Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 25 (23.6.1893)
- Date
- 1893-06-23
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Sette 476 Oesterretchifitze Wochenschrift Nr. 25 merkt der Commentar Raschi's, der größten Autorität in der Erklärung des Talmuds, und kein Rabbiner hat je diese Stelle, deren einzig mögliche Erklärung durch den Schlußsatz herausgefordert wird, anders verstanden — „daß sie an sich selber erfahren, wie schwer dem zu Muthe ist, derProcente zu zahlen hat, und wie strafbar derjenige, der Procente nimmt." Unmittelbar darauf bemerkt aber der Talmud zur Stelle „Diese Ansicht ist nicht gegründet, (man dürfe nicht einmal zu einem solchen Zwecke und nicht einmal von seinen eigenen Kindern Procente nehmen), weil die Kinder immerhin dadurch zum Procentenehmen sich verleitet sehen könnten". Und so wird hier gerade das "Gegentheil dessen gesagt, was Ljutostanski, oder besser gesagt sein gewissenloser Beistand behauptet. Zur zweiten Kategorie gehören jene Citate Ljutostanski's aus hebräischen Werken, die, obwohl sie existiren, doch kein einziges, der mitgetheilten Worte enthalten. Zur dritten Kategorie endlich gehören jene Citate aus hebräischen Werken, die nicht nur niemals eristirt haben, sondern die unmöglich jemals existirt haben können. Ich brauche nicht lange in seinem Buche zu wühlen, um auf neue Albernheiten oder grobe Entstellungen der Wahrheit zu stoßen. Mein Blick ruht gerade auf einer Stelle. Auf Seite 87 verweist Ljutostanski auf den zehnten Punkt des von Kasimir dem Großen bestätigten Privilegiums des Fürsten Boleslav, worin angeblich gesagt wird: „Es ist den Juden verboten, Kinder zu stehlen; wer des Diebstahles überwiesen, unterliegt als gemeiner Verbrecher der Strafe der Hinrichtung". Aus der Existenz dieses Paragraphen zieht Ljutostanski nun sogleich die Folgerung, daß es bei den Juden eine allgemeine Sitte war, Kinder zu stehlen, weshalb die Herausgabe eines solchen Gesetzes als eine dringende Nothwendigkeit erkannt wurde." Ljutostanski wäre natürlich im Rechte, wenn ein ähnliches Gesetz thatsächlich und nicht bloß — in seiner Phantasie existirt hatte. Das von ihm erwähnte Privilegium wurde in drei Auszugssammlungen veröffentlicht: Des Jakob Prilusius in Krakau im Jahre 1551; von Stanislaus Konarski (Warschau 1732—1772) und endlich in der berühmten Sammlung I. F. Bandtke's „Ius Polonicum", wo gleichzeitig der zehnte Paragraph dieses Privilegiums lautet, wie folgt: „Wenn ein Christ einen Juden tobtet, unterliegt er der verdienten Strafe und Consiscation alles beweglichen und unbeweglichen Vermögens". Ueberschrieben ist dieser zehnte Paragraph: „Pro capite Judaei poena debetur principi videlicet confiseatio bonorum“, und der Text selber .lautet: „Item si Cliristianus Judaeum occiderit, digno judicio puniatur: ut omnia rei mobila et immobila in nostram transeant potestatem“. In der Ausgabe von Bandtke stnden sich außerdem einige Ergänzungen zu diesem Paragraphen bezüglich des Falles, daß Juden von Christen getödtet werden. Nach diesen Zusätzen war es auch unter Anderem unstatthaft, in den Christenhäusern die Juden kränkend und bösartig anzugreifen. Das was Ljutostanski jedoch mittheilt, steht in keinem einzigen von den sechsunddreißig Paragraphen des Privilegiums mit einer einzigen Silbe erwähnt. Wenn ihm aber lediglich das Statut Witolds (das er aus Unbekanntschaft mit den Originalquellen mit dem Voleslaws verwechselt) hier vorschwebt, so lautet $ 10 dieses Statutes: „Judenkinder zu stehlen ist unstatthaft", nicht also: „Den Juden ist nicht gestattet u. s. w.". S. Minor, der Seite 3—5 seines obenerwähnten Werkes ebenfalls die citirte Stelle aus Ljutostanski erörtert, führt den § 10 dieses Statutes in drei Sprachen an, in der lateinischen, allrussischen und polnischen, citirt die Erklärung Tschatzky's zu diesem Paragraph und weist gleichfalls auf die grobe Unterstellung hin, die Ljutostanski in diesem Falle sich erlaubt hat. Wenn schon bei einer so leicht controlirbaren Stelle ein so derber Betrug von Ljutostanski gewagt werden kann, welche Fälschungen und Unterschiebungen wird er sich begreiflicher Weise da gestattet haben, wo es einem Christen nicht leicht möglich ist, ihn zu verrathen, wie z. B. im Talmud und in andern hebräischen Werken! Nun aber noch eine Probe von den Kenntnissen Ljutostanski's und Skripizins in der jüdischen Geschichte und Literatur und von den Geistesblüthen, die da zum Vorschein kommen! Denken wir uns. Jemand hätte eine Geschichte Rußlands und des russischen Volkes geschrieben, und sagte darin beispielsweise Folgendes: „Wladimir der Heilige, in Manchester verweilend, schloß einen Bund zur Bet'riegung der Sahara mit Alexander von Macedonien und Kaiser Justinian, schickte dann seinen Sohn Ivan den Grausamen nach Taschkent) und vertrieb durch ihn Napoleon Bonaparte aus diesem Gebiete". Etwas in dieser Art auf dem Gebiete der jüdischen Geschichte findet sich in dem Buche Ljutostanski's und der „Denkschrift" Skripizins. Ich greife nur auf's Gerathewohl eine beliebige Stelle heraus. S. 87 (bei Skripizin S. 488) lesen wir folgendes: „Einige Jahrzehnte nach der Kreuzigung des Heilands, da sie mit Entsetzen den Glauben an Christus zunehmen sahen, wandten sich die Juden an den ältesten Talmudisten, den Rabbiner von Jerusalem Rabasche, der gegen die ihnen drohende Gefahr ein Mittel fand, in dem hebräischen Buche „Rambam", wo gesagt wird: „Jede krankhafte Erscheinung kann nur durch homöopathische Anwendung homogener Erscheinungen ge'theilt werden". Zum Beweise dafür wird in dem Buche „Rambam" erzählt, daß „nach Ermordung des Propheten Zacharias im Heiligthum das Blut an derselben Stelle fortwährend aufwallte und durch Nichts weggeschafft werden konnte, bis von dem Priester Naduzardan dies wahrgenommen, die Ursache dieser Erscheinung erfragt und nachdem er zur Antwort erhalten hatte, „es sei das Blut der geschlachteten Thiere", an seinem Körper die Probe unternommen wurde, ob das Blut von Thieren so aufwallen werde; da Naduzardan den Betrug aufgedeckt sah, habe er dann durch die Folter von den Hohepriestern das Bekenntnis ihrer Ermordung Zacharias' erzwungen und habe, um an den Juden für den Tod des Propheten Rache zu nehmen und sein Blut zur Ruhe zu bringen, an derselben Stelle eine Anzahl jüdischer Kinder schlachten lassen, worauf in der That sein Zweck in Erfüllung ging. Daraus folgerte Rabasche seinerseits, daß auch die Flamme des staun enswerthen Umsichgreifens des Christenthums nicht anders gelöscht werden könne, als eben durch das Blut der Christen, wenn man ihre schuldlosen Kinder zu mystischen Opfern verwenden würde". Da ist jedes Wort ein Unsinn. Der hier erwähnte Rabasche (man lese Rab Aschi) lebte nicht in Jerusalem, sondern zu Sura am Euphrat im südlichen Mesopotamien, und er lebte nicht einige Jahrzehnte nach der Kreuzigung des Heilands, sondern zu Anfang des fünften Jahrhunderts nach Christus. Das Buch „Rambam" konnte Rabasche nicht gelesen haben, weil ein solches Buch niemals existirte und nicht existiren konnte. „Rambam" ist nicht der Titel eines Buches, sondern der abgekürzte Name des jüdischen Gelehrten und Philosophen aus dein zwölften Jahrhundert, Rabbi Mose ben Maimon, genannt „Maimonides", ausdessen Namensinitialen „R. M. b. M." die Abbreviatur Rambam gebildet wurde. Ein Buch „Rambam" hat es niemals gegeben, auch hätte es als „Werk" des gleichnamigen Gelehrten, jenes Leibmedicus Saladins, der im zwölften Jahrhundert nach Christus lebte, nicht von einem Rabbiner gelesen werden können, der 700 Jahrhunderte früher gelebt hatte. Aber einem Skripizin und Ljutostanski macht es keine besonderen Schmerzen, sich die Möglichkeit zu denken, daß ein Rabbiner ein siebenhundert Jahr^ nach seinem Tode verfaßtes Werk gelesen und vier Jahrhunderte früher, ehe er geboren wurde, auch bereits die glückliche Idee gehabt haben könne, der Ausbreitung des Christenglaubens durch mystische Opferungen christlicher Kinder vorzubeugen. Unter anderen Umständen hätte ich vielleicht über solchen Aberwitz aufgelacht; aber zu denken, daß eine solche Verrücktheit im Jahre 1876, und zwar nicht etwa bei den Hottentoten, sondern bei uns im heiligen Rußland gedruckt wurde, treibt mir die Schamröthe ins Angesicht und ist umso schmerzender, als dieselbe Verrücktheit um dreißig Jahre früher bei uns gewagt wurde, einem Monarchen, wie Kaiser Nicolaus I. und