Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 17 (28.4.1893)
- Date
- 1893-04-28
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 326 OesterreirhilA^ Wvchenschrist 3h:. 17 Wenn auch die Redaction des — von seinen Herausgebern jetzt suspendirten — Koliner Localblattes „Polaban" mit Klage droht, weil diesem Blatte cie Schuld an den Koliner Excessen zugeschoben wird, so kann das Ergebniß der Untersuchung kein Anderes sein, als daß nun sichergestellt wird, daß dieses Blatt seit Jahren seine Spalten der antisemitischen Reclame der Herren Preininger, Nosak rc. seine Spalten offen hielt, und jede Gelegenheit benützte, um unsere Koliner Glaubensgenossen in den Augen ihrer Mitbürger zu discreditiren. Pflicht des Vorstandes der Koliner Cultusgemeinde wäre es gewesen, diesen verhetzenden Notizen entgegenzutreten. Statt dessen schlug man dießbezügliche auch von hervorragender Seite zugegangene Rathschlage in den Wind, wie das leider so oft geschieht. Wir lassen unfern Gegner gewähren, und dann wundern wir uns, wenn eine uns feindliche Saat aufkeimt. Urig.-Hradisch, 24. April 1893. Endlich hat sich auch die hiesige Judenschaft aus ihrer Thatenlosigkeit ausgerafft, um sich ihrer Haut zu wehren. Für die bevorstehenden Gemeinderathswahlen circulirt hier nachstehender Aufruf zu einer allgemeinen jüdischen Wählerversammlung: P. T. jüdische Wähler! Kdyby zidi prestale piti post krestanu, prestalo by obvyueni, ze pijou krev krest'anu. ^Uedersetzung ves slavischen Textes: „Wenn die Juden es unterlassen würden, den Schweiß der Christen zu trinken, dann könnte auch die Beschuldigung aufhören, daß s»e (die Juden) Christenblut trinken.") Mit diesen Worten schließt der über das blöde Märchen des Ritualmordes handelnde Leitartikel des unserer dermaiigen Gemeindevertretung nahestehenden hiesigen Blattes. Wir erachten uns eines jeden Commentars dessen enthoben, daß die dermalige jüdische Repräsentanz in der Gemeindevertretung gewiß nicht die Eignung zu besitzen scheint, um dem maßgebenden Kreise jenen Grad von Achtung einzuflößen, welcher erforderlich ist, um derlei und ähnliche Ausbrüche von Haß gegen die jüdischen Religionsgenossen unmöglich zu machen. Mit Hohn und Spott werden wir Juden behandelt, nicht allein im Localblatte, sondern auch in privaten und öffentlichen Verkehr; ist in irgend einer Schule eine Anzahl jüdischer Kinder, so ist die Schule überflüssig und - soll gesperrt werden, weil Juden auf Unterricht aus öffentlichen Mitteln angeblich keinen Anspruch haben. Unsere Geld- und Blutsteuer ist weniger wert, als die eines anderen Staatsbürgers, unser Wille zu leben ist ein sträflicher, unser Bedürfnis nach Erhaltung und Erwerb eine Sünde. Und weshalb all' das? Weil wir durch unser Auftreten Grund zu solchem barbarischen Vorgehen geben. Wir achten uns selbst nicht, wie können wir verlangen, daß uns die Anderen achten? Wir kriechen, wo wir fordern können und sind anmaßend, wenn Bescheidenheit am Platze ist; wir lassen unsere Besten nicht aufkommen und machen Strebern Platz, wo ein ganzer Mann noth thut. Das muß anders werden; Ivir bedürfen keiner Gnade, wir verlangen unser Recht. Wir wollen in Frieden leben mit unseren Mitbürgern, wes Stammes sie seien und in welcher Form sie Gott verehren. Allein wir wollen unserer Anzahl und Steuerkraft entsprechend vertreten sein. Wir wollen in Zeiten der Gefahr Fürsprecher haben, die am rechten Orte das rechte Wort treffen, die unabhängig nach oben und unten sind, deren Character, Lebensführung und Beruf die Gewähr der Achtunggebietung in sich birgt. Um das zu erzielen bedarf es aber der Einigkeit; kleinliche Interessen müssen dem allgemeinen Wohle geopfert werden; wer sich zur Förderung selbstischer Bestrebungen dem Gemeinwillen entgegenstemmt, ist nicht werth, daß er den Namen eines Juden trägt, und wer den kundgegebenen Beschlüsse der Mehrheit sich entzieht, geht damit in das Lager der Feinde über und trägt verdientermaßen die Mißachtung aller Gutgesinnten. Wenn die Juden einig waren, haben sie noch immer und überall ihre hohe Culturmiffion durchgeführt; nur ihre Zwietracht hat den Feinden geholfen. Die bevorstehenden Wahlen in die Gemeindevertretung unserer.Stadt bieten einen hervorragenden Anlaß, den hierausgesprochenen Grundsätzen zürn Durchbruche und Siege zu verhelfen. Das Vertrauensmännercomite, das am 23. April letzten Jahres tagte, hat nun folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Die Juden in Ung.-Hradisch fassen die Gemeindevertretung als die Vertretung eines höheren Wirthschaftskörpers auf; deshalb wollen sie, daß auch ihre — der Juden wirthschastliche und sociale — Interessen durch angemessene Repräsentanieu der Anzahl und Steuerkraft der Juden entsprechend gewahrt werden. 2. Die Juden wollen aufrichtigen, auf gegenseitiger Achtung beruhenden Frieden mit ihren Mitbürgern ohne Unterschied des Namens und des Glaubensbekenntnisses. 3. Die Juden betheiligen sich nur jenenfalls an der Wahl in die Gemeindevertretung, wenn die entscheidenden Persönlichkeiten ihnen die aus ihrer Mitte selbst vorgeschlagenen, — in ihrer Anzahl zu vereinbarenden Candidaten — finden. 4. Die Judenschaft verwahrt sich dagegen, daß als ihre Repräsentanten Personen hingestellt werden, welche vielleicht von jüdischen Eltern abstammen, im übrigen jedoch nicht das Vertrauen der Mehrheit der Juden genießen. 5. Die von 1 bis 4 gefaßten Beschlüsse sind einer einzuberufenden jüdiscken Wählerversammlung für Discutirung und allfälliger Genehmigung zu unterbreiten. 6. Im Falle der Genehmigung hat die allgemeine Wählerversammlung auch über die Art der Nominirung der Candidaten schlüssig zu werden. Diesem Beschlüße zufolge laden wir Sie höflichst zu einer Sonntag den 30. April l. I. genau um 4 Uhr Nachmittags im königlich städtischen Redoutensaale zu Ung.-Hradisch stattsindenden allgmeinen jüdisch'en Wählerversammlung ein und zeichnen, auf Ihr Erscheinen im Interesse unserer guten Sache zuversichtlich bauend Hochachtungsvoll Für das Wahlcomite: Josef Braun. Dr. Norbert Kornfeld m. p. in. p. Wegstadl, 21. April. In einem hiesigen Gasthause, welches blos von der niedrigsten Classe besucht wird, liegt seit einigen Tagen 'eine Flugschrift auf, betitelt Talmudauszug (Schulchan-Aruch. Gutachten über den Talmud, das gerichtlichen Sachverständigen Tr. Jacob Ecker in Münster 1883 enthaltend die wichtigsten bisher übersetzten, noch heute giltigen Gesetze der jüdischen Religion. Druck und Verlag von T. W. Baade, Berlin, S., Wafferstraße 69, zugleich Bezugsquelle, oder Dresden bei Hugo Hertwig, Grumauerstraße 21, portofrei zu beziehen. Bekanntlich ist dieser Jacob Ecker anläßlich des Processes Rohling — Bloch beim k. k. Wiener Landesgerichte alsein vollständigerJgnorantentl a r v t w o r d e n , der sich von einem Individuum, welches wegen Fälschung und Betrug eine gerichtliche Verurtheilung erfahren, diese hebr. Citate fabriciren ließ, um mit seiner Gelehrsamkeit zu prunken. Es ist heute gerichtlich erwiesen, daß dieser saubere Dr. Ecker nicht eine einzig e Zeile hebräisch zu lesenverm a g. — Nichtsdestoweniger wird seine niederträchtige Sudelei nach wie vor in den niederen Bevölkerungskreisen verbreitet. Derlei Spitzbüberei kann nicht scharf gcmug gebrandmarkt werden. Cggenburg. (Nied.-Oest.). Wie nothwendig eine gesetzliche Ueberwachung des Religionsunterrichtes an Volksschulen wäre, kann weniger in größeren Gemeinden, als hier auf dem Lande gefühlt werden. Da liegen die Zustände so im Argen, wie man gar nicht glauben kann, daß es im Judenthume möglich fei. Wie sieht es z. B. mit dem Religionsunterrichte der Kinder der einzelnen jüdischen Familien in den Bezirken Eggenburg. und Ravelsbach aus, die zur Cultusgemeinde Horn gehören? In diesen beiden Bezirken sind 29 schulpflichtige jüdische Kinder, tvovon aber nur 9 Religionsunterricht erhalten. Der von der Cultusgemeinde mit 250 fl. jährlich angestellte Religionslehrer hat seinen ständigen Sitz in Eggenburg, wo er an der Volks- und Bürgerschule den öffentlichen Unterricht ertheilt. Mit seinen weiteren Ansprüchen, um leben zu können, wurde der Lehrer auf - den Privatunterricht der in den Dörfern der beiden Bezirke zerstreut lebenden jüdischen Familien angewiesen. Diese sagen jedoch: „Wir zahlen Cultussteuer und haben das Recht, unentgeltlichen Religionsunterricht für unsere Kinder verlangen zu können." Es ist zwar nicht ganz jüdisch, aus Vertheidigung seines Rechtes