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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-04-21 · 16 (21.4.1893) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
16 (21.4.1893)
Date
1893-04-21
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Orsterreichischr Wochenschrifl Seite 397 In Z 12: „Keine Religions-Gesellschaft (Kirche) gegenießt vor anderen Vorrechte durch den Staat", rc In § 14: „Die Religionsverschiedenheit begründet keinen Unterschied in den Rechten und Pflichten der Staatsbürger". In § 15 unter Anderen: „Die Religionsverschiedenheit ist kein bürgerliches Ehehinderniß". „Es genügt ferner nach diesem § zur bürgerlichen Giltigkeit der Ehe die förmliche Einwilligung beider Brautleute vor der vom Staate zur Aufnahme des Ehevertrages bestellten Behörde. Nach diesem § kann die kirchliche Trauung erst nach Schließung der Civilehe stattfinden. Ich muß bemerken, daß die angeführten Paragraph?, die vom Berfassungs-Ausschusse dem Hause unterbreitet wurden, in Folge der gewaltsamen Auflösung des Reichstages nur bis exclusive § 14 im Plenum berathen wurden"' Bei der Zusammensetzung des Reichsrathes aus czechischen, polnischen und steirischen Abgeordneten läßt sich nicht mit Bestimmtheit behaupten, ob der die Gleichberechtigung der Juden enthaltende Paragraph nicht auf Widerstand gestoßen hätte. Vor der Berathung desselben versammelten sich hier viele Rabbiner (Faßel, Weiße, Oppenheimer rc.) und Vorsteher der Gemeinden, um durch persönliche Intervention eine günstige Lösung der Judenfrage zu bewirken. Die Wiener Gemeinde sandte ihren Vertreter Jos. Wertheimer und den Secretär Dr. L. A. Frankl zu diesem Zwecke her. Diese veranlagten Fischhof und Goldmark, die zwei aneinanderstoßende Zimmer bewohnten, diejenigen Herren, d:e judenemancipationsfrenndlich gesinnt waren, zu einem Souper einzuladen, dessen Kosten aus der Casse der Wiener Gemeinde bestritten wurden. Die aus 18 Personen bestehende Versammlung begann um 9 Uhr und dauerte bis spät nach Mitternacht. Unter den Anwesenden befanden sich der päpstliche Abgeordnete Proto, Ludwig v. Löhner, Ernst v. Schwarzer und viele andere Gesinnungsgenossen. Rieger fehlte. Ernste und heitere Toaste und Tischreden wechselten mit einander, alle in freiheitlichem Sinne. Doch wurde ein Toast auf die Gleichberechtigung der Israeliten sehr kalt ausgenommen. Es herrschte selbst im engsten, geselligen Kreise keine begeisterte Stimmung für die Juden. Wie sollte ihnen der bäuerliche Abgeordnete günstig gesinnt sein? Hieß es doch allgemein, daß im Falle der Annahme des § 17 die Bevölkerung das Abgeordneten-Haus stürmen werde. (Helfert, Geschichte Oesterreichs III.. Seite 257.) Vielleicht ist der Reichstag zur rechten Zeit aufgelöst worden, um vielen Abgeordneten die Versuchung und Fischhof die Täuschung zu ersparen. Der genannte Paragraph wäre kaum durchgedrungen. Aus Furcht vor der Verhaftung flüchteten sich alle Abgeordneten. L. A. Frankl war dem Pater Fister behilflich. Die Mutter Em. Baumgarten's trug ihnen und Goldmark Wäsche und Wegzehrung nach. Fischhof wollte lieber vom Gerichte als vom Volke verurtheilt werden und blieb. Seine Verhaftung fand wirklich zwischen 11 und 12 Uhr nachts im Beisein L. A. Frankl's statt. Kremsier. Frank. Gr. Zur Frage der Ueberwachung des Religion«- und hebe. Unterrichtes an den Volksschulen. Die Bedenken, die Herr Rabb. Dr. Feuchtwang in Nr. 13 dieser Blätter gegen die Einführung einer Ueberwachung des Religions- und hebr. Unterrichtes an den Volksschulen in Mähren äußert, sind nur zum Theil begründet, da der von ihm hervorgehobene Mangel eines allgemeinen Lehrplanes schon vor längerer Zeit behoben wurde. Herr Dr. Feuchtwang legt aus einen solchen Lehrplan ein sehr großes Gewicht. Allein es handelt sich zunächst nur darum, daß an jeder Schule überhaupt ein Lehrplan für diesen Unterricht bestehe, daß der Lehrstoff angemessen ausgewählt, abgegrenzt und auf die einzelnen Jahrgänge vertheilt werde. Dieser selbst aber ist der Natur der Sache nach ein gegebener. Die an der heutigen öffentlichen Schulen zu erreichenden Ziele können nicht weit auseinander gehen und es kann sich da nur um Mehr oder Weniger im Hebräischen handeln: ob und wie viel vom Urtexte der Bibel, ob nur Gebete zu nehmen sind u. s. w. Wohl aber ist es für die überwachenden Aufsichtsorgane nothwendig, daß die untere Grenze des zu erreichenden, mit anderen Worten, daß ein M i n i m a l - L e h r p l a n festgesetzt werde, an welchem die Leistungen jeder einzelnen Schule zu messen wären. Ein solcher wurde eben im vorigen Jahre in Nr. 39 dieser Zeitung zur allgemeinen Kenntniß gebracht, der das Mindestmaß der Anforderungen an die Schüler der Volks¬ und Bürgerschulen normirt, allerdings aber auch an Schulen, wo dem hebr. Unterricht mehr Zeit gewidmet wird, wesentlich überschritten werden dürfte. Da dieser Plan die Billigung des Landes-Rabbinates erfahren hat, so kann man ihn wohl als Normal-Lehrplan bedachten und empfiehlt sich dies um so eher, als bei der Abfassung desselben die thatsächlichen Verhältnisse, die derzeit an den Schulen herrschen, im Durchschnitte berücksichtigt werden. Die Aufgabe der mit der Ueberwachung betrauten Aufsichtsorgane besteht nun darin, sich zu überzeugen, ob überhaupt an den Schulen ein angemessener Unterricht ertheilt wird, in welchem Umfange und mit welchem Erfolge. Als Maßstab der Beurtheilung kann zunächst der obige Minimal-, in weiterer Linie der specielle Lehrplan der einzelnen Schulen dienen, wo ein solcher eingeführt ist. Dem mit dieser Einrichtung verbundenen Zwecke gemäß ist es die Aufgabe des Jnspectors, durch den Besuch des Unterrichtes, Anhören des Vortrages des Lehrers, wie der Prüfung der Kinder sich von den Lehrerfolgen Ueberzeugung zu verschaffen, mit den Lehrern über seine Wahrnehmungen zu conferiren, bezüglich des Lehrganges, der Methode u. a. m. Gedanken-Austausch zu pflegen, rathend, anregend und ermunternd aus Schüler, Lehrer und Gemeinde einzuwirken und alles dies in der wohlwollendsten Weise, zumal dem Lehrkörper gegenüber nicht etwa in gehässiger, sondern in concilianter, würdigster und sachlicher, aber durchaus nicht persönlicher Form. Der Ortsrabbiner wird die Pflicht haben, den inspicirenden Collegen hiebei in collegialer Weise zu unterstützen, soserne er selbst Unterricht ertheilt, ihm seine eigenen Leistungen an den Schülern vorzuführen und hiebei jede Regung der Rivalität zu unterdrücken, da eine Oberaufsicht naturgemäß nicht von allen, sondern nur von einigen ausgeübt werden kann und der Rabbiner, der heute selbst nicht Jnspector ist, es in späteren Zeiten werden kann. Ausgeschlossen von diesem Amte sind selbstverständlich ältere Herren, denen die Beschwerlichkeit desselben nicht zuzumuthen ist; die Jüngeren, die noch nicht genug pädagogische Erfahrung besitzen und der Autorität gegenüber älteren Collegen leicht ermangeln könnten, endlich solche, die sich dem Elementar-Schulwesen überhaupt nicht widmen. Vorzugsweise eignet sich hiezu längere mit Fachkenntniß verbundene pädagogisch-didactifche Praxis, ein tieferes sachliches Interesse am Unterrichtswesen, ein conciliantes Wesen, Friedensliebe, gepaart mit Festigkeit des Characters. Wird es gelingen solche Persönlichkeiten zu wählen, die sich mit einer gewissen Begeisterung und inneren Hingebung der Sache widmen werden, so darf man hoffen, daß der Versuch gelingen und diese Einrichtung ersprießliche Früchte für den leider so sehr darnieder liegenden Religionsunterricht zeitigen wird. Die für jeden Sprengel zu wählenden Vertrauensmänner müssen zur Ausübung der Ueberwachung ein Mandat von den bez. Cultusgemeinden hiefür erhalten und steht zu erwarten, daß die Gemeinden im wohlverstandenen eigenen Interesse denselben ihre Ermächtigung nicht versagen werden. Will man ganz förmlich vorgehen, so kann jede Gemeinde ihrem Bezirksschulrathe Anzeige davon erstatten, daß nebst ihrem eigenen Aufsichtsorgane noch eine andere Persönlichkeit mit der Ueberwachung des- Religionsunterrichtes betraut sei und diese namhaft machen. Dieselbe hat dann das unbestreitbare Recht, dem Unterrichte anzuwohnen. Dem Curatorium des mähr. jüd. Landeswahlfondes werden die Berichte der Vertrauensmänner als Behelfe bei der Bewilligung der sog. Schulsubventionen dienen und werden diese dann auf einer sachlicheren Basis bewilligt wer'den, als

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