Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 21 (26.5.1893)
- Date
- 1893-05-26
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 2t Oefterretchiphe WochrnfchList »Seite A97 drücklich als geheim zu halten. Dr. Bloch hat das leider in-der großen Bestürzung, in welche ihn die möglichen Folgen der angekündigten Publication versetzt hatten, überhört und Meyers Mittheilungen, wie leicht zu begreifen, nicht in diplomatisch genauer Fassung abgedruckt. Nebenbei bemerkt, bezogen sich die von Paul Meyer in Aussicht gestellten Enthüllungen auf den deutschen Antisemitismus, da er ja in Wien nur ganz kurze Zeit und im strengsten Jncognito verweilt hat. Neben dem Bestreben, mich als heimtückischen Delator hinzustellen, ist die Bezweiflung meiner Talmudkenntniß eine so unbedeutende Kleinigkeit, daß ich darauf gar nicht reagiren würde, wenn nicht auch darin ein Angriff auf meinen Character enthalten wäre, indem ich mich als gründlichen Kenner des ganzen Talmuds aufgespielt Haben soll. Ich habe aber nur gesagt, alle bisher aus der jüdischen Literatur für den „Ritualmord" beigebrachten „Beweisstellen" seien absolut unbeweisend, und das kann ich vertreten. Natürlich ist meine Kenntniß des Talmuds, mit dem ich mich ja nur neben meinen Hauptstudien her beschäftigen konüte^-eine beschränkte und hätte auch durch P. Meyer's Unterricht noch bedeutenderweitert werden können. Daß ich aber etwas von der talmudifch-rabbinischen Literatur verstehe und sie aus erster Hand benutzen kann, habe ich in mehreren Publikationen zur Genüge gezeigt. Mit der Bitte, beifolgende Erklärung aus dem „Neuen Wiener Tagblatt" vom 16. Mai, welcye ich nach der ersten öffentlichen Nennung meines Namens eingesandt hatte, zur ^Klarstellung des ganzen Sachverhaltes auch Ihrerseits abdrucken zu wollen, verbleibe ich mit ausgezeichneter Hochachtung - - Ihr ergebenster Prof. Dr. G. Bickell. Wien, 22. Mai 1893. Somit war das „Vaterland" auch gezwungen, die Erklärung Bickell's vom 16. Mai, welche wir in der vorigen Nummer der „Oesterr. Wochenschrift" publicirten, zur Kenntniß seines Leserkreises zu bringen, derselben mußte das genannte Blatt auch folgende „Berichtigung" des Abg. Dr. Bloch anschließen: Herrn Franz Doll, verantw. Redaeteur des „SBaiets lüNd' Wien. Mit Bezug auf die Einsendung des Dr. Deckert in Nr. 139 Ihres Blattes vom 21. Mai 1893, ersuche ich auf Grund § 19 des Preßgesetzes nachstehende Berichtigung in der gesetzlichen.Form und Frist zum Abdruck zu bringen: Es ist unwahr, daß das „Vaterland" vom 16. Mai gleichzeitig mit meiner Berichtigung und dem publicirten Telegramm einer behördlichen Persönlichkeit aus St. Petersburg .mich „der Unwahrheit straft, indem es aus geographischen Lexicis nachweist, ’ daß es wenigstens 3 Städte Namens Ostrow in Rußland gebe". Wahr ist vielmehr, daß die Redaction des „Vaterland" in einer Anmerkung die völlige Uebereinstimmung mit der telegraphischen Meldung aus Petersburg aus Ritter's geographisch-statistischen Lexikon (1874) constatirte, daß es wohl 3 Städte in Rußland gibt mit dem Namen Ostrow, von welchen aber keine einzige im Gouv. Lublin liegt, während eine Stadt Ostrowo, welche die Herren Deckert .und Paulus Meyer als Schauplatz ihrer Mordgeschichten wiederholt bezeichneten, im weiten russischen Reiche nicht existirt. Bon den 7 Ortschaften Europa's Namens Ostrowo, liegt keine Einzige auf russischem Gebiete. Es ist unwahr, daß das „Vaterland" am 17. Mar gezeigt hat, „daß auch ein Ostrow in G ouv. Lub l i n existire und auf den Generalstabskarten sich finde"; wahr ist vielmehr, daß das „Vaterland" blos ein unzuverlässiges und veraltetes Conversationslexikon citirte, wo die „Stadl Ostrow an der Tysmienica" als im Gouv. Lublin gelegen, sich verzeichnet findet, während thatsächlich Ostrow an der Tysmienica jene Stadt dieses Namens ist, die in Gouvernement Lomsha liegt, was alle amtlichen Quellen und die zuverlässigsten Handbücher bestätigen. Die Generalstabskarte dagegen macht blos eine Stadt Namens Ostrow an der Tysmienica ersichtlich, welche aber nicht eine 4. Stadt dieses 'Namens ist, sondern jene des Gouv. Lomsha. Es ist unwahr, daß ich mit dem Telegramm aus St. Petersburg, welches in Uebereinstimmung mit sämmtlichen geographischstatistischen Werken und Landkarten positiv meldet, daß eine Stadt, ein Ort oder Fleck mit dem Namen O st r o w o, im weiten russischen Reiche nicht existirt, „dupirt worden bin", oder gar Herrn Deckert und die Leser des Vaterland „dupiren wollte". Wahr ist vielmehr, daß ich blos eine bündige, und für den Gerichtszweck bindende Erklärung der Herren Deckert und Paulus Meyer zu provosziren versuchte, für welche der drei russischen Städte mit dem Namen O st r o w die Herren als Schauplatz ihrer Mordgeschichte sich entscheiden, wobei es ihnen sogar freigegeben war, für das in dem „verhängnißvollen" Briefe ausdrücklich und wiederholt genannte Ostrowo eine Stadt mit dem Namen Ostrow und für das Gouvernement Lublin ein anderes russisches Gouvernement zu wählen. Die Publikation des Telegrammes erwartete als Antwort eine Declaration, mit einer bestimmten Angabe der Stadt und des Gouvernements, welche an Stelle der fälschlich angegebenen gedacht waren, eine Declaration, welche zur Grundlage eines gerichtlichen Ermittlungsverfahren genommen werde und ein neuerliches Verschieben des für die angeblichen Geschehnisse gewählten Schauplatzes ausschlicßen soll. Allein-, diese für den Gerichtszweck brauchbare Declaration ist bis nun ausgeblieben und war auch in der neuesten Zuschrift des Deckert nicht enthalten. Es ist unwahr, daß ich „schon am 1. April von dem Vertrage Kenntniß gehabt", der zwischen Deckert und Paulus Meyer abgeschlossen worden. Solches habe ich nirgends gemeldet, sondern wird mir von Herrn Deckert unterschoben. Wahr ist vielmehr, daß ich von diesem Vertrage erst drei oder vier Tage später Kenntniß erhielt, worauf am 7. April die „Oesterr. Wochenschrift" den Artikel über Herrn Deckert publizirte. Es ist ferner unwahr, daß ich die erste Kenntniß der Vorgänge erst durch Prof. Bickell erhielt, und daß dies mit seinem veröffentlichten Briese in Widerspruch steht. Wahr ist vielmehr, daß ich Herrn Prof. Bickell seitdem Jahre 1886, wo ich mit ihm als Teilnehmer des Wiener Orientalisten-Congreß im Universitätsgebäude einmal eine flüchtige Begegnung hatte, erst Anfangs der zweiten Woche desMaid.J. zum ersten Make wiedersah, als er in der Redaction der „Oest. Wochenschrift" auf die dringende Bitte des Paulus Meyer erschienen war, mich zu veranlassen, die zahlreichen gegen ihn vorliegenden Erklärungen protestantischer Geistlicher und Berliner Antisemitenorgane über seinen Character und sein Vorleben gegen ihn nicht zu verwerthen. Paulus Meyer wünschte damals „aus den Händen Deckert's (wörtlich: „Aus den Klauen dieser Leute") befreit zu werden" und versprach dafür eine Broschüre mit „Enthüllungen" über die Schandthaten der Antisemiten zu verfassen — ein Angebot, mit welchem Paulus Meyer, wie Herr Prof. Bickell bestätigen muß, bei mir nicht den gewünschten Anklang gefunden. Vor diesem Besuche aber habe ich mit Herrn Prof. Bickell weder schriftlich noch mündlich, noch durch irgend welche Vermittlung verkehrt. Es ist unwahr, daß blos ein einziger Zeuge des Vertrages, ein katholischer Priester, „in die Sache eingeweiht worden." Wahr ist vielmehr, daß außer Herrn Prof. Bickell noch andere Personen in und außerhalb Wiens von diesem Geschäftsabschluß rechtzeitig Kenntniß hatten. Es ist unwahr, daß Herr Deckert „auf historischem Wege mittelst der Ger^tsakten einen solchen Fall des Ritualmordes, begangen im. ..-re 1475 an den Knaben Simon von Trient, uachgewies . Wahr ist, und die Schrift des Herrn Deckert beweist es auf jeder Seite, daß Herr Deckert weder in den Quellen, noch in der zahlreichen Literatur über Simon von Trient im Geringsten sich auskennt; er weiß nicht einmal, daß bei dem Revisionsproceß 1476 den vor dem päpstlichen Untersuchungsrichter stattfand, der christliche Schweizer Zanesus gestand, den Knaben Simon ermordet zu haben, worauf die verbrannten Juden freigesprochen worden; oder daß die Herzöge von Mailand, Bona und Johannes Galeaz Maria Sforza am 19. Mai 1479 in einem feierlichen Edikt die Unschuld der ermordeten Juden von Trient als notorisch be- . stätigten. Es ist, unwahr, daß ich Dinge in die Polemik hineinbringe, „die mit dem Ritualmorde und mit dem „fatalen" (für wen fatal?) Briefe des Convertiten in keinerlei Zusammenhang stehen."