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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-03-31 · 13 (31.3.1893) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
13 (31.3.1893)
Date
1893-03-31
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite 242 Oesterrerchisüxe Wocherrschrist Nr. 13 Und nun nehme ich Abschied für immer von dem, was an Adolf Fischhof sterblich war und kann das,wohl nicht besser thun als mit den Versen: „Von diesem Schauplatz bist Du abgegangen; Aus ist des Lebens Tragikomödie! Doch hat erworben ohne Dein Verlangen Sie dauernd Dir des Volkes Sympathie." Wieder erhob sich Beifall nach den warmen Worten des Präsidenten der Wiener Schriftsteller-Vereinigung. 3kun wurden vom Chore Trauergesänge executirt und um s/*4 Uhr war die imposante Trauerfeier zu Ende. Zur Frage der Oberaufsicht über den jüdischen Religions-Unterricht an mährischen Volksschulen. In der letzten Versammlung der mährischen Delegirten wurde die int Titel erwähnte Frage ventilirt. Es wurde dw Beschluß gefaßt, im kommenden Jahre Jnspectoren für das ganze Land zu ernennen und vor der Hand eine geeignete Persönlichkeit mit der Oberaufsicht des Religionsunterrichtes zu betrauen. Diese Ideen, welche auf Ursprünglichkeit keinen Anspruch haben, sind im Grunde genommen gesund und zweckmäßig. Beispiele für dergleichen Oberaufsichten sind abgesehen von Wien aus Deutschland, Frankreich und anderen Ländern reichlich zu erbringen. Auch wird der katholische Religionsunterricht außer der Ueberwachung von Seiten des Bezirksbeziehungsweise Landesschulinspectors auch noch und insbesondere von geistlichen Jnspectoren überwacht und es finden alljährlich Religionsprüfungen statt, welche ein Geistlicher vornimmt. Alle diese Umstände sprechen entschieden für die Errichtung und Schaffung ähnlicher Verhältnisse in Bezug auf den jüdischen Religions-Unterricht. Trotzdem scheint der von der Delegirten-Versammlung gefaßte Beschluß verfrüht und noch nicht am Platze zu sein. Es gibt bis heute noch keinen einheitlichen Lehrplan fiir den jüdischen Religionsunterricht, der von der berufenen Behörde geprüft und genehmigt wäre; ja die Abfassung eines solchen Lehrplanes stößt auf unüberwindliche Schwierigkeiten. Bis nun wurde der Religionsunterricht in den einzelnen Gemeinden von den Rabbiuen entweder ertheilt oder beaufsichtigt. Sie sind darin autonom. Die Ansprüche auf die Leistungen der Lehrer und Schüler sind in den verschiedenen Gemeinden grundverschieden und müssen es sein. Richten sie sich doch nach der herrschenden Ueberlieferung und Gewohnheit, welche beide höchst mannigfaltiger Art sind. Das klingt vielleicht unpädagogisch, entspricht aber vollständig den Thatsachen. In der einen Gemeinde wird das Hauptgewicht auf tüchtige Kenntniß der Bibel und des Hebräischen gelegt — und das ist unserer Ueberzeugung nach das Richtige — in einer zweiten Gemeinde wird darin wenig geleistet und sehr viel Zeit auf Eindrillung katechismenartig aufgereihter Satzungen unzweckmäßig vergeudet, eine dritte Gemeinde endlich wird allen Ansprüchen^ gerecht und vertheilt den Lehrstoff so, daß in gleicher Weise biblische Geschichte, Ritualgesetz und hebräische Sprache berücksichtigt werden. In allen Fällen steht es dem Ortsrabbiner frei, zu entscheiden, zu billigen oder zu verwerfen. Die Schaffung eines Normal-Lehrplanes also müßte unbedingt mit Hinzufügung einer großen Anzahl von Religionslehrern bezüglich Rabbinern geschehen, widrigenfalls man diesen und jenen, sowie auch die Gemeindemitglieder vor den Kopf stößt. Es ist durchaus kein Einwand gegendiese Ansicht, wenn man sagt, daß ja auch bei den übrigen profanen Disciplinen ein von der Regierung dictirder Lehrplan auf das strengste gehandhabt werden müsse. Wir sind die Letzten, den Seg-m eines solchen Lehrplanes zu verkennen, sind aber die Ersten, die es für unthunlich halten, mit einer so wichtigen Frage von oben anstatt von unten zu beginnen. Man baut den Dachstuhl nicht, ohne das Fundament zu legen und kann keine Glocken läuten, bevor man einen Kirchthurm hat. Wie kann eine Oberaufsicht für eine große Anzahl von Lehranstalten geschaffen werden, bevor ein gemeinsamer Lehrplan festgestellt ist. Ist dieser nach Ueberwindung und Beseitigung vorausstchtlich großer Schwierigkeiten zu Stande gekommen, dann wird vielleicht an eine Oberaufficht gedacht werden können. Unabweisbare Forderung ist die Schaffung einer Centralbehörde, in deren Rath mit Vorsicht und Tact gewählte Sachverständige zu sitzen haben werden und die, wohlvertraut mit den religiösen Bedürfnissen und Ansprüchen der gesammten Judenheit des Landes, zwar zielbewußt und energisch, aber rücksichtsvoll Vorgehen werden. Setzen wir nun den Fall, diese Centralbehörde fungire und habe ihren Lehrplan fertig, dann wird es nöthig sein, eine Zeit lang abzuwarten, bis derselbe in alle Lehranstalten Eingang gefunden und man sich genügend davon überzeugt hat, daß das Richtige getroffen sei. Dann wird der Zeitpunkt gekommen sein, einen Oberaufseher zu wählen. Nun beginnen aber die Schwierigkeiten auf's Neue und in weit verstärktem Maße. Wer soll wählen und wer soll der Gewählte sein? Die einzigen befugten Beruferwären die Regierung, für Mähren das Landesrablinat. Der Willensäußerung dieser Behörden wird sich Jedermann beugen, wenn auch mit Niederkämpfung etwa laut werdender innerer Widersprüche. Kaum aber dürften eben diese Behörden eine Ernennung vornehmen und einen etwa aufgedrungenenJnspector wird und darf sich kein Rabbiner gefallen lassen. Es wird, sollte irgend ein Rabbiner Mährens ohne Befragen aller anderen ernannt werden, zu unausbleiblichen und gefährlichen Reibungen kommen. Das einzig Richtige wäre, daß ein als Pädagoge erprobter emeritirter Rabbiner, von dem man weiß, daß er dem Wunsche und Willen aller amtirenden Rabbiner entspricht, diesen verantwortungsvollen Ehrenposten bekleide. Durchaus unrichtig ist die Ansicht, daß ein gebildeter Laie die Oberaufsicht übernehmen könnte; das hieße denn doch Erwachsene durch ein Kind bevormunden wollen! Wir sind überzeugt, daß die Herren Delegirten alle diese Dinge wohl selbst reichlich erwogen haben werden; es ist aber moralische Forderung, sie öffentlich zur Erörterung zu bringen. In Angelegenheiten, welche das Gemeinwohl betreffen, gibt es keinen Ausschluß der Oeffentlichkeit und die zur Beratung znsammengetretene Körperschaft ist keine Conclave. Es soll ja kein Papst, sondern ein Inspektor gewählt werden! Deshalb mögen diese Zeilen den Reigen öffentlicher Besprechungen beginnen. Kurz und bündig muß aber betont werden, daß die Autonomie der Rabbiner geschont und geachtet werden müsse, denn sie sind alle berufene Wächter des von. ihnen geleiteten Religionsunterrichtes und werden es hoffentlich verstehen, ihre Selbstständigkeit zu bewahren, ohne ein gemeinsames Borgehen zu schädigen; alle zusammen vermögen viel, einer vermag nichts. Dr. D. Feuchtwang, Rabbiner, Nikolsburg. Drr Antisemitismus und das freisinnige Iudrnthum. Der Sohn Berthold Auerbach's, Herr Fritz Auerbach, hat am 1. März l. I. in Frankfurt a. M. einen Bortrag über den Antisemitismus und das freisinnige Judenthum gehalten, der gedruckt vorliegt. Dieser Vortrag enthält viele treffliche Gedanken, ist von warmer Begeisterung für das Judenthum erfüllt und verdient, verbreitet zu werden bis auf einen höchst wichtigen Punkt, die Bedeutung des Talmud und des altjüdischen Schriftthums betreffend, auf dem wir noch besonders rückzukommen werden. Im Verlaufe des Vortrages berührt der Verfasser einen Gegenstand, der in manchen Kreisen Jrruugeu und Verirrungen veranlaßt. Es ist dies die Zukunft der Kinder in der antisemitischen Welt. Es gibt Eltern, welche für ihre eigene Person den Austritt aus dem Judenthume scheuen, ihre Kinder aber taufen lassen, um ihnen einen schweren Kampf zu ersparen. Darüber äußert sich der Sohn Berthold Auerbach's in folgender Weise: „Aber sind wir nicht berechtigt, sind wir nicht verpflichtet, unseren Lindern das zu ersparen, was uns beschieden, ihnen die Wege zu ebnen für bas Leben, für sie die Schranke niederzureißen, die sie von ihren Mitbürgern trennt?"' Es ließe sich darauf entgegnen: „Wenn ihr nicht feige sein wollt für euch selbst, wer gibt euch das Recht, feige zu sein für eure Kinder? Wer sagt euch, daß diese es euch einmal danken werden, losgelöst worden zu sein von der Gemeinschaft, der ihre Eltern angehörten?" — Ich möchte aber die Frage doch tiefer fassen. Zwei Fälle sind möglich: entweder der Antisemitismus wird verschwunden sein, wenn die nächste Generation herangewachsen ist, — dann ist der Glaubenswechsel überflüssig, oder die künftige Generation wird noch unter ihm zu leiden haben, :—dann wird der Glaubenswechsel sich voraussichtlich als nutzlos erweisen. Trifft aber die letztere Alternative ein, was wir nicht hoffen wollen, quält euch dann der Gedanke nicht, daß eure

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