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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-04-21 · 16 (21.4.1893) · page 13

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
16 (21.4.1893)
Date
1893-04-21
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 16 Oesterreichifchr WortzenschrM Seite 311 triebe bietet, zu nähren?) Diese göttliche Fürsorge und Spenden nun wtll der Gesetzgeber geschont und in keiner Weise eingeschränkt wissen. Um aber Milde und Schonung desto nachhaltiger einzuprägen, verbietet er durch ein anderes ähnliches Gesetz: Mutter. und Kind an einem und demselben Tage zu schlachten.-) Und selbst wenn beide nun einmal geschlachtet werden müssen, so soll dies wenigstens zu verschiedenen Zeiten geschehen, denn es wäre der höchste Grad von Grausamkeit, Mutter und Kind an eineni Tage zn schlachten, und dies nur entweder zum Zwecke des Opfers oder der Mahlzeit. Soll es nun zum Zwecke des Opfers sein, so verdient es diesen Namen nicht, da dies eine Schlächterei und kein Opfer ist, und nimmer wird Gott seinen Altar auf solche Weise entweihen lassen, ja ich möchte sagen, daß selbst das Feuer sich spalten und auseinander fliehen würde, uni nicht durch Berührung mit solchen nicht zusammengehörigen Opfern verunreinigt zu werden, oder daß es sofort verlöschen würde, um nicht des Altares heilige Luft zu entweihen. Wenn aber beide nicht des Altars, sondern der Mahlzeit wegen gleichzeitig geschlachtet werden sollen, so ist dieses eine neue und unerhörte Grausamkeit. Denn welch' einen Genuß kann eine Kost, die aus einer Mischung von zartem milchhältigem Fleische des Säuglings und den Eingeweiden der Mutter besteht, bereiten? Ich sollte meinen, daß selbst die Glieder dieser an einen und denselben Bratspieß , gehefteten Thiere, empört über eine solche Ruchlosigkeit, das Schweigen brechen würden, um einen nach solch sündhafter Speise lechzenden Gaumen zu verfluchen. Weiter verbieten dieselben Gesetze, ein trächtiges Thier zum Opfer darzubringen, da sie nicht minder um die im Mutterleibe noch schlummernde Frucht, als um das bereits geborene Thier besorgt ist. Hiedurch wird die Zügellosigkeit derjenigen beschränkt, welcher alles ohne Unterschied durch einander mischen und trüben. Denn wenn es geboten ist, dasjenige, das bislang noch im Mutterleibe vcgetirt, später aber zu einem selbstständigen Dasein gelangen wird, zu erhalten, und deshalb die Mutter nicht als Opfer darzubringen, um wie viel mehr Rücksicht ist man dem bereits geborenen, mit selbstständigem Leben und Körper versehenen Thiere schuldig! Sehr sündhaft scheint es also, an einem und demselben Tage zur selben Zeit Mutter und Kind zu schlachten. Hierin scheint meiner Ansicht nach auch der Grund zu liegen, warum von manchen Gesetzgebern die Bestimmung getroffen wurde, daß an verurtheilten, "in schwangerem Zustande sich befindenden Frauen die Todesstrafe nicht eher als nach ihrer Entbindung vollzogen werden darf, natürlich darnm, damit das Kind im Mutterleibe geschont werde. Diese Gesetzgeber nun sorgten hiemit nur für die Menschen, während der unsere dieselbe Sorgfalt sogar für die Thiere verlangt, d a m i t w i r dadurch g e w ö h n t w e r d e n, m i t u m s o g r ö ß e r e m E i f e r Menschenliebe zu üben, jedes Unrecht zu fliehen li ii b u n s e r Gut mit unfern Mitmenschen zu t h e i l e n. — Mögen nun immerhin die Sykophanten nnserm Volke Lieblosigkeit, unfern Gesetzen Schroffheit Vorwerken! Gesetzen, von denen selbst die Thiere so sanft behandelt und die Menschen von zartester Jugend ab, Milde und Liebe zu üben gewöhnt werden. Liest man diese an allen Vorzügen so überreichen Gesetze, so kommt es einem wahrlich nicht anders vor, als ob der Urheber derselben sich bemüht hätte, sich selbst zu übertreffen. Er verbietet ferner, das der Muttermilch noch nicht entwöhnte Thier, welcher Gattung es auch immer angehören mag, der Mutter zu entrissen. Denn er fügt zu dem eben besprochenen Verbote hinzu: „Du sollst das Zicklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter?") Er hält es nämlich für höchst sündhaft, daß dasjenige, was dem lebenden Thiere zur Nahrung gedient hat, zur Würze des getödteten verwendet werden sollte, und meint' h Hier sowie an vielen andern Orten zeigt unser Verfasser, daß er seine Werke nicht sowohl, um den Pentateuch zu erläutern, verfaßt, als vielmehr um vermittelst desselben auf die heidnische Welt einzuwirken. Die große Beredsamkeit, die er hier entwickelt, sowie seine tiefe Entrüstung über die unter den Heiden herrschenden Unsitten lassen seine Absicht leicht errathen. Diese seine Bemühungen blieben aber auch nicht ohne Erfolg — denn nicht lange darauf nahm sie das Ährist enthum wieder auf. Der Uebersetzer. -) Levit XXII. 28. Deut. XXII. 7. Exod XXIII. 19. XXXIV. 26. Deut. XIV. 21. es sei der äußerste Grad von Unmäßigkeit, die von der vorsorglichen Natur zur Erhaltung der Gattung den Brüsten gespendete Milch in solcher Weise zu mißbrauchen. — Wenn aber fern and durchaus Fleisch und Milch kochen will, so kann er dies ja immerhin, ohne sich einer Grausamkeit schuldig machen zu müssen, thün. Gibt es doch überall Heerden in Menge, welche täglich von den Rinder-, Ziegen- und Schafhirten gemolken werden. Inmitten eines solchen Ueberflusses nun, ein Zicklein oder Lämmchen in der Milch der eigenen Mutter zu kochen, gäbe Zeugniß von einem verwahrlosten und verwilderten Gemnthe?) Würdig den genannten Gesetzen reiht sich jenes an, welches verbietet, den Ochsen beim Dreschen den Mund zu verschließen.)» Der Ochse ist es nämlich, der das Feld pflügt und es für die Aufnahme des Samens und des befruchtenden Regens empfänglich macht, damit es eine reiche, den Wünschen des Landmannes entsprechende Saat liefere. Der Ochse ist es wieder, der die reife Saat drischt und reinigt. Hieher gehört auch ein ähnliches Gesetz, welches verbietet, Ochs und Esel an einem und demselben Pfluge ziehen zu lassen. ') Nicht bloß deshalb, weil sie verschiedenen Gattungen angehören, da der Ochse ein reines, der Esel hingegen ein unreines Thier ist, sondern weil ihre Kräfte ungleich sind. Aus diesem Grunde sorgt es für den Schwächern, damit er bei der Arbeit nicht unterliege.') Obgleich nun der schwächere Esel zum heil. Altar nicht zugelasfeik wird, der stärkere Ochse hingegen zu den vorzüglichsten Opferthieren gezählt wird, so Zvird hier^doch auch für die Sicherheit des unreinen Thieres Sorge getragen, während andererseits wiederum verhütet wird, daß die Kräfte des reinen nicht über Gebühr angespannt werden. Das Gesetz deutet hier jenen, welche mit geistigem Ohr noch zu hören vermögen an, N i e m a n d e m, w e n n er auch eine fremden dl a t t ort angehört, ein Unrecht z u zufüge n. Dieses an und für sich sei kein Vergehen: denn was weder ein Laster, noch eine aus einem Laster entsvringende Handlung ist, kann keinen Gegenstand des Vorwurfs bilden/') III. Schonung der Pflanzen. Allein nicht nur auf Menscheu und Thiere erstreckt sich die unerschöpfliche Liebe unseres Gesetzgebers, sie dehnt sich auch auf die Pflanzen aus. In Bezug auf diese Letzteren hab en wir hier ungefähr Aehnliches zu bemerken, was wir bereits früher von Menschen und Thieren gesagt. Da wird nämlich eindringlich gewarnt, die fruchttragenden Bäume zu fällen, die Saaten zum Nachtheile ihrer Eigenthümer vor der Zeitz abzumähen, noch die Früchte zu zerstören, damit das menschliche Geschlecht Speise nicht blos zur Nothdurft sondern auch zum Wolleben habe. Das Getreide nämlich versorgt die Menschen nicht bloß mit den nothweudigsten Nahrungsmitteln, während zum Wolleben ein an abwechselnder Kost überreicher Nachtisch gehört, welcher in getreidcarmen Zeiten die Hauptnahrung zu bilden berufen ist. Ueberraschen mag es ferner, daß unser Gesetzgeber nicht einmal die Bäume der Feinde zu fällen gestattet, indem er befiehlt, derselben zu schonen, da es unbillig sei. daß dergegenMenschen unternommene Krieg gegen unfchuldigeDin ge wüthe.H Natürlich denkt er hiebei auch an die Zukunft, die Vieles ändern, und jene, welche eben noch unsere Feinde sind, nach einem geglückten Friedensschluß zu unseren Freunden machen kann. Wenn sie aber unsere Freunde werden können, dann ist es sündhaft, ihnen für die Zukunft die Nahrungsmittel abzuschneiden. Sehr schön ist jene Lebensregel, die da lautet: Man solle im Umgänge mit dem Freunde nie vergessen, daß dieser auch einmal möglicher Weise ein Feind werden könnte, ihn aber nicht so verletzen, daß eine Aussöhnung nicht mehr möglich. tz Aus dieser Stelle geht hervor, daß unser Berfa.sser noch keine Ahnung von den weitläufigen Auslegungen halte, welche dieses Gesetz — vermutblicii erst in der Folge — erlitten hatte. -) Deut. XXV. 4. Der Uebersetzer. 3) Deut. XXII. 10. *) Diese Erklärung: daß Ochs nno Esel deshalb nicht an denselben Pflug gespannt werden dürfen, weil ihre Kräfte ungleich sind, sindet sich auch bei Jbn Esra. Der Uebersetzer. b) Auf einer anderen Stelle äußert sich ihr Verfasser über diesen Punkt folgendermaßen: „Wir alle Menschen sind verwandt und Brüder, die in Folge höherer Verwandtschaft an eiuonder hangen müssen; denn wir sind alle Abkömmlinge einer und bi-vfflbeii Mutier, nämlich der vernünftigen Wesenheit." Ter Uebers. 6) Deut. XX. 19. 20.

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