Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 22 (2.6.1893)
- Date
- 1893-06-02
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 424 OrüerreickWlhe WochentchrM Nr. 22 ' Der. dritte Satz verlangt, daß das Gesetz, welches dem ausländischen Juden die Naturalisation in Rumänien verbietet, abgeschafft werde. Dieser Satz ist von geringer practischer Wichtigkeit, da, wie oben erwähnt, die Anzahl der in Rumänien seßhaften ausländischen Juden eine geringe ist und von diesen die meisten auf das rumänische Staatsbürgerecht gar nicht aspiriren. Die Vertreter der Großmächte wollten damit blos Fürsorge treffen, daß von nun an weiter ihre Staatsangehörigen in Rumänien nicht mehr ihrer Confeffion nach in Categoricn eingetheilt werden sollen. Der erste Eindruck in Rumänien nach Veröffentlichung des Berliner Vertrages war ein verblüffender. Der Casus, daß die Großmächte sich veranlaßt sahen, in einem Staate den Principien moderner Civilisation durch Decretirung Eingang zu verschaffen, war ein in den Annalen der Geschichte noch nicht dagewesener. Die Sache war umso peinlicher, als die Anerkennung der Unabhängigkeit einigermaßen an die Ausführung des erwähnten Paragraphen geknüpft war. Eine ehrliche Ausführung des erwähnten Paragraphen wäre für das Land sicher das ersprießlichste gewesen; eine das Land compromittirende Frage wäre aus der Welt geschafft und demselben 200.000 entfremdete Landeskinder wieder zugeführt worden. Es ist nicht zu leugnen, daß bei den obwaltenden Verhältnissen diese Ausführung der Regierung einige Schwierigkeiten bereitet hätte; ebenso sicher ist es jedoch, daß es nur des guten Willens bedurft hätte, um die Sache in Ordnung zu bringen. Dieser gute Wille fehlte jedoch leider. Man entschloß sich lieber durch Scheinmanöver den Großmächten die Meinung beizubringen, daß die Absicht, die. Lage der Juden vorläufig in etwas zu verbeffern, bestehe, daß die brüske Durchführung des Artikels 44 schwer möglich sei, daß man dieses Ziel binnen kurzer Zeit schrittweise erreichen werde, und trachtete auf diese Weife die Anerkennung der Unabhängigkeit zu erlangen. Während man in dieser Weise manövrirte, hatte man jedoch in den maßgebenden Kreisen den Beschluß gefaßt, die Lage der Juden in keiner Richtung zu verbessern, mit anderen Worten den 8tatll8 quo ante um jeden Preis aufrecht zu erhalten. Die Signatarmächte mögen wohl diese Rabulistik durchblickt und den Versprechungen von Seiten Rumäniens, den Art. 44 allmählig zur Ausführung zu bringen, gerechten Zweifel entgegengesetzt haben; man wollte jedoch womöglich alles vermeiden, was an die kaum zugekleisterten Orientalischen Angelegenheiten rühren konnte, hielt es demnach für opportuner, Rumänien gegenüber ein Auge zuzudrücken. Auf diese Weise erlangte Rumänien die Unabhängigkeit, ohne daß die Lage der Juden in Rumänien, trotz des Berliner Tractates die mindeste Aenderung erfahren hätte. Das Gesetz, daß nur ftemde Staatsangehörige christlicher Confeffion naturalisirt werden können, wurde durch ein anderes ersetzt, demzufolge die Confeffion kein Hinderniß zur Naturalisation abgeben darf. Die Möglichkeit, daß Ausländer jüdischer Confeffion das Staatsbürgerrecht erlangen können, war somit der Form nach gegeben. Da jedoch an den bisherigen Usus oder besser gesagt Abusus, daß die inländischen Juden, wie ftemde Staatsangehörige zu behandeln sind, von seiten Rumäniens a tont prix festgehalten wurde, und die Rumänen verhüten wollten, daß die inländischen Juden zu den ihnen de jure zukommenden Rechten auf dem Umwege der Naturalisation gelangen, so wurde die letztere an Bedingungen geknüpft, daß sie für Juden fast zur Unmöglichkeit wurde, indem sie von dem Votum der gesetzgebenden Körper abhängig gemacht wurde. Man hatte damit den Wolf zum Hüter der Heerde gemacht. Es vergehen in der That jetzt Jahre, bis von den 30.000 jüdischen Petenten, einer das Staatsbürgerrecht erlangt. Unmittelbar nach dem Berliner Congresse hatte man jedoch, um den Großmächten guten Willen vorzuspiegeln, zum Zwecke, dadurch die Anerkennung der Selbstständigkeit zu erlangen, einige hundert Juden, welche während des Krieges Militärdienste geleistet hatten, ohne daß dieselben petitionirt hätten, naturalisirt; vom juridischen Standpuncte war das ein Nonsens; man hatte Inländer naturalisirt, somit ein offenes Thor eingestoßen. Aber das half; man erlangte die Anerkennung der Unabhängigkeit und der Stand der Judenfrage ist bis heute, wie vor dem Berliner Congresse. Die rumänische Judenfrage, mit welcher sich vor dem Berliner Congresse die europäische Presse so viel beschäftigte, ist im letzten Jahrzehnte versumpft; man ist zur Einsicht gekommen, daß b^i der dort herrschenden religiösen Jntoleranjede öffentliche Discussion der Sache nutzlos sei, da trotz Intervention der Großmächte durch den Art. 4-4 des Berliner Vertrages der Status quo ante aufrecht erhalten wurde. Wenn wir bis jetzt genügend bewiesen zu haben glauben, daß in Rumänien religiöse Intoleranz en vogue ist, so wollen wir zur Steuer der Wahrheit dem noch hinzufügen, daß dort nicht nur religiöse, sondern Intoleranz überhaupt herrscht und zwar gegen alle Fremde, selbst gegen orthodoxe Christen wenn sie nicht der rumänischen Rasse angehöien, — daß das Gesetz Fremden verbietet, ländlichen Grundbesitz in Rumänien anznkaufen, haben wir bereits erwähnt. Wir wollen dem noch hmzufügen, baß erst in der letzten Zeit ein Gesetz geschaffen wurde, demzufolge ländlicher Grundbesitz von Ausländern nicht ererbt werden kann. Als weiteren Beweis der Behauptung, daß der Raffenhaß in Rumänien mehr als irgendwo anders zu Hause ist, wollen wir noch bemerken, daß die Constitution noch selbst jetzt nicht auf die Dobrudja ausgedehnt ist; die Einwohner derselben zumeist Bulgaren, daher christliche Brüder, die man vom Türkenjoche befreit hat, sind somit vom Regen in die Traufe gekommen, sie sind wohl rumänische Unterthanen, rumänische Staatsbürger jedoch nicht und es ist wenigstens für absehbare Zeit keine Hoffnung vorhanden, daß sie der politischen Rechte theilhaftig werden. Die bulgarische Sprache ist nicht nur von den öffentlichen Schulen .in der Dobrudja ausgeschlossen, es wird selbst der Bau von Kirchen verboten, wo der Gottesdienst in bulgarischer Sprache abgehalten werden soll. Die Mittel für einen solchen Bau sind schon seit drei Jahren in Kustendje gesammelt, ohne daß es bis jetzt gelungen wäre von der Regierung die Baubewilligung zu erlangen. Wir haben im vorangehenden, eine ganz objective Darstellung der in Rumänien herrschenden Zustände, was die Behandlung der nicht rumänischer Rasse angehörenden Einwohner anlangt, gegeben. Es wäre wänschenswerth, daß dieses Thema in. der Presse häufiger diskutirt werde, da die diesbezüglichen Verhältnisse es verdienen, vom großen Publikum auch außerhalb 'Rumäniens mehr gekannt zu werden, als, dies der Fall ist Es wäre dies wohl eines der geeignetsten Mittel, um die Herren aus Rumänien, bei künftigen Friedens-Congressen,. etwas zahmer zu stimmen und sie zu veranlaffen, in ihren Agitationen für ihre Siebenbürger-Stammesgenossen etwas behutsamer aufzutreten. Wien. Das Ereigniß der Woche bilden die Wiener Stadtrathswahlen, welchen die Thatsache, daß der einzige jüdische Stadtrath, Theodor Ritter von Goldschmidt aus. dieser Körperschaft exmiitirt und durch Herrn D r. Lueger ersetzt worden ist, das Gepräge und die Physiognomie aufgedrückt hat. Die Wiener Judenschaft hat alle Ursache dieses Geschehniß, aus welchem die innerste Gesinnung unserer sogenannten „Liberalen" mit klarer Deutlichkeit sich ausspricht, zu würdigen und in Erinnerung zu halten. Nicht die Aufnahme eines Antisemiten in den Stadtrath ist es, was alle Kreise der jüd. Bevölkerung in Auftegung versetzt hat. Im Gegentheil, es sind uns selber zahlreiche Zuschriften von Lesern zugekommen, welche von vorhinein der. Meinung waren, es sei besser mit einem offenen als mit einem heimlichen Gegner oder falschen Freunde zu thun zu haben. Und ob, der Stadtrath durch einen Antisemiten mehr oder weniger seinem