Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 26 (30.6.1893)
- Date
- 1893-06-30
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3020846-3020954-3020980--02546-3026640- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 26 OeÜerreichische Wochenschrift Seite 499 sich allmählig wieder anders besännen und sich entschlössen, mit ihm als eine Krast zu rechnen." Zu den „Durchgefallenen" zählt auch der Hofderwisch Stöcker. Auch Herr Stöcker ist also von seinen eigenen engeren Parteigenossen überholt und übertrumpft. Herr Stöcker hat ja in verschiedenen Processen und Zwistigkeiten vielfach Talent und Neigung für eine Kampspolitik gezeigt, die dann später von Ahlwardt so erfolgreich zur Blüthe gebracht wurde. Aber schließlich konnte Herr Stöcker doch eigentlich nicht so recht ans dem geistlichen Gewände heraus. Er, der eigentliche Schöpfer des modernen Antisemitenthums in Deutschland, ging doch darauf aus, die socialistischen Jnstincte der Massen in die clerical-pietistische Richtung zu lenken. Sein Antisemitismus und Socialismus waren probate Mittel für seine höheren conservativ-autoritären Zwecke, und damit ist Herr Stöcker zwischen mehreren Stühlen auf den Boden zu sitzen gekommen. Der agrarische Antisemitismus der Feudalen, der deniagogische Antisemitismus in den Städten sind ganz anderer Art. Diese Politik hat es dahin gebracht, daß heute im Reichstage der specielle Kampf gegen das Judenthum dreimal so stark vertreten ist, als es Juden in Deutschland gibt. Während die Statistik für Deutschland auf je 100 Deutsche einen Juden aufweist, sitzen unter den nicht ganz 400 'Reichstags-Abgeordneten 13 Antisemiten. — Und Stöcker ist nicht darunter. Auch er ist überlebt. Er glaubte seiner Zeit voranzueilen und ist hinter der Entwicklung der eigenen Partei zurückgeblieben. Wien. (Pan Berganew, Herr Schlesinger und Leopold Caro.) Das „Deutsche Volksblatt" vom 27. Juni druckt au erster Stelle einen giftgeschwollenen Hetzartikel des consusen Antisemiten Schlesinger ab, in welchem folgende ungeheuerliche Stellen Vorkommen: „Sollen Christen durch die verderbliche jüdische Handelsmoral unausgesetzt , den schwersten wirthschaftlichen Schaden leiden? Sollen wir unter der Herrschaft des jüdischen Schachergeistes in unserer christlichen Cultur infolge der fortschreitenden Bolksverarmung immer tiefer und tiefer sinken?" „Man sehe sich doch nur die Criminalstatistik für jene Fälle an, in welchen es sich um Bermögensbeschädignngcn aus Gewinnsucht durch Bankerott, Concursverfahren, Wucher und dergleichen Delicte handelt und man muß staunen, was da die Juden im Vergleiche gegen die Christen leisteul" „Und was schreibt Dr. Leopold Caro, doch selbst ein Jude, iu der Schrift „Die Judeufrage eine ethische Frage, Leipzig .1892": „In Oesterreich sind 62 9 Percent aller abgegestraften Wucherer, im Kronland Galizien gar 87.5 Percent Inden!" So Herr Schlesinger! Daß die sogenannten statistischen Zusammenstellungen des Herrn Leopold Caro zu Gunsten seiner antisemit. Gönner künstlich präparirt und tendenziös entstellt sind, hat die „Oest. Wochenschrift" wiederholt nachgewiesen. Allein diese Widerlegung beachten die Herren Schlesinger und Pan Verganew nicht; ihnen genügt, daß ihr Kronzeuge Herr Leopold Caro die Lüge einmal niedergeschrieben hat, um diese immer zu wiederholen. Im Abendblatt vom 23, Juni bringt Pan Verganew nachstehende Mittheilung unter der Spitzmarke: Das Wucheruuwesen in Rußland. Das Wucheruuweseu hat in Rußland, besonders auf den Dörfern eine furchtbare Ausdehnung erhalten, seitdeni am 6. März 1879 das Gesetz aufgehoben wurde, welches die Erhebung von mehr als 6 Percent jährlich bestrafte. Es werden daher jetzt bestimmte Gesetze gegen den Wucher erlassen werden. Es verlautet darüber Folgendes: Als Wucher wird ein Zinsfuß von mehr als 12 Percent jährlich betrachtet werden, ebenso die Gewährung von Darlehen unter Bedingungen, die für den Schuldner äußerst drückend sind, ebenso die Maskirung des Zinsfußes durch Einschließung desselben in die Capitalsmnme. Das erstemal soll der Wucherer mit Gefängniß und einer Geldstrafe bis zu 300 Rubel belegt werden; wenn der Wucher gewerbsmäßig betrieben wird, tritt für den Schuldigen Entziehung der Rechte und Verschickung ein. Das wucherische Geschäft wird als ungiltig er klärt. Außer diesen Bestimmungen, die hauptsächlich den städtischen Wucher treffen, werden bestimmte Verfügungen gegen die Wucherer auf dem Lande ausgearbeitet, das heißt gegen Personen, die sich mit dem Aufkauf von Getreide und Verleihung desselben an die Bauern unter den drückendsten Bedingungen beschäftigen. Diese Personen werden dem Gericht der örtlichen Landeshauptleute (Bauernvormünder)und der städtischen Richter unterliegen und können mit Gesäug-uiß bis zu sechs Monaten bestraft werden. Den örtlichen Behörden wird damit endlich eine Waffe gegen den immer mehr um sich greifenden Wucher in die Hand gegeben." (!) — Ueber Raffe und Confeffion dieser russischen Wucherer schweigt das „Deutsche Volksblatt", denn diese russischen Dorfwucherersind ausschließlich arische Stammesgenossen des Pan Verganew. E. B. Wien. (Ein Aufsitzer des antisemitischen „Deutschen V o l ksb la tt".) In der Redaction des antisemitischen Radau-Organes „Deutsches Volksblatt", allwo sich bodenlose Ignoranz mit rabiater Arroganz vereinigt, ist man wieder einmal, wie dies so häufig yorkommt, köstlich aufgesessen. In einem Artikel über die Innsbrucker Ausstellung im „D. B." heißt es: „Die Bevölkerung des Landes ist blutarm und bildet demnach kein geeignetes Operationsobject für die krunimnnsi gen Freunde dekleinen Mannes und diese Thatsache spiegelt sich so recht deutlich in der Ausstellung selbst wieder, in der k e i n e i n z i g e r j ü d i s ch e r A u s st e l l e r sich befindet. Man begegnet durchwegs den Arbeiten arisch en Fleißes und es gewährt einen wohlthuenden Eindruck für den Besucher — entgegen den Ausstellungen anderer Länder und Städte — als Christe n wieder einmal unter sich zu sein". An anderer Stelle wird dagegen die Exposition der I n e b a ch e r Berg- und H ü t t e n w e r k e von I. und Th. Reitling er besonders gelobt. Run sind aber die R e i tlin ger nicht nur Inden, sondern dazu noch gutgläubige Juden. Was sagen hiezu die Scribenten des „Pauschal -Organes" in der linken Bahngasse! Wir fürchten, daß es ob dieser Enthüllung ein Donnerwetter in der Redactionsstube des Herrn Verganiw absetzeu wird! Wien. (Ein bekannter Agitator) aus den Vororten, Franz Spielvogel, der Besitzer einer Kaffeeschänke in Unter- Meidling, Johannesgasse Nr. 47, ist gestern eines jähen Todes gestorben, war am Nachmittag, als Spielvogel in seinem Locale stand und plötzlich mit einem lauten Aufschrei zu Boden sank. Einige Augenblicke später war er todt. Allem Anscheine nach dürste ein Herzschlag seinem Leben ein so rasches Ende bereitet haben. Der Verstorbene war eine in den westlichen Vororten, namentlich in Meidling bekannte Figur. Vor Jahren erregte es nicht geringen Eklat, als er gegen den damaligen! Bürgermeister von Meidling und Landtagsabgeordneten Zelebor mit einem wahren Rattenkönig von Anklagen verschiedenster Art anflrat, die Herrn Zelebor in seiner Ehre aufs schwerste treffen mußten und ihn damals zwangen, sich vor den Gerichten Genngthuiing zu verschaffen. Spielvogel wurde durch sein streitsüchtiges Naturell später noch häufig in Processe verwickelt, warf sich dann im Dienste der antisemitischen Partei aufs Agitiren, verlor dabei, da er sein Geschäft ganz vernachlässigte, sein Haus, ein großes, rentables Kaffeehaus, uud lebte zuletzt kümmerlich von dem Ertrage der Kaffeeschänke. Budapest. (Unterrichtswesen.) Der Unterrichtsminister Graf Albin Csaky hat in Betreff der Enthebung isr. Schüler vom samstägigen Unterrichte an sämmtliche Schulinfpectoren und -kirchlichen Oberbehörden einen Erlaß folgenden Inhalts gerichtet: Die isr. Schüler können an Samstagen vom Schulbesuche nicht enthoben werden, doch können sie an diesen Tagen vom Schreiben, Rechnen und Zeichnen befreit werden, wenn die Eltern, (Vormünder :c.) um die Befreiung in einem Gesuche mit behördlich legalisirter Unterschrift ansuchen. Die Befreiung ertheilt in Elementar', höheren Volks- und Bürgerschulen das staatliche Schnlcuratorium nnd der Gemeindeschulstuyl, in Lehrer-, Lehrerinnennnd Kinderbewahr - Bildungsanstalten der kön. Schulinspector. Der solchermaßen befreite Schüler hat am Samstag in allen Unterrichtsstunden zugegen zu sein und kann beispielsweise aus Arithmetik zu mündlichen Antworten, aus Zeichnen zur Erklärung des Gegenstandes aufgerufen werden. Wenn die Anzahl der jüdischen Schüler eine große ist, so muß nach Thunlichkeit darauf geachtet werden, daß die Zeichen- und Kalligraphiestunde nicht aus den Samstag falle. Wenn dagegen die betreffende Classe am Samstag in einer Stunde blos mit dem Schreiben von Aufgaben oder Zeichnen beschäftigt ist und Erklärungen nicht Vorkommen, so ist der befreite Schüler während dieser Zeit auszufragen oder mit der Wiederholung feiner Lection zu beschäftigen. Die befreiten Schüler sind in den übrigen Unterrichtsstunden umso eingehender zu prüfen und vorausgesetzt, daß Schönschreiben am Samstag erfolgt, ist die Schrift solcher Schüler aus ihren anderen Arbeiten zu beurtheilen.