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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-06-02 · 22 (2.6.1893) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
22 (2.6.1893)
Date
1893-06-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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BBBHR Nr. 23 Orsterrrichich ich in gerichtlich beglaubigter Abschrift der Redaction d „Vaterland" vorzulegen in ddr Lage bin, bündig erklärt, „daß die Annahme, es könnte von Juden Ehristenblut zu rituellen Zwecken jemals gebraucht worden sein, weder durch die jüdische Religion, noch durch die Geschichte zu begründen ist, und daß eine derartige Beschuldigung, auf welche Voraussetzungen immer sie zurückgeführt werden möge,- als eine entsch iedene, freventliche Unwahrheit bezeichnet werden muß". Ich muß es Herrn Deckert überlassen, ob er seine gegen Profess or - Bicke ll gerichteten Verdächtigungen auch auf den Fürstbischof der österreichisch-schlesischen Diöcese auszudehnen für gut findet. Es ist unwahr, daß der gegen mich au gerufene Sixtus IV., welcher an der grausamen, unmenschlichen Tortur, der die vermeintlichen Verbrecher in Trient unterworfen worden, im Geiste seiner Zeit keinen Anstoß genommen, in der Bulle vom 20. Juli 1478 an den Trienter Fürstbischof Joh.anneS von Hinderbach, indem er dessen Verhalten billigt, die Schuld der verbrannten Juden anerkennt. Wahr ist, daß in diesem speciellen Fall eS sich nur um die Rechtfertigung des Bischofs Hinderbach handelt und die Entscheidung ging nur dahin xrocessurn Ixgum (d. h der Proceß also l ch e r) sei reete factum; denn Hinderbach konnte 1475 noch nicht wissen daß 1476 der SchweizerZauesus sich nachher als Mörder bekennen würde. Allerdings: Die Juden hatten schon 1475 behauptet, Zanesus sei der Mörder, aber man glaubte ihnen nicht. Zanesus (der in den Acten zumeist nach seiner Heimat Swizzer-- Schweizer heißt) v hatte mit seinem Nachbar den angesehenen Juden Samuel, einen Proceß vor dem Trientiner Syndicus gehabt und, da er ihn verlor, den Juden Todfeindschaft geschworen. Wie schwer es überdies dem Bischof geworden ist, einer Ber urtheilung durch den Papst zu entgehen, wie lange S ixt ns IV zögerte, bevor er seine Unterschrift unter die Urkunde gesetzt hat beweisen die geheimen Berichte, welche die Vertreter des Bischofs diesem übersandten, deren Studium Herrn Deckert wärmstens zu empfehlen wäre. Dort würde er erfahren von der schweren Erkrankung des Papstes 1478 und daß die Unterschrift unter die Urkunde vom 20. Juni 1478 ihm während dieser Krankheit abgebettett wurde, weil, wenn der Papst sie versagt hätte, Bischof Hinderbach verloren gewesen wäre. Die Verehrung des Simon lvurde nach einem gesonderten Prozeß — verboten. Es ist unwahr, daß der Proceß vor dem 'päpstlichen Legaten in Roveredo, welcher mit Freispruch der inzwischen verbrannten Juden endigte, und dessen ich in meinem letzten Schreiben Erwähnung gethan, lediglich ein „Jntriguenspiel" wav; wahr ist vielmehr, daß wenn b-'reits vor der Ermordung des Knaben Simon — in der Osterwoche d. I. 1474 Bernardinus de Foltre in Trient, in einer gegen die Juden von Trient gerichteten Predigt u. A. wörtlich sagte: „Und mit diesen verruchten Juden steht Ihr in freundschaftlichem Verkehr?! Ihr sagt, daß sie, wenngleich ohne den wahren Glauben, doch gute Menschen seien. Ich aber sage Euch, daß dieses Passahfest des Herrn nicht vorüb er gehenwird, bevor sie Euch einen schlagenden Beweis für ihre Herzensgüte geliefert h a b e n w er d e n." (Wörtlich so zu lesen bei dem Kirchen-Historiker W a d d i N g in Annale» Minoxum^XIV. p. 132.) — also noch vor der Ermordung des Knaben Simon die in Aussicht stehende Mordthat der Juden voraus sagte und mehrere Tage zuvor ankünd ig t e, was am kommenden Passahfeste sich ereignen w ü r d e, so war wohl die gegen die Juden erhobene Anklage in Trient ein schauerliches „Jntriguenspiel" nicht aber das freisprech ende Urtheil in dem vor dem päpstlichen Legaten durchgeführten Revisionsproceß. Auf die persönlichen Insulten zu antworten habe ich keinen Anlaß. Dr. Bloch ReichsrathS-Abgeordneter. * -t- . ' * Heiteres von dem „hochwürdigsten" Deckert. Der großmäulige Protector und literarische Bundesgenosse des Paulus Meyer behielt sich vor gegen Dr. Bl och und die „Oesterr. 'Wochenschrift" gerichtliche Schritte einzuleiten! So wenigstens versicherte er wiederholt in den Zuschriften an das „Vaterland" und in einer uns zugemittelten „Berichtigung" vom 13. Mai l. I. Um ihm nun Gelegenheit zu bieten, von diesem „Vorbehalt", sofort ausgiebigen Gebrauch zu-machen, haben wir Wochenschrist Seite 417 jene seine „Berichtigung" vom 13. Mai 1893 liegen lassen; er sollte uns zunächst wegen der unterlassenen Publication seiner „Berichtigung" gerichtlich belangen. Der ahnungsvolle Engel merkte unsere Absicht und er beklagte sich in einer Zuschrift an das „Vaterland" vom 25. Mai, daß wir durch unsere Renitenz „ihn zwingen, uns dazu (zur Publication) gerichtlich zu zwingen." Das war allerdings unsere Absicht; wir wollten uns Gelegenheit schaffen vor dem Richter diesen Herrn Deckert in gehörige Beleuchtung zu stellen. Es hätte ja genügt die Zuschriften des Herrn Professor B i ck e l l, das Schreiben des Herrn Avocaten Dr. Benedikt und den Brief von der Schriftstellerin Jenny Zink mit der „Berichtigung" des Deckerh zusammenzuhalten um das Bild eines Menschen zu schauen, der das heilige Priestergewand zu der allerordinärsten Lügenhaftigkeit erniedrigt. Indessen dieser Deckert denkt nicht mehr an seinen „Vorbehalt", er hat eine Scheu vor dem Gerichtssaal, wo sein verunglückter Bundesbruder sehnsüchtig feines Anblickes harrt und anstatt den Abdruck seiner Zuschrift gerichtlich zu erzwingen, sendet er uns neue „Berichtigungen", in welcher aber der „Vorbehalt" gerichtlichen Einschreitens nicht mehr zu lesen ist. Herr Deckert mag sich aber noch so sehr dagegen sträuben, er wird schließlich freiwillig oder gezwungen den Weg des Gerichtssaales beschatten müssen, denn das was er angezettelt hat, die bodenlose Schurkerei und Niedertracht, bei welcher er mitgeholfen, wird und muß früher oder später die Gerichte beschäftigen. Diesen Erwägungen entsprechend lassen wir nachstehend seine sämmtlichen „Berichtigungen" der Reihe nach folgen, Denn diese Zuschriften vervollständigen in erwünschter Weise das Bild des „hochwürdigsten" Mannes, der es fertig bringt, seine eigene Zunge wegzulügen: Wien-Weinhaus XVIII., 13. Mai 1893. An Herrn Dr. I. S. Bloch, verantwortlicher Redacteur der „Oesterreichischen Wochenschrift", Wien. Mit Bezugnahme auf den in Ihrer Wochenschrift Nr. 19 vom 12. Mai 1893 erschienenen Artikel: „Ein edles Brüderpaar. Wer ist Pfarrer Dr. Deckert?" fordere ich Sie auf, nach § 19 des Preßgesetzes die folgende Berichtigung in gesetzlicher Form in der nächsten Nummer dieses Blattes aufzunehmen: 1. Es ist unwahr, daß der „Kirchenbau-Berein in Weinhaus" ein stylvolles mit allem Comfort ausgestattetes Pfarrhaus erbaut hat, welches Pfarrer Deckert in allernächster Zeit beziehen wird; thatsächlich ist das Pfarrhaus noch nicht gebaut. 2. Es ist unwahr, daß „Dr. Deckert künftighin ein Heim bewohnen wird, das zumTheile aus Judengeldern aufgeführt worden ist." — Thatsache ist, daß zum Baue des bereits bestehenden Beneficiaten- Hauses kein Jude auch nur einen Heller beigetragen hat und daß für den künftigen Bau des Pfarrhauses das Geld der Juden in keiner Weise beansprucht wird. Es ist unwahr, daß die „Billa keine Billa, sondern nurein zusammenlegbares Häuschen war." — Thatsache ist's. daß die in 'Rede stehende Billa (System Schubert) in der Gewerbeausstellung zu sehen war dort ungemein gefiel, nach gerichtlicher Schätzung über 5000 fl werth ist und auch jetzt jedem gefällt, der sie sieht. 4. Es ist unwahr, daß Fräulein Jenny Zink den durch Dr. Benedikt gegen den Kirchenban-Verein angestrengten „Proceß in allen Instanzen gewonnen hat." — Thatsache ist's, daß sie denselben in der letzten Instanz verloren hat. 5. Es ist unwahr, daß ich als geriebener Geschäftsmann den Proceß durch die mannigfachsten Kniffe und Schliche in die Länge zog." — Thatsache ist's, daß Dr. Porzer, nicht in meinem Namen, sondern im Aufträge des Kirchenbau-Bereines, diesen Proceß führte und in letzter Instanz gewann, was doch „eine gröbliche Irreführung" ausschließt. 6. Es ist unwahr, daß meine Brochüre „Ein Ritualmord," aktenmäßig nachgewiesen, (bei Glöß in Dresden) eine Schandschrift ist, die von blutigem Hasse und gift ger Bosheit diktirt und berechnet war, bei der blöden Menge Unheil anzustiften." — Wahr ist, daß ich die Angriffe Dr. Stracks und Anderer auf die historische Wahrheit dieses traurigen Factums vom I. 1475 auf Grund der von mir eingesehenen Gerichtsacten von 19 Processen in aller Ruhe zurückwieß und auf mein Quellenmaterial gestützt, die Ueberzeugung aussprach, daß es Ritualmorde gegeben habe und daß der von mir geschilderte Mord ein solcher gewesen sei. lieber dergleichen Blutfacten neuerer Zeit habe ich mich nicht bestimmt ausgesprochen. 7. Es ist unwahr, „daß ich mich vom 7. Ilpril bis 5. Mai auf eine Antwort gegen Ihre Abfertigung in der „Oesterr. Wochenschrift" rüstete." — Wahr ist, daß ich erst einige Wochen nach dem Erscheinen dieses Blattes durch Zufall

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