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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-07-14 · 28 (14.7.1893) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
28 (14.7.1893)
Date
1893-07-14
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 28 Oesterrrichifchr Wochenschrift Seite 529 gesendet haben, in welchen sie für die Forderungen der Arbeiter einzutreten versprachen. Wenn der Stampigliumdrucker conseguent sein will, dann muß er heute dem „dummen Kerl von Wien" auch erzählen, daß die Judenfresser Lueger, Hauck und Polz- Hofer genau so die Geschäfte Rothschilds besorgen, wie die Juden Dr. Adler und Dr. Ellenbogen. Wien, 11. Juli. (Die Ritualmord-Broschüre des Pfarrers Deckert.) Die bekannte Broschüre des Weinhauser Pfarrers Dr. Josef Deckert, welche sich' auf Mittheilungen seines Gewährsmannes, des bekannten Paulus Meyer, stützt, und seither den Gegenstand eines Preßproceffes bildet, weil die darin des Ritualmordes Verdächtigten von Rußland aus eine Strafanzeige wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre erstattet haben, beschäftigte gestern das Bezirksgericht Alsergrund. Pfarrer Dr. Deckert hat nämlich auf Grund eines in der „Sonn- und Montagszeitung" erschienenen Artikels — nicht die Ehrenbeleidigungs-, sondern eine Berichtigungsklage eingebracht, weil die Redaction des genannten Blattes die Aufnahme einer von ihm zugesandten Berichtigung ablehnte. Ueber diese von Dr. Porz er vertretene Klage hatte gestern der Preßrichter Adjunkt Dr. Kurzweil zu entscheiden; als Vertheidiger des geklagten Redacteurs Edmund Mayer erschien Dr. Somary. Wie der Richter constatirte, bezog sich die in Rede stehende Berichtigung auf redactionelle Zusätze der „Sonn- und Montagszeitung" zu einer früheren Berichtigung Dr. Deckert's, die auch verlesen wurde. In dieser Widerlegung der ursprünglichen Berichtigung kommen insbesondere folgende für die jetzige Verhandlung bedeutungsvolle Stellen vor. „Gewiß, studirt haben Sie (Pfarrer Deckert) den Talmud nie, Sie begnügten sich stets, die albernsten, verlogensten Mittheilungen Anderer über den Talmud nachzuschreiben und nachzureden." — Dem entgegen enthält die Berichtigung: Es sei dies unwahr, die Kenntnisse Pfarrer Deckert's über den Talmud stützen sich auf E i s e n m e n g e r's „Entdecktes Judenthvm" und Doctor Rohling's „Talmudjuden"; auch wurden diese Werke im weiteren Theile der Berichtigung in Schutz genommen. Der redactionelle Artikel enthielt ferner die Erklärung, die Redaction halte die Broschüre Deckert's für ein tendenziöses, gehässiges, von Albernheiten und Widersprüchen strotzendes Machwerk. — Darauf wurde berichtigt, die Broschüre sei „kein von Albernheiten und Widersprüchen strotzendes Machwerk"; die Ausdrücke „tendenziös" und „gehässig" wurden vom Pfarrer Deckert nicht berichtigt. Gegenüber der weiteren Behauptung des Artikels, Dr. Deckert habe in großmüthiger Weise dafür gesorgt, daß Paulus Meyer mit seiner langjährigen Braut eine comfortable Wohnung beziehen könne, berichtigte Pfarrer Deckert. Paulus Meyer habe sich seine Wohnung selbst besorgt. Endlich bestreitet der Kläger einen Passus des Artikels, welcher erklärt, Alles, was Pfarrer Deckert berichtigt habe, sei trotzdem eclatante Wahrheit. Dies sei vielmehr unwahr und er halte seine erste Berichtigung aufrecht. Dr. Somary bezeichnete viele dieser Berichtigungen als den gesetzlichen Bedingungen nicht entsprechend, da Pfarrer Deckert nicht Thatsachen richtigstelle, sondern gegen Meinungen Ansichten, Kritiken und Schlüsse polemisire. Wenn Pfarrer Deckert neben seinen priesterlichen Functionen auch Zeit und Lust hatte, ein derartiges Werk zu verfassen, so müsse er sichs auch schon gefallen lassen, daß man dieses Werk einer Kritik unterziehe, und es geht. nicht an, daß er eine Redaction zwingen wolle, sie möge erklären, nicht ihre Meinung über dieses Opus, sondern seine Ansicht sei die richtige. Dabei nehme er auch die Werke Eisenmeng er's und Rohling's in Schutz, wozu allenfalls diese, aber nicht Pfarrer Deckert ein Recht haben könnten. Der redactionelle Artikel sage: Wir halten diese Broschüre für ein tendenziöses, gehässiges, von Albernheiten und Widersprüchen strotzendes Machwerk — wieder eine redactionelle Kritik, die nicht den Gegenstand einer Berichtigungsklage bilden könne. Dr. Somary hebt ferner hervor, der Artikel habe behauptet, der Kläger habe für eine Wohnung des Paulus Meyer und seine Braut gesorgt, während Pfarrer Deckert berichtige, er habe Meyer keine Wohnung besorgt, worin kein wesentlicher Unterschied liege. Was endlich die Frage betreffe, ob der Artikel oder die Berichtigung „eclatante Unwahrheit" sei, so sei dies offenbar eine Meinungsverschiedenheit. gegen die man die Berichtigungs-Paragraphe nicht ins Treffen bringen könne. Dr. Porzer opponirt dieser Anschauung des Vertheidigers und hebt hervor, es sei im Artikel dargestellt worden, als ob Dr. Deckert den Talmud aus eigenem Studium kenne; dies bestreite Pfarrer Deckert entschieden, behauptend, den Talmud nur aus Quellen zu kennen, die er angibt, und so müsse er das Recht haben, erstere Behauptung zu berichtigen. Der Richter sprach den angeklagten Redacteur frei und verurtheilte den Klüger in die Kosten, mit der Motivirung, daß speciell zwei Punkte der Berichtigung sich durchaus nicht gegen Thatsachen, sondern gegen eine Anschauung und Kritik des Redacteurs, respective des Artikelverfassers, richten. Es sind dies die Behauptungen, daß die Broschüre des Pfarrers Deckert „ein von Widersprüchen und Albernheiten" strotzendes Machwerk ist, und ferner die Erklärung, daß Alles eclatante Wahrheit fei, was der Kläger richtigstellen wollte. — Dr. Porzer behielt sich die Berufsfrist offfn. Wien. (Katechet und Judenkinder.) Ueber eine ganz merkwürdige Auffassung der Pflichten des priesterlichen Lehramtes wird uns von verläßlicher Seite aus Hernals berichtet: Gestern wurden die Schüler der Knaben-B olksschule des 17. Bezirkes zur Beichte in die Redemptoristenkirche geführt. Aus diesem Anlässe kam der Religionslehrer p. Alois Knbitschek etwas später in die Schule, wo er den Schülern der zweiten Classe Religionsunterricht zu ertheilen hatte. Die Lehrerin, welche mittlerweile in der Classe anlvefend war, hieß bei dem Eintritte des Katecheten die israelitischen Kinder das Lehrzimmer verlassen. P. Knbitschek aber fühlte den Drang in sich, die Knaben, welche der Weisung sofort gehorchten, mit einem nicht wiederzugebenden Ausdrucke in rohester Weise zu beschimpfen. Als die Lehrerin hierauf die beschimpften Knaben energisch in Schutz nahm, rief ihr der liebenswürdige Priester zu: „Sind Sie vielleicht auch eine Judenfreundin?" worauf die Lehrerin schlagfertig entgegnete: „Ich bin eine Freundin der anständigen Judenkinder und eine Feindin der Unarten christlicher Kinder." Um diesen Vorfall zu würdigen, muß man bedenken, was für einen Eindruck ein solches Vorgehen des Katecheten auf die christlichen Schüler machen muß. Auf diese Weise wird in die zarten Seelen der Kinder von einer Seite der Rassenhaß gelegt, welche kraft ihres Amtes berufen ist, sie zu religiöser Gesittung zu erziehen. Wien. (A n t is e m i t i s ch e r S ch w i n d e l.) Die Leipziger „Antisemitische Correspoudenz" vom 6. Juli erzählt ihren Lesern: „Ein Compagnie-Geschäft zwischen Arzt und Apotheker wird aus Mödling bei Wien berichtet. Der Arzt der dortigen allgemeinen Arbeiter-Kranken- und Unterstiltznngs-Casse, Dr. Pol lack (Judech soll singirte Recepte geschrieben haben, wofür der Apotheker Meyer (Jude), natürlich ohne dieselben anzufertigen, die Beträge eincassirte. Die Papiere, 'worauf die Reeepte stehen, zeigten deshalb keine Spuren der Benutzung, sie tvaren nicht einmal zusantmengefallet." Unsere Leser wissen, daß die genannten zwei Herren Mitglieder der Antifemitengiloe sind und daß die Untersuchung gegen sie wegen Mangels eines Thatbestandes eingestellt wurde. Wie». (Groschl, der Antisemit.) Von befreundeter Hand erhält das „Freie Blatt" folgende Mittheilung: „Bor etwa zwei und einem halben Monate faß ich einmal Nachmittags im Cafe Klinger iil der Burggasse und las meine Zeitungen. Da setzte sich zu mir ein junger Mann, der sich als Buchhalter Groschl vorstellte und mir vom stutzen des Antisemitismus zu schwätzen anfing und das Berganrsche sogenannte „Deutsche Bolksblatt" als die Perle unter allen Journalen anpries. Mir wurde der dreiste Mensch lästig, und ärgerlich erwiderte ich ihm: ,Auch ich habe mit Antisemiten Erfahrungen gemacht. Unter ihnen befinden sich die meisten Gesetzesverächter. Der Unterschied zwischen denselben besteht nur darin, daß der Eine schon gesessen ist und der Andere noch nicht sitzt, ins Criminal kommen aber Alle? Dabei blickte ich den Buchhalter Groschl recht zornerfüllt an. Er faß einen Augenblick wie verstört da, erhob sich wortlos und ging zu den Billardspielern hin. Bald darauf entfernte er sich und betrat nicht mehr das Kaffeehaus. Er begegnete mir seitdem fast täglich Abends, da wir in derselben Gasse wohnten, und jedesmal wandte er sich ostentativ von mir ab." Wien. (Mechaniker und S ch l v s s e r.) Die Borstehung der Schlosser-Genossenschaft gehört zu den treuesten Anhängern des gewerblichen Reformprogrammes des Mechanikers Schneider und Hatz, ihre Sympathien mit dem Programm der Antisemiten bei jeder Gelegenheit documentirt. War sie doch die einzige Wiener Genossenschaft, welche an das Präsidium der famosen antisemitischen Protestversammlung gegen die Balntaregulirung als Genossenschaft ein Beglückwünschungstelegramm gerichtet hat. In gewerblichen Angelegenheiten scheint jedoch Herr Schneider absolut keine Dankbarkeit gelten zu lassen, und er hat seinen Freunden, trotz der Versicherung, für sie eintreten

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