augen Caligula's, der gegen diese schon ohnedies gereizt war, weil sie, die einzigen unter seinen Unterthanen, ihm die göttlichen Ehren zu erweisen, seine Statue in ihren Synagogen aufzustellen sich weigerten, so viel als möglich anzuschwärzen. Aus eben dieser Veranlassung hatte Apion sein Pasquill gegen die Juden geschrieben, worin er unter Anderem schreibt: Die Juden wären im 3. Jahre der 7. Olympiade (d. L im I. 746 v. Ehr. G., also 700 Jahre später, als der Auszug thatsächlich statlfand) aus Egypten vertrieben worden, hätten alsdann 7 Tage in der Wüste geirrt, wobei ihnen ein Esel den Weg zu einem Wafferquell zeigte, zufolge dessen sie im jerusalemischen Tempel ein Eselshaupt anbeten. Und zum Andenken daran, führt er weiter aus, daß zur Zeit ihrer siebentägigen Wanderung bei den Juden Beulen und Geschwülste sich bildeten, die mit dem egyptischen Worte Sabbathosis bezeichnet werden, feiern sie alle sieben Tage einen Sabbath. Bei dieser Gelegenheit — denn was hatte eine Lüge mehr einem Apion zu bedeuten? — erfand er auch, da'ihm bei den damaligen Griechen und Römern der Ekel gegen Menschenopfer bekannt war, die Fabel, die Juden brächten in ihrem Tempel Menschenopfer dar. Bemerkenswerth ist aber dabei der Umstand, daß Tacitus, der, wie alle Römer jener Zeit, gegen die Juden aus politischen Absichten sich feindlich verhielt, ttotzdem er viele andere Erdichtungen Apions nachschrieb, deffen Mythe von den Menschenopfern bei den Juden mit vollständigem Stillschweigen überging. Aus all dem Gesagten geht also klar hervor, daß Herr Kostomarov nicht das geringste Recht dazu hatte, zu behaupten, daß „die Anklage der Juden wegen Abfangen von Kindern Andersgläubiger und ihrer Ermordung zu-Religionszwecken in der heidnisch-hellenischen Welt schon vor Christi Geburt existirt habe". (Schluß folgt.) EorreKMäeriLM. Wie», 21. Juli 1893. Geehrter Herr Redacteur! Ein ebenso interessantes wie trauriges Beispiel von der Oberflächlichkeit und Unwahrhaftigkeit, die man sich gegen Juden und jüdische Dinge erlaubt, bietet die bei Moritz P e r l e s hier in diesem Jahre erschienene Schrift: „Die animalili scheu Nahrungs-undGenußmittel des Menschen", von August Postolka und Anton Tos can o, „beamtete Thierärzte der Stadt Wien." Auf Seite 62 dieser Schrift heißt' es vom „Schächten" wörtlich, wie folgt : „Competent und vollkommen objectiv scheint uns hiebei Ehr mann, welcher selbst Israelit ist, zu sein. Derselbe stellt in seiner Schrift, „Das Schächten", folgende Thesen auf: „1. Der jüdische Schlachttitus ist in den mosaischen Gesetzbüchern nicht begründet. . 2. Der jüdische Schlachttitus wird fälschlich für mosaische Tradition ausgegeben. 3. Der jüdische Schlachtritus ist lediglich als rabbinische Observanz zu betrachten. 4. Der jüdische Schlachttitus charakterisirt sich in seinen Einzelbestimmungen als eine Satzung, welche lediglich die Tödtung des Thieres auf die am wenigsten schmerzhafte Weise bezweckt. 5. Der Todtung des Thieres durch die Scblacht- oder Schußmäske, welche offenbar eine weit humanere Schlachtmethode, als der jüdische Schlachttitus ist, steht nach dem Gesetze des rechten Judenthums kein Hinderniß im Wege. 6. Da die jüdische Religion, das biblische wie das rabbinische Gesetz, j ed wede Thierquälerei streng verbietet und dem, Israeliten die schonendste Behandlung des Thieres zur' Pflicht macht, so ist es aus religiösen Gründen geboten, den bisher üblichen Schlachtritus durch die weit humanere Tödtungsart - mittelst Schlachtmaske zu ersetzen." Von allen diesen, mit Anführungszeichen versehenen Sätzen steht in der Schrift „Das Schächten", von Dr. H. Ehrmann, Rabbiner der israelitischen Religionsgesellschaft zu Trier (Frankfurt a. M., F. - Kauffmann , 1885) nicht ein, sage nicht ein Wort. Vielmehr enthält dieses Buch zahlreiche Gutachten christlicher Physiologen und Thierärzte, welche „übereinstlmmenv" darthun, „daß beim rituellen Schlachten mit irgend einem Scheine des Rechts vonThierquälerei keineRede seinkann." (Seite 13.) Ferner heißt es auf Seite 68: „Die, Juden sind durch ihr Religionsgesetz verpflichtet, die Thiere, deren Fleisch sie genießen wollen, nach der ihnen religionsgesetzlich vorgeschriebenen Weise zu tobten, d. h. zu schächten." - Wir fordern hiernach die Herren August P o st o l k a und Anton Tos cano, „beamtete Thierärzte der Stadt Wien", auf, entweder die von ihnen aus Ehrmann's „Das Schächten" citirten Sätze darin nachzuweisen — oder die Behauptung, daß sie sich darin vorfinden, öffentlich zu widerrufen. G. ' Wien. Der verstorbene verdienstvolle Literat Ignaz .Blumenselb, welchem die „Oesterr. Wochenschrift" vom 24. October 1890 einen ehrenden Nachruf widmete, hat ein Capital von 25.000 fl. für angehende Künstler hinterlassen und setzte die israel. Cultusgemeinde in Wien als Stiftungscurator ein. Wegen verschiedener Zwischenfälle in der Verlassenschaftsabhandlung wurde erst in den letzten Wochen obiger Betrag zu Händen der Wiener Cultusgemeinde ausgefolgt und die Stiftung im Sinne des Testators realisirt. Das interessante Testament hat-nachstehenden Wortlaut: „Ich, Ignaz Blumenfeld, österreichischer Staatsbürger,- habe hiermit meinen letzten Willen errichtet. .Ich empfehle meine Seele der unendlichen Barmherzigkeit Gottes, mein Leib soll einfach zur Erde .bestattet werden. Im Uebrigen verordne ich: § 1. Einen Theil meines Vermögens, circa 25.000 fl. ö. W. (zwanzigfünstausend Gulden), welcher sich im Depot der k. k. Creditanstalt in Wien befindet, vermache ich der israel. Gemeinde in Wien mit der Bestimmung, daß nach Ablauf von fünf Jahren nach meinem Ableben die Zinsen dieses Capitals jährlich einem der Malerei, Sculptur oder Musik sich widmenden Jüngling israel. Religion mit besonderen Anlagen und bereits bewährten Leistungen verliehen werden. Die Art und Weise der jährlichen Verleihung und der hiezu einzuleitenden Schritte bleiht ganz dem Gutdünken und der bewährten Obsorge des israel. Gemeindevorstehers überlassen. Eine Sicherstellung über das Stiftungscapital hat die .israel. Gemeinde weder an die Staatsverwaltung noch an die Abhandlungsbehörde zu leisten. ■ § 2. Alle früheren allfälligen, letztwilligen Anordnungen sollen aufgehoben sein. Urkunde dessen meine eigenhändige Schrift und Unterschrift. Montreux (Schweiz), den 16. März 1879 (siebzig neun). ' - Ignaz Blumenfeld w/p. Wien. (Arische Concurse.) Wenn man sich immer wieder veranlaßt sieht, arff die jüdischen Concurse hinzuweisen, darf es wohl auch gestattet sein, zwei crasse Fälle aus der

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