Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 10 (10.3.1893)
- Date
- 1893-03-10
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 174 Orsterrektzische Wochenschrift Nr. 10 über die We^ne des Hernalfier Rathhauskellers. Am 24. Februar 1893 stand der arische Gastwirth Karl Heller, der Rathhauswirth von Hernals vor dem Bezirksgericht Hernals wegen Weinverfälschung. Karl Heller besitzt ein eigenes Haus, mehrere Kellereien und einen Weinschank in der Hernalser Hauptstraße. Sowohl in den Hernalser Kellereien als auch im Keller in der Mauthnerstraße wurden gesundheitsschädliche . Weine entdeckt, welche aus Traubenzucker, Weinstein und Anilin hergestellt und so schlecht waren, daß Heller denselben als Schmutzwasser declarirte. Auch sollen viele Eimer noch rechtzeitig in den Hauscanal geleitet worden sein. Die Fabrikation muß im großen Style betrieben worden sein, denn es. wurde sogar die Hochquellenwasserleitung in den Keller geleitet. Heller verkaufte sehr viel von diesem Fabrikate, und zwar in zwei Sorten, von denen eine 32 kr. per Liter, die andere 24 kr. per Liter kostete! Der Bindermeister Johann Christ, welcher die Fabrikation für den Angeklagten betrieben, hat, wie der Gastwirth Bresl als Zeuge deponirt für Heller 300 Eimer Wein erzeugt. Dasselbe wird von anderen Zeugen bestätigt. Der Rathhauswirth Heller lvurde zu 300 fl. Strafe verurtheilt. Am 27. Februar stand der Gemischtwarenverschleißer Christian Stegewald wegen gleichen Delictes vor Gericht. Der Private Johann Mandl kaufte bei dem Gemischtwaren- Berschleißer Christian Stegewald, Neubau, Kirchengasse Nr. 11, eine Flasche weißen Tischweines. Kaum hatte er zu Hause ein Glas dieses Weines getrunken, als er von einem heftigen Unwohlsein befallen wurde, von dem er sich erst nach längerer Zeit erholen konnte. Da auch einige seiner Angehörigen infolge Genusses dieses Weines erkrankt waren, erstattete Herr Mandl beim Markt-Commissariate die Anzeige. Bei der hierauf durch den Markt-Commissär . Sprung im Stegewald'schen Geschäfte vorgenommenen Revision wurden noch zwei Flaschen von demselben Wein vorgefunden und mit Beschlag belegt. Der Wein erwies sich als besonders gesundheitsschädlich. Das Gutachten des Sanitätsrathes Professors Dr. Kratschmer besagte unter Anderm, daß dieser Wein Salpetersäure enthalte und überdieß durch Zusatz von.„unreinem" Wasser verwässert worden sei. Die arischen Zeitungen belehren aber auch, wie man das Pantschen lucrativ einrichten soll. In der Nummer 76 vom 22. September 1892 erschien in der (christlich-conservativen) „St. Pöltener-Zeitung" das Inserat: Zur Bereitung eines gesunden, angenehm trinkbaren und billigen Haus trunkes nehme man die Schweizer Mostsubstanzen rc. rc." Im „St. Poltener Wochenblatt" und zwar Nummer 38 vom 22. September 1892 zum Beispiel heißt es ebenfalls zur Zahl 1529: Zur Bereitung eines gesunden, angenehm trinkbaren und billigen Haustrunkes nehme man die Schweizer Mostsubstanzen; dieselben sind garantirt unschädlich und liefern ein vorzügliches, tadelloses, erfrischendes Getränk. Zu haben mit Gebrauchsanweisung rc. Zur Zahl 609 heißt es (mit Vordruck der Schutzmarke): Die zur Bereitung eines kräftigen und gesunden Haustrunkes nöthigen Substanzen liefert ohne Zucker für Oesterreich 2 fl., für Deutschland 3 M. 50 Pf., vollständig ausreichend zu 150 Liter, Apotheker Hartmann, Steckborn, Schweiz, rc. Folgen ^Ortsangaben, wo Niederlagen bestehen, zumeist in sogenannten Mostgegenden. Zur Zahl 1575 heißt es: Most! Most! Die echten Paul Hartmann'schen Mostsubstanzen zur Bereitung eines gefunden, kräftigen und schmackhaften Haustrunks- Most liefert billigst und echt .... Also in einer Nummer drei Inserate für Mostfälschung. Denn das wird doch Memand glauben, daß ein Wirth es den Gästen sagen wird, ein Bauer seinen Knechten und Taglöhnern, wenn er mit der lateinischen Küche hantirt hat. Die Inserenten aber, welche die Pantscherei feilbieten, sind sämmtlich rossenreine Arier. Am48. November 1891 konnte man im „Deutschen Bolksblatt" nachstehenden Preiscourant eines raffenreinen Ariers lesen: Nachdem die heurige Weinernte abermals mißrathen ist, erlaube ich mir zu offeriren:? A Weinsteiusäure, flach kryst. . . - fl. 190.— dt». spießig „ . . . fl. 180.— bto. pulverisirt . - fl. 200.— wobei ich ganz besonders ans die flach krystallisirte, welche ich für diesen Zweck extra fabricircn lasse, garantirt chemisch rein und schwefelsäurefrei ist, aufmerksam mache. Weiters erlaube ich nur zu nfseriren: Traubenzucker . . . <. . fl. 27 bei Kiste 100 Kg. Tannin, chem. rein sst. 'Kg. fl Glycerin, 30" chem. rein „ „ » „ „ „ „ Schwarze Malven. - „ „ Hausenblase . . . . „„ Weinbouqnets; Moselblümchen, sowie alle fl. 4.50. Gelatine . Kg. fl. 1.90, 2.40, 3.— Zucker-Couleur . . . Kg. fl. —.40 3.20 Weißwein-Couleur . „ . „ —.50 —.85 „ „ goldgelb —.75 Rheinwein Kg. fl. 1.— —.80 Rothwcin - Couleur Per Kg. 16.— I. fl. —.90, III. fl. 1.— M. fl. 1.10 Tokayer, Rothwein, Weißwein, Rieslinganderen Weinbouquets-Sorlen per Flasche Saccharin, pur und leichtlöslich, per Kilogramm fl. 65.— Hochachtungsvall Hoh. Huß' Nachfolger W. Pensens. Da die Urheber alles Bösen absolut Juden sein müssen, so suchte man nach jüdischen Weinfälschern und glaubte einen solchen in einem gewissen Carl Dömel oder Dömei gefunden zu haben. Der Abgeordnete Muth und das „Deutsche Volksblatt" haben wiederholt die von der Firma Domei in Budapest verschickten Anpreisungen ihres Erzeugnisses zur Verfertigung von Kunstwein und anderer Weinpantscherei besprochen. Natürlich soll dieser Dömei wiederum, wie Herr Vergani wissentlich lügt,, ein Jude sein. In Wahrheit ist dieser Dömei kein Jude, sondern ein Arier und Gesinnungsgenosse des Herrn Vergani. Vor circa zwei Jahren wurde als Bezugsquelle der Carl Dömei, Wien, 4i Bez., Kettenbrückengasse, sogar im „Deutschen Bolksblatt" empfohlen. Herr Dömei wohnt circa 1 Jahr in Pest und ist ein Hauptschwindler. ' Dagegen verdient betont zu werden, daß die bekannte Weinexportfirma I. Leuchtmann Hierselbst auf der stattgehabten, internationalen Ausstellung für Nahrungsmittel und Hygiene die höchste zur Vertheilung gelangte Auszeichnung, ein Ehrendiplom ersten Ranges, erhielt. Herr Leuchtmann, der diese Ehre ganz, besonders seinen Bestrebungen verdankt, den Weinfälschungen entgegenzuarbeiten,' hat sich als Verfasser einer Arbeit über „Süßweine und ihre Verfälschungen" in der wissenschaftlichen Welt einen klangvollen Namen erworben. I. Leuchtmann ist ein orthodoxer Jude, der auf seine Religion strenge hält.' Wenn man die andern Branchen verfolgt und die bezüglichen Gerichtsverhandlungen liest, macht mau die gleichen Wahrnehmungen. Der. K o h lenvet.ailha n d e l Wien's wird ausschließlich von-Ariern cultivirt. Trotzdem, oder weil dieselben die Juden zu. ihren bedeutendsten Künden zählen, sind diese Kohlenverkäüfer in der Mehrzahl Radau - Antisemiten und verkürzen ihre Kunden, auch wenn sie die . ärmsten Teufel sind. Der Verschleißer Franz Edelmann, 9. Bezirk, Marktgaffe 20 und Adolf Cizek, 9. Bezirk, Schubertgasse 16, waren beim Bezirksgerichte Alsergrund wegen Uebertretung des §. 461 St.-G. angeklagt, weil sie ein zu geringes Gewicht Kohlen ihren Kunden zutragen wollten. Edelmann wollte anstatt bestellter 50 Kilo Kohlen seiner Kunde 41 Kilo 10 Deka überbringen; Cizek glaubte, daß es genügend sei, anstatt 50 Kilo blos 42 Kilo zu liefern und hatte sich bei letzterem Geschäftsmanne diese versuchte Benachtheiligung am selben Tage zweimal wiederholt. Einige Tage später stand nun eine zweite Serie derartiger Geschäftsleute vor demselben Bezirksgerichte. Die Holz- und' Kohlenverschleißer N. Lechwinka, 9. Bezirk, Grünethorgaffe 13, und Leopold Schörg, 9. Bezirk, Sechsschimmelgasse 7, wurden von dem städtischen Marktcommiffär des 9. Bezirkes, Herrn Heinrich Staudinger beanständet, weil sie anstatt bestellter 50 Kilo-Kohlen ihren Kunden nur 41 Kilo 20 Deka, respective 44 Kilo 80 Deka liefern wollten. Sollen wir weitere Fakten vorführen? Das „Vaterland" vom Sonntag, den 27. November 1892 berichtete: Bor dem Rudolfsheimer Bezirksgerichte erschien der in Rudolfsheim etablirte Goldkettenerzeuger Carl S l a m a der Uebertretung des Betruges angeklagt. Das Wiener. Hauptpuncirungsamt hatte bei dem Angeklagten, sowie bei zwei seiner Kunden amtliche Revisionen vornehmen lassen, wobei 20 von Slama er« -zeugte Goldketten beschlagnahmt wurden. An diesen Ketten stellte das Pnnzirungsamt fest,-daß in den Druckringen sämmtliche