Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 3 (20.1.1893)
- Date
- 1893-01-20
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 3 Vesterreichische Wochenschrift Seite 45 und hätten dieselbe ausgesprochen, daß im Kol Nidre dem Inhalte nach für geleistete und noch zu leistende falsche Eide Dis- Pens erbeten werde. (Nordd. Allg. Ztg. vom 6. April 1886.) Wenn das Letztere wirklich wahr ist, so haben eben die „vielen Wissenschaftlich hochbedeutenden Männer" ihre Unkenntniß in dieser Sache eclatant bewiesen." Im Uebrigen sind viele Rabbiner gegen die Aufnahme in das Gebetbuch gewesen, aber nur weil nach Nedarim 22a derjenige ein Frevler ist, der sich durch Gelübde Erschwerungen .auferlegt, selbst wenn er dieselben erfüllt. Selbstredend taucht auch die Blutbeschuldigung bei unsern drei Autoren wieder auf. Seit dem 13. Jahrhundert (in früheren Jahrhunderten waren es die Christen, welche von den Heiden dieses Verbrechens angeklagt wurden) unzähligemale erhoben und ebenso oft widerlegt, haben die Herren Rohling, Justus mnd Paasch nichts Neues als Beweise vorzubringen, da sie von ihrem Führer Eisenmenger im Stich gelaffen wurden. S. 158 dis 160 citirt Herr Dr. Justus sogar kabbalistische Schriften, deren Text er, seinen sonstigen Kenntnissen nach zu schließen, sicher nicht verstanden und richtig wiedergegeben hat. Die Stellen aus dem Sohar hat bereits Herr Dr. Merx 1885 eingehend und wissenschaftlich besprochen. Außerdem gehört die ganze mystische Richtung der Kabbala dem Judenthum nicht an, sondern ist nur ein krankhafter Auswuchs desselben. Alles was christliche Gelehrte in dieser Frage geschrieben haben, bringt die Schrift „Christliche Zeugniffe gegen die Blutbeschuldigung der Juden, Berlin, 1882." Dies Buch und Hamburger's vorzüglicher, durchaus wissenschaftlich gehaltener Artikel in seiner Realencyclopädie Bd. II., S. 1315 bis 3 321 sollten doch endlich diese unwürdigen Anklagen für immer verstummen machen durch die man sie Juden mit Gewalt zu Cannibalen stempeln will.*) Herr Prof. Delitzsch, dessen polemische Schriften uns nur dem Titel nach bekannt sind, hat vielleicht schon Alles gesagt, was die Wissenschaft gegen die Herren Rohling und Justus eiuzuwenden hat, und Obiges mag daher wenig oder nichts Neues enthalten. Immerhin wird es nicht unwichtig sein, wenn auch von hier aus Stellung gegen eine Literaturgeuommen wird, die ebenso gehässig wie unwahr ist. v. M. Schanghai, den 15. November 1892. Lesefrüchte. Am 17. October verhandelte die Versammlung des bai: rischen Landesvereines für innere Mlssion über die Sabbath-Frage Herr Oberconsistorialrath Dr. v. Buchruck er bemerkte darüber, „daß der Schöpfer, indem er nach dem Sechstagwerk den Ruhetag einsetzte, als Signatur der Zeit die Arbeit, zur Erholung aber den 7. Tag bestimmen wollte. Was in Gemäßheit Dessen als Sitte bestand, wurde dann für das jüdische Volk durch die sinaitische Gesetzgebung religiöses Gebot. Den Christen wurde es schwer, den siebenten Tag, der sie an des Meisters Grabesruhe erinnerte und somit ein Trauertag für sie war, als Ruhe- und Feiertag fortan zu halten. Wohl aber mußte sich .ihnen der Auferstehungstag, der Tag der vollendeten Erlösung, als solcher empfehlen. An drei Stellen des neuen Testamentes wird bereits der Sonntag als Tag des Herrn benannt. Führt sich derselbe auch nicht auf ein directes göttliches Gebot zurück, erscheint er vielmehr als eine freie Einrichtung der christlichen Gemeinde, so ist er doch im Christenleben des Einzelnen wie im Leben der Gesammtgemeinde insofern naturgemäß begründet, als der Christ in der Zerstreuung, welche die Weltverstochtenheit mit sich bringt, eines Tages der stillen, frommen Sammlung nothwendig bedarf und als die Gemeinde bei der Jsolirtheit ihrer Glieder während der sechs Arbeitstage der Woche auf einen Zusammenschluß derselben zum Zweck geistlicher Versorgung Bedacht nehmen muß". Daraus geht hervor, daß selbst nach Ansicht der christlichen Geistlichen nur der jüdische Sabbath eine Göttliche Einrichtung ist, nicht aber der Sonntag. Indische Geldmacht. Ein englisch-amerikanisches Blatt, die „New-Nation", schreibt: „Der jüngste Sprößling der Familie Astor, der vor kurzem in New-Aork das Licht der Welt erblickte, ist der Erbe von 750,000.000 Franken. Dürfte es an¬ *) Während des Druckes bringt das letzte Heft der orientalischen Bibliographie die Nachricht, daß Herr Prof. Dr. H. Strack eine „unbeachtete" Talmudstelle (Kethuboth 102b) für die Antisemiten entdeckt habe, an die sich Herr Prof. Rohling jetzt stütze. v. M. gebracht sein, dies durch ein paar Zahlen zu illustriren? Die Zinsen von obiger Summe, zu 6 Procent berechnet, belaufen sich auf 45,000.000 Franken per Jahr oder 150.000 Franken per Tag für 300 Arbeitstage im Jahre. Es braucht deshalb 20.000 Arbeiter zu einem Tagelohn von 7V- Franken, um die Interessen zu bezahlen. Aber blicken wir etwas weiter. Wenn der Säugling 21 Jahre alt geworden ist, werden sich die 750 Millionen Franken vervielfacht haben, d. h. auf 3000 Millionen Franken angewachsen sein. Dann muß eine Armee von 80.000 Mann für die Aufbringung der Zinsen arbeiten. Da jedoch der Arbeiter auch gelebt haben muß und hierzu. für sich und seine Familie wenigstens 5 Frauken per Tag nöthig hat. so wird es 240.000 Arbeiter brauchen, um für den Astor-Sprößling Frohndienste zu leisten. Setzt man voraus, daß jeder Arbeiter der Kopf einer Familie von 5 Personen ist, dann folgt, daß nicht weniger wie 1,200.000 Menschen an dem Reichthum des 750fachen Millionen-Babys interessirt sind." Wohlgemerkt handelt es sich hier nur um ein Mitglied der Familie Astor; wir halten es nicht für unwichtig, diese Notiz unseren Lesern mitzutheilen, weil eine ähnliche Berechnung über das Vermögen der Rothschilds ein volles Capitel im Antisemitenkatechismus ausmacht, überhaupt der angebliche Reichthum der Juden einen Hauptfactor in der antisemitischen Bewegung bildet. War es doch ein allerdings nicht controlirbarer Punkt in den Stöckerschen Beschwerden, daß Bleichroeder mehr Einkommen habe, als sämmtliche evangelischen Pfarrer. Thatsächlich ist der Reichthum einer Anzahl amerikanischer Familien wie zum Beispiel der Goulds, Vanderbilts, Mackay, größer und schneller entstanden als der der Rothschilds. — Diese Familien verdanken ihren Reichthum ebenso wenig Großthaten für das Wohl der Menschheit. Auch die Art, wie sie ihre Einkünfte verwenden, ist nicht immer ideal. So gilt Mrs. Mackay als die Erfinderin der prahlerischen Idee, zum Cotillon echte Schmuckgegenstände zu vertheilen. Frau Vanderbilt ließ sich eine Krone nach dem Muster der englischen Königskrone anfertigen, in welcher sie sich im Theater zeigte. Unter solchen Umständen hat es gewiß keinen Sinn, gegen jüdische Krösusse » la Rothschild zu declamiren. Wien. HerrW. Ritter v. Gutmann hat bei Niederlegung des Präsidiums an den Vorstand ein Promemoria gerichtet, aus welchem wir einige Stellen, welche die jetzt allgemein veutilirten Cultusfrageu erörtern und darum besonders Interesse erwecken, mittheilen: „Bor 30 Jahren habe ich als Tempelvorstand veranlaßt, daß das Chor, insbesondere in der Leopoldstadt, aus die Galerie placirt werde, und weiß ich nicht, warum derselbe wieder herunter kam. Es ist Letzteres entschieden weniger ästhetisch, und konnte nur in dem kleinen Tempel in der Seitenstettengasse gutgeheißen werden, weil damals Altmeister Professor Sulzer allein genügte, um den Gottesdienst vornehm und würdig zu gestalten. Aus diesem Grunde konnten auch die Sopranstimmen anstandslos durch Knaben vertreten werden .... Geführt von dem großen unvergleichlichen Meister Sulzer hatte dies keinen erheblichen Nachtheil, weil er allein der Träger des ganzen Gottesdienstes war. Anders verhält es sich gegenwärtig, wo einerseits Professor Sulzer nicht der Cantor ist und andererseits in der Leopoldstadt, im großen Hause, der Cantor bei allen seinen Vorzügen durch seine Stimmlage als Tenor, nicht in dem Maße geeignet ist, die Andacht zu erwecken, wie dies bei dem unsterblichen Altmeister Sulzer der Fall war .... „Ich habe mich bei dem Oberrabbiner Dr. Jellinek, Rabbiner Dr. Wolf und den Lektoren Weiß und Friedmaittt versichert, daß ein gemischter Chor anstandslos gestattet ist . . . Rabbiner Dr. Wolf hat nur die Bedingung gestellt, daß daraus geachtet werden müsse, daß nicht etwa Frauen, die nicht ganz eouuue ü faut sind, zu dem Gesänge zugelaffen werden, was ja doch selbstverständlich ist .... „Ich kann mit vollster Bestimmtheit die Ueberzeugung aussprechen, daß wenn die zwei bedeutendsten Gelehrten und orthodoxen Rabbiner, der selige Rabbi Moses Soser, Rabbiner zu Preßburg und der selige Landesrabbiner von Mähren, Rabbi Abraham Placzek ausstünden und wir ihnen unsere ueugetroffenen Einrichtungen vorweisen würden, sie dieselben auch nicht im Geringsten beanständen müßten, ich bin im Gegentheile