Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 16 (21.4.1893)
- Date
- 1893-04-21
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 16 Oesterreichische Wochrnptzrist Seite 395 „Jedenfalls steht Eines fest: die Henen Antisemiten sind immer nur insolange tapfer, als es gilt, muthige Reden zu halten. Wie wacker hat Herr Carl Hermann Wolf im Gerichtssaale gesprochen, und wie pitoyabel soll hingegen sein Auftreten auf dem Felde der Ehre gewesen sein, als er der Pistole des Dr. Fische r gegenüberstand! Herr V er g an i nahm eiligst Reißaus, als er für seine Sache mit seiner kräftigen Person einstehen sollte, undHerr Dr. Robert Pattai begnügt sich mit Forderungen, die in Folge seiner eigenen Säumniß nicht realisirt werden können. Die vielen Schattirungen des Antisemitismus haben — wie man sieht — zwei Farl entöne gemeinsam: Das große Wort und den kleinen Muth." — Kaiser Friedrich und der Antisemitismus. Die Herren Rudolf Magnus, Professor Dr. Paul Magnus und Dr. jur. Ernst Magnus haben als Hinterbliebene Anverwandte des verstorbenen Stadtrats Magnus an den Präsidenten des deutschen Reichstages unter Bezugnahme auf die Reichstagssitzung vom 22. März d. I. ein Schreiben gerichtet, in welchem es heißt: „In der bezeichneten Sitzung ist seitens des Abgeordneten Herrn von Liebermann von unserem verstorbenen Vater, dem Stadtrath Magnus, unter Anderem gesagt worden, daß er die Worte des damaligen Kronprinzen, weiland Kaiser Friedrich III., daß die antisemitische Bewegung eine Schmach für unsere Zeit sei, „gefälscht und dem hohen Herrn fälschlich in den Mund gelegt habe/' Desgleichen hat der Abgeordnete Stöcker behauptet, „das Wort sei vollständig apokryph." Durch den in diesen Worten liegenden Vorwurf der Unwahrhaftigkeit ist dem Andenken unseres verstorbeneir Batcrs in einer für uns schmerzlichen Weise zu nahe getreten. Zur Characteristik des Verstorbenen, gegen welchen Herr Abgeordneter Stöcker die Worte: Wenn ein Synagogenvorsteher etwas sagt, so ist es darum nicht wahr" zur Anwendung brachte, gestatten wir uns, ein Schreiben Seiner kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen, weiland Kaiser Friedrich III. an den Verstorbenen zu überreichen, in welchem sich der Passus befindet: „Es wird mir unvergessen bleiben, mit welcher Hingebung Sie unter meinen Augen seit Jahren für unsere Invaliden und die Hinterbliebenen der zahlreichen Opfer unserer Kriege mitgewirkt, mit welcher Sorgfalt und Liebe Sie ihre Interessen wahrgenommen haben." Trotzdem bereits gerichtlich festgestellt worden ist, daß jene Worte, von denen auch unser Vater mehrfach Miltheilung gemacht hat, thatsächlich gefallen sind, haben wir uns seit jener Sitzung aufs Neue bemüht, einen weiteren Beweis zu erbringen. Da oie Herren Abgeordneten von Liebermann und Stöcker ihre Beschuldigungen an einer Stelle vorgebracht haben, wo sie durch die Immunität des Reichstages geschützt sind, so ist uns die Möglichkeit entzogen, auf Grund des § 189 des Strafgesetzbuches gerichtliche Schritte gegen sie zu unternehmen. Ans diesem Gründe und da die gedachten Beschuldigungen von der Tribüne des Reichstages aus vor dem ganzen Lande erhoben worden sind, dürfte unser Gesuch nicht unbescheiden sein, daß sie auch an derselben Stelle widerlegt werden. Demgemäß überreichen wir Euerer Exzellenz in den Anlagen: ein Schreiben des Herrn S t a a t s m i n i st e r s von S1 o sch vom 27. März 1893, die Notarielle Erklärung des Herrn Dr. G u m b i n u e r vom 8. April 1893, zwei Schreiben des Herrn Dr- Georg v o n B u n s e n voni 20. Juni 1880 bezw. vvm 3. April 1893 mit der ergebenen Bitte; sowohl dieses vorliegende Schreiben, wie die oben citirten Briefe zur Kenntniß des Hohen Reichstages zu bringen. Herr von Stosch schreibt an den Regierungsrath Dr. Magnus aus Oestrick im Rheingau vom 27. März 1893: Verehrlester Herr Regierungsrath! So ungern ich Ihren Wunsch erfülle, mich zu den in der Sitzung des Reichstages vom 22. cr. über oder vielmehr in Betreff Ihres Herrn Vaters gemachten Aussprüchen zu äußern, weil ich mich dadurch in Beziehung setze zu Personen und Dingen, welche mir in der Seele zuwider sind, so muß ich es doch fiir eine unabweisliche Pflicht erachten, für die Ehre eines Mannes einzutreten, mit dem ich so lange Jahre in geschäftlicher Verbindung gestanden und den ich nur von den besten Seiten kennen gelernt habe. Auf die gestellten Fragen kann ich nur antworten: Von der Unterhaltung Seiner kaiserlichen Hoheit des damaligen Kronprinzen mit dem Geheimen Kommerzienrath Magnus nach der Sitzung der Bictoria-National-Jnvaliden-Stiftuug im Jahre 1839 bin ich nur Augen-, nicht Ohrenzeuge gewesen. Ich weiß nur, daß Herr Magnus unmittelbar nach Fortgehen Sr. kaiserlichen Hoheit, den ich bis zum Wagen geleitete, jenen Ausspruch des Hohen Herrn, der die antisemitische Bewegung scharf verurtheilte, seinen Genossen erzählt hat. Nun erachte ich den verstorbenen Herrn Magnus für einen Mann, der ganz außer Stande war, so im Handumdrehen zu lügen und etwas Anderes in ernster Sache zu berichten, wie die unbedingte Wahrheit. Ich weiß, daß das geäußerte Urtheil durchaus den Ansichten weiland Seiner Majestät des Kaisers Friedrich III. entsprach und ich kann hinzusügen, daß in den mannigfachen Unterredungen, welche ich mit meinem langjährigen Freunde, dem damaligen Kammerherrn von Normann gerade über diese Sache gepflogen habe, die questionirte Aeußerung als von Seiner kaiserlichen Hoheit gemacht nie in Zweifel stand. Herr Dr. M. Gumbinner stellt in einem notariellen, Act, ausgenommen in Berlin am 8. April 1893 vor Justizrath August Eduard von Simson, u. a. Folgendes fest: Ich befand mich als Berichterstatter in einer Generalversammlung der Bictoria-National-Jnvaliden-Stiftung, deren Tag und Jahr mir nicht mehr mit Sicherheit erinnerlich sind, im kleinen Saale des englischen Hanfes und war Zeuge der längeren Unterredung, welche des damaligen Kronprinzen Kaiserliche Hoheit, späteren Kaiser Friedrichs Majestät mit dem Geheimrath Magnus führte. Ich habe den ganzen Inhalt der Unterredung nicht' vernehmen können, wohl aber erinnere ich mich deutlich, daß das Thema der Unterredung die antisemitische Agitation betraf und daß der Kronprinz dabei die Worte brmnTjte: „Er habe während seiner Abwesenheit im Auslände dort von den hiesigen Vorgängen Kenntniß genommen und sich der Scham nicht erwehren können." Nach Schluß der Versammlung verließ ich das englische Haus in Begleitung des Herrn geheimen Rath Magnus und geheimen Ober-Regiernngsrath Wnlffsheim. Die Herren erzählten mir den vollständigen Inhalt des oben gedachten Gespräches und verpflichteten mich, über diese ganzen Vorgänge Nichts in die Oeffentlichkeit zu bringen. Selbstverständlich bin ich dieser Verpflichtung strengstens nachgekommen, konnte aber gegenüber der Veröffentlichung in der Nationalzeitung nur zugeben, daß dieselbe genau den mir gemachten Mittheilungen und soweit dieß möglich war, meinen Persönlichen Wahrnehmungen entsprochen hat. Diese Sachdarstellung entspricht überall der Erinnerung welche ich heute von dem Vorgänge habe, und ich ivürde mit dieser Maßgabe jederzeit bereit sein, meine obige Aussage zeugeneidlich zu bekräftigen. Die beiden Schreiben Bunsens lauten: ^iberAcr ä'InAÜil terra. Rom, den 3. April 1893. Sehr geehrte Herren! Ihren werthen Besuch u. s. w. Noch frisch unter dem Eindrücke der Aeußerung Seinerkaiserlichen Hoheit des Kronprinzen, daß Er die Judenhetze als eine Schmach für die Nation empsinde, hat mir Ihr Herr Vater davon berichtet. Das weiß ich bestimmt und zngleich, daß in ganz Berlin Niemand das Wort des Stadtrathes Magnus in Zweifel gezogen haben würde. Die Aeußerung im Reichstage, daß „das Wort eines Todten" vor Gericht und im Reichstagssaale nicht gelten dürfe, ist, namentlich im Munde eines Geistlichen, meines Erachtens frivol. Aus meinem Briefe vom 20. Juni 1880, der sich im Nachlasse Ihres seligen Herrn Vaters gesunden hat, wissen Sie, daß die damalige Frau Kronprinzessin mit Abscheu von der Judenhetze sprach. Einige Worte, die damals den Schluß Ihrer Aeußernngen bildeten, hakten noch frisch in meiner Erinnerung. Die hohe Frau erklärte, daß dem Kronprinzen wie Ihr Selbst daran gelegen sei. über Ihrer Beiden Berurtheilung der unwürdigen Agitation nirgends einen Zweifel aufkommen zu lassen. Was die Pietät Sie jetzt gut thnn heißt, erachte ich zugleich als zum Wohl des Vaterlandes gethan und wünsche Ihrem Vorgehen, sehr geehrte Herren, den ausgiebigsten Erfolg. Ganz der Ihrige G. v. B u n s e n. An den Herrn Dr. Magnus in Berlin. Berlin W., 20. Juni 1880. Maienstraße. Verehrtester Herr Geheimrath! Gestern Abend nahm die Frau Kronprinzessin eine Gelegenheit wahr, von der „Judenhetze" und der „schönen Geduld ,;u reden, welche die Inden an den Tag gelegt. Im Laufe dieses Gespräches habe ich dann der hohen Frau von Ihrer Absicht, das Lessing-Denkmal zu errichten, erzählt. Ans meine Aeußerung, daß gerade jetzt der Augenblick mir gekommen zu sein scheine, wo gar Mancher sich freuen würde, seine Gesinnung zu bekunden und damit einer ebenso frechen als unerwarteten Agitation entgegenzutreten, ging sie lebhaft bejahend ein. „Ich hoffe, daß man weiß, wie scharf und entschieden der Kronprinz und ich sie mißbilligen." rc. . . . Ganz der Ihrige An den G. von B tl n s e n. Herrn geheimen Kommercienrath Magnus hier.