Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 14 (7.4.1893)
- Date
- 1893-04-07
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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/ Nr. 14 Oesterreichische Wochenschrift Seite 263 Oedenburg. Der Besitz des Grafen Festetits an Stadthäusern in Oedenburg und Landgütern im Oedenburger Hotter ist seit einigen Jahren in jüdische Hände übergegangen, welcher Wechsel eine Besserung der socialen Zustände aller Derjenigen mit sich führten, die in einem Abhäigigkeitsverhältnisse zu diesem Besitze standen. Noch im Jahre 1884 waren Leute im Dienste der Herrschaft mit demselben Lohne, den ihre Eltern und Voreltern erhielten, so daß z. B. der Oberknecht an Baargeld, Naturalien und Ackerfeld zusammen auf nicht mehr als 26 Kr. per Tag kam, die Unterknechte selbstverständlich auf noch weniger. Dafür mußten sie von 3 Uhr Morgens bis 10 Uhr Abends arbeiten. Mit dem Uebergange dieses herrschaftlichen Besitzes in die jüdischen Hände, fühlten es die Untergebenen sofort, daß ein Herz in der Verwaltung schlägt. Vor Allem wurde sogleich die Montagsarbeit eingestellt und nur in der Weinlese beibehalten, wo sie unumgänglich nothwendig ist, da bekommen sie aber 80 Kr. Extralohn per Tag, ebenso erhalten sie für jede Nachtarbeit 30—40 Kr. An Tagen, wo die Arbeit etwas mehr Anstrengung erfordert, erhält jeder Arbeiter einen Liter guten Wein und der Verkehr der Vorgesetzten mit den Arbeitern ist der freundlichste, den man sich denken kann. Auch den Miethern in den Stadthäusern, lauter arme Leute, kam dieser Wechsel gut; seit die Juden die Eigenthümer dieser Häuser sind, ist noch Niemand gepfändet worden und die Wohnungen wurden nach langen, langen Jahren wieder einmal renovirt; so daß selbst diejenigen, welche sich anfangs über diesen Wechsel ärgerten und dazu antisemitische Glossen machten, ganz bekehrt worden sind und es für ein Glück Preisen, daß dieser Großgrundbesitz in jüdische Hände übergegangen ist. Budapest. (Eine Edelsheim-Reminiscenz. Es war in den Siebzigerjahren, als Baron Edelsheim den Besuch einer Dame jüdischen Glaubensbekenntnisses erhielt, die bei dem Commandirenden bittere Klage darüber führte, daß ihr Sohn, ein Einjährig-Freiwilliger .und Hußaren-Wachtmeister, seiner Confession wegen nicht zur Beförderung zum Lieutenant empfohlen worden sei. Edelsheim berief den Obersten des be- - treffenden Hußaren-Regiments telegraphisch nach Budapest und befragte denselben nach der Ursache dieser Zurücksetzung, ob gegen den Freiwilligen denn etwas vorliege? Der Oberst erwiederte, der einzige Grund sei der, daß der Einjahrig-Freiwillige von T. Jude sei und in der Offiziersversammlung Stimmen laut wurden, welche meinten, daß ein Jude nicht Hußarenoffizier sein könne. Baron Edelsheim wurde ob dieser Antwort in einen förmlichen Wuthanfall versetzt und rief: Es gibt keine jüdischen und keine christlichen Offiziere, es giebt nur kaiserliche Offiziere. Im kaiserlichen Heere giebt es keine Consessionen, keine Nationalitäten; wenn der Soldat nur dasjenige ist, wie man ihn verkehrt lieft, nämlich tadlos, dann fragt man nicht mehr nach seiner Nationalität und nicht nach seinem Glauben. Das ist seit dem 30jährigen KriegeTradition" . . . Vier Tage später langte die Nachricht ein, daß das Offiziercorps des betreffenden Hußaren Regiments neuerdings abgelehnt habe, den Eiujährigen-Wachtmeister von T. als Kameraden in seine Reihe aufzuuehmen. Noch am selben Tag fuhr Edelsheim nach Wien, begab sich sofort zum Kriegsminister Baron Koller und die Folge dieser Audienz war, daß der Oberst jenes Hußaren-Regiments pensionirt, die zwei rangsältesten Offiziere in andere Regimenter versetzt wurden. Als der neue Regimentscommandant seinen Posten antrat, gab es keine Stimme mehr in der Offiziersversammlung, die sich gegen die Beförderung zum Lieutenant aussprach. Bon T. wurde als Lieutenant in ein anderes Regiment versetzt. Prestburg. Wie die „Oesterreichische Wochenschrift" bereits gemeldet, hat die hiesige orthodoxe israelitische Gemeinde Anfangs des Jahres die Neuwahl des Vorstandes und der Repräsentanz vollzogen und dabei den verdienstvollen Dr. Stein einhellig zum Vorsteher gewählt. Der Gewählte erklärte indessen die Wahl nur unter der Bedingung anzunehmen, wenn die seit dem Tode des unvergeßlichen Rabbiner Fischmann vacaute Stelle eines Dorschen und zweiten Rabbiners neuerdings einem würdigen Nachfolger verliehen würden. Da der Oberrabbiner mit dem Jeschiwa und den auswärtigen Angelegenheiten zu sehr in Anspruch genommen, ist die Gemeinde in religiöser Beziehung stark zurückgegangen. Deswegen erscheint die Besetzung des zweiten Rabbinerpostens eine dringende Nothwendigkeit. Um Herrn Dr. Stein für die Gemeindeleitung zu gewinnen, wurde die Bedingung angenommen und ein dahinzielender Beschluß gefaßt. Allein bei der Ausführung stieß man aus financielle Schwierigkeiten. Bei Präliminirung des Budgets zeigte sich ein Deficit von 5000 fl. sage fünftausend Gulden und man mußte die Mitgliederbeiträge bedeutend erhöhen. Unter denen, deren Cultusbeitrag von 40 fl. auf 80 fl. erhöht wurde, befanden sich auch die Gutsbesitzer, Gebrüder P. R. und Söhne die an staatliche Grundsteuer nahezu an 1000 fl. bezahlen und auch als tonangebende Wortführer der Orthodoxie auftraten. Nichtsdestoweniger haben die Hwren dem Vorstand die Verständigung zugemittelt, falls die Erhöhung nicht rückgängig gemacht wird, so werden sie aus der orthodoxen Gemeinde aus- und der Reformgemeinde beitreten. Man ersieht daraus, wie ungerechtfertigt es ist, von verschiedenen Confessionen im ungarischen Judenthum zu reden, wenn eine Steuererhöhung von 40 auf 80 fl. bei einem tonangebenden reichen Orthodoxen genügt, sich ohne lange Gewissensbisse — der Reformgemeinde anzuschließen, weil sie — billiger ist. S. F. Bukarest, lieber ein bemerkenswerthes Protestmeeting der Judenschaft Rumäniens wird aus Bukarest gemeldet Veranlassung zum Meeting hatte die Annahme des vom antisemitischen Abgeordneten Cuza eingebrachten Amendements zum Bolksschulgesetz durch die Kammer gegeben, welches die im Regierungsentwurf vorhergesehene unbedingte und allgemeine Unentgeltlichkeit des Bolksschulunterrichts auf die Kinder rumänischer Staatsbürger beschränkt und der Regierung außerdem nur das Recht einer Schulgeldbefreiung von Fall zu Fall einräumt. Da nun auch die nach Rumänien zuständigen, aber nicht naturalisirten Juden bezüglich aller öffentlichen Rechte als Fremde gelten, so unterliegt es kein ein Zweifel, daß für den Fall einer Annahme des nach dem Cuza'schen Anträge abgeänderten Bolksschulgesehes durch den Senat auch die rumänischen Juden zur Schulgeldleiftung verpflichtet werden würden. Um dem nun auf ge^ setzlichem Wege entgegenzuarbeiten, war die erwähnte, außerordentlich zahlreich besuchte Versammlung anberaumt worden, in welcher unter Anderen auch die Deputirten Costaforu und Morzun im Sinne der Tagesordnung das Wort ergriffen. Costaforu, wohl der hervorragendste und freisinnigste Redner unter dem jüngeren Nachwuchs der conservativen Partei, hob die prekäre Lage hervor, in welcher sich die alle Lasten der Staatsbürgerschaft tragenden, aber von deren politischen Rechten ausgeschlossenen nicht naturalisirten Israeliten Rumäniens befinden, und sprach sich für die Billigkeit des Verlangens aus, daß dieselben wenigstens in Bezug auf die Freiheit des Volksschulunterrichts mit den rumänischen Vollbürgern gleichgestellt werden. Der sozialistische Großgrundbesitzer und Kammerdeputirte Morzun bezeichnete dagegen die Unentgeltlichkeit des Bolksschulunterrichts als einen wesentlichen Punkt seines Programms, bei dessen Durchführung namentlich im Interesse der arbeitenden Bevölkerung kein Unterschied der Confession und der bürgerlichen Rechte gemacht werden dürfe. Ein gegen die Durchführung des Cuza'schen Beschränkungsamendements protestirender Resolutionsaiitrag wurde einhellig genehmigt. Braunschweig, 22. März. Die „Hann. Post" erhielt neulich eine Correspondenz aus Braunschweig, in der erzählt wurde, daß ein daselbst wohnender Lotterie-Collecteur H., der in seiner Wohnung einen Drivat-Mittagstisch eingerichtet hat, :>inem jungen Juristen die Thür gewiesen habe, weil dieser antisemitische Gesinnungen hege. Unter Berufung auf das Preßgesetz hat der Angegriffene, Hauptcollecteur Hemme, der „Hann. Post" eine Berichtigung zugehen lassen, in welcher die Sache wie folgt dargestellt wird: „Es ist unwahr, daß ich den angehenden Juristen wegen seiner antisemitischen Gesinnung nicht speisen lassen wollte, sondern wegen seiner überhand nehmenden fanatischen Hetzereien gegen die ihm nicht zustimmenden Tischgenossen wurde ihm die Thür gewiesen und wegen eines von ihm getragenen schamlos scandalösen Abzeichens. Es ist unwahr, daß ich keine Duldsamkeit gegen Antisemiten übe, ich habe das seil Jahren sowohl gegen den Gemaßregelten, wie gegen andere an meinen vegetarischen Mittagstisch Theilnehmende bewiesen, auch heute nehmen noch Antisemiten daran Theil!" Der Referendar wies nämlich auf seine antisemitische Shlipsnadel, an deren Kettchen die Gestalt eines alten Juden aufgehängt war. Als Entgegnung las Herr Hemme aus den „Mittheilungen" die Notiz vom 30. Januar vor (Nr. 6, S. 47), in der diese neueste Kunstleistung des Geschäfts-Antisemitismus gebrandmarkt war. Bei dem letzten Satze verschwand der tapfere Herr und als er am nächsten Tage zur Ueberraschung sich wieder einstellte, wies ihm Herr Hemme die Thür. Bravo! Petersburg. Aus Samgorodok im Kreise Berditschew wird dem „Kijewskoje Slowo" unterm 3. dieses, was folgt, berichtet :