Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 23 (9.6.1893)
- Date
- 1893-06-09
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 23 Oestrrreichische Wochrnfchrist Seite 443 Mendl mit Frl. Emilie Jellinek, Herr Esra Lurion mit Frl. Laura Deutsch, Herr Jacob Breth mit Alice Spitzer, Herr Berl Tischler mit Frl. Jente Jwry. Sonntag, am 3. d. M. sand im isr. Tempel zu Ottakring die Trauung von F-r l. S e l m a D e u t s ch. der Tochter Sr. Ehrwürden des Herrn RabbinerDr. Deutsch mit Herrn Heinrich Mahler statt. Unter den Anwesenden bemerkte man Landesschulrath Dr. G u st a v K o h n, die Vorsteher der Gemeinde und die Obmänner der Chewra Kadischa und zahlreiche andere Honoratioren. Wien. (Todesfall.) Im hohen Alter verschied Sonntag, den 4. Juni, Herr Joel Taussig, der Vater des Cultusvorstehers und langjährigen Präses der israelit. Cultusgemeinde in Funkhaus, Herrn Gottlieb Taussig. Der Heimgegangene erfreute sich wegen seiner Religiosität und seines Biedersinnes einer hohen Verehrung. Wien. (Zur Rabbinerwahl im polnisch-israelitischen Bethaus-Verein.) Der Moment der Vollendung der Synagoge des pol.-isr. Vereines naht heran und mit ihm die Nothwendigkeit, an die Wahl eines Rabbiners zu schreiten. Eine kurze Beleuchtung des Standpunktes bei der vorzuuehmenden Wahl dürfte zur Klärung dieser hochwichtigen, die geistige Existenz des Gemeindewesens geradezu bedingenden Angelegenheit, nicht überflüssig sein. Der pol.-israel. Bethaus-Berein hat sich gegenüber dem Spender des grundlegenden Capitals in der Stiftungsurkunde verpflichtet, neben der Synagoge auch ein Local zu einem Beth- Hamidrasch einzurichten, eine Stätte für Vorträge in Bibel und Talmud und für das Studium der Lehre in althergebrachter Weise. Eine Consequenz dieser.Verpflichtung wäre nun die Wahl eines Seelsorgers der nicht blos Verkünder des heiligen Wortes auf per Kanzel, sondern auch Leiter des Lehrhauses sein müsse, also zuförderst ein Talmudkundiger, der ha^gchische und agadische Vorträge zu halten und seinen zumeist aus- Galizien sich recrutirenden Zuhörern dieselben in ihrer heimischen, herkömmlichen Art zu vermitteln vermöchte. Doch auch den Anforderungen unseres modernen Zeitalters und der in demselben aufstrebenden Jugend müßte insoferne Rechnung getragen werden, daß diese Vorträge in einer rein deutschen Sprache gehalten sein sollten, wodurch sie erfinden intelligenteren Mitgliedern der Gemeinde mundgerecht und zu einem Culturfactor für die jüngeren, im dumpfen Jndifferentismus anfwachsende Generation sich eignen würde. — Daß bei so verschiedenen divergirenden, scheinbar sich ausschließenden Elementen, bei so vielseitigen, scheinbar sich widersprechenden Anforderungen die Wahl des zukünftigen Seelsorgers keine leichte Aufgabe ist, muß jeder Einsichtige wohl zugeben, unmöglich ist aber die Lösung der Aufgabe nicht. Religion und Bildung, diese beiden gemeinhin als unvereinbar gekennzeichneten Begriffe können mit der Zeit sich in Eins verschmelzen lassen und auf der Höhe der Cultur kann auch den weitgehendsten nationalen-religiösen Bedürfnissen gleichzeitig ein volles Genüge geschehen. Doch erfordert dieser Doppelstandpunkt einen Repräsentanten beider Richtungen, einen Mann an der Spitze des Gemeinwesens, der den berechtigten Ansprüchen zweier Generationen entgegenzukommen vermöchte. Er soll, wie wir schon oben erwähnten, ein Talmudkundiger sein, der in der Denk- und Gefühlssphäre der strengen Orthodoxie zu Hanse sei, und gleichzeitig die Fähigkeit-haben, die Lehre, dies hervorragendste Cultur-Element, auch in einem culturell berechtigten Idiom vorzutragen, auf daß seinem Worte die Kraft innewohne, die Stumpfen aufzurütteln, und der der Religion entfremdeten Jugend die Möglichkeit eines Ausgleiches zwischen Fortschritt und strengem Festhalten an den rituellen Vorschriften zu vermitteln. Die Wahl eines solchen Rabbiners würde auch nach einer anderen Richtung hin eine' heilsame Wirkung hervorbringen. Wie bekannt heischt das Gesetz von Jahre 1891 einen gewissen Grad profaner Bildung von dem anzustellenden Rabbiner und räumt gleichzeitig der hohen Regierung in fürsorglicher Weise das Recht ein^ innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren das des gesetzlich gebotene Bildungsmaß zu ermäßigen. Wir glauben nicht fehl zu gehen, wenn wir in dieser Maßregel eine Rücksichtsnahme auf die religiösen Anschauungen eines gewissen Kronlandes unserer Monarchie erblicken, dessen Insassen der starren Orthodoxie angehörend, jede Concession an das Wissen als identisch mit einer Concession an den Glauben betrachten, und daher den profan gebildeten Rabbiner mißtrauisch von sich weisen. Die Mitglieder des poln.-isr. Bethans-Vereines sind der Mehrzahl nach Angehörige jenes Kronlandes und gehören zumeist, wie jene, dem Verbände der streng Orthodoxen an. Wenn nun hier ein Seelsorger angestellt wird, der dem Wesen nach sich in nichts von denen im Heimatlande unterscheidet, nebenbei aber das von der hohen Regierung geforderte Maß von profanen Kenntnissen besitzt, so kann dieser Umstand erheblich zur Bekämpfung der vorgefaßten Meinung Pott der Unvereinbarkeit der orthodoxen Richtung mit dem von der hohen Regierung geforderten Willensgrad beitragen. Wir verschließen uns nicht der Ueberzeugung, daß der Verein unter solchen Umständen auf einen hervorragenden Kanzelredner, wie ihn die intelligente Minderheit wünscht, verzichten müßte. Doch ist unseres Erachtens ein solcher nicht am Platz, da hier kunstgerechter Periodenbau und Formvollendung keine techte Würdigung fänden und an tauben Ohren verschwendet wären. Ein zu viel wäre hier gleichbedeutend mit einem zu wenig. Das ehrliche, schlichte Wort aus ehrlichem, von dem Ernste seiner Mission erfüllten Herzen dringt dem Ungekünstelten, Unverbildeten leichter zu Gemüthe und so dürfte ein Rabbiner alten Schlages, so er nur der Sprache der Gebildeten sich bedienen kann, am ehesten dazu geeignet sein, den Boden urbar zu machen für die Keimlegung und Befruchtung der Saat, die als modernes Culturgebilde einst in die Halme schießen soll. S. SRvv.v*§. Wien. (Ein angekla gte r Circumciseur.) Bor dem Strafrichter des Bezirksgerichtes Leopoldstadt hatte sich heute der Kaufmann Leopold Grünwald, der seit 25 Jahren mit Wissen der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde unentgeltlich das Amt eines Circumciseurs versieht, unter der Anklage der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit zu verantworten, weil er, ohne ärztliche Kenntnisse zu besitzen, an dem acht Tage alten Söhnchen des Privaten Friedlieb die Circumcision in einer Weise vorgenommen hatte, welche für die Gesundheit des Kindes gefährlich war, indem eine Blutung eintrat, die nur durch rasche ärztliche Hilfe eine folgenlose blieb. Der Angeklagte führte zu seiner Verantwortung an, daß erCircumcisionen seit 25 Jahren ausübe. Seine Heimatsgemeinde habe ihm ein Certificat ausgestellt, das er, als er nach Wien übersiedelte, der hiesigen Cultusgemeinde vorwies. Darauf seien im Matrikenzettel ausgefolgt worden, durch welche er auch hier legitimirt erschien. In Folge hievon habe ec nie Anstand genommen, dort, wohin man ihn rief, unentgeltlich sich zur Verfügung zu stellen. 'Der als Sachverständige vorgeladene Med.-Dr. Goldmann erklärte, die Verletzung des Säuglings sei eine leichte und folgenlose gewesen. Die Cultusgemeinde habe wohl drei graduirte Aerzte für Circumcisionen bestellt, allein sie ertheile auch Laien indirect die Bewilligung, indem sie dieselben dulde. Hiedurch bestehe für Kinder so zarten Alters jedenfalls eine Gefahr und hiefür sei wol die Cultusvorstehung verantwortlich. Der Richter sprach den Angeklagten frei, weil die Cultusvorstehung ihn durch Nebergabe von Matrikenzetteln zur Ausübung der Function ermächtigte und bemerkte in der Begründung, daß die Cultusgemeinde „wenig entsprechend vorgehe". Der öffentliche Ankläger beantragte hierauf die Abtretung des Actes an die Statthalterei, damit in dieser Angelegenheit von der politischen Behörde eingeschritten und eine gesetzliche Regelung geschaffen werde. Diesem Anträge gab der Richter auch Folge. Pretzburg. Die hiesige Judengemeinde verfügt bekanntlich über zahlreiche wohlthätige Institutionen, welche von dem innigen Zusammenhalt und dem humanen Sinn unserer Glaubensgenoffen Zeugniß ablegen. Die Preßburger Cultusgcmeinde darf nach dieser Richtung geradezu als ein Muster hingestellt werden. Allein trotzdem machte sich in der Reihe unserer Wohlthätigkeitsanstalten eine Lücke bemerkbar, welche umso schwerer empfunden wurde, je weiter die Verarmung der hiesigen israelitischen Bevölkerung und die Auswanderung der wohlhabenderen Judenfamilien fortschreitet. Viele unserer Glaubensgenossen fristen ihr Dasein nur kümmerlich durch harte und mühevolle Arbeit. So lange sie arbeitsfähig sind, erwerben sie zur Roth das Aeußerste. Die Lage dieser Armen wird aber eine geradezu furchtbare, sobald ihre Kräfte versagen und zu physischen Arbeitsleistungen untauglich werden. Sie sind dann einem elenden Leben preisgegeben und viele von ihnen sterben in Ermangelung kräftiger Nahrung eines frühen Todes. Auf Grund dieser Erfahrungen hat sich schon seit Langem die Nothwendigkeit der Errichtung eines Verso rgungshauses für arme Greise und Greisinnen