Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-03-17 · 11 (17.3.1893) · page 12

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
11 (17.3.1893)
Date
1893-03-17
Page
– (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3020954-3020965--02234-3026313
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

Seile 202 Oesterreichischr Wocheusürrrst VLr. I I Aufregung unter der Bevölkerung hervorrief. In den letzten Tagen des Januar, etwa am 27., ging ein Weib aus Buchlowitz bei Ungarisch-Hradisch in Holleschau betteln, und kurz darauf erzählte sie bei dem Gemeindevorsteher in Wschetul, sie habe in einem Hause in Holleschau gebettelt, wo man sie habe abschlachten wollen, und diesem Schicksale sei sie nur durch schleunige Flucht entronnen. Diese Erzählung der Bettlerin wurde der Gendarmerie mitgetheilt, welche die Anzeige bei Gericht erstattete, und es wurde nach der Frauensperson geforscht, welche erst nach längerer Zeit eruirt und zu Stande gebracht werden konnte. Dieses Weib richtete nun seine erlogene Beschuldigung gegen David Tandler, der dadurch neuen Anfeindungen und Verfolgungen ausgesetzt wurde. Bei der in der Bevölkerung herrschenden gereizten und gehässigen Stimmung gegen David Tandler war es nur im Interesse seiner persönlichen Sicherheit, daß er, sowie sein Sohn Fritz und der bei ihm bedienstete Taglöhner König am 24. Februar in Collusionshaft genommen wurden. Der vom Holleschauer Gerichte streng und sorgfältig geführten Untersuchung, sowie dem Eifer ihres gewissenhaften Rechtsbeistandes, des Holleschauer Advocaten Dr. Camillo Budik, hatten die des Mordversuches Beschuldigten es zu danken, daß sie schon nach drei Wochen, am 27. Februar, wieder aus der Haft entlassen wurden und die Untersuchung gegen sie in Anbetracht ihrer vollkommenen Schuldlosigkeit eingestellt wurde. Die Bettlerin konnte nämlich, nachdem sie vor Gericht gestellt worden war, anfangs gar nicht das Haus und nicht einmal die Gasse, wo der Mordversuch gegen sie verübt worden sei, angeben. Am 24. Februar wurde sie nun, von Gendarmen und Polizei begleitet, in die Judenstadt geführt und dort fragte sie, ohne daß es die Gendarmen gleich bemerkten, einen Knecht, wo Tandler wohne. Hierauf bezeichnete sie das ihr von dem Knecht gezeigte Haus Tandler's als dasjenige, wo der Mordversuch gegen sie verübt worden sei; sie erzählte dann auch Einzelheiten des angeblichen Vorfalls und behauptete unter Auderm, Tandler, sein Sohn und der Taglöhner hätten Stricke gebracht und den Riegel an der Thür vorgeschoben. Als sie hierauf mit den drei Beschuldigten confrontirt wurde, wollte sie dieselben mit Bestimmtheit wieder erkennen und gab weiters an, der Vorfall habe sich am 27. Januar zwischen 11 und 12 Uhr Mittags ereignet. Die Lügenhaftigkeit dieser letzteren Angabe stellte sich aller-' dings bald heraus, indem Tandler nachzuweisen vermochte, daß er am genannten Tage sich in dem zwei Meilen entfernten Kremsier aufgehalten hatte. Doch die Bettlerin änderte alsbald ihre Aussage und erklärte, es sei vielleicht am 23. Januar gewesen. Glücklicherweise konnte aber Tandler auch dieß widerlegen und durch Zeugen den Beweis erbringen, daß er auch an diesem Tage nicht in Holleschau, sondern in dem mehr als zehn Kilometer entfernten Orte Freistadt gewesen. Um alle Umstände der von der Bettlerin vorgebrachten Beschuldigung aufzuklären, begab sich am 27. Februar die Gerichtscommission in das Haus des Tandler und ließ daselbst eine Diele des Fußbodens aufreißen, welche in den Erzählungen der Bettlerin eine Rolle gespielt hatte. Unter dieser Diele befand sich ein etwa 60 Centimeter langes und 40 Centimeter tiefes Loch, das zu einem früher darüber befindlichen Backofen gehört haben soll, und die Gerichtscommission stellte fest, daß dieses Loch nach seinem Zustande offenbar seit vielen Jahren leer und überdielt war. In Anbetracht dieser Ergebnisse der Untersuchung wurden David Tandler, sein Sohn und der Taglöhner noch am selben Tage aus der Haft entlassen. Trotzdem wurde aber die Aufreizung des Pöbels gegen den schuldlosen Mann und dessen Familie fortgesetzt. Am 26. Februar Abends, als sich Tandler noch in Hast befand , wurde sein Haus mit Steinen beworfen. Am 27. Februar, Vormittags, kam ein Fleischhauergehilfe in das Haus und forderte die gegenwärtig dort dienende Magd auf, das Haus zu verlassen; als die Magd sich weigerte, mißhandelte der Fleischhauer sie und drohte, sie und den Tandler zu erschlagen. Ja, durch die Freilassung der drei Verhafteten wurde der Pöbel sogar gereizt, und am Abend rotteten sich 60 bis 80 Burschen vor dem Hause Tandler's zusammen, wurden aber durch Gendarmen auseinandergettieben. Als die Ergebnisse der Untersuchung bekannt wurden, legte sich endlich die in so unverantwortlicher Weise unter der Bevölkerung hervorgerufene Aufregung. Welch' verwerflicher Mittel sich aber die Agitation bediente, um der Gehässigkeit gegen die Juden immer neue Nahrung zu geben, beweist ein anderer Vorfall, der sich während der gegen Tandler geführten Untersuchung ereignete. Sonntag, den 26. Februar, Morgens, wurde in Holleschau das Gerücht verbreitet, daß die Tochter eines Eisenbahnbediensteten verschwunden sei, und gleich war man wieder mit einem neuen Verdachte gegen die Juden bei der Hand, bis Abends ein an die Eltern des vermißten Mädchens gelangtes Telegramm anzeigte, daß dasselbe sich zu den Großeltern nach Ung.-Hradisch begeben habe. Netz, 9. März. Aus dem Mittelalter find sehr wenig Ueberreste unserer Wohnsitze in Niederösterreich geblieben. Noch sehr wenig bekannt dürfte das Tempelgebäude sein, welches sich noch bis heute in seiner ursprünglichen Gestalt erhalten hat; eine Wegstunde von hier in der ehemaligen Festungs-Stadt Schrattenthal, welche in dem Hussitenkriege zerstört wurde, unv zu einem Dorfe herabgesunken ist. Mitten im ausgedehnten Schloßhofe, umringt von ungesäumten Festungsmauern, befindet sich ein Gebäude, welches ich öfter die Judenschule nennen hörte, hierdurch aufmerksam gemacht, habe ich factisch gefunden, das dasselbe vollkommen dem Tempel der Alt-Neu-Schnl in Prag nachgebildet sein dürste; in rein gothischem Styl aufgeführt, in vier Theile zu je 4 Meter in Spitzbogenwölbungen, durch einen Mittelknaui mit prachtvoll ornamentirten Capitäl getheilt, dient dieses Gebäude heute profanen Zwecken. Eine hohe Nische wird als Kanzel bezeichnet, auch die Lage gegen Osten deutet auf die Bezeichnung. Die Umgebung läßt darauf schließen, daß sich hier das eigentliche Ghetto befunden hat, nur schade, daß sich weder eine Inschrift, noch sonst ein Zeichen Nachweisen läßt, weil seit Jahrhunderten die Uebertünchung alles verwischt, bis sich vielleicht ein Naturforscher findet, der die Trümmerberge der Umgebung einer gründlichen Untersuchung würdigt. I. Ritter Cantor in Retz. Budapest, 9. März. Das Amtsblatt veröffentlicht nachstehendes Schreiben des Cultus- und Unterrichtsministers Grafen Csaky an den Baron Moriz Hirsch in Paris: Durch die Freundlichkeit der Frau Bischitz konnte ich neuestens einen tiefen Einblick gewinnen in jene von Wohlthätigkeit und Nächstenliebe geleitete Thätigkeit, welche Euer Hochwohlgeboren in Budapest durch Ihr eigenes hiezu errichtetes Bureau und auch schon vor der Entstehung desselbe" für die culturelle Entwicklung Ungarns, für die Linderung der Noth und des Elends schon seit Jahren zu entfalten die Güte hatten. Aus dieser zuverlässigen Quelle weiß ich, daß Euer Hochwohlgeboren für die culturellen Zwecke Ungarns, für die Armen und für die durch Elementarschäden Bettoffenen, zum großen Theile ohne Unterschied der Confession, von 1878 mit beispielloser Freigebigkeit aus menschenfreundlicher Großmuth 1,500.000 fl. geopfert haben. Ich ergreife mit Freude die Gelegenheit, für diese unvergleichliche Opferbereitschast, mit welcher Euer Hochwohlgeboren, obgleich fern von uns, bestrebt waren, das Emporblühen unserer Cu'ltur zu fördern, unser Unterrichtswesen zu heben, die Thränen in den Augen der durch Elend und Eiementar-Ereigmsse Heimgesuchten zu trocknen, meine tiefste Dankbarkeit und meinen anerkennenden Dank auszusprechen. Empfangen Sie, Euer Hochwohlgeboren, den aufrichtigen Ausdruck meiner besonderen Verehrung. Budapest, 27. Februar 1893. Graf Albin Csaky. Budapest. Der Unterrichtsminister hat verordnet, daß in den Mittelschulen israel. Schüler an Samstagen und jüdischen Feiertagen durch den betreffenden Schuldirector vom Schreiben und Zeichnen befreit werden können, und zwar ohne jegliche locale Beschränkung, wie bisher, und ohne jede Bedingung, lediglich auf Grund eines hinsichtlich der Unterschrift behördlich beglaubigten Ansuchens der Eltern. Daneben bleibt jedoch die frühere Verordnung aufrecht, wonach der befreite Schüler in den betreffenden Stunden, trotz der Befreiung, anwesend zu sein hat und wenn möglich, z. B. aus der Mathematik, zu mündlicher Beantwortung, ja beim Zeichnen zu mündlicher Erklärung aufgerufen werden kann. Wenn die Classe ausschließlich mit Aufgabenschreiben oder Zeichnen beschäftigt ist und Erklärungen nicht Vorkommen, ist der befreite Schüler aus demselben Lehrqegenstaude zu examiniren oder zur Repetition anzuhalten. Nachdem Schönschreiben wöchentlich nur einmal vorkommt, ist die Anordnung so zu tteffen, daß diese Stunde nicht auf den Samstag falle. Die befreiten Schüler sind in den übrigen Stunden umso eingehender zu examiniren.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.