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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-03-31 · 13 (31.3.1893) · page 16

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
13 (31.3.1893)
Date
1893-03-31
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Seite 246 Oesterrrichifche Wochenschrift Nr. 13 gepredigt werde, ist niemals von den Antisemiten behauptet worden, also brauchte es auch nicht widerlegt zu weiden. Das kann nur auf die Geschworenen eine verwirrende Wirkung ausüben. Was von antisemitischer Seite vermuthet wird, ist, das es eine geheime, nur unter wenigen Angehörigen eines Stammes, wahrscheinlich des Stammes Levi, weiter verbreitete Tradition ist, daß Christenblut für den Ritus gcbr licht werden sollte, wenn man seiner habhaft werden könne. Und Bnschhoff gehört zum Stamme Levi!" — Der „Fränksche Courier" kritisirte nun diesen Artikel und schloß mit folgendem Ausfall: „Das ist sehr sein ausgedacht, aber die Hintermänn-.r der „Antis. Corresp." („Deutsch-socialen Blätter") müssen von ihrem Publicum sehr niedrig denken, wenn sie meinen, dasselbe würde in dieser Ausrede etwas anderes sehen, als einen himmelschreienden Beweis 'für ihre Feigheit und Verlogenheit. 8i fecisti, nega. Es ist die alte Geschichte!" — Wegen dieser Brandmarkung nun hatte Erdmaunsdörffer geklagt. Bei der Verhandlung wurde eine große Anzahl antisemitischer Flugschriften zur Verlesung gebracht, und der Gerichtshof erkannte nach anderthalbstündiger Berathung: Der Angeklagte wird freigesprocheu. Die Kosten werden dem Kläger auferlegt. Aus der Begründung sei folgendes hervorgehoben: Der Beweis sei erbracht worden, daß die Antisemiten ui ihrer Gesammtheit, nicht der'Privatkläger allein, thatsächlich gesagt hätten, der Talmud predige den Ritualmord. Von den Antisemiten würden Borwürfe schwerster Art gegen die Juden erhoben, es würden ihnen Vergehen augedichtet, die sie zu wahren Scheusalen stempelten. Das Schöffengericht hege die Anschauung, das die Presse das Recht und die Pflicht habe, sich der also Geschmähten anzunehmen und ihr Interesse zu wahren, umsomehr, als der einzelne Jude keine Privatklage erheben könne gegen Schmähungen, die vollständigunbegründet seien, wie das Autoritäten festgestellt hätten. Wenn die Antisemiten nicht den Muth hätten, zuzugeben, daß sie sich getäuscht hätten, so dürfe die Presse scharfe Worte zum Ausdruck bringen und sagen, daß^ne Behauptungen unwahr seien und wenig Muth zeigten. Täbstverständlich-erklären nunmehr die Antisemiten ganz Nürnberg und insbesondere den Nürnberger Gerichtshof-für „verjudet". Posen. Das Märchen vom Ritualmord, das in bauten, wie aus dem Buschhoff-Proceß noch genügend bekannt ist, zu so erregten Seenen führte, hätte beinahe in Posen ähnliche traurige Erscheinungen gezeitigt. Die Pos. Ztg. berichtet: Der Arbeiter Max Przychalla wollte den kleinen dreijährigen Jungen eines feiner Verwandten nach seiner Wohnung, Breslauersteasze JO/11, bringen. Er hatte, da der Kleine laut schrie, denselben auf seinen Arm genommen und suchte ihn so viel als möglich zu besänftigen. Sein eiliger Schritt sowohl iuic sein etwas jüdisches Aussehen müssen nun wohl den Verdacht, der Passanten erregt haben. Es verbreitete sich nämlich mit Blitzesschnelle in der Straße das Gerücht, daß das Kind entführt sei und von den Juden zu Ritualzwecken geschlachtet rvcrden solle. Im Augenblick hatten sich Hunderte angesammelt, die auf den Mann eindrangen und demselben den Knaben zu entreißen suchten. Der Arbetter wurde zu Boden gestoßen, und er wäre schwerlich mit dem Leben davongekommen, wenn nicht die Polizei dazwischen getreten und ihn vor der Wuth der Menge geschützt hätte. Erst nachdem die Schutzleute, welche den Manu kannten, die Leute über den Sachverhalt aufgeklärt hatten, gelang es, die Ordnung wieder herzustellen. Przychalla hatte indessen derartige Verletzungen davongetragen, daß er nach dem städtischen Krankenhause gebracht werden mußte. Dieses Vorkommniß wirft ein intereffantes Licht auf die Entstehung derartiger Beschuldigungen wie ste in dem Buschhoff-Proceß eine Rolle gespielt haben, wie auch — und das ist für uns Posen er beschämend — auf das Bildungsniveau eines Theiles der Bevölkerung unserer Stadt. Zu argen Ausschreitungen bat sich vor einigen Tagen ein Schutzmann in einem Sckianklocal in der Halbdorfstraße gegen einen Juden hinreißen lassen. Der letztere, welcher seinen Arm wegen einer Verletzung in einer Binde trug, wurde nämlich ohne jede Veranlaffung von dem etwas angetrunkenen Schutzmann, wahrscheinlich im „Scherz" vom Stuhle gestoßen, so daß der so Mißhandelte vor Schmerz laut aufschrie. Als er nun sich diese Behandlung energisch verbieten wollte, drang der Beamte auf ihn wüthend ein und schlug ihn mehreremale über den Kopf, wobei' er Ausdrücke wie „Ich werde Ihnen den jüdischen Ritus schon beibringen" gebrauchte Die entrüsteten Gäste machten der empörenden Scene bald ein Ende. Wie die „Pos. Ztg." hört, ist gegen den Schutzmann Strafantrag gestellt worden. Frankfurt a. M., 18. März. In der General-Versammlung des „Vereines zum Schutz der Thiere" am Donnerstag Abend bemängelte der Vorsitzende, Herr Director Labes, die Fassung des Thierschutzparagraphen im Strafgesetzbuch. Es müßte eine Schranke gezogen werden, über die hinaus das Recht des Menschen über die Thiere nicht gehen dürfe. Herr Adolf Baumann erwiderte, es könne eine Grenze geben, wo der Thierschutz in Menschenquälerei ausarte. Er erinnere nur an die Vivisection und das Schächten. Elftere sei für die Menschheit nothwendig. Eine ganze Reihe wissenschaftlicher Koryphäen behaupte zum zweiten Punkt, daß das Schächten eine weniger qualvolle Tödtungsart sei, als das Schlagen oder die Schlachtmaske. Herr Director Labes verwahrte sich dagegen, an die beiden Dinge gedacht zu haben. Herr Roth versicherte Herrn Baumann, daß der Vorstand stets in dessen Sinn bezüglich der beiden Fragen gehandelt habe. Was die jüdische Schlachtmethode betreffe, so habe sich der Vorstand mit Erfolg bemüht, in unserem Schlachthaus eine Methode des Niederlegens und Feffelns einzuführen, durch welche die hierbei leicht entstehende Thierquälerei vermieden werde. Die Vorstandswahl ergab die Wiederwahl der bisherigen Mitglieder und die Neuwahl des Herrn Adolf Baumann. Athen. (DieFabelvom Ritual morde in Griech e n l a n d.) Die in Athen erscheinende „Akropolis" vom Freitag den 17. März (5. März griechischen Kalenders), Nr. 3984, schreibt: „Beinahe hätten wir gestern antisemitische Bewegungen mit ernsten Scenen in Athen erlebt, der Stadt, wo die religiöse Toleranz bis zum höchsten Grade entwickelt ist, und all das wegen eines Tischlers allzu lebhafter Phantasie. Ungefähr um die zehnte Stunde Früh hatte sich in der Nähe der Metropolis (der Hauptkirche) und der Apollostraße eine erregte Volksmenge bei dem kleinen Laden des armen Hebräers Rafael Monsypkr, welcher Kessel flickt und anderes Hausgeräth ausbessert, angesammelt. Die Menge tobte und schrie, Stöcke wurden geschwungen, und Fäuste geballt gegen diesen Unglücklichen, von dem ein Gerücht behauptete, er hätte versucht, zwei kleine Christenkinder zu ergreifen, um ihr Blut zu rituellen Zwecken zu gebrauchen. Die Nähe des israelitischen Passah-Festes hatte diese Meinung begünstigt. (Es muß bemerkt werden, daß dieser Aberglaube bis vor wenigen Jahren in Griechenland unbekannt war und erst durch die Vorgänge in Oesterreich und Deutschland hier Eingang fand.) Zum Glücke befand sich ganz in der Nähe das Gebäude der Monarchie (Provinzial-Präfectur); dorthin führte ein Gendarm den Mann, indem er sich durch die Menge hindurchdrängte. Die Menge fuhr aber fort zu lärmen, und verlangte, man solle den Schuldigen sogleich zur Staatsanwaltschaft bringen. Dies geschah, und zwar mit Hilfe eines geschloffenen Gesängnißwagens, um den Mann vor thätlichen Angriffen zu schützen. Die Menschenmaffe folgte tunmltirend hinter her, während der Vertreter des Staatsanwaltes von Zeit zu Zeit ansstieg und sie zum Auseinandergehen zu bewegen versuchte. Und was stellte sich schließlich als Ursache des ganzen Aufruhres heraus? Raphäel Monsyper hatte zwei Tage vorher ein kleines Gefäß, das er gekittet, zum Trocknen herausgestellt. Die. beiden kleinen Kinder des Nachbar Epitos, von denen das größere kaum ei-: Alter von acht Jahren halte, versuchten dasselbe heimlich wegzunehmen. Der Handwerker lief den Kindern nach und nahm ihnen den Gegenstand wieder ab, allein nach einer Stunde war derselbe wieder verschwunden. Als er gestern Früh die Kinder wieder Vorbeigehen sah, hielt er das eine fest, bis das andere das entwendete Object wiederbringen würde. Sogleich erhoben die Kinder ein großes Geschrei, welches die Aufmerksamkeit der Nachbarn erregte. Für den besagten Tischler genügte dies, die obige Fabel zu verbreiten." Marocco. Der Sultan von Marocco hat durch seinen Sohn dem Gouverneur der Citadelle der Stadt Marocco für die grausame Behandlung der Juden einen strengen Verweis ertheilt. Das Schreiben des Sultans hat folgenden Wortlaut: „Es ist zur Kenntniß Unserer Majestät gelangt, daß Du gegen die Juden, welche Deineni Schutz anvertraut sind, nicht gut verfährst, daß Du sie schlecht behandelst, daß Du ihnen-Bastonaden ertheilen, sie in. Eisen legen läßt, ohne Rücksicht ob sie alt oder jung sind. Die notorischen Thatsachen haben uns überrascht, denn Du kennst gewiß die-Strafe, welche am Tage des jüngsten Gerichtes jenen erwartet, der einen treuen Diener Gottes schlecht behandelt. Der Prophet hat gesagt: „Wer immer eine Ungerechtigkeit gegen einen Juden begeht, wird mein Feind sein am Tage des jüngsten Gerichtes." Begehe also nicht diese Missethat, beobachte

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