Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 22 (2.6.1893)
- Date
- 1893-06-02
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 22 Seite 43L welche klar wie die Sonne zu Tage liegen und von denen kein Jota aögeleugnet werden kann. Wir wollen jetzt die Entwicklung der einschlägigen Zustande, deren Beschreibung wir früher unterbrochen haben, weiter verfolgen. Bei den beschriebenen Verhältnissen konnten die Confequenzen, welche die geschaffenen Zustände auf den Geist der Bevölkerung ausübten, nicht ausbleiben. Der Haß gegen die jüdische Bevölkerung begann Wurzel zu fassen und sich mehr und mehr beim Volke zu entwickeln, was um so leichter gelang, da die Erklärung seitens der maßgebenden Kreise, daß es sich dabei nicht um Imponderabilien, sondern um etwas handgreifliches — der Bekämpfung und Abschaffung der Concurrenz — handelt, leicht aufgefaßt wurde. Ausländischen Zeitungen, welche die Sache mit ihrem wahren Namen — religiöse Intoleranz — bezeichnten, begegnete man mit der civilisirler klingenden Umschreibung, es seien dies nochwendige national-ökonomische Maßregeln; die ungebildete Masse, welche diese Concurrenzabschaffung ganz nach ihrem Geschmacke fand, meinte jedoch, durch jeweilige Opposition gehetzt, daß die ganze Prozedur eine viel zu langsame sei und daß es angezeigter wäre, tabula rasa zu machen. An allen Ecken des Landes fingen demzufolge Judenplünderungen und Austreibungen der Juden aus den Dörfern an. Die sich oft wiederholenden Proteste der ausländischen Consulen veranlagten die Regierung, der nun auch die Sache über den Kopf gewachsen war, eine andere Richtung einzuschlagen. Man suchte den regen Appetit der Menge nach Concurrenzabschaffung dadurch zu stillen, indem man den Juden die Ausübung derjenigen Gewerbe, wodurch sich die größte Anzahl derselben ernährte, gesetzlich verbot und andererseits dieselben auf Grundlage von zu diesem Zwecke votirten Gesetzen aus den Dörfern vertrieb. Man bediente sich bei Stylisirung dieser Gesetze der abgedroschenen Finte, anstatt Juden den Ausdruck Fremde zu gebrauchen; getroffen jedoch wurden blos die inländischen Juden, da die Anzahl fremder Staatsangehöriger christlicher als jüdischer Confession, welche in Rumänien ihren ständigen Wohnsitz haben, eine geringe ist und diese fast alle in den paar großen Städten wohnen. Durch diese Gesetze wurde den Juden der Tabak- und Stempelverschlciß, der Verkauf von Getränken in den Marktflecken und Dörfern, der Hausirhandel aus den Händen genommen. Ein Gesetz, welches Fremden ohne bestimmter Beschäftigungden Aufenthalt in den Dörfern verbot, genügte, um d'er früheren anarchischen Judenvertreibung jetzt die gesetzliche zu substituiren, und wo dieses Gesetz nicht ausreichte, hatte man zu demselben Zwecke ein anderes in Reserve, laut welchem der Aufenthalt von Fremden in den Dörfern nur in Folge von Garantie einer größeren Anzahl von angesehenen Dorfbewohnern statthaben, kann. Viele der gebildeteren inländischen Juden, welche man verdächtigte, in arisländischen Zeitungen diese Zustände wahrheitsgetreu beschrieben zu haben, wurden des Landes verwiesen; die reicheren Juden suchte man wieder, indem man an ihren Patriotismus appcllirte, zu überreden, die Sachen zu dementiren; gewöhnlich waren sie Arisländer, jetzt, wo man sie brauchte, appcllirte man an ihren Patriotismus; die Kluft zwischen Jud und Christ wurde immer größer, Judenhaß und Patriotismus wurden synonime Begriffe; der Grad des Judenhasses wurde der Werthmesser für den Grad des Patriotismus. Die jungen diplomirten Herren, welche fast alle von verzehrendem Ehrgeiz getrieben, schnell Carriöre machen wollten, fanden den Weg vorgezeichnet, wie man ohne viel Mühe und gründliches Wissen, blos durch leidenschaftliche Ausbrüche des Judenhasses in Volksversammlungen und Zeitungen bald zu Ansehen und Geld gelangt; gegen den Strom zu schwimmen und chen Bedrängten durch Wort oder Schrift zu Hilfe zu kommen, fiel keinem einzigen dieser Herren ein. Ein trauriges Omen für den ethischen Werth der gebildeteren Classe. Die Universitätsjugend Bukarests und Jassrsts wieder wollte auch den Uebrigen nicht nachstehen; ihre jüdischen Coflegen sind schon seit 12 Jahren von ihren jährlichen Cowgressen ausgeschlossen. Diese jungen Herren finden es anderseits als höchst nothwendig, in europäischen Friedenscongreffen, wo sie sich in vordringlicher Weise bemerkbar zu machen suchen, berühmten eitropäischen Parlamentariern und Rechtsgelehrten manches, was diese vielleicht nicht wissen sollten, über Völkerrecht und Volksmoral zu erzählen und nebenbei über die Knechtschaft ihrer Siebenbürger Stammesgenoffen zu jammern; weniger Chauvinismus und Eigendünkel und mehr studiren würde diesen Herren nicht schaden. Der Judenhaß, anfangs künstlich erzeugt, übte jetzt bereits seine Herrschaft über Regierung und Opposition, beide gerielhen immer mehr in die Zwangslage, sich die Palme streitig;u machen, wer patriotischer, das ist judenfeindlicher sei; ein Deputirter sucht den andern, ein Ministerium das andere durch Gesetzvorschläge und Maßregeln gegen die Juden zu überbieten und Regierung. Opposition und Presse wurden immer tiefer in den Strudel dieses eireulus vitiosus herabgezogen. Einige dreißig Deputirte, welche es den Anderen voranthuen wollten, nagelten sich selbst an den Schandpfahl, indem sie einen Gesetzantrag einbrachten, daß Juden (§ 5) keine Güter pachten, keine Wirthshäuser, selbst in Städten nicht halten dürfen; Besitz von Mühlen, Brennereien, Schaf- und Schweinesiällen, erforderte christliches Glaubensbekenntniß; laut 8 wieder, soll Juden der Handel mit Nahrungsmitteln und Getränken verboten sein, ihren Glaubensgenossen jedoch dürfen sie solche verkaufen u. s. w. Ein Präfect in Galatz wieder, ein gewisser Herr Nero Lupatschku, setzte gar der ganzen Sache die Krone auf; er ließ ein Dutzend Juden, welche er ohne Pässe an das entgegengesetzte Ufer führen ließ, und die demzufolge die türkische Polizei, da sie dieselben nicht emigriren lassen konnte, wieder zurückführen ließ, kurzweg in der Donau ertränken — eine Illustration zu Grillparzers berühmten Ausspruch: nach der Humanität, die Nationalität, nach der Nationalität die Bestialität. Der Berliner Congreß brachte eine momentane Stasis in diesen Hexensabbath. Die Sache hatte solche Dimensionen angenommen, daß dieselbe bei Regelung der Verhältnisse des Orientes von den Vertretern der Mächte unmöglich umgangen werden konnte. Der Paragraph des Berliner Vertrages (§ 44), welcher von der rumänischen Judenfrage handelt, lautet folgendermaßen : 1. Der Unterschied des religiösen Glaubensbekenntnisses und der Confession darf in Rumänien keinen Grab abgeben, um Jemand von der Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte, von den öffentlichen Aemtern und Ehrenstellen und der Betreibung irgend einer Beschäftigung,. Kirnst oder Industrie, an welchem Orte es immer sei, auszuschließen. 2. Die freie Ausübung des Cultus muß sowohl für die rumänischen Staatsangehörigen als auch für die Fremden gesichert sein und es darf der hierarchischen Organisation der verschiedenen religiösen Gemeinden und ihrem Verhältniß zu ihrem religiösen Chef kein Hinderniß ntgegengesetzt werden. 3. Die Staatsangehörigen aller Machte, s owohl Kaufleute, als auch andere müssen in Rumänien ohne Unterschied des Glaubens auf ganz gleichem Fuße behandelt werden. Der Text dieses Paragraphen ist genügend klar. Durch den ersten Satz hatten es sich die Vertreter der Großmächte ein für allemal verbeten, daß in Rumänien eine neue Auslegung des bisher bestandenen Begriffes über In- und Auständerthum im Völkerrechte eingeschmuggelt werde. Dieser Satz ist der wichtigste, denn um ihn dreht sich, wie wir gesehen haben, die ganze rumänische Judenfrage; er trifft den Nagel auf den Kopf. — Wäre derselbe befolgt worden, so wäre damit die ganze leidige rumänische Judensrage aus der Welt geschaffen. Durch diesen Satz verlangten die Großmächte ganz klar und einfach das Aufhören des bisherigen Schwindels, mit anderen Worten die Abschaffung des bisherigen Usus, den inländischen Juden als Ausländer zu behandeln.