Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 21 (26.5.1893)
- Date
- 1893-05-26
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 21 Vesterrektzifche Wochenschrift Seite 405 Justizminister, der Fmanzminister und ihre Collegen nichts l seien als die bezahlten Agenten der „Alliance israelite", die Helfershelfer der „goldenen Internationale", die vor keinem Verbrechen zurückschrecken, wenn es gilt, ihren geheimen Oberen zu Willen zu sein. In der „Jüdisch-deutschen Gesandtschaft" will Herr Paasch beweisen, daß Herr v. Brandt, der deutsche Gesandte in China, ihn, Paasch, aus Geschäftsinteressen habe vergiften lassen wollen. Die Verhandlung wegen dieses „klassischen" Buches steht noch aus. Daß die Paasch'schen Anklagen gegen das Auswärtige Amt, gegen Herrn v. Brandt rc. eitel Hirngespinste sind, ging bereits aus der ersten Verhandlung in dieser Angelegenheit zur Genüge hervor. Daß seine Anschuldigungen gegen den Justizminister v. Schelling, gegen Herrn v. Eichhorn auf dem bösartigsten Schwindel beruhen, hat die Verhandlung am Mittwoch Punkt für Punkt ergeben. Und so ist denn wieder einmal ein antisemitischer Heros, dessen sich die Edelsten der Nation im Abgeordnetenhause wie im Herrenhause aufs liebreichste angenommen hatten, als ein gewissenloser Verleumder an den Pranger gestellt worden. Das Urtheil trifft aber nicht blos ihn, sondern seine Freunde, seine Hintermänner, die den traurigen Gesellen durch ihren Beifall zu seinem Treiben ermuntert, ihn um seiner Thaten willen verherrlicht haben und ihn jetzt als Märtyrer feiern werden. Denn darüber sei man sich nur klar: die volksvergiftende, den Sinn für Recht und Unrecht, für Anstand nnd Ehre verwirrende, den Abscheu gegen Niedertracht und Gehässigkeit abstumpfende antisemitische Agitation hat in den weitesten Schichten des gebildeten und * ungebildeten Pöbels bereits so moralverwüstend gewirkt, das Ansehen der Behörden so wirksam untergraben, daß die Sippe der Firma Stöcker, Ahlwardt u. Cie. lieber an die Bestechlichkeit preußischer Richter als an die Gerechtigkeit ihres Urtheils glaubt. Das eben sind die Früchte einer Politik, die — von Bismarck angefangen — mit dem Antisemitismus liebäugelte, weil er verhieß, dem Liberalismus Abbruch zu thun. Und wenn noch jetzt, im Wahlkampfe, wie in Berlin so im Lande das Junkerthum und die reaktionäre Bureaukratie mit den Gesinnungsgenossen der Stöcker, Ahlwardt und Paasch gemeinsame Sache macht, so darf man sich nicht wundern, wenn die politische Moral in Deutschland immer mehr auf den Hund kommt. Und diesen geistigen Verfall vermag kein Gerichtsurtheil zu hemmen. Die rumänische Iudensrage in ihrem heutigen Stande. In Rumänien herrscht in der letzten Zeit Aufregung wegen angeblicher Bedrückung der Siebenbürger Stammes genossen. In Zeitungen, Versammlungen und Broschüren werden die Ungarn als Barbaren hingestellt, denen jedes' Rechtsgefühl abgeht. Der Grund dieser aufgeregten Stimmung ist, daß in Gegenden Ungarns, welche zum größeren Theil, von Rumänen bewohnt sind, die ungarische Sprache, als obligater Unterrichtsgegenstand eingesührt ist. Man scheint in Rumänien darauf zuvergessen, daß in der Dobrudja, welche bekanntermaßen außer wenigen Türken, ausschließlich von Bulgaren bewohnt ist, die rumänische die Vortragssprache bildet, daß das Bulgarische gar nicht als Unterrichtsgegenstand figurirt, und daß das Rumänische, vom ersten Augenblicke der Occupation, ausschließlich Amts- und Gerichtssprache ist, während die Rumänen Ungarns, in Proceßsachen sich ihrer Nationalsprache bedienen dürfen. Jeder, der Rumänien kennt, kennt auch den Grund dieser Wühlereien. Man gefällt sich dort in der Rolle, das Piemont des Ostens zu spielen, das Hirngespinnst eines großen Daco — rumänischen Reiches, spuckt schon seit lange, in diesen vom Nationaldünkel erhitzten Köpfen, und der erste diesbezügliche Congreß tagte bereits im August des Jahres 1867 in Bucarest. Die bekannten Edelsteine die der rumänischen Krone noch fehlen, Siebenbürgen, Banat, Bucowina. russisch Beßarabien und noch manches andere, möchte man sich ja eher verschaffen, deswegen sucht man im Nachbarlande Unzufriedenheit und Unfrieden zu stiften. Wir wollen jedoch auf dieses Thema hier nicht weiter eingehen, da diese, defensive Form der Abwehr moldauwalachischer Angriffe, bereits von anderer Seite in genügender Weise erschöpft ist. Wir wollen, zur Abwechslung die offensiven Vertheidigungsformen versuchen, indem wir den Herren Moldauwalachen einen Besuch in ihrem eigenen Hause abstatten, und danach sehen, wie sie gegen rumänische Staatsangehörige, wenn sie nicht der rumänischen Rasse angehören, und besonders wenn sie nicht orthodoxen Glaubens sind, verfahren. Wir wollen da vor Allem, die rumänische Iudensrage, welche seit bereits zehn Jahren, in der Presse nicht mehr discutirt wird aufrollen, indem wir uns bestreben werden einen kurzen Rückblick über Entstehung und Ausbildung dieser Frage bis zu ihrem heutigen Stand zu geben. Die in Rumänien lebenden Juden (circa 200.000 an der Zahl, von denen circa neun Zehntel Inländer, der Rest ausländische Staatsangehörige) lebten in früheren Zeiten mit der übrigen Bevölkerung auf friedlichem Fuße und wurden ihnen in keiner Richtung Hindernisse in den Weg gelegt. Noch Anfang der sechziger Jahre waren Juden in Rumänien Staatsbeamte, viele übten die Advocatur aus, und wenn sie auch nicht politische Rechte arrsübten, so lag die Schuld an den damaligen hohen Census, welcher die breite Schichte der Bevölkerung, überhaupt von der Ausübung politischer Rechte ausschloß, so daß die Kammer fast nur aus Großgrundbesitzern bestand. Es exiftirte demzufolge bis in neuerer Zeit eine rumänische Judenfrage nicht. Dieselbe tauchte erst im Jahre 1866 auf. In der, in diesem Jahre tagenden, constituirenden Kammer, welche auf Basis, eines vom Füften Cuza (1864) octroirten liberalen Wahlgesetzes mit niederem Census, aus einer sehr gemischten Gesellschaft bestand, bekamen die sogenannten Liberalen Oberwasser. Die Letzteren, um das früher herrschende Bojarenthum ganz an die Wand zu drücken, gaben dem Lande eine der freiesten Constitutionen Europas, eine Verfassung welche, wie sich bald zeigen sollte, dem Bildungsgrade des Volkes, keineswegs angemessen war. Ein, durch die Opposition bewerkstelligter Volksausstand, welcher, während Votirung der Constitution die neu erbaute Synagoge devastirte, und lärmend vor die Kammer zog, veranlaßte, daß in die Constitution ein Artikel hineingebracht wurde, demzufolge nur ausländische Christen das rumänische Staatsbürgerrecht erlangen können. Ein Pöbelhaufen dictirte da dem Lande ein Gesetz, und bewirkte, daß die Regierung und Kammermehrheit aus kleinlicher Furcht, den Liberalismus sofort an den Nagel hängten und Männer, welche an der Spitze der liberalen Bewegung standen, wie Bratianu und Rosetti, mit ihrer ganzen Vergangenheit, in Bezug der von ihnen proclamirten liberalen Principien, in Widerspruch geriethen, und dadurch eine Constitution, voll ziemlich fratzenhaftem Aussehen das Licht der Welt erblickte, ein Unicum einer Constitution, auf der einen Seite die freiesten Institutionen der Welt, Geschwornengerichte, Preß- und Redefrecheit, Abschaffung der Todesstrafe, auf der anderen Seite ein Gesetz, welches Menschen, weil sie nicht Christen sind, die Erlangung des rumänischen Staatsbürgerrechtes verwehrt. Unwillkürlich drängt sich Jedem der Gedanke auf, in welch eigenthümlicher Weise sich da Rumänien, in dem Moments wo die breite Schichte der Bevölkerung der Freiheiten theil, hastig wurde, von allen andern Ländern unterscheidet. Hebe/ all, selbst da wo früher Ausnahmsgesetze gegen die Juden ' existirten, wurden dieselben, in solchen Zeiten, gesetzlich der übrigen Bevölkerung gleichgestellt. In Rumänien trat, wie wir sehen, gerade das Umgekehrte ein. Hier existirten solche Ausnahmsgesetze bis nun nicht, dieselben wurden jedoch, gerade jetzt, wo die freiheitliche Constitution in's Leben trat, geschaffen. Die Männer, welche anderswo in solchen Zeiten, an der Spitze der Bewegung standen, waren eben aus anderem Holze geschnitzt als die Herren Rosetti und Bratianu. Ein Mazzini, ein Kossuth, wären sicher niemals in solcher Weise ihren Prinzipien untreu geworden, hätten niemals vor dem ersten besten Volkshaufen capitulirt, und hätten niemals ein Gesetz gegen Juden sanctionirt, während auf ihren Fahnen „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" geschrieben stand. Wie oft hat Lamartine,