Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-05-19 · 20 (19.5.1893) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
20 (19.5.1893)
Date
1893-05-19
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3020846-3020954-3020974--02418-3026506
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

wesmmmssB* Nr. 20 Sestrrrrichifchr WochenMrM Seite 377 Herr Bloch möge sich beruhigen, ich werde nicht, wie er klagt, „ein Heim bewohnen, das zum Theile aus Jndengeldern aufgesührt worden ist." Weder zu den. bestehenden Beneficiatenhanle, noch zu dem erst zu erbauenden Pfarrhause werden die Juden auch nur einen Heller beitragen. Was den Haupttreffer unserer Kirchenbau-Lotterie betrifft, so . wird wohl Niemand dem Vereine die „originelle" Idee, eine Billa im Werthe von 5000 fl. als ersten Treffer anzusetzen, zum Verbrechen anrechnen. Jetzt d rf man es gestehen: der Verein batte Anfangs wirklich ein Haus mit Grund im Äuge und schon die Baupläne bereit, als von der Finanzbehörde dagegen Einspruch erhoben wurde, da Grund und Boden, überhaupt unbewegliche Sachen nach dem Lotterie-Patent nicht Gegenstand einer Lotterie sein dürfen. Da nun bereits ein Theil der Lose verkauft war, blieb nichts übrig, als durch - die „Wiener Ztg." erklären zu lassen, daß die in Aussicht gestellte Villa eine transportable (System Schubert, sei, wie sie in der Gewerbe- Ausstellung zu sehen war und allgemein gefiel. Daß sie 5OOO fl. werth : war, beweisen zwei gerichtliche Schätzungen, dieden Werth üder SOOO fl. angaben. Nun.wollte das Unglück, daß eine Nichtkatholikin die Gewinnerin war und einen wahren Shylock zu ihrem Rechtsvertreter halt', der rücksichtslos aus seinen „Schein" bestand. Aus den angeführten Gründen durfte aber der Verein, wollte er nicht straffällig werden, Grund und Boden zur Billa nicht freiwillig geben; er mußte es auf eine Klage ankommen lassen und den Proceß durch alle Instanzen führen. Der Klägerin war es aber gar nicht um die Villa zu thun, sondern nm Geld. Sie verlor aber in letzter Instanz den Proceß — der Verein mußte den Grund geben, sie das Haus nehmen. Ihr heißes Verlangen nach Geld wurde abgewiesen, sie mußte dem Vereine sogar den Mehrwerth des Hauses zurückzahlen. Damit glaube ich die gröbliche „Irreführung", die der Jude Bloch, wahrscheinlich auf Shylock's „wahrheitstrenen" Bericht gestützt, mir vorzuwerfen wagt, ins richtige Licht gestellt zu haben. Der Schluß seines langen Artikels bringt die weitere Unwahrheit, ich hätte dem Schreiber des Leipziger Briefes für diesen interessanten Brief, der freilich einen Bloch ans dem Häuschen zu bringen im Stande ist, so daß er diese Mordthat sogar „undenkbar" nennt, 100 fl. monatlich . gegeben-; Paulus Meyer, der ihn gar nicht kennt und nie gesehen hat, habe ihm angebvteir, gegen die Antisemiten zu schreiben, während ich durch Zeugen Nachweisen kann, daß man gestern. Paulus Meyer für 1000 f(. bewegen wollte, öffentlich zu erklären, er habe diesen Briet gar nicht geschrieben oder nur in einem geiftesverwirrlen Zustande geschrieben! . Nachdem mich nun Bloch seiner Leserwelt in solchem Zwielicht .chargestellt,...-werde-,ich..mir -doch auch erlauben dürfen, über ihn-ein Wörtlein zu reden. — Doch ich. verweist vorderhand die Leser des „Vaterland" auf die bei Siutenis, Wien 18^4, in zweiter Auslage -erschienene Broschüre: „Ist Dr. Bloch ein Vertheidiger des Judenlhums?" Wer diese Broschüre gelesen hat, wird mir zugeben, daß es keine Schande ist, von diesem Judenverthridiger angegriffen zu werden. Hochachtungsvoll 14. Mai 1893. Dr. Deckert, Pfarrer. * * * Ein Telegramm aus Petersburg. Das „Vaterland" Nr. 134 vom Dienstag, den 16. Mai mußte aber auch unter der Ueberschrist: „Der Brief des Convertiten" nachstehende Berichtigung publicieren: „Herrn Franz Doll, verantwortlicher Redacteur des „Vaterland", Wien. Nachdem Herr Dr. Deckert in einem an die Redaction der „Oesterr. Wochenschrift" gerichteten Schreiben verspricht, gegen mich die Klage zu überreichen, so unterlasse ich in Voraussicht der gerichtlichen Klarstellung dem Inhalt seiner Zuschrift in Nr. 131 des „Vaterland" von Samstag, den 13. Mai eine eingehende Erwiderung zu widmen; nur in Bezug auf das neuerdings gegen mich citiitc Schreiben des Paulus Meyer aus Rußland, welcher „in Ostrowo, Gouvernement Lublin,' (Russisch-Polen)" als ständiger Schüler eines Chassidim- ,Rabbi „Jehoschua Ben h' Raw Schlohme Leb m' Lentschna (Sohn des Rabbi Schlome Leb in Lentschna)" persönlich Zeuge eines rituellen Christenmord cs gewesen zu sein versichert, an welchem neben dem genannten Rabbi noch zwei Männer mit Namen „Moische Berrichcs" und „Israel (alias Srul Partzewar)" activ theilgenommen haben sollen, ersuche ich auf Grund § 19 des Preßgesetzes in Ihrem gesch. Blatte in der gesetzlichen Form und Frist nachstehende Berichtigung zum Abdruck bringen zu wollen: Auf eine, an eine behördliche Persönlichkeit in Petersburg gerichtete, mit ciner hinreichenden Begründung und Empfehlung ausgestattete Bitte um Ermittlung des den Angaben des Paulus Meyer eventuell zu Grunde liegenden Thatbestandes, ist telegrasisch nachstehende Antwort eingetroffen: Dr. Bloch, Redacteur der „Oesterr. Wochenschrift" Wien: Eine Stadt, ein Ort, Fleck oder Dorf mit Namen Ostrowo ider Ostrovo ober Ostrowa, existirt im weiten russischen Kaiserreiche nicht, also auch nicht im Gouv rnement Lublin (Russisch-Polen.) Weitere Erhebungen sind darum unmöglich und wohl auch überflüssig. Die kaiserlich königliche Postverw ltung in Oesterreich wird bestätigen, daß eine Stadt solchen Namens blos in dem preußischen Theile des ehemaligen Königreiches Polen, im Regierungsbezirke Posen, nicht aber in Rußland existirt, wohin Paulus Meyer seine Mordgeschichten aus guten Gründen verlegen muß. Herr Dr. Deckert hätte, bevor er ein derartiges Schreiben mit solch' schwerwiegendem Inhalt aus der angeblichen Feder des von allen Seiten so gut beleumundeten Paulus Meyer dem „Vaterland" zur Publication überliefert, sich vorerst wenigstens d i e Gewißheit verschaffen müssen, daß eine Stadt oder ein Ort Ostrowo im Gouvernement Lublin (Ruff. Polen) wirklich existirt. Hochachtungsvoll D r. B l o ch, Reichsraths-Abgeordneter. Das „Vaterland" fügt hinzu: Zu Vorstehendem bemerken wir Folgendes: Im bekannten „Ritter's geographisch statistischen Lexikon" (Leipzig, Verlag von Otto Wigand, 1874) finden wir unter „Ostrom" nach mehreren anderen Orten gleichen Namens auch folgende angeführt: 9. Kreisstadt in Rußland, Gouvernement Pskow, 10. Kreisstadt ebenda, Polen, Gouvernement Lomsha, 11. Stadt ebenda, Gouvernement Sieölce. Desgleichen findet sich im genannten Lexikon Folgendes: Lenczna, Stadt in Ruff.-Polen, Gouvernement Lublin, Kreis Lubartow, 32l6 Einwohner. Auch in „Meyers Conversatior.s-Lcxikon" (1890) sind zwei westrnssische Kreisstädte des Namens Ostrom angeführt. Somit gestand das „Vaterland" zu, daß eine Stadt Ostrowa in Rußland nicht existirt, und daß die Städte mit dem Namen Ostrom nicht im Gouvernement Lublin liegen. Bevor wir weitere Erhebungen veranlassen, müssen wir abwarten, für welche der drei Städte „Ostrom" die Gesellschaft Deckert — Paulus Meyer zum Zweck ihrer erdichteten „Mordgeschichte" zu optiren sich entschließt! * * * Die Enthüllungen eines katholischen Priesters nnd Universitätsprofeffors. Im „Neuen Wiener Tagblatt" vom Montag, den 15. Mai l. I. publicirte Herr Deckert nachstehende Berichtigung: Bezugnehmend ans die in Ihrem Blatte Nr. 130 vom 12. Mai 1893 über meine Person und P. Meyer enthal.ene Notiz „Pfarrer Deckert und Paulus Meyer" ersuche ich Sie um Aufnahme nachfolgender Berichtigung: 1. Es ist unwahr, daß Paulus Meyer derzeit bei mir wohnt — er Hut seit seiner llebersiedlung nach Wien seine eigene Wohnung. 2. Es ist unwahr, daß Paulus Meyer sich der „Oesterr. Wochenschrift" gegen ein Monatsgehalt von 100 fl. augebo'en hat, gegen den Antisemitismus zu schreiben. Thatsache ist, daß Meyer den Redacteur der genannten Wochenschrift weder gesehen, noch gesprochen hat, ihm auch keinerlei Anerbietung gemacht hat. In: GeglNtheile wurde ihm von dem mit Dr. Bloch in Verbindung stehenden Univ erst tä tsp rofess o r D oct o r Bicke l l der Antrag gemacht, er möge gegen 1000 fl. er klären, daß er den Brief nicht geschriebenoderdaß er ihn in un zurechn ungsf äh igem Zustande geschrieben habe. 3. Es ist unwahr, daß Paulus Meyer von mir ein Einkommen bezieht. Wahr ist, daß ich demselben vorschußweise, auf Grund eines schriftlichen Vertrages die Mittel geboten habe, nn einem wissenschaftlichen Werke über den Ritualmord zu rrbe len. Hochachtungsvoll Dr. Deckert." Wir haben den Namen des Herrn Professor Bickell bis jetzt zu nennen unterlassen, indem wir seine delicate Stellung eines katholischen Theologen und eines hervorragenden Lehrers an der Wiener Universität schonen wollten; allein Herr Dr. Deckert erachtet es stimm Plane entsprechend, den Herrn Professor Bickell in den Streit hineinzuzerren und so sah sich denn dieser genöthigt, im „Neuen Wiener Abendblatt" vom Dienstag, den 16. Mai nachstehendes Schreiben zu publiciren:

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.