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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-05-12 · Heft 19 (12.5.1893) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
Heft 19 (12.5.1893)
Date
1893-05-12
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 360 Vesterreichifchr Dr. Bloch hat also, ich wiederhole es, weder in dem Artikel seiner Wochenschrift, noch in dieser Berichtigung, auch nur ein einziges Factum des Trienter Processes widerlegt; aber eines freut mich außer- - ordentlich, daß er nicht auch seine von mir widerlegte Behauptung beüchtigr, daß nämlich das Volk Israel allein von allen Völkern sich die Hände vom Blute rein gehalten und selbst im Herzen von aller Grausamkeit bewahrt blieb. Bitte übrigens zur Kenntnis zu nehmen, Laß meine von Dr. Bloch so heftig angegriffene Broschüre „Ein Ritualmord", actenmäßig nachgewiesen von Pfarrer Dr. Joseph Deckert, dritte Auflage, bei Glöß in Dresden erschienen ist und wohl durch jede antisemitische Buchhandlung bestellt werden kann. Dasselbe gilt von der. Broschüre: „Kann ein Katholik Antisemit sein?" Wien, 6. Mai. 1893. , Dr. Deckert. (Aus dem „Vaterland" Nr. 128 vom 10. Mai 1893.) Sr. Wohlgeboren Herrn Franz Doll, verantwortlicher Mdaetevr ves „Vaterland", Wien. _ Wien, am 7. Mai 1893. Ihre einleitenden Bemerkungen zu meiner Berichtigung in Nr. 125 Ihres geschätzten Blattes vom 7. Mai 1893, sowiedie -Erwiderung des Herrn Dx..Deckert nöthigen mich, Sie neuerdings auf Grund § 19 des Preßgesetzes aufzufordern, nachstehende Berichtigung in der gesetzlichen Form und Frist in Ihrem geschätzten Blatte abzudrucken; Es ist nicht wahr, daß ich „als bestellter Generalanwalt aller Juden auftrete"; wahr ist vielmehr, daß es blos Herrn Dr. Deckert beliebte, mich ein über das andere Mal „Vertheidiger des Judenthums" zu tituliren, während ich lediglich als ein Bekenner der jüdischen Religion für meine Person einer Gewissenspflicht gehorche, die Ehre unseres Namens und die Reinheit unserer Geschichte vor häßlicher Verunglimpfung zu schützen. 'Es ist nicht wahr, daß viele Juden mein Auftreten als Anmaßung und Ueberhebung zweifellos ganz energisch zurückweisen; wahr ist vielmehr, daß meine Glaubensgenossen jeden einzelnen ohne Ansehung der Person und des Standes nicht blos berechtigt, sondern sogar verpflichtet erachten, für Wahrheit und Recht jederzeit einzutreten. Es istunwahr, daß der „Pfarrer von Weinhaus" so maßlos und übermüthig von mir angegriffen worden; wahr ist vielmehr, daß seine antisemitische Agitationsschrift y@tn Ritualmord, actenmäßig nachgewiesen", welche den Zweck verfolgt, die christlichen Völker in den österreichischen Ländern gegen'die Juden aufzureizen, eine gründliche Abwehr in einem berufenen Blatte nöthig gemacht hat. Es ist nicht wahr, daß der Artikel: „Rabbi Bloch und das Blutritual" in Nr. 123 des „Vaterland" blos eine „sachliche Abwehr" bildete; wahr ist, daß - der Arükel in Bezug auf sachlichen Gehalt überaus armselig ausgestattet, dagegen um so reichlicher versehen war mit persönlichen Adjectiven, wie: „Reb Bloch", „hochnäsiger Rabbi Skribler", „jüdischer Kritikaster" u. s. w. — denen man ein hohes Gewicht wissenschaftlicher Beweiskraft nicht beizumessen pflegt. Es ist unwahr, daß dem Dogen, Herzog Pietro Moncenigo, und dem Rathe von Venedig die Vorkommnisse in Trient nur gerüchtweise bekannt waren; wahr ist vielmehr, daß, um die Vorkommnisse in eigener Wahrnehmung' an Ort und Stelle zu studiren, zwei Rechtsgelehrte von Padua nach Trient beordert worden sind, welche sogar wegen einiger freimüthiger Aeußerungen über das sonderbare Proceßverfahren von dem aufgereizten Pöbel schwere Mißhandlungen erfahren haben — wie die, Herrn Dr. Deckert, wie es scheint, ganz unbekannten Quellen zu melden wissen. Es ist nicht wahr, daß Wagenseil „die Acten entweder gar nicht in der Hand hatte oder sie nur sehr oberflächlich eingesehen hat;" wahr ist vielmehr, daß das Werk Wagenseils eine sehr eingehende, genaue und umsichtige Kritik der Actenumfaßt, deren Beschaffenheit und innerer Gehalt ihn zu dem Endresultat führten, daß die Juden zu Trient Opfer eines mit Hilfe der Tortur ermöglichten Justizmordes geworden, daß Wagenseil ferner auch den eingehenden Bericht des päpstlichen Legaten, welcher im Austrage des Papstes zur Wuchrnfchrist Nr. 19 Beobachtung-der Vorgänge in Trient weilte und die völlige Unschuld der Juden betheuerte, vollständig würdigt. Daß aber der päpstliche Legat, wie Dr. Deckert meldet, von den Juden bestochen gewesen, von dieser modernen Entdeckung konnte. Wagenseil nichts wissen. Es ist nicht wahr, daß Clemens XIV. „offenbar den Mord des Simon von Trient nicht im Auge gehabt"; wahr ist vielmehr, daß Clemens XIV. wörtlich erklärt : „Man muß sich jedoch merken, daß Sixtus IV., ein leuchtender Planet meiner Religion, unter dessen Pontificat (1475) dieses traurige Ereigniß von Trient vorkam, ein apostolisches Breve erließ, in dem der Cultus verboten wurde, welchen dem erwähntenheiligenSimonseineMitbürger zollten. Diese Angelegenheit ging so weit, daß dieser Cultus'im Laufe fast eines Jahrhunderts verboten blieb, bis der große Pontifex Sixtus V. im Jahre 1588 . . die Messe zu Ehren des heiligen Simon zuließ." Es ist unwahr, daß die Päpste mit ihren , zu Gunsten der Juden gegen die Blutbeschuldigung gerichteten Aussprüchen „keine unfehlbaren dogmatischen Aussprüche gethan"(!!) und weil sie angeblich „den Talmud und die Kabbala kaum ihrem ganzen Umfange nach gekannt"(!!) „in dieser Frage gar kein entscheidendes Urtheil fällen" konnten; wahr ist vielmehr, daß die citirte Bulle Gregors X. (früher im bischöflichen Archiv zu Trient, gegenwärtig, im Statthalterei-Archiv zu Innsbruck unter 69) ausdrücklich erklärt: ' „So aber Jemand es unternimmt, diesem Decrete, nachdem er dessen Inhalt erfahren, verwegen zuwider zu handeln, dann soll er an Ehre und Würde Gefahr erleiden oder mit derExcommunication (aut exoommunioalionk uliione plectatur), bestraft^ werden; es sei denn, daß er sein Unterfangen durch entsprechende Genugthuung gesühnt hat;" sowie, daß die Bulle Pauls III, vom Jahre 1669 und Martin V. vom 20. Februar 1422 kirchliche Censuren und päpstliche Strafen gegen alle verhängt, welche neuerdings mit einer Anklage wegen rituellen Kindermordes gegen die Juden austreten. Es ist unwahr, daß unmenschliche Eltern manchmal „ihre Kinder für Geld selbst den Juden an's Messer geliefert haben"; wahr ist vielmehr nach dem Zeugnis berühmter Päpste wie Clemens XIV. und Gregor X., daß unmenschliche Eltern ihre Kinder ermordet^haben, um unschuldige Juden des Mordes fälschlich anklagen und daraufhin plündern und berauben zu können, und daß diese traurige Erscheinung endlich das Eingreifen des päpstlichen Stuhles nöthig gemacht hat. Unwahr ist, das beim Trienter Proceß ein Mißbrauch der Tortur nicht stattgefunden habe. Deckert's Schrift selber meldet S. 21: „Nur die Tortur konnte ihnen das Geständniß erpressen. Ohne Tortur hätten sie wohl nichts gestanden." Wahr ist vielmehr, daß blos eine langwierige, grausame Tortur auch den Trienter Angeklagten das Verlangen eingab, „lieber auf einm al martervoll gelobtet z u werden, als zu leben und Qualen und Martern ausgesetzt zu sein", wie es in einer Bulle des Papstes Jnnocenz IV. vom 28. Mai 1247 über eine andere ähnliche Justiztragödie wörtlich heißt. ' ' Unwahr ist, daß im Proeeß Rohling-Bloch die bestellten und unter Eid genommenen Sachverständigen „sämmtliche Kabbala-Schriften, welche Rohling vorbrachte", zu prüfen und zu begutachten hatten; wahr ist vielmehr, daß das k. k. Landesgericht zu Wien sämmtliche Kabbalaschriften, welche neben Rohling auch andere arische oder semitische Judenhetzer für ihre Zwecke anzurufen und zu citiren pflegten, zur Prüfung und Aeußerung den Sachverständigen überwiesen hat, deren Urtheil sich darum auf die g a n z e b e z ü g l i ch e Literatur erstreckt. caai&£S3£SSäsaj£

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