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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-04-28 · 17 (28.4.1893) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
17 (28.4.1893)
Date
1893-04-28
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 17 Orsterreichifchr Wochenschrift Seite 317 anderer Art haben die Priesterinnen ihren -Cultns geübt. Von diesen heiligen Wahrsagerinnen, welche mit weißem Gewände, Ehrengürtel und baarfuß einhergingen, berichtet Strabo: „Sie gingen den Kriegsgefangenen mit bloßem Schwert entgegen, führten sie zu einem großen ehernen Kessel, stellt.n sich aus ein Gerüst, durchschnitten die Kehle, und weissagten aus dem Blute, das in dem Kessel aufgesangen ward. Die übrigen öffneten die Leichname der Erschlagenen und verkündigten den Ihrigen aus den Eingeweiden den Sieg. I. W. Pfister im ersten Band seiner „Geschichte der Deutschen" bemerkt: Ein Hauptzug „deutscher Sitte" war der Cultns der Priesterinnen. Die Opfer, das Wahrsagen, die Deutung der Zeichen, besonders über den Ausgang der Schlacht, waren ihren Händen angetraut. Es waren „weiße Frauen" mit grauen Haaren, weißen Röcken, feinen, leinenen, zugeheftetem Obcrkleide, ehernem Gürtel und bloßen Füßen. Wenn Gefangene geopfert wurden, gingen sie ihnen entgegen mit einem Schwert, bekränzten und führten sie zu einem großen Kessel; dort schnitten sie dieselben in die Kehle. Je nachdem das Blut floß, gaben sie die Deutung. Andere zerschnitten die Geopferten und weissagten aus den Eingeweiden. Jeder Si.-g wurde durch Menschenopfer — gewählt aus den bezwungenen Feinden, den unglücklichen Kriegsgefangenen — gefeiert, „doch nicht aus Mordlust, sondern vielmehr um die Unglücklichen der Mißhandlung C-nzelner zu entreißen", versichern die nationalen Geschichtschreiber. — So läßt sich Alles — moralisch begründen, und die Jugend kann daraus für den heutigen Bedarf die nöthige Lehre ziehen. Allein trotz des priesterlichen Berufes, welchen nran dem Weibe ertheilt hat, hegte man gegen diese geborenen Priesterinnen mancherlei Mißtrauen. „Den Worten eines Mädchens traue Niemand, noch dem, was zu Dir spricht ein Weib; denn wie ein Rad drehen ihre Herzen sich, und Wandel ist in ihre Brust gelegt." So heißt es in der Edda, in der ältesten Urkunde des Germanenthums. i Die staatliche Verfassung der alten Deutschen war die einer Junker- und Adelsrepublik. Erst mit den Adeligen begann der Mensch, und wenn man in der neuen Bibel die „ altdeutsche Freiheit" verherrlichen wird, so wird das die adeligen Bundesgenossen unserer Deutschnationalen keineswegs abschrecken, denn zu der „altdeutschen Freiheit" gehörten die Leibeigenschaft und Hörigkeit als wesentliche Attribute. Beide bilden ein specifisches Institut der alten Germanen. „Um den Edlen und Tapfern", sagt Tacitus, „sammeln sich die Kriegsgenossen, fe größer ihre Zahl, desto größer sein Ruhm. Wenn langer Friede im Lande, folgen sie ihm zu einer auswärtigen Unternehmung; für ihn streiten sie: Er gibt ihnen ein Streitroß, die Frieme und Theil an der Beute." Das ganze Volk schied sich in zwei große Stände, in Freie oder Bevorrechtete und in Unfreie oder Rechtlose. Die Letzteren über trafen die Ersteren an Zahl bedeutend; zu allen Zeiten har ein Herr, eben um den Herrn spielen zu können, viele Knechte nöthig. Der Stand der Freien und der Stand der Unfreien lheilten sich wieder, jeder in zwei Unterarten, nämlich der erste in edle Freie (Adalinge, Edelinge, in den alten Rechtsbüchern nobiles genannt) und in gemeine Freie (Gemeinfreie, ingenui oder liberi), der zweite in Zins- und dienstpflichtige Hörige (Liten, Liute d. i. Leute, lifci oder homines, wonach also der Name „Mensch" die Bedeutung von „Knecht" hatte) und in eigentliche Sclaven (Schalke, servi). Der deutsche Sclave war eine Sache, eine Waare, ein Tauschmittel; der Herr konnte ihn ungestraft mißhandeln, verwunden, tobten, weil nach alter germanischer Gerichtsverfahrung nur Freie im Schutze des Rechtes standen. Die Hörigen oder Liten unterschieden sich von den Schalken dadurch, daß ihnen von den Herren Grundstücke zur Bebauung und Nutznießung gegen gewisse Dienstleistungen und Abgaben (iß'eoä) überlassen wurden, und daß sie nur'zugleich mit dem Grundstück, auf welchem sie saßen, verkauft werden konnten. Auf dem ökonomischen Verhältnis; der Hörigen, Grundbesitzern beruht das später ausgebildete Lehens- oder Fendalwesen (eben üoiinFeod“). Während bei den alten Juden die Ermordung eines ausländischen nichtisraelltischen Sclaven oder Sclaoin nach dem Gesetze der so viel geschmähten Bibel (III. B. Mose Kap. 21. V. 20) mit dem Tode bestraft worden, hatte der germanische Hörige, wiewohl er ein Eingeborener und Stammesgenosse war, in der Gemeinde der Altdeutschen kein Recht und keinen Schutz. Wenn ihn der Herr ermordete, so übte er nur sein Herrenrecht aus. Der Germane, sofern er nicht Junker oder Adeliger war, hatte also kaum ein Recht auf das Leben. Wenn es inzwischen anders geworden, jo danken es die Deutschen vorzüglich der Thal fache ihrer allmähligen „Verjudung" durch das Christent h u m. Unverjudet waren die Deutschen, als sie noch im Teutoburgerwalde hausten, in dessen undurchdringlichen Sümpfen der germanische Held dem römischen Heere eine schmähliche Niederlage bereitete. Von ihm, dem Nationalhelden wird die neue Bibel hauptsächlich der Jugend zu erzählen haben. Aber auch von seiner edlen Sippe. Da ist S ege st, sein Schwiegervater, welcher seinem Schwiegersöhne, dem jungen Herrmann, Ehre und Ruhm nicht gönnt und ihn durch Angeberei zu verderben strebt. Er haßt ihn, weil er sich bewußt ist, ohne Erfolg gegen ihn h inuückifch gehandelt zu haben, und er verfolgt ihn mit seinem Hasse und mit desto größerem Ingrimm, je höher Herrmann sich über ihn und seine Tücke hinausgeschwungen. Seine Tochter Thusnelda, die ihren Mann liebt, reißt er aus den Armen des Gatten, um sie schließlich den Römern auszuliefern, mit denen er gegen sein eigenes Vaterland unerinudlich conspirirt. Da ist Flavius, der Bruder Herrmann's, das Prachtexemplar eines Germanen, welcher im Dienste der Römer das Schwert gegen seinen Bruder führt, und'als er von Herrmann gefragt wird, um welche höheren Güter er kämpft, antwortet er ihm: „Sein Sold sei vermehrt, er habe auch eine Kette erhalten, eme Krone und andere militärische Auszeichnungen". Ein gleich edles Characterbild zeigt Sesithakus, welcher den Leichnam des römischen Feldherrn Varus mißhandelt und bald darauf mit seinem Vater Sigmar, dem Bruder des Segest, zu den Römern überläuft und deren Verzeihung erfleht. Es liegt aber auch etwas Providentielles, Symbolisches in dem Untergange Herrmann's, — in der Thatsache, daß es Germanen, daß es die eigenen Stammesgenossen gewesen sind, durch deren Hand Herrmann meuchlings gefallen ist. „Er fiel durch Hinterlist seiner Verwandten", erzählt Tacitus und bewahrt die Mittheilung, Tiberius habe im Senat einen Brief verlesen, worin der Chattenfürst, A d g a n d e st e r, Gift verlangt hätte, um Herrmann aus dem Wege zu schaffen, welches ihm aber als des römischen Namens unwürdig, abgeschlagen worden. Der Kaiser wollte sich den alten Imperatoren gleichstellen, welche einen ähnlichen Anschlag gegen den König Pyrrhus mit Verachtung abgewiesen hatten; oderbesser, er verleugnete das Werkzeug, nachdem der Anschlag mißlungen war. Die Germanen ermordeten ihren Befreier nicht aus religiösen Fanatismus, angeeifert durch verblendete Priester, sondern aus den niedrigsten Motiven des Neides. Darum ist das tragische Ende Herrmann's nicht mit dem Geschick eines Socrates, oder mit dem Kreuzestode des Weisen von Nazareth in Parallele zu bringen. Das „Deutsche Volksblatt" meinte: „Benützt man die egyptischen, griechischen und römischen Quellen und entkleidet man die jüdischen Ueberlieferungen ihres beschönigenden Beiwerkes", so gelangt man zu der Ueberzeugung, daß einzelne Juden sich durch „List und Ränke" einflußreiche Stellungen in Egypten erschlichen haben, wie der „Getreidespeculant Josef, der es zu einer Art Finanzministerstellung brachte" u. s. w. Diese sogenannten egyptischen Quellen existiren blos in der Einbildung des „Deutschen Volksblattes", die griechischen und römischen Schriftsteller aber sind keine „Quellen", denn

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