Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-04-21 · 16 (21.4.1893) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
16 (21.4.1893)
Date
1893-04-21
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3020846-3020954-3020970--02331-3026415
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 294 Orsterrrichische Wochenfchrifi Nr. 16 mmt aber das Interessanteste!" heißt es dann wörtlich weiter; „in einem, dem Primas gehörigen Hause in Gran wohnt seit zwei Jahren ein zu Grunde gegangener jüdischer Getreide- Händler, namens Bernhard M a n o v i l, ein alter Bekannter L o s k a y's aus Kesztcls und dieser ist der Intimus des dermaligen Güterdirectors, er beeinflußt das ganze Gebühren, so daß man in Gran schon wiederholt recht laut hiergegen sprach. Hiermit steht noch der Fall Cso lics in eigenem Zusammenhänge. Csolies diente dem früheren Primas zu dessen voller Zufriedenheit. L o s k a y gefiel der Mann nicht, es kam die bekannte Champagnergeschichte und die Folge war, daß ein gewisser Ehrlich, ein Jude (!), zum Oberkellermeister ernannt wurde, dem Csolics untergeordnet war, „und da dies das Selbstbewußtsein Csolics' tief verletzen mußte", verübte er „in seiner Verzweiflung das Attentatt". „Man kann ganz wohl darauf gefaßt sein, daß aus dem Besitze des ersten ungarischen Kirchenfürsten eine Versorgungsanstalt für Hebräer gemacht wird". Jetzt also wissen wir's, wer Michael Csolics ist und welche Gründe ihn zu seinem Verbrechen trieben. Der Antisemitismus arbeitet da nach einem bewährten Recepte, in dem er Wahrheit und Lüge mit einander vermengt. Wahr ist, daß die Angehörigen des Benedictinerordens aufgeklärte und vorurtheilslose Männer sind, welche dem Judenthume nicht gehässig und feindselig gegenüberstehen. Wahr ist daher auch, daß der Clericalismus mit allen Mitteln bestrebt ist, die Lichtgestalt des jetzigen Fürstprimas zu trüben und eines dieser Mittel der Vorwurf ist, daß er ein Protector der Juden sei Eine Lüge dagegen ist der angeblich dominirende Einfluß des Juden M a n o v i l auf den Güterdirector, eine Lüge ist es auch, daß der neue Obelkellermeister der jüdischen Confesnon angehört. Wenn noch der geringste Zweifel in uns bestanden hätte nach der erwähnten Correspondenz im „Deutschen Volksblatt" ist es klar, daß Michael Csolics das Werkzeug des A n t i s e m i t i s m u s ist. Die Mordwaffe, welche er gegen den Kirchensürsten zückte, hat derselbe Haß geführt, welcher in den Reden eines Lueger und Prinz Liechtenstein seine giftigen Blasen wirft, derselbe Fanatismus, der in den Versammlungen der Wiener Antisemiten seine Orgien feiert und der einen Ernst Schneider dazu trieb, den Fürsterzbischof von Wien unchristlicher Gesinnungen zu beschuldigen. Das „Deutsche Volksblatt" hat auch kein Wort der Entrüstung für den Attentäter, „der als treu, ehr ich und äußerst tüchtig in seinem Fache geschildert wird", er wird als Märtyrer gezeichnet, weil angeblich ein ,,Jude"(!) Kellermeister des Primas geworden. Herr Vergani hat sich ein großes Verdienst erworben — er hat in vollgiltiger Weise festgestellt, daß Michael Csolics ein Bundesgenosse der Partei Lueger- Liechtenstein ist und er hat uns damit der Aufgabe überhoben, für unsere diesbezügliche vorwöchentliche Behauptung noch weitere Beweise zu suchen. Eine ritterliche Fehde des Herrn Dr. Pattai. In der Nummer des „Deutschen Volksblattes" vom 1. April war eine Rede Dr. Pattai's in einer Hausherren- Versammlung wiedergegeben, in welcher folgende Stelle enthalten war: „Die Herren, welche den eigentlichen Ton angeben, die Herren Richter, Grübl, stehen in unmittelbarer Verbindung mit der Speculation. Dieser Ausspruch bewog den Vice-Bürgermeister Dr- Richter, sich an Dr. Pattai um „Erklärung und Aufklärung" zu wenden. Der Letztere erwiderte hierauf mit einer Wiederholung seines Anwurfes und forderte zugleich Dr. Richter auf, wenn derselbe sich in künftigen Fällen beleidigt fühlen sollte, ihm (Dr. Pattai) in üblicher Weise Vertrau em smän ner zu schicken, d. h. also, den Weg ritterlicher Austragung zn betreten. In seiner Antwort auf diese Aufforderung constatirte Dr. Richter, daß Dr. Pattai seinen Vorwurf nicht begründet habe, daher derselben Kampfweise huldige wie seine Genossen und daß ihm deshalb die Beobachtung der üblichen Formen gegenüber Dr. Pattai unmöglich gemacht sei. Zu diesem Briefwechsel schrieb nun Dr. Pattai dem „Deutschen Volksblatt", er habe die Correspondenz zwei höheren Osficieren vorgelegt, jedoch von diesen Zweien die Erklärung erhalten, daß, nachdem Dr. Richter laut seines Antwortschreibens nicht geneigt sei, diese Angelegenheit auf dem nach deren Ansicht allein möglichen Wege auszutragen, ein weiterer Vorgang zu unterlassen sei. Nach diesem Schriftwechsel und der Schluß-Erklärung Dr, Pattai's könnte leicht der Jrrthum entstehen, als ob Dr. Pattai ein Muster von Ritterlichkeit und Heldenmuth sei und nach einem Duell mit Dr. Richter förmlich gedürstet habe. Um diesen Jrrthum zu zerstreuen, wiederholen wir nachstehend eine Mitiheiluug, welche die „Oesterreichische Wochenschrift" am 27 .Juni 1890 veröffentlicht hat. Wir schrieben damals: „Die Affaire, welche zum gerichtlichen Nachweise der Abstammung der Kinder Schönerer 's von Schmul Leeb Kohn geführt hat, wird unseren Lesern gewiß noch in Erinnerung sein; die Originaldocumente, Gebnrts- und Traunngsschein, sowie das famose Taufdecret des erwähnten Schmul Kohn, können über Ansuchen bei dem k. k. Bezirksgerichte Krems eingesehen werden. Die Austragung dieser Angelegenheit führte zu einem journalistischen, und sohin zu einem persönlichen Rencontre zwischen den beiden Parteienvertretern, Dr. Robert Pattai und Dr. I a q n e s Fischer. Dr. Pa t t a i fühlte sich derart von seinem Collegen beleidigt, daß er denselben — es war gegen Ende December 1887 — durch zwei Berufsgenossen mit dem Bemerken zum Zweikampf herausforderte, daß er mit seiner Person gegen die ihm widerfahrene Beleidigung einzutreten wünsche. Diese Herausforderung wurde von den beiden Secundanten des Herrn Dr. Fischer im Namen ihres Mandanten unbedingt angenommen. Merkwürdigerweise hatte Dr. Pattai gegen seinen Duell- Partner auch eine Anzeige bei dem Disciplinarrathe der niederösterreichischen Advocatenkammer erstattet und seine Freunde stellten sie auf den Standpunkt, daß der Entscheidung durch den Ehrenrath der Standesgenossen unter keinen Umständen vorgegriffen und daß nach Fällung des „competenten" Uriheiles dieser Behörde eine allfällige Austragung der Affaire mit den Waffen durchgeführt werden könne. Vergebens wiesen Dr. F i s ch e r 's Secundanten darauf hin, daß es ja Dr. Pattai war. der mit s e i n e r P e r s o n gegen die ihm angethane Beleidigung einzutreten wünschte Vergebens wurde bemerkt, daß es nach den allgemein giltigen Begriffen in solchen Angelegenheiten nicht angehe, daß der Beleidigte zuerst zu Gericht gehe und sich die Durchführung des Zweikampfes für den Fall Vorbehalte als er vom Richter nicht die gewünschte Salisfaction erhalte. Die Secundanten des Herrn Dr. Pattai verharrten auf ihrem Standpunkte und Unterzeichneten schließlich ein Protokoll, nach w e l ch e ul ihre Erklärung als Rücktritt von der Herausforderung und Dr. Fischer als g ar nicht g efordertzubetrachtenwar. Diese Lösung scheint nun sogar dem Dr. Pattai etwas zu wenig nobel gewesen zu sein, und er versuchte es, das Treffen durch den Wechsel in der Person eines Secundanten wiederherzustellen. Ein bekannter Antiscmiten-Major war an die Stelle des einen Advocaten getreten und behauptete, daß nach seiner Auffassung die Angelegenheit bis zur Entscheidung des Ehrenrathes der Advocaten in Schwebe zu bleiben habe und daß von einer Rückziehung der Forderung nicht gesprochen werden könne. Die Cartellträger des Herrn Dr. Fischer erklärten demgegenüber die Angelegenheit als erledigt und dies umsomehr, als die gegnerischen Secundanten auch mündlich den Rücktritt von der Forderung anerkannt hatten. Die Freunde des Dr. Pattai gaben schließlich die Erklärung ab, daß sie auf ihrem Standpunkte beharren und seinerzeit daraus die Consequenzen ziehen werden. Damit war die Affaire in der That erledigt. Der Disciplinarrath der Advocatenkammer stellte nach einer mit der penibelsten Genauigkeit geführten Untersuchung das Verfahren ein und die schwere Beleidigung, gegen welche Dr. Pattai mit seiner Person einzutreten wünschte, lastet noch heute — seit mehrals zwei Jahren — ohne jegliche Genugthuung auf ihm. Wir sind gewiß keine Verehrer des mittelalterlichen Brauches. Wenn sich aber ein Mann von der öffentlichen Position des Herrn Dr. Pattai schon auf den Standpunkt der Ritterlichkeit stellt, dann sollte man doch meinen, daß er nach den allgemein giltigen Grundsätzen der Ehre bei der Geltendmachung desselben verharren muß, auch wenn sein Gegner sich durch den angedrohten Schrecken nicht in's Bockshorn jagen läßt." An. diese Mittheilung knüpften wir damals die folgenden Bemerkungen, welche wir auch heute, angesichts der Affaire Richter-Pattai vollinhaltlich aufrechterhalten:

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.