Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 21 (26.5.1893)
- Date
- 1893-05-26
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Svte 396 Oeyerreichische WochryschrM Nr. 31 Der ordentliche Professor der protestantischen Theologie an der Universität Erlangen, Dr. Köh ler, schrieb am 8. April 1884 in einem Documente, welches wir dem' ängstlich besorgten Herrn zur eventuellen Verfügung stellen, daß Dr. I. S. Bloch „die Qualifikation zu einem Docenten der hebräischen und rabbinischen Literatur besitzt. Ich gründe mein Urtheil vor Allem auf seine „Studien zur Geschichte der Sammlung der althebräischen Literatur", welche unter den Fachgelehrten überhaupt eines guten Ansehens genießen, und dies mit Recht". Ist Herr Deckert mit dieser Auskunft befriedigt? Er selber allerdings hat im Laufe dieser ganzen Polemik sich in der katholischen Kirchenliteratur gerade so bewandert gezeigt, wie in dem Prophetenbuche — Ezechiel. Dabei ist er nicht ohne „Verdienste"! Häuserspeculation, Geldgeschäfte bilden "sein vorzügliches Metier; als Erfinder einer „Luftvilla", als Dichter eines Schächtmärchens „aus Ostrowo im Gouvernement Lublin" hat er sich einen weiten Ruf geschaffen! Alle Anerkennung ob solcher gewiß nicht alltäglicher Leistungen. Besonders verdrießlich ist es der Firma Deckert und Paulus Mayer, daß wir in die Polemik Dinge einbeziehen, die angeblich mit der Sache nichts zu thun haben; die bengalische Beleuchtung, in die wir beide gestellt, genirte offenbar das edle Brüderpaar. An die „Villa in der Nähe von Wien", die in eine „Luftvilla" sich verwandelte, an diesen merkwürdigen Proceß und die im Verfolg desselben erflosienen für Herrn Deckert wenig schmeichelhaften Gerichtsurtheile mag dieser so wenig erinnert werden, wie Paulus Mayer an seine — Documente; „sie gehören nicht zur Sache!" Auch die „Vorschußgeschichte" gehört wohl nicht „zur Sache!" Allein wenn die Leser „des Vaterland" am 24. die Erklärungen des Herrn Prof. Bickel l zu Gesicht erlangen, so werden sie ihr Urtheil über die Geschehnisse wohl auch nur in die Worte , zusammenfassen: „Eine Schurkerei sondergleichen!" Als Geburtshelferderselben fungirte derPfarrer Deckert. * * * Die Zuschrift des biederen D e ck e r t im „Vaterland" vom 21. Mai hat folgenden Wortlaut: Bloch und kein Ende. Eine der vielen mir in letzter Zeit in der Frage des Ritualmordes zugekommenen Zuschriften vergleicht das Trifolium: Bloch- Scharf-Szeps in launiger Weise dem Nestroy'schen Kleeblatte; macht mich auch aufmerksam auf die Regeln eristischer Dialektik, welche in der Reclam'schen Universal-Bibliothek zu lesen sind und die Rabbi Bloch,' wenn er sie nicht studirte, wenigstens „instinctiv" getroffen hat. Da heißt cs: Erster Kunstgriff: wenn man merkt, daß der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird, so werde man persönlich, beleidigend, grob. Das „Persönlichwerden" besteht darin, daß man, von dem Gegenstände des Streites, weil man da verlorenes Spiel hat, abgeht auf den Streitenden und seine Person irgendwie angreist. Man könnte düs nennen argumentum ad personam zum Unterschiede von dem argumentum ad bominem. Achter Kunstgriff: den Gegner zum Zorne reizen durch Schikaniren und durch Unverschämtheit, Achtzehnter Kunstgriff: mntatio eontroversiae ete. Die neueste Verlautbarung Bloch's in Nr. 20 seiner Wochenschrift ist wieder ein vollgiltiger Beweis dafür, daß dieser berühmte Vertheidiger der Chassidim sein Handwerk versteht. Er bringt Dinge in die Polemik, die mit dem Ritualmorde und mit dem „fatalen" Briefe des Convertiten in keinerlei Zusammenhänge stehen; er" wird persönlich beleidigend, sucht mich zu reizen, was ihm übrigens nicht gelingen wird. Er vernadert mich sogar bei Sr. Eminenz, welcher er, um ste für seine faule Sache zu gewinnen, in aufdringlicher Weise das Werhrauchfaß schwingt rc. Die höchste Leistung jedoch, die ihm-wohl kein Sterblicher mit gesunden Geisteskräften nachahmen wird, ist die Dreistigkeit, mit welcher er noch am 19. Mai sein famoses Telegramm aus St. Petersburg aufrecht erhalten will! Hort! Auf Grund des berühmten § 19 des Preßgesetzes, den er so wacker zu benützen weiß, hatte er dem „Vaterland" vom 16. Mai berichtigt, daß im weiten russischen Reiche keine Stadt, kein Ort, kein Flecken, kein Dorf mit Namen Ostrow oder Ostrowo oder Ostrowa existire, also auch nicht im Gouvernement Lublin (Russisch-Polen); auch die k. und k. Postverwaltuugen könnten dies bestätigen; also ist die ganze Mordgeschichte unwahr. Weitere Erhebungen sind unmöglich,' wohl auch überflüssig." — Das Alles auf Grund des § 19 des Preßgesetzes und eines Telegrammes einer behördlichen Person, die aber Bloch zu nennen vergessen hat! Obwohl nun das „Vaterland" gleichzeitig mit der Berichtigung Bloch'8 sein „behördliches" Telegramm der.Unwahrheit straft und aus geographischen Lexicis nachweist, daß es wenigstens drei Städte Namens Ostrow in Rußland gebe; obwohl es am nächsten Tage, am 17. Mai, sogar die Nachricht brachte, daß auch ein Ostrow im Gouvernement Lublin existire und auf den Generalstabskarten sich' finde, wagt es Bloch noch 'dm .19, Mai, im Blüthenmonate, -zu schreiben: Das „Vaterland" gestand somit zu, daß eine^Städt Ostrowo in Rußland nicht existirt! - t ' •. ' / Wie soll man Lies .deutsch bezeichnen? :Jch überlasse^ dies 'den Lesern des „Vaterland"; mir -fehlt der entsprechende parlamentarische Ausdruck hiefür. Blamage ohne Gleichen! ' Und dieses merkwürdige Telegramm soll eine behördliche Person in St. Petersburg .an Bloch .gerichtet haben? Und die k. k. Postverwaltung in .Oesterreich, sollte - diese -Blamage .noch bestätigen-? 6redak Judaeus Apella! Heraus mit dem Namen dieser behördlichen Personen, die eine solche schamlose Unwissenheit documentirten! Entweder wurde Bloch dupirt, dann gestehe er es — oder er will uns dupiren, umso schlimmer für ihn! ~ Recht merkwürdig ist ferner die Meldung Bloch's, -er habe schon am 1. April von dem Vertrage Kenntniß gehabt, den ich mit Paulus. Meyer wegen Abfassung eines „wissenschaftlichen" Werkes über den jüdischen LUmalmord geschlossen habe; dieser Vertrag soll die Ursache seiner heftigen Angriffe auf meine Broschüre gewesen sein, in welcher ich ans historischem Wege mittelst der Gerichtsacten einen solchen Fall des Ritualmordes, begangen im Jahre 1475 an dem Knaben Simon von Trient nachgewiesen habe. Blöch spielt sich da als Diplomaten ous: durch seinen Angriff habe er vor der Welt ein Complot entdeckt. O du braver Mardochai! Wie verdient hast du dich um die ganze Welt gemacht! Doch entsteht nun die Frage, durch wen wurde er auf dieses „schreckliche Complott" aufmerksam gemacht? Doch nicht durch den einzigen Zeugen des Vertrages, den inan vertrauensselig, weil er ein katholischer Priester war, in die Sache einweihte — durch den hochangesehenen Professor der Wiener Universität, der, -obwohl er erst bei' Paulus Meyer „Talmudlesen" lernen wollte, doch mit solcher Entschiedenheit behauptet, es gebe im Talmud keine Stelle, die den Ritualmord erweise? Das wäre schön! Diese überraschende, unvorsichtige Meldung Bloch's, die mit einem anderen veröffentlichten Briefe im Widerspruche steht, gibt zu denken. Ich werde mir seinerzeit erlauben, daran meine Schlußfolgerungen zu knüpfen. Zum Schluffe frage ich, ist dieser „Dr." Bloch, dessen Doctorat von manchen Leuten angezweifelt wird — bescheide mich aber gerne, ihm in Zukunft diesen Titel zu geben, wenn er gefälligst nachweist, wo er sich denselben erworben und ob er nostrisicirt ist — ist dieser Rabbi Bloch, der sich von einem anderen Rabbi, einem Dr. Schmieds, in seiner Wochenschrift anräuchern läßt: „als einen von der Vorsehung prädestinirten Mann", der mit seltener Schlagfertigkeit und unentwegter Zähigkeit (stimmt!), aber auch mit wahrlich nicht alltäglicher Sachkenntniß (?!) und weiser Belesenheit die Judenheit ver-' theidigt, und zwar auf eine, alle jüdischen Herzen erquickende Weise — ist dieser Bloch ernst.zu nehmen? Hier endet hoffentlich der Blochiade erster Theil. Dr. Deckert. -i- * * Am 24. Mai mußte das „Vaterland" folgende Zuschrift des Herrn Prof. Dr. Bickell abdrucken: Entgegnungen. Geehrte Redaction!. So ungern ich mich auch in Tagespolemik einlässe, zwingt mich doch die Zusendung in Ihrer Nummer vom 21. h. M, das Wort zu ergreifen, um einen mir, wenn auch scheinbar nur bedingungsweise gemachten schweren Vorwurf zurückzuweisen. Ich erkläre deshalb auf das bestimmteste, daß Herr Dr. Bloch die ihm Anfangs April zugekommene Nachricht von einem am 1. April mit Herrn Paul Meyer abgeschlossenen Vertrag weder direct noch indirect durch mich erhalten hat. Daß der Vertrag vom 1. April datire, habe ich selbst aus der Bloch'schen Wochenschrift erfahren, da ich auf das Datum gar nicht geachtet hatte. Das sichtliche Bestreben Ihres Correspondenten, mich, wenig-. stens insimiaudo, a ls Verräther an vertrauter Geheimnisse und (wohl gar bezahlten) Agenten der Juden chinzustellen, wird bei Jedem, der mich kennt, nur Heiterkeit erregen. Obgleich mich Niemand zum Geheimhalten des Vertrages verpflichtet hatte, würde ich doch darüber Schweigen beobachtet haben, da es mir nur darauf ankam, Herrn Meyer von einer gefährlichen und, nach meiner festen Ueberzeugnng, gegen sein eigenes Gewissen verstoßenden Unternehmung abzubringen. An die Oeffentlichkeit ist die Sache nur durch einen sehr peinlichen, unvorhergesehenen Zufall gekommen. Als ich nämlich, kurz vor der Publikation des M ä r ch e n s v o n O str o w o, auf Bitten Paul Meyer's zu Dr. Bloch ging, um von ihm Schonung für denselben, namentliche ' Nichtveröffentlichung der von protestantischer Seite gegen ihn erhobenen Beschuldigungen zu verlangen, mußte ich diesem nothwendig gewisse Mittheilungen machen, um ihn zur Erfüllung jenes Wunsches geneigt zu machenbezeichnet^ diese aberaus-