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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-06-02 · 22 (2.6.1893) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
22 (2.6.1893)
Date
1893-06-02
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 418 Oesterreirhischr Wortzensttzrist Nr. 22 auf diese gebührende Abfertigung aufmerksam gemacht wurde und dann mit meiner Erwiderung im „Vaterland" nicht zögerte. 8. Ls ist unwahr, „daß ich mir in meinem eigenen wissenschaftlichen Unvermögen in der Person eines sicheren Paulus Meyer einen geeigneten Hilfsarbeiter verschrieb." — Thatsache ist, daß ich zu meiner Erwiderung Niemanden nöihig hatte und Herr Paulus Meyer, der mir bisher kaum den Namen nach bekannt war, erst durch Professor Dr. Rohling und Dr. Bickell bei mir eingeführt und warm empfohlen wurde. 9. Es ist unwahr, das dieser P. M. soeben aus dem Königreiche Sachsen ausgewiesen wurde. Thatsache ist, daß derselbe ein Attest des Polizeiamtes der Stadt Leipzig vom 24. April 1893 in den Händen hat, welches ihm bezeugt, daß gegen ihn nichts Nachtheiliges vorliege und daß ihm dies Zeugniß nach Wien nachgesendet wurde. 10. Es ist nicht wahr, daß ich Herrn P. M.in meine Wohnung ausgenommen habe und daß er derzeit bei mir wohnt; Thatsache ist, daß er seit seiner Ankunft in Wien eine eigene Wohnung hat. 11. Es ist unwahr, daß ich Herrn Paulus Meyer „gegen eine monatliche Entlohnung von 100 fl. verpflichtet habe, für das Blutrituale Zeugnisse zu sabriciren, eventuell als Kronzeuge auch endlich alles zu bestätigen." Wahr ist's, daß ich im Jntereffe der Aufdeckung der vollen Wahrheit über das Blutritual, diesem mir von dem tüchtigsten Orientalisten Wien's, Dr. Gustav Bickell, Professor an der hiesigen Universität, als einen ihm selbst überlegenen, ja als einen der größten lebenden Kenner der bebräischen Gesammtliteratur empfohlenen Gelehrten, bei dessen ersten Anwesenheit in Wien am 1. April d. I. also noch vor Erscheinen Ihrer Nummer, die mich so heftig angriff, und zwar gerade auf die Empfehlung Bickell's hin, so schwer es mich ankam, die Mittel anbot, ein wissenschaftliches Werk über das Blutritual unter den Chassidim, das er bereits angekündigt hatte, hier in Wien in Muße herauszugeben. Diese Mittel bot ich nur vorschußweise, durch schriftlichen Vertrag in Gegenwart des gedachten Universitäts-Professors Dr. Bickell. 12. Es ist nicht wahr, daß ich „gegen eine sofort ausgezahlte Geldrate von IM fl. von meinem Genossen P. M. den bekannten Brief über einen Ritualmord erhielt, dessen Augenzeuge er als einstiger Talmudschüler war." Thatsache ist es, daß mir Herr Paulus Meyer erst infolge Ihrer Angriffe gegen meine Person ohne Anregung meinerseits, freiwillig den erwähnten Brief übermittelte und von einer Bezahlung h'efür weder damals noch jetzt eine Rede war. 13, Es ist unwahr, daß ich Herrn Paulus Meyer unter gehöriger Aufsicht und Bewachung hielt. Herr P. M. verkehrt hier in Wien völlig frei, wie sein fortgesetzter Umgang mit seinem „Freunde" Dr. Bickell beweist. 14. Es ist vollständig unwahr, daß Herr Paulus Meyer von der Wiener Antisemiten-Leitung gesucht und gefunden wurde. Thatsache ist's, daß P. M. mit den Wiener Antisemiten noch gar nicht bekannt ist und diese sich sogar von demselben als Convertiten ferne halten. 15. Es ist unwahr, daß sich Herr Paulus Meyer „Ihnen angeboten hat, gegen die Antisemiten zu schreiben, wenn Sie ihn aus meinen Klauen retten." Thatsache ist es, daß er Sie gar nicht persönlich kennt, Sie nie gesehen hat und daß im Gezentheile Herr Universitätsprofessor Dr. Gustav Bickell, der in dieser Angelegenheit eine traurige Rolle spielt, zu wiederholten Malen und erst heute wieder Herrn Paulus Meyer 1000 fl. angeboten hat, wenn er die schriftliche Erklärung gibt, er sei nie Augenzeuge eines Ritualmordes gewesen, er habe den Brief nur in einem unzurechnungsfähigen Zustande geschrieben und er kenne in der ganzen hebräischen Literatur keine Stelle, welche das Blutritual beweise. Die Angriffe gegen meine Person auf gerichtlichem Wege zu verfolgen, behalte ich mir vor. Hochachtnugsvoll Dr. Jos. Deckert, Pfarrer. An den verantwortlichen Redacteur der „Oesterr. Wochenschrift" Dr. I. S. Bloch. Wien, I., Franz Joseph-Quai 3. Werden hiemit aufgefordert, die in Ihrem Blatte Nr. 19 vom 12. Mai 1893 in dem Artikel „Ein edles Brüderpaar" die über meine Person vorgebrachten Unwahrheiten zu berichtigen auf Grund des § 19 des Preßgesetzes in gesetzlicher Form und Frist. 1. Es ist unwahr, daß ich in allernächster Zeit das vom Kirchenbauvereine in Weinhaus erbaute stylvolle, mit allem Comfort ausgeflattete Pfarrhaus beziehen werde, thatsächlich ist das Pfarrhaus noch gar nicht gebaut. 2. Es ist unwahr, daß ich künftighin ein Heim bewohnen werde, das zum Theile aus Judengeldern ausgeführt worden ist. Für den künftigen Bau des Pfarrhauses wird das Geld« der Juden gleichfalls wie beim Beneficiatenhause in keiner Weise in Anspruch genommen werden. 3. Es ist unwahr, daß die unter meiner Verantwortung als erster Haupttreffer der Kirchenbaulotterie angesetzte Villa keine Villa, sondern nur ein zusammenlegbares Häuschen war. Thatsache ist, daß die in Rede stehende Villa (System Schubert) in der Wr. Gewerbeausstellung zu sehen war und allgemein gefiel, nach zweimaliger gerichtlicher Schätzung über 5000 fl. werth ist. 4. Es ist unwahr, daß Jenny Zink den Prozeß gegen den von mir vertretenen Verein in allen Instanzen gewonnen hat. Thatsächlich ist sie im Revisionsverfahren sachfällig geworden, mußte Proceßkosten im Betrage von 99 fl. 9 kr. und die sticht unbeträchtlichen Schätzungskosten bezahlen. 5. Es ist unwahr' daß ich den Proceß als geriebener Geschäftsmann durch allerlei Kniffe und Schliche in die Länge zog. Thatsächlich habe nicht ich, sondern hat der Rechtsanwalt des Vereines Dr. Josef Porzer den Proceß geführt und durch ganz legale Mittel zu einem dem Vereine günstigen Abschluß gebracht. 6. Es ist unwahr, daß meine Veröffentlichungen von blutigem Haffe und giftiger Bosheit dictirt und berechnet sind, bei der blöden Menge Unheil anzustiften. Wahr ist, daß ich die Angriffe Strack's und Anderer auf eine t istorische Thatsache auf Grund von glaubwürdigen Geschichtsquellen zurückwies. 7. Es ist unwahr,, daß ich vom 7. April bis 5. Mai mich auf eine Antwort gegen die Angriffe der österr. Wochenschrift rüstete. Mahr ist, daß ich erst einige Wochen nach dem Erscheinen dieser Angriffe durch Zufall darauf aufmerksam wurde und dann mit einer Erwiderung im „Vtld." nicht zögerte. 8. Es ist unwahr, daß ich in meinem eigenen wissenschaftlichen Unvermögen mir einen geeigneten Hilfsarbeiter in der Person eines sicheren Paulus Meyer verschrieb. Thatsache ist, daß ich zu meiner Erwiderung niemanden nöthig hatte und Herrn Paulus Meyer, der mir früher kaum dem Namen nach bekannt war, erst durch Prof. Dr. Rohling und Dr. Bickell, die ihn mir warm empfohlen hatten, kennen lernte — noch vor Erscheinen des Angriffes in der österr. Wochenschrift. 9. Es ist unwahr, daß P. M. von mir in meiner Wohnung ausgenommen wurde und daß er derzeit bei mir wohnt. Obgleich dies nichts Unrechtes wäre, entspricht es nicht der Wahrheit, da Herr Paulus Meyer seit seiner Uebersiedlüng nach Wien seine eigene Wohnung hat. 10. E4 ist unwahr, daß ich Herrn Paulus Meyer gegen eine monatliche Entlohnung von 100 fl. verpflichtet habe, für das Blutrituale Zeugnisse zu sabriciren, eventuell als Kronzeuge dieselben eidlich zu bestätigen. Wahr ist, daß ich diesen mir von Dr. Bickell und Dr. Rohling als einen der tüchtigsten lebenden Kenner der hebräischen Literatur empfohlenen Gelehrten auf sein Ansuchen mittelst Vertrag vorschußweise die Mittel bot, ein bereits früher öffentlich angekündigtes wissenschaftliches Werk über den jüdischen Ritualmord zu schreiben. 11. Es ist unwahr, daß.'dieser Herr Paulus Meyer, mit dem ich im Vertragsverhältnisse stehe, aus Sachsen ausgewiesen sei. Thatsache ist, daß er mir ein Attest des Polizeiamtes der Stadt Leipzig v. 24. April 1893 vorwies, welches ihm bezeugt, daß nichts Nachtheiliges gegen ihn vorliege, welches Attest ihm zu meinen Händen nach Wien nachgesendet wurde. 12. Es ist unwahr, daß ich Herrn Paulus Meyer unter gehöriger Aufsicht und Bewachung halte. Herr Paulus Meyer verkehrt in Wien völlig frei und mische ich mich in seine persönlichen Beziehungen in keiner Weise ein. 13. Es ist unwahr, daß Herr Paulus Meyer sich Ihnen angeboten hat, gegen die Antisemiten zu schreiben, wenn Sie ihn aus „meinen" Klauen retten. Thatsache ist, daß cr die hiesigen Antisemiten persönlich gar nicht kennt, auch Sie noch gar nicht gesehen und gesprochen hat, Ihnen keinerlei Angebot machte, im Gegentheil man ihm 1000 fl. anbot, wenn er seinen Brief irgendwie widerrufe. Hochachtungsvoll Dr. Deckert, Pfarrer. Wien, XVIII., 17. 5. 1893. Herrn Dr. Bloch, verantw. Redacteur der „Oesterreichischen Wochenschrift" I., Franz Josefs-Quai 3. Wien. Fordere Sie hiemit auf, nach § 19 des Preßgesetzes in gesetzlicher Form und Frist, die in Ihrem Blatte Nr. 20, vom'19.. Mai 1893 in dem Artikel „ein edles Brüderpaar" II. Lber mich enthaltenen Unwahrheiten zu berichtigen: 1. Es ist unwahr, daß es einen in dem von mir veröffentlichten Briefe erwähnten Ort Ostrow, Ostrowo oder Ostrowa im ganzen russischen Reiche nicht gibt. Thatsache ist, daß es nach Meyer's Conv.-Lex. m Rußland mehrere solche Städte gibt, und daß es auch ein Ostrow in Gouvernement Lublin, oder hart an der Grenze des-

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