Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 23 (9.6.1893)
- Date
- 1893-06-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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..*.. hiiiiiiiwii—iim Sette 438 Vesterreichifche Wochenschrift Nr. 23 als läpp sch bezeichneten und als eine zum größten Th eile von Gewinnsucht hervorgerufene grundlose Verdächtigung verurtheilten, angeführt. 6.) Die Anklage wegen Kindermords und der Verwendung ihres Blutes zum Kirchengebrauch stammt von den Heiden und wurde in den ersten Jahrhunderten des Christenthums gegen die Christen erhoben. Unter Anderem versicherten sie, die Tödtung des Kindes geschehe beim heiligen Abendmahl, dabei werden die Lichter ausgelöscht und ein blutschänderisches ' Orgienwesen (Bacchanal) mit Müttern und Schwestern angehoben. Gegen diese unzüchtigen Anklagen hatten die Kirchenväter eine ebenso heftige Vertheidigung zu führen, wie in der Folgezeit die Juden. Als das Christenthum die herrschende Religion wurde, übertrugen die rechtgläubigen Christen die Anklage wegen rituellen Kindermordes auf einzelne von der herrschenden Glaubenspartei sich absondernde Christ ensecten. Erst als Constantin zur Regierung gelangte, nahmen die Bedrängnisse der Juden ihren Anfang. Die Geistlichkeit vor Allem bemühte sich redlich, den Haß und die Mißgunst der christlichen Bevölkerung, die bis dahin mit den Juden einträchtig zusammengelebt hatte, gegen das Judenvolk zu schüren. In Byzanz, zur Zeit der Gothen in Spanien, Frankreich und in anderen Ländern wurde darauf mit den denkbarsten Peinigungen gegen die Juden losgezogen. Aber niemals im Laufe der ersten zwölf Jahrhunderte erhob man gegen sie die Beschuldigung der Blutceremonie, bis erst zu Ende des zwölften Jahrhunderts, als schon die Macht der Geistlichkeit um ein Bedeutendes angewachsen und der religiöse Fanatismus dank der Kreuzzüge bis an die Sterne hoch emporgelodert war, zum ersten Male das ineriminirende Gerücht hervortrat, daß die Juden am Charfreitag oder am Charsonntag (in der Gedächtnißwoche des Todes Jesu) einen christlichen Knaben an's Kreuz schlagen, um die . Kreuzigung Christi zu versinnlichen und das Christenthum und die Christen zu lästern. In der Mitte des 13. Jahrhunderts -war es nach sicheren Mittheilungen ein spanischer Bischof, der zum ersten Male mit dieser Beschuldigung gegen die in Spanien lebenden Juden auftrat, einer Beschuldigung, die sich direct dahin aussprach, daß die Gewinnung des Blutes für das jüdische Osterfest, d. h. ganz eigentlich sür die ungesäuerten Brode erstrebt werde. Der zu jener Zett regierende König von Castilien, Alphons X., genannt der Weise, und sein Hofstaat nannten den Bischof einen „Verrückten" und wiesen den aufgebrachten Pöbel zur Ruhe. Aber nichts desto weniger hoben die Jnttiguen und Ränke gegen die Juden unter der Regierung des ebengenannten Königs immer von Neuem an, man warf ihnen heimlich Leichname in's Haus und vor die Füße, um sie dann durch falsche Zeugen des Beweises zu überführen, daß sie wirklich Christen tödten und ihr Blut anwenden. Aber die Wahrheit kam dennoch an den Tag. Es ereignete sich mitunter, daß, nachdem der der That beschuldigte Jude unter der Folter die Ermordung des Christen eingestanden hatte und schon zum Schaffot geführt worden war, der todtgeglaubte Christ plötzlich persönlich bei der Richtstätte bemerkt wurde. Und nicht selten waren die Fälle, wo man des von den Juden vermeintlich ermordeten Christen als ganz leibhaftig lebend auf Gottes Erde ansichtig wurde, da der feinethalben angeklagte Jude bereits hingerichtet war. Das Märchen vom jüdischen Blutritus drang trotzdem unaufhaltsam weiter nach Frankreich, Italien und bis nach Deutschland. Galt ja zumal der Mord an Juden, den Kreuzigern des Heilands, dem Pöbel des Mittelalters sür eine fromme, gottgefällige Handlung, die im Verein mit der gewaltsamen Beraubung der reichen Juden, bei denen Viele unter den Christen Schuldner waren, obendrein bedeutende Vortheile gewährte! AÜnthalben stürzten sie sich daher auf die Juden mit der Anklage des Christenmordes und tödteten ihrer Tausende, das häufig sehr bedeutende Vermögen derselben dem Raub und der Plünderung preisgebend. Ein unbestimmtes Gerücht, das Zeugniß einer „Hexe" eines Diebes, einer Dirne, überhaupt eines Menschen von zweifelhafter Moral war genügend, um die Anklage gegen die Juden in's „Werk" zu setzen. Ob die Verdächtigungen wahr oderlügenhaft, hielt man näher zu untersuchen nicht weiter für nothwendig. Man mordete und plünderte auf allen Seiten, ohne viel nachzugrübeln oder Federlesens zu machen. Die Juden, die lebend davonkamen, wurden in den Kerker geworfen und so lange mit der Folter gepeinigt, bis das Geständniß des Verbrechens, das sie niemals begangen, aus ihnen herausgeschraubt war. Der fanatische und ungebildete Clerus stellte jeden Nichtkatholiken als ein Mißgeschöpf dar und machte Häufig von seinem Einflüsse lediglich persönlicher Vortheile halber Gebrauch, indem er die Leidenschaften der Masse zu erwecken suchte; er selber sprengte die Gerüchte aus, wonach das vermeintlich von den Juden getödtete Kind große Wunder wirke, einen Wohlgeruch um sich verbreite, einen hellen Glanz ausstrahle u. s. w. Die sterblichen Ueberreste des vermeintlich wunderthätig n Kindes wurden in's Kloster übertragen, wo diese vermeinten Wunder noch weiter von ihm gewirkt, Kranke geheilt wurden u. s. w. Die Bevölkerung der ganzen Provinz strömte in Massen zu diesem neuen Wunderthäter zusammen, wodurch das Kloster Reichthümer und die Stadt, in der diese Comödie sich abspielte, gar viele Vortheile erntete. Da solche Beschuldigungen daher sich als ein sehr einbringliches Geschäft erwiesen, so suchte man sie so oft als möglich aufs Tapet zu bringen. An gewissenlosen, der Einleitung ähnlicher Beschuldigungen fähigen Leuten und an Juden, die unter dem Zwang der Folter bereit waren, ein niemals begangenes Verbrechen sich aufzuladen, war ja niemals ein Mangel und für die furchtbaren Bekämpfungen und Plünderungen der Juden in diesen finsteren Jahrhunderten hatte man so überdies den Schein einer gerechten Vergeltung gewonnen, so daß der Christenmord durch die Juden von den mittelalterlichen Historikern mit scheinbar glaubhaften „Fakten" überliefert werden konnte, derart daß diese alten Chronisten es nicht einmal für nothwendig hielten, den wirklichen Sachverhalt zu verheimlichen, demzufolge im gegebenen Falle die An-, klage wegen der vermeintlichen Ermordung dieses oder jenes Christen erhoben wurde, und es etwas nichts seltenes ist bei ihnen zu lesen, daß die Beschuldigung von einer öffentlichen Frauensperson herrührte, die selber ihr eigenes Kind getödtet und unter der Folter ausgesagt hatte, die Juden hätten sie zu diesem Morde beredet, und daß dann auch die Letzteren, freilich unter der Folter zu diesem Verbrechen sich bekannten, wobei sie unter Anderem aussagten, sie bedürften des Christenblutes als eines „probaten" Mittels zur Heilung ihrer an Menstruation leidenden männlichen Glaubensgenossen oder zu sonstigen nicht minder unvernünftigen und unappetitlichen Geheimzwecken. Die späteren Judenfeinde, die solchen Mordbeschuldigungen und durch die Folter erzwungenen Eingeständnissen kein Gewicht mehr beigelegt sahen, fanden es dann freilich angemessener, solche die Beschuldigung entwerthenbe Nebenumstände zu umgehen, sie beschränkten sich auf die Mittheilung des „Factums" selber, darauf nämlich, zu sagen, daß die Juden in dem oder jenem Jahre ein christliches Kind ermordeten, sein Blut austranken und die Schuld schließlich einbekannten. Das Resultat solcher Beschuldigungen war in allen Fällen das nämliche: man trennte mit Zangen ihre Glieder, riß sie in Stücke, indem man ihren Körper an vier Pferde spannen ließ, verbrannte sie langsam - auf einem Scheiterhaufen u. s. w. Als Beispiel für solche Selbstbegnügung mit den vermeintlichen „Fakten" diene die lange Reihe von Hinweisen auf angebliche Fälle von Christenermordung durch die Juden, die bei Eisenmenger, Zuchowsky und Pikulski, den Hauptquellen für die späteren Scribenten, zitirt worden. Das sind immer dieselben erfundenen „Fakten", auf die man noch jetzt sich zu stützen pflegt, die aber, wenn man sie bis zu den ursprünglichen Chroniken, wo die jene Beschuldigung begleitenden Nebenumstände, d. h. die Art und Weise der Geständnißerpreffung mitgetheilt werden