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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-06-16 · 24 (16.6.1893) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
24 (16.6.1893)
Date
1893-06-16
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Vrsterretchifchr WochrnphrM Seite 457 Nr. 24 antwortlich vor Gott für die Sünde jedes einzelnen Israeliten. Sie verfolgen daher mit allen ihnen zn Gebote stehenden Mitteln jeden Glaubensgenossen, von dem sie die Vorschriften ihrer Religion verletzt sehen, und das ist der Grund, warum unter den Juden so wenige Secten entstehen konnten.^ Kaum der Versuch entdeckt wurde, in einzelnen Punkten die allgemein recipirte Form der religiösen Anschauungen zu ändern, wurden die Dissidenten von ihren Glaubensbrüdern mit allen möglichen Verfolgungen heimgesucht und von der Masse wie Abtrünnige und Ausgestoßene behandelt. So wurden der Reihe nach von den übrigen Juden die Samaritaner, die Karäer, die Sabbatianer (Anhänger des Lügenmessias Sabbatai Zebi) und in letzterer Zeit die Chassidim auf das Grausamste verfolgt. Obwohl die Samaritaner Moses und die fünf Bücher der heiligen Schrift anerkennen, wurden sie von ihnen geradezu als Heiden betrachtet. Den Karäern setzten die talmudgläubigen Juden nahezu fünfhundertjährige Quälereien und Nachstellungen entgegen und erkämpften sogar deren Hinausdrängung aus Spanien und dem nördlichen Afrika und so verfuhren sie in der Folgezeit auch gegen diejenigen Juden, die der Anhängerschaft Sabbatai Zebis verdächtig waren. Im Kampfe gegen ihre Stammesgenossen haben die Inden überhaupt zu allen Zeiten die Mitwirkung der weltlichen Macht angerufen. Da half den wirklichen oder vermeintlichen Sectirern nicht die in allen anderen Beziehungen tadelloseste Lebensführung und nicht ein noch so hoher Adel, sie gegen die Nachstellungen ihrer sich allein rechtgläubig dünkenden Mitbrüder zu schützen, ja, es gab Beispiele, wo der Vater dem Sohn, der Bruder dem Bruder in wüthendster Feindschaft gegenüberstanden. Die Chassidim, die erst im vorigen Jahrhundert auskamen und sich in keinem Punkte wesentlich von den Juden unterscheiden, können im Grunde genommen, nicht einmal als eine besondere jüdische Secte betrachtet werden; gleichwohl sind sie in ungestümer Weise ein halbes Jahrhundert lang von den Juden verfolgt worden, was am best°n die Masse von Processen beweist, die von den übrigen Juden gegen sie anhängig gemacht wurden und die in den Archiven unserer Ministerien zu einem wahren Bergwerk sich angehäuft haben. Wie es bei einem so intoleranten Verhältnisse der Juden gegen differirende Glaubensgenossen möglich wäre, daß sie für eine oder mehrere Secten aus ihrer Mitte, die schon auf Grund der geltenden Religionsvorschriften von ihnen als verbrecherische verfehmt werden mußwn, sich und ihre Familien Generationen vieler Jahrhunderte hindurch ausgeopfert haben sollen, übersteigt alle Grenzen der Wahrscheinlichkeit. Den Mord verbietet das Judenthum ebenso wie das Christenthum, und was den Blntgenuß anbelangt, so sind dagegen die strengsten mosaischen Verbote angeordnet. Jeder Zauber, um dessentwegen Christenblut von einer Secte gebraucht worden wäre, hätte nach den Gesetzen Mosis die Todesstrafe zur Folge gehabt und die Juden hätten daher niemals solche Sectirer weder in Schutz genommen, noch sich für sie aufgeopfert, sondern sie hätten im Gegentheil es für ihre höchste und heiligste Pflicht gehalten, die Uebelthäter, die mit willkürlichen! Frevel die Aushebung der strengsten, fundamentalsten mosaischen Gesetze auf die Stufe religiöser Verbindlichkeit emporzuheben gewagt hätten, so schnell als möglich den Armen der weltlichen Gerichtsbarkeit zu überliefern. Sie hätten ohne Frage mit solchen Sectirern, die ihnen zur Kenntniß gekommen wären, einen Kampf auf Leben und Tod geführt. Und doch sehen wir, daß sie allemal und mit allen Kräften die Beschuldigten zu schützen bestrebt waren und sogar in Gebeten jene zu verewigen pflegen, die als Opfer solcher Beschuldigungen gefallen sind, sehen ferner, daß noch heute die edelsten Söhne Israels, Cremieux, Moses Montefiore u. A. es für ihre heiligste Pflicht ansehen, nach Maß ihrer Kräfte für eben jene Juden einzutreten, die des Christenblutgebrauches beschuldigt werden. 11. Zufolge des oben Auseinandergesetzten kann den Juden also die Freisprechung von den ihnen zur Last gelegten Anklagen nicht versagt werden. Eine Secte, die mit solchen Verbrechen behaftet wäre, existirt nicht und hat es niemals gegeben, und unsere Regierung müßte neuerlich die strengsten Maßregeln ergreifen, um die freche Verleumdung, die noch im gegenwärtigen Jahrhundert tausende jüdischer Familien in's Unglück gestürzt hat, von den Juden abzuwenden. Unsere Regierung müßte dasselbe thun, was schon vor einigen Jahrhunderten andere christliche Regierungen gechan haben: Diese Beschuldigung als Verleumdung declariren, jeden Juden aber, der sich des Mordes an einem Christen erwiesenermaßen schuldig gemacht hat, als einen gemeinen Mörder verurtheilen lassen. Diese gerechte und kluge Maßregel würde drei Millionen treu ergebener Unterthanen die Ruhe und Sicherheit wiedergeben, ohne welche sie unausgesetzt befürchten müssen, durch feindliche Ränke jahrelangen, qualvollen, mit der Procedur der Untersuchung der jeweiligen Fälle verbundenen Leiden unter dem Verdachte solcher Mordthaten ausgesetzt zu sein. Die bescheidenste Forderung, die in dieser Beziehung gestellt werden kann, besteht darin, daß mittelst vom Herrn Minister der Justiz signirren Circulars den Herrn Procuratoren nahegelegt werde, in vorkommenden Fällen solcher Beschuldigungen mit Umsicht ihres Amtes zu walten. Ein solches Circular würde allein hinreichen, um von vielen jüdischen Familien unverschuldetes Mißgeschick abzuhalten. Dem Procurator obläge es bloß, den Aussagen alter Weiber, die nicht zu bestimmen vermögen, ob sie selber dreizehn oder vierzig Jahre alt sind — keinen Werth beizulegen — und die Beschuldigung entfiele von selber. Hat unsere Regierung aber in dieser Frage noch keinen festen Boden gefunden, dann ist es unaufschiebbar, unumgänglich, daß sie diesen Boden gewinne. Handelt es sich doch um das Unglück von drei Millionen Menschen. Mag unsere Regierung alsdann im neunzehnten Jahrhunderte dasselbe, thun, was in den Zeiten der Barbarei die Päpste, die deut-' scheu Kaiser und polnischen Könige zu thun für nöthig fanden, indem sie gelehrten Commissionen die Erforschung dieser Frage übertrugen und die durch diese Commissionen erlangten Resultate zur Richtschnur ihrer Maßregeln nahmen. Was die Gelehrten des Mittelalters zu thun im Stande waren, das können, Dank den ungeheueren Mitteln, welche die Wissenschaft unseres Jahrhunderts zu bieten vermag, unsere zeitgenösiischen Gelehrten in noch viel besserem und gründlicherem Maße leisten. Mag sie die Gelehrten des Auslandes, unter denen sich die Kenner der hebräischen nachbiblischen Literatur und Fachmänner der jüdischen Geschichte befinden, in dieser Sache befragen. Ich erlaube mir hierfür einzelne europäischer Berühmtheit sich erfreuende und in der Entscheidung dieser „Frage" competente Gelehrte des Auslandes namhaft zu machen. Ich nenne den Nestor, Professor der Theologie in Leipzig Franz Delitzsch, einen anderen Leipziger Professor Emil Schürer, Männer, deren Namen unseren Theologen gar geläufig sind und mit höchster Achtung genannt werden; ferner den Professor und Doctor William Wright in Cambridge, der unter Anderem auch im Stande ist, unabhängig hebräische mittelalterliche Manuscripte zu entziffern, und selber im brittischen Museum eine reiche Sammlung hebräischer Manuscripte verwaltet. Wenn man aber auch gelehrte Juden des Auslandes zu befragen geruhen sollte, so kann ich besonders aus zwei sich gleich großer europäischer Berühmtheit erfreuende Männer Hinweisen: auf Professor Grätz in Breslau, den Verfasser einer „Geschichte der Juden in 12 Bänden", und aus Josef Derenbourg, „Mernbre de l’Institut" in Frankreich, den Herausgeber der unter vielen anderen Werken dieses Autors bekannten Buches „Dssai sur l’histoire et la geographie de la Palestine d’apres les Talmouds et les autres sources rabbiniques. Paris 1867". Aber auf keinen Fall darf ein solches Jammerproduct, wie das obenerwähnte „Memorandum" Scripizins, respective dessen Plagiat, das Buch Ljutostanski, in's Vertrauen gezogen werden. X. Bevor ich die den Juden feindseligen Arbeiten dieser Letzteren einer Würdigung unterziehe, möchte ich jedoch im Allgemeinen

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