Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- Heft 19 (12.5.1893)
- Date
- 1893-05-12
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 19 Orstrrrrichische Wochenschrift Seite 361 Unwahr ist, daß in meiner Berichtigung über Paulus Meyer „ganz un nöth igerweise gesagt wird", er sei aus Preußen ausgewiesen worden; ..wahr ist vielmehr, daß es nöthig schien, Herrn Dr. Deckert auf die Natur und auf die Vergangenheit des Mannes aufmerksam zu machen, auf dessen Vertrauenswürdigkeit hin er seine schweren Anklagen gegen die gesummte Judenschaft in einem Journal wie das » Vaterland" wagen zu dürfen glaubt. Es ist nicht tvahr, daß „nicht nur antisemitische,sondern auch philosemitische Gelehrte" dem Paulus Meyer günstige „Zeugnisse" ausstellen; wahr ist vielmehr, daß die Zeugnisse, welche P. Voß in Paris, Rev. Wilkinson in London,P. Stolle in Köln, P. Bieling in Berlin, Dr. Althnusen in Wilna und P. von Bodelschwingh in Bielefeld im conservativen „Reich sb oten" .(Herausgeber- Pastor Engel) und in der „Neuen preußi sch en-Zeitung" . („Kreuzzeitung") in der Nummer vom 13. August 1892 dem PaulusMeyer ausgestellt haben — indem sie alle anständigen Christen vor ihm warnten — seine Ausweisung nicht bloß aus dem preußischen Staatsgebiete, sondern auch aus dem Königreiche Sachsen herbeiführten. Unwahr ist, daß Paulus Meyer „als Ausländer den Jntriguen Dr. Strack's weichen mußte"; wahr ist vielmehr, daß laut Mittheilung des Herrn Pastor von Bodelschwingh („Berliner Tageblatt vom 1. October 1892 des Mächlers (,Bielefelder Zeitung') vom 27. September 1892) dieser es war, welcher „an das Polizeipräsidium in Berlin geschrieben, um demselben über den Menschen (Paulus Meyer) klaren Wein einzuschenken" und unter „polizeilicher Bedeckung über die Grenze" schaffen ließ. Unwahr ist, daß ein Hen- R. H ild e r s he im er in Berlin gegen Paulus Meyer intriguirt hat. Wahr ist vielmehr, daß zahlreiche Anzeigen der durch ihn Benachtheiligten und Beschädigten — meistens christliche Geistliche —- ein polizeiliches Einschreiten gegen ihn herbeigeführt haben und daß er laut Mittheilung der „Kreuzzeitung" in der erwähnten Nummer in Czernowitz wegen Gotteslästerung vor Gericht stand—ebenfalls ohne Zuthun eines Juden. Schließlich bietet Dr. Deckert aus einem angeblich von einem convertirten Juden aus Rußland, einem „Zaddikschüler" ihm zugesendeten Briefe, welcher nur aus zarter, von uns Juden kaum verdienter und gewiß nicht erbetener Rücksichtsnahme noch immer geheim gehalten wird, eine gegen meine Behauptungen gerichtete Mittheilung, über welche ich im Rahmen des § 19 des Preßgesetzes nur die Erklärung abgeben kann: Es ist nicht wahr,'daß der Convertit jene solch' scheußliche Blutceremonie, wie sie die Chinesen den Christen, die Antisemiten den Juden andichten, jemals mit angesehen haben kann. Wahr ist vielmehr, daß Clemens XIV. in seiner erwähnten Schrift von sämmtlichen Convertiten, welche in allen Ländern bis zu seiner Zeit in der Kirche Rang und Stellung eingenommen haben, mittheilt, sie haben feierlich von dem Blutaberglauben versichert: „Deßhalb ist dieser Jrrthum den Juden beizulegen für. deren Bekehrung nicht nützlich. Denn sie glauben, daß wir Lügen gegen sie erfinden, was kein geringes Hind ern iß ist, um uns selbst ihnen als glaubwürdig darzustellen." „Er verursache in deren Gemüthern (der Juden) nebst der Verachtung und Verbitterung einen so schädlichen Eindruck, daß sie endlich von unserem heiligen Glauben nichts mehr hören wollen, den höchst irrigen Schluß machend, als wenn selbiger auf eitler Falschheit und Betrug gegründet wäre." Ob diese Erklärungen kirchlicher Autoritäten jüdischer Abstammung -oder die Mitteilungen eines Paulus Meyer mehr Glauben verdienen, diese Frage müssen die Leser des „Vaterland" selber entscheiden. Achtungsvoll D r. B l o ch, Reichsräths-Abgeordneter. Sehr geehrter Herr Redacteur! Ich wäre der Meinung, daß Sie die mir unterbreitete neue Berichtigung des Rabbi Bloch in Ihr geschätztes Blatt nicht aufzunehmen brauchten; denn da werden nicht Thatsachen. sondern „Meinungen" berichtet und wie? Diese ellenlangen Berichtigungen des Er-Rabbi werden immer sonderbarer; in dieser Weise könnte er die Diskussion bis zum jüngsten Tage fortsetzeu. Er berichtigt, und zwar auf Grund des 8 19 des Preßgesetzes, daß er nicht der bestellte Generalanwalt aller Juden sei, sagt aber gleich darauf, daß dies eigentlich jeder Jude sei. Sicherlich ist jedoch kein Jude berechtigt, eine aus Akten aufgedeckte bisher vielfach vertuschte historische Wahrheit zu unterdrücken und Diejenigen, welche es wagen, sie aufzudecken, als „Hetzer" zu erklären. — Er beschwert sich ferner über persönliche Adjectiva (sie), die ich ihm gegeben, da ich mir erlaubte ihn „Reb" und „Kritikaster" zu nennen und hält meine Replik für sachlich überaus armselig. Nun das ist Geschmacksache — aber keine Berichtigung. — Er „berichtigt" ferner, daß dem Dogen von Venedig die Vorkommnisse in Trient nicht nur „gerüchtweise" bekannt waren, und doch citirte er das Wort des „Ediktes" .,rnmorem" gleich „Gerücht" — sonderbare Berichtigung! Der angebliche „Judenfeind" Wagenseil weiß nichts von der Bestechung ' des päpstlichen Legaten, oder erwähnte sie wenigstens nicht; darum ist meine Behauptung, die ich den Acten entnommen habe — eine moderne Entdeckung! Die ohne Datum angeführte Bulle Clemens XIV. kann, wenn sie wirklich in diesem Wortlaute existirt, was ich augenblicklich nicht zu prüfen in der Lage bin, die Thaisache nicht aus der Welt schaffen, daß der Cult des heiligen Simon von Trient als eines von den Juden zur Schmach Christi grausani gemarterten und getödteten unschuldigen Kindes in der Kirche besteht und approbirt ist. Daß Sixtus IV. in der Bulle, welche den Proceßcwten vorangestellt ist, diesen Cult verboten habe, habe ich schon in meiner letzten Erwiderung als einen Jrrthum hingestellt und wird mir jeder Recht gehen, der päpstliche Schriften zu lesen versteht. Es wird sogar „berichtigt", daß die Päpste keine unfehlbaren dogmatischen Aussprüche „über diesen Gegenstand gethan!" und eine Bulle Gregor's X. vom Jahre 1272 soll beweisen, daß.Diejenigen, welche behaupten, daß Simon von Trient von den Juden gemordet wurde, mit der Excommunication bestraft werden sollen! Lisum tsneatis! — Selbst meine Ansicht, daß manchmal unmenschliche Eltern selbst den Juden ihre Kinder ans Messer geliefert haben können wird „berichtigt" — und zwar durch das Zeugniß berühmter Päpste. Die Thatsache, daß die Aussage der Mörder durch Tortur „erpreßt" wurde, soll beweisen, daß ein Mißbrauch der Tortur stattfand, als ob die Tortur einen anderen Zweck verfolgte, als von obstinaten Leugnern die Wahrheit zu erzwingen! Ein Act von 1247 soll beweisen, daß auch die angeschnldigten Juden von Trient im Jahre 1475 lieber „martervoll" getödtet werden, als solchen „Martern" cmsgesttzt sein wollten!! lind doch gestanden die Juden, sie hätten sich vor ihrer Gefangennahme mit den heiligsten Eiden verschworen, nichts zu gestehen und einander nicht zu verrathen. Erst die Tortur konnte sie znm Gestänbniß bringen. Daß im Proeesse Bloch-Rohling nicht alle Talmud- und Kabbalaschristen vorgelegt wurden, sondern nur die, welche gewöhnlich citirt zu werden pflegen, sagt Bloch ausdrücklich, und doch will er „berichtigen!" Was Paulus Meyer betrifft, so wird sich dieser selbst vertheidigen. Wer übrigens dessen interessante Broschüre „Wölfe im Schassfell" gelesen hat. wird begreifen, warum ein v. Bodelschwingh und Cohnsorten, einschließlich Dr. Strack und Hirsch Hildesheimer sich seiner in Berlin zu entledigen suchten. M. wurde ihnen durch seine unerschrockenen Enthüllungen auf dem Gebiete der evangelisch-jüdischen Mission eben unbequem. Daß er sich einer „Gotteslästerung" schuldig gemacht hat? Je nun, ich kenne sogar einen katholischen Priester, dessen Schrift gerichtlich der Gotteslästerung beschuldigt wurde. Warum? weil er eine Stelle aus dem Talmud citirte!! — lind nun gar die letzte Berichtigung, daß noch „kein Convertit" Augenzeuge einer so greulichen Thal gewesen (sehr vorsichtig, fürwahr) kein Convertit — ein Anderer vielleicht? — Auch das soll der vielgenannte Clemens XIV. beweisen!! Nein, das geht uns über die Hutschnur. Ich glaube, Herr Redacteur. Sie thun am besten, die weitere Discussion über diesen Gegenstand dadurch abzuschneiden, daß Sie den Brief des Convertiten, der behauptet, Augenzeuge solcher Rltualmorde gewesen zu sein und den ich Ihnen zur Einsicht bereits vorgelegt habe, morgen in Ihrem geschätzten Blatte abdrncken. Das ganze Borgehen Blockes scheint nichts weiter zu bezwecken. Nun den Gefallen können wir ihm erweisen. Wien, 9. Mai 1893. Hochachtungsvoll Dr. Deckert. Der Brief des Paulus Meyer. Donnerstag, am 11. Mar publicirte das biedere „Vaterland", wiewohl es über den Character des Paulus Meyer und seine Vergangenheit rechtzeitig aufgeklärt worden, den famosen Brief, mit nachstehendem Wortlaute: