Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- Heft 19 (12.5.1893)
- Date
- 1893-05-12
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 19 Oesterreichtfitzr Wochrnschrifl Seite 359 Deutschland, zwei bekannte Judenverfolger aus der Zeit vorder Reformation, bis aus Alois Sonnenfels am Ende des vorigen Jahrhunderts und die zahlreichen christlichen Missionäre jüdischer Abstammung in der neuesten Zeit in feierlichster Betheuerung gegen diese Anschuldigung sich kehrten — insoweit sie überhaupt gerichtlich' unbescholten waren. Ueber den in Preußen des Landes verwiesenen Paulus Mayer mag sich Herr Dr. Deckert bei dem - gewesenen Hofprediger Dr. Stöcker und den andern Berliner Antisemiten, welche öffentlich vor ihm warnten, nur erkundigen. Ergebenst Dr. Bloch, Reichsraths-Abgeordneter. Obwohl es mir als vielbeschäftigten Seelsorger heute, am Vorabende eines Sonntages schwer fällt, auf eine so langathmige Berichtigung. wie die vorstehende, meine Bemerkungen zu machen, so will ich es gleichwohl nicht unterlassen. Sachverständige werden freilich die Hinfälligkeit dieser Berichligung schon auf den ersten Blick erkennen. Zunächst will Dr. Bloch meine Behauptung berichtigen, daß erkeine einzigeThatsache des bekannten Trienter Processes widerlegt habe. Womit glaubt er denn, ich sage nicht alle, sondern nur eine einzige dieser Thatsachen widerlegt zu haben? Durch Hinweisung auf Acten, unter Anderen auf ein „Edict" eines Dogen von Venedig vom 22. April 1475 (also ein Monat nrch der blutigen That!) Da heißt es: Wir sind der festen Ueberzeugung, credimns eerte, daß dieses Gerücht von der Ermordung des Knaben Simon eine Liige sei. Der Mann kennt also die Ermordung des Knaben aus Trient nur „gerüchtweise" nicht aus den Acten des Processes, die erst 1476 geschlossen wurden, und meint sogar, das Gerücht sei falsch, und ein solches „Edict" soll ein historisches Factum widerlegen? Ich bin augenblicklich nicht in der Lage, zu constatiren, ob das von Dr. Bloch angeführte Schlußurtheil über den in Frage stehenden Proceß, welches Professor Wagenseil, der angeblich alle Acten dieses Processes zusammengestellt hat. fällte, wirklich so lautet, wie die Berichtigung sagt. Aber schon die Behauptung Wagenseit's, daß man den Kindeskörper aus der „Ersch" herauszog, beweist, daß dieser merkwürdige Judenfeind" die Acten entweder gar nicht in der Hand hatte oder sie nur oberflächlich eingesehen hat. Die Tendenz seiner Behauptung, der ganze Bluthandcl sei von Christen angezcttelt worden, um die Juden zu berauben und einen wunderthätigen Heiligen mehr zu haben, liegt auf der Hand. Ja Wagenfeil brauchte zu dieser Behauptung „kein Nachsinnen"; auch Herr Doctor Bloch nicht, er ihm dies gläubig nachbetet und damit eine historische Thatsache widerlegt haben will. Und nun gar eine Bulle des Papstes Sixtus IV. (offenbar ist die vom XII Cal. Julii 1476 gemeint, die den Proceßacten vorangestellt ist)! Diese Bulle, welche die Proceßacten approbirt und nach sorgfältiger Prüfung durch eine aus Rechtskundigen zusammengesetzte Commission/ ausdrücklich erklärt, in diesem Processe sei man redlich und rechtlich vorgegangen, die Richter hätten allen Fleiß und Emsigkeit angewendet, der Gerechtigkeit Sühne zu verschaffen; es seien also die Mörder des kleinen Simon nach aller Form des Rechtes verurtheilt und hingerichtet worden — soll beweisen, d rß da ein Justizmord vorliege? Das soll aus dem Befehle des Papstes, daß nicht etwa in Folge der Aufregung der Christen ein unschuldiger Jude ohne gerichtliches Urtheil getLdtet, verstümmelt oder gebrandschatzt werde, hervorgehen? Welche Logik: Der Papst selbst nennt hier die Juden unschuldig! Doch nicht die bereits Hingerichteten, sondern die am Morde nicht betheiliglen. Und diese Bulle wagt Bloch in seiner Berichtigung anzuführen? Daß in derselben Bulle verboten sei, den Knaben Simon als heiligen Märtyrer zu verehren, ist einfach unwahr. Es wird nur an das Decret Jnnocenz HI. und an die .kirchliche Verordnung erinnert,daß ohne vorherige Approbation Rom's die Verehrung eines Heiligen unstatthaft sei. Diese Approbation ist aber erfolgt, wie in den Bollandisten: A. SS. de Simone puero Tridenti a Jndais neeato: Mart. tom. lll. f. 494 sq. nachgelesen werden kann. Daß ferner eine Enuncia.ion des Papstes Gregor X. vom Jahre 1272 das Blutfactum vom Jahre 1475 nicht widerlegen kann, ist klar; daß diesem Papste von bekehrten Juden feines Hofes bestätigt wurde, daß es den Juden nach ihrem Gesetze (Thora) verboten sei, Blut zu genießen, mag zugegeben werden, obwohl das in unserem Falle, gar nichts beweist, da ja auch von Juden Gebote übertreten werden können. Oder nicht? Zudem haben die „bekehrten" Juden dem vertrauensseligen Papste jedenfalls nicht gesagt, was der Talmud und die Kabbala den Juden gestattet. Daß hie und da Fälle vorgekommen sein mögen, wo gewissenlose Christen durch falsche Beschuldigungen des Kindesmordes aus Geldgier, Rachsucht und anderen unsauberen Motiven Juden zu brandschatzen suchten, halte ich allerdings für möglich; bin ja selbst der Ueberzeugung, daß unmenschliche Eltern manchmal ihre Kinder für Geld selbst den Juden an's Messer geliefert haben; aber diese Möglichkeit entscheidet für unseren Fall gar nichts; da sprechen die Acten. Gregor X., Paul EL und Clemens UV. haben, wenn die angeführten Stellen auch richtig sein sollten, offenbar den Mord des Simon von Trient nicht im Auge gehabt. — Sie haben auch mit diesen Aussprüchen sicher keine unfehlbaren dogmatischen Aussprüche gethan; sie haben den Talmud und die Kabbala kaum ihrem ganzen Umfange nach gekannt, konnten also in dieser Frage gar kein entscheidendes Urtheil fällen. — Jedenfalls ist mit diesen päpstlichen Aussprüchen die historische Thatsache, daß Juden den Simon von Trient ermordet haben, nicht aus der Welt geschafft. Was den Mord im Churhause betrifft, so habe ich ja gar nicht gesagt, daß Bloch denselben dem Christenthume wirklich in die Schuhe schiebe, sondern, daß er nicht übel Lust habe, dies zu thun. Das habe ich aus dem Zusammenhänge herausgefühlt, da er denselben sonderbarerweise mit der Bartholomäusnacht und anderen Blutthate» in Verbindung bringt. Ich habe leider die Nummer der Wochenschrift nicht mehr bei der Hand. Aber sollte ich mich auch hierin über die Absichten deS Rabbi Bloch geirrt haben, so wird derselbe doch nicht behaupten wollen, daß er damit den Trienter Proceß widerlegen kann! Die Darstellung der Tortur, wie sie der Kritikus in der Blochscheu Wochenschrift gibt, ist, wie mir wohl jeder, der diesen Artikel gelesen hat und die damalige Rechtspflege kennt, gewiß — aus begreiflichen Gründen — übertrieben. Mit unseren modernen, humaneren Rechtsanschauungen stimmt die Tortur allerdinas nicht überein; es sind unter der Herrschaft jener Gerichtsordnung sicherlich im Laufe der Jahrhunderte Mißbräuche vorgekommen, sogar Justizmorde, wie dies ja selbst heutzutage der Fall ist. Dies ist aber sicher beim Trienter Processe nicht geschehen; denn dann bliebe unaufgeklärt, wie neunzehn angeschuldigte Verbrecher, die man einzeln verhörte, ohne daß man ihnen, wre die Proceßacten unwiderleglich beweisen. Fragen in den Mund legte, schließlich Alle das Blutfactum in derselben Weise gestehen und später ohne Tortur unter einem feierlichen Eide ihre Aussagen. erhärten. Wenn auch hier die Wahrheit nicht entdeckt wurde, dann müßten Alle nach der damaligen Gerichtsordnung durchgeführten Processe, nicht blos die Hexenprocesse, sondern alle übrig en als monströse Ungerechtigkeiten und alle bei diesen Processen im Laufe so vieler Jahrhunderte betheiligten Richter und Anwälte als Feinde der Gerechtigkeit hingestellt werden, was wohl sslbst ein Rabbi B.och nicht zu behaupten wagen wird. lieber den Proceß Bloch-Rohling bin ich zu wenig orientirt, um darüber ein bestimmtes Urtheil abgeben zu können. Nur so viel weis; ich aus verläßlicher Quelle, daß Professor Rohling von einem getauften Juden, den er nicht weiter unterstützen konnte oder wollte, auf's Eis geführt wurde. Das ist aber klar, daß das k. k. Landesgencht in Wien nicht das richtige Forum ist, in welchem entschieden werden kann, ob das Blutritual auf einer unter den Chaffidim als Geheimlehre fortgepflanzten mündlichen lieberlieferung begründet ist und sich in der Kabbala finde oder nicht. Daß gerichtlich bestellte Sachverständige unter einem Eide bestätigen konnten, daß sämmtliche Kabbalaschriften, welche Rohling vorbrachte, dergleichen Stellen nicht enthalten, ist möglich; aber die Frage ist die: Hat Rohling alle Kabbalaschriften vorgebracht? Ich halte eS überhaupt für einen Hebraisten christlicher Abstammung schwer möglich, in dieser Frage ein ausschlaggebendes Urtheil zu fällen; selbst Dr. Strack, der sich auf seine Talmudkenntnisse so viel zn Gute thut, spricht sich in seinem Buche „Blutaberglaube" nur sehr vorsichtig über diese Frage aus. S. 83 heißt es: „Aus dem Talmud kann meines Wissens keine Stelle beig-bracht werden." S. 85 : „Menschenblut wird, so weit ich seh--, nur Sabbath. 75.d. erwähnt" — und dergleichen. Sehr vorsichtig — und mit gutem Grunde! Um hierüber ein sicheres Urtheil zu fckllen, müßte man eben die ganze hebräische Literatur beherrschen, was bei Dr. Strack und wahrscheinlich auch bei Dr. Bloch nicht der Fall ist, was aber nach den mir vorliegenden unverdächtigen Zeugnissen von nicht nur antisemitischen, sondern auch Philosemitischen Gelehrten bei Paul lös Meyer zutrifft, der, wie Herrn Dr. Bloch bekannt sein dürfte, über den jüdischen Ritualmord ein wissenschaftliches Werk zu schreiben versprochen hat. Daß der Mann, wie in der Berichtigung ganz unnöthigerweise * gesagt wird, aus Preußen ausgewiesen wurde, mag seine Richtigkeit haben; er mußte eben als Ausländer den Jntriguen Dr. Stracks und R. Hildesheimer, denen er in Berlin unbequem wurde, weichen. Also nur noch ein wenig Geduld, Herr Dr. Bloch, Sie werden hoffentlich bald im Kampfe mit Paulus Mach er Ihre Gelehrsamkeit Nachweisen können. Was schließlich die Behauptung betrifft, kein getaufter Jude habe je den jüdischen Blutritus oder gar jüdische Morde aus Fanatismus bestätigt, so ist dies schon durch die Acten des Trienter Processes als falsch erwiesen, da ja nicht bloS der getaufte Israel (Wolfgang" den Mord gestand, sondern auch die getauften jüdischen Frauen und auch einige der überwiesenen Mörder, die durch die Taufe der Todesstrafe entgehen wollten, ihre Aussage nicht widerriefen. Und habe ich nicht selbst den Brief eines Convertiten in der Hand, der einst als Talmudschüler Augenzeuge mehrerer Ritualmorde war, einen derselben ausführlich beschreibt und sich erbötig zeigt, sein Zeugniß vor jedem Gerichte zu beschworen? Ich bin bevollmächtigt, diesen Brief zu veröffentlichen und werde es, wenn nicht Ruhe wird, auch bei paffender Gelegenheit thun.