Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 16 (21.4.1893)
- Date
- 1893-04-21
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Oesterreichs fche Wochen schrift Nr. 16 -Leite 310 und die Erlaubnis erhalten, durch volle dreißig Tage ihren Vater, ihre Mutter und die übrigen Familienmitglieder, welche entweder gefallen oder — was weit schlimmer — in Gefangenschaft gerathen sind, betrauern zu dürfen; dann erst magst Du sie als Gattin heimsühren'). Es ist ja natürlich, daß sie, da sie nicht ihre Reize dem Manne verkauft hat — wie dies die Hetären thun — sondern von diesem, entweder aus Liebe oder Sehnsucht nach Nachkommenschaft gewählt wurde, alle Rechte einer rechtmäßigen Gattin genieße. Dieses Gesetz enthält viele rühmenswerthe Bestimmungen: Einmal läßt es ' die wilde Begierde nicht zum Durchbruch kommen, sondern unterdrückt sie ganze dreißig Tage lang. Dann soll in dieser Zwischenzeit die Liebe geprüft werden, ob sie ein bloßer Ausbruch wilder Gier, oder wirklich nur einigermaßen vernünftig ist. Denn die Vernunft wird seine Begierde zügeln, ihn vor einem sündhaften Schritte bewahren und ihn bestimmen, die Menses vorÄergehen zu lassen. Und endlich drittens erbarmt sich das Gesetz 8er Gefangenen, die in allen Fällen unser Mitleid verdient: denn ist sie noch eine Jungfrau — schon darum, daß sie von ihren Eltern nicht nach ihrem Wunsche verheirate: werden kann: ist sie aber eine Witwe — weil sie nach Verlust ihres ersten Gatten an einen zweiten kommen soll, von dem sie besorgt, er könnte eher ihr Gebieter als ihr Gatte werden. Denn das schwache Wesen fürchtet immer das stärkere, selbst wenn es dessen sanfte Gemüthsart kennt. Wenn aber Einer des gefangenen Weibes überdrüssig wird und sie nicht mehr zur Gattin haben will, so trifft ihn die Rüge des Gesetzes, es ergeht an ihn die Aufforderung, seinen Charakter zu verbessern. Er darf sie weder verkaufen, noch als Sclavin zurückhalten, sondern muß sie frei ausziehen lassen, damit durch eine zweite Frau die verschmähte erste nicht zu leiden habe, da nothwendig die Eifersucht und Untreue des Gatten Streit und schlimme Folgen erzeugen müssen Es werden noch viele andere humane Vorschriften angeführt: Wenn Du das Gespann Deines Feindes unter seiner Last zusammenbrechen siehst, so entziehe Dich ihm nicht, sondern stehe ihm bei und hilf ihm auf-). Dies soll uns gemahnen, uns nicht bei dem kleinsten Unfall unseres Nächsten zu freuen, da Schadenfreude im Unglücke ein schmerzliches Gefühl erzeugt unb ein nicht geringeres Laster als Neid und Zorn ist, von denen sie sich nur insoferne unterscheidet, als sie in der Nähe des Unglücks, während der Neid in der Umgebung des Glückes anzutreffen ist. — Weiter heißt es: Wenn Du das Vieh Deines Feindes verirrt siehst, so benütze diese Gelegenheit nicht, um Eurer Feindschaft neue Nahrung zu geben, sondern führe es seinem Eigenthümer zurück; denn mehr als ihm wirst Du Dir dadurch nützen , da er nur ein vielleicht werthloses Thier gewinnt, während Du um eine schöne That — was werthvoller als Alles ist, reicher geworden bist-). Auf diese That wird, wie auf den Körper der Schatten, das Ende der Feindseligkeit so-gen. Denn Derjenige, welcher einen Freundschaftsdienst empfängt, wird unwillkürlich zur Versöhnlichkeit gestimmt, das Dankbarkeitsgefühl besiegt den Haß; Derjenige wiederum, der einen Freundschaftsdienst erweist, giebt dadurch seine zur Versöhnung geneigte Gemüthsart zu erkennen. Ueberhaupt ist das Ziel, welches unser heiliger Gesetzgeber in seiner ganzen Gesetzgebung anstrebt,dieses, daß Eintra cht,Freundschaft und Gleichheit der Sitten allenthalben v orwalte, wodurch die Familie, der Staat, die Völker und Reiche und endlich das gesammte Menschengeschlecht zur höchsten Glückseligkeit gelangen könnte. Freilich ist dies bis jetzt immer noch nur ein frommer Wunsch, doch hege ich die zuversichtliche Hoffnung, daß es mit der Zeit doch endlich dahin kommen werde, wenn die Tugend unter göttlichem Beistände immer mehr und mehr an Boden gewinnen wird. Es ist dies ein Wunsch, den ich seit meiner frühesten Kindheit tief im Herzen hege. — So und ähnlich lauten die die Freren betreffenden Gesetze, denen auch jene für die Sclaven gegebenen vollkommen entsprechen, indem sie Humanität und Milde auch für diese Menschenclasse beanspruchen. Sie verlangen nämlich, daß jene, welche durch Noth gezwungen, um Lohn dienen, wie die Freien behandelt werden sollen und ermahnen die Dienstgeber eingedenk der Treulosigkeit des Glückes zu sein und dessen Wechselfälle zu fürchten. Aber selbst jene, welche den Gläubigern ihre Freiheit zum Pfand gegeben, oder durch Gewalt zu Sclaven gemacht wurden, dürfen nicht für alle Zeiten Sclapen bleiben, ') Deut. XX. 11—15. -) Deut. XXII. 4. Exod. XXIIl. 5. 3) Deut. XXII 1, 2, 3. sondern müssen am siebenten Jahre ihre Freiheit wieder erhalten'). Das Gesetz ist nämlich der Ansicht, daß die Schuldner ihren Gläubigern durch eine, sechsjährige Dienstleistung vollkommen Genüge gethan. Sie mögen somit ihre frühere Freiheit, deren sie durch die Ungunst der Verhältnisse verlustig geworden, wieder genießen. Wenn irgend ein Sclave entweder aus Furcht vor den Drohungen seines Herrn, oder weil er Mitwisser eines von ihm nicht verschuldeten Verbrechens ist. sich zu Dir flüchtet, so verwirf ihn nicht — es ist eine Sünde, einen Schutzsuchenden zu verratheu. Und auch der Sclave, der, in der Hoffnung Schutz zu finden, Deinen häuslichen Herd umklammert, soll mitleidig von Dir ausgenommen werden. Verweigerst Du ihm aber Deinen Beistand, dann verkaufe ihn wenigstens, damit er zu einem andern, wenn auch zweifelhaft, ob an einen besseren Herrn komme. Denn immerhin ist ein ungewisses Uebel dem gewissen vorzuziehenZ. Milde gegen die T h i e r e. So nun lauten die Gesetze von den Einbeimischen und Fremden, von den Freunden und Feinden, von den Sclaven und Freien und endlich von den Menschen überhaupt. Allein die Liebe des Gesetzgebers bleibt nicht bei den Menschen stehen, sie erstreckt sich auch auf die vernunftlosen Thiere und gestattet auch diesen aus ihrer unerschöpflichen Quelle zu trinken *) — So befiehlt denn das Gesetz den Menschen, sich aller neugeborenen Thiere zu enthalten, sie weder für den Altar noch für die Mahlzeit zu gebrauchen. Es sei ja eine grausame, jeder Menschlichkeit Hohnsprechende Handlung, den Gebärenden nachzustellen, um ihnen das Neugeborene zum Zwecke eines Magen- oder Gaumenkitzels zu entreißen. Hast Du nicht, o Guter — so ruft das Gesetz den Unmäßigen zu — hast Du nicht Dinge genug, die Du^ ohne Sünde genießen kannst? Bei andern könnte man es vielleicht entschuldigen, wenn sie durch Noth gedrängt, nach einer so sündhaften Kost greifen; Du aber, der Du in die Zahl der Auserlesene berufen worden bist, sollst durch Enthaltsamkeit und andere Tugenden hervorleuchten und nicht einer solchen Grausamkeit fähig werden, daß Du dem durch das Gebären eben erst geschwächten Thiere neue Qualen dadurch bereitest, daß Du ihm das neugeborene Junge entreißest. Denn abgesehen davon, daß dieses das. mütterliche Gefühl kränken muß, kann es noch von gefährlichen Wirkungen für die Gebärerin insofern sein, als die in der Brust augesammelte Milch, wenn das Junge fehlt, zurückgedrängt wird, was den dadurch angespannten' Brüsten große Schmerzen bereiten muß. Gestatte also der Mutter, daß sie ihr Junges mit ihrer Milch säuge, wenn auch nicht allzulange, so doch wenigstens durch acht Tage, damit Du nicht die Milchquellen, welche die vorsorgliche Natur den Brüsten verliehen, versiegen machst, und so Gewalt anthust der Natur, welche nicht gestatten will, daß ihre zur Erhaltung der Gattung frühzeitig vorbereiteten Wohlthaten vernichtet werden. Die Natur beginnt nämlich ihre Wohlthaten mit der Zeugung, wodurch Lebloses ins Leben gerufen wird. Dann spendet sie den Brüsten Milch, welche die vorzüglichste und der Zeit angemessenste Nahrung ist, da sie Hunger und Durst stillende Stoffe enthält, somit das ins Leben tretende Thier mit Beiden versorgt, so daß Hunger und Durst durch ein und dasselbe Mittel beseitigt wird. Leset dieses Gesetz und geht in Euch, ihr vornehmen Eltern, die ihr Eure Kinder als eine Last betrachtet und den Gebärerinnen auflauert, um ihre Säuglinge auszufetzen, ihr gefährlichsten Feinde des Menschengeschlechtes. Wer soll vor Euch sicher sein, wenn ihr mit Euren 'eigenen Händen Eure Kinder tödtet? Wahrlich die Staaten würden, hinge es von Euch ab, verödet liegen, da ihr bei Eurem eignen Fleisch und Blut die Verwüstung anhebt, die Rechte der Natur verhöhnt, indem ihr ihre Schöpfungen zerstört, das Leben mit unerhörter Grausamkeit bekämpfet, den Tod verbreitet und diesen gegen jenes bewaffnet. Sehet ihr nicht, wie ängstlich unser Gesetzgeber es verhütet, daß nicht einmal das junge Thier vor der Stillung von seiner Mutter getrennt werde? Und dies geschieht vorzüglich Euretwegen, ihr Herrlichen, damit ihr. wenn ihr schon von Natur stumpfsinnig seid, und jegliches Gefühl für Eure Familie Euch abhanden gekommen ist, wenigstens yon den Lämmern und Ziegen Liebe lernen sollt, denen es gestattet ist, sich von dem Ueberfluffe, welche ihnen die Natur aus eigenem An- ') Deut. XV. 12—19. -) Deut. XXIII. 16, 17; 3) Exod. XXII. 30. Levit. XXII. 27.