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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-01-13 · 2 (13.1.1893) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
2 (13.1.1893)
Date
1893-01-13
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 26 Orsterreichifche Wochenschrift Vtr. 2 Berlin. Eine drollige Geschichte wird dem Ulk aus dem Wahlkreise Friedeberg-Arnswalde mitgetheilt: Ein jüdischer Hausirer bietet einem mit ihm seit Jahren bekannten Bauer Kleidungsstücke zum Kauf an. Der Bauer aber sagt kurz: „Jk köiv von Di uich mehr." Der Hausirer fragt erstaunt nach dem Grunde. „Ja", sagt der Bauer, „ick bin sit gestern Antisemit geworden." „So?" sagt der Hausirer, „da mot ick Di natürlich wat annercs vorwiesen." Er öffnet einen zweiten Packen und sagt: „Do how ick hier echt antisemitische Hosen, die kannst Du ruhig köpen." Das leuchtete dem Bauer ein und er lauste für sich und seine beiden Söhne gleich auf einmal drei Paar echte Antisemiten- Buxen. Damit hat er sein Gewissen beruhigt. Glogau, 31. December. Vor einiger Zeit stand der bekannte Antisemit Rittergutsbesitzer Dr. Willibald Bernhard Hcntschel wegen Beleidigung des Oberwachtmeisters vor dem Amtsgericht Freystadt. Vor Eintritt in die Verhandlung lehnte H. den einen der Schöffen, Fabriksbesitzer Sandberg, ab, weil er als Antisemit sich nicht von einem Juden aburtheilen lassen wolle. Das Gericht verwarf jedoch den Ablehnungsantrag und verurtheilte H. zu 50 Mark Geldbuße. Gegen dieses Erkenntniß legte dieser Berufung ein. In der gestrigen Verhandlung vor der hiesigen Strafkammer, in welcher der Angeklagte die Beleidigung durchaus zugab, fragte der Vorsitzende, warum Henrschel denn überhaupt Berufung eingelegt habe. Er entgegnen darauf, daß er dies hauptsächlich deshalb gethan habe, um sich von christlichen Richtern aburtheilen zu lassen, da Fabriksbesitzer Sandberg, der ihm als Jude schon unsympathisch sei, außerdem noch die Aeußerung gethan haben sollte, er würde den Angeklagten unschädlich machen. Nebenbei bat Hentschel um Strafmilderung. Der Gerichtshof verurtheilte ihn zu 25 Mark Geldbuße und Publicationsbefugniß des Urtheils. Hannover, 1. Januar. Schon vor einiger Zeit haben wir in diesem Blatte darauf aufmerksam gemacht, daß beim Sool- und Schwefelbade Limmerbrunnen, unweit der Stadt Hannover, eine Erziehungsanstalt für jüdische Knaben erbaut wird, welche dazu bestimmt ist, neben dem Unterricht einer Volksschule, den nothwendigen Kenntnissen der heiligen Sprache und einer Erziehung im Sinne des traditionellen Judenthums, sowie Ausbildung im Turnen, Schwimmen und sonstigen Ausübungen, die Knaben schon während ihrer Schulzeit, je nach Neigung und Veranlagung im Gartenbau und verschiedenen Handwerken zu unterweisen und ihren Kräften angemessen zu beschäftigen. Ohne auf die Kinder einen Zwang ausüben zu wollen,, sämmtlich Handwerker oder Gärtner zu werden, beabsichtigt man demnach, die ärmere Classe vom Hausir- und Kleinhandel möglich fern zu halten. — Der Erbauer dieser Anstalt, Herr Alexander Moritz Simon, hat sich seit Jahren bewährt, nicht nur als ein Mann, der ein warmes Herz und reiches Interesse für gemeinnützige Unternehmen hat, sondern als ein durchaus praktischer Mann, der namentlich in den verschiedenen Zweigen des Gartenbaues erfahren ist und bereits in seiner eigenen sehr ausgedehnten Gärtnerei gute Erfolge erzielt hat, so daß einige seiner Producte, unter anderen Maiblumen.^ als die besten ihrer Art weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt sind. — Das von Herrn Simon behufs Errichtung dieser Erziehungsanstalt erworbene Terrain von ca. 70 Morgen ist gesund und schön gelegen und hat einen für die verschiedenen Zweige der Gartencultur vorzüglich geeigneten Boden. Die Anstalt ist mittelst der Pferdebahn vom Centralbahnhof Hannover aus in einer halben Stunde zu erreichen. Trotzdem die Gebäude erst im September in Angriff genommen wurden, ist das Hauptgebäude bereits außen verputzt und »nt Dach und Fenstern versehen, so daß auch selbst bei ungünstiger Witterung das Innere vollendet werden kann. Im Frühjahr wird das Haus fertig und trocken sein und die Eröffnung wird gleich nach Ostern stattfinden können. — Der Garten, von dem vorläufig erst 30 Morgen zur Anpflanzung von Obstbäumen, Beerenobst, Maiblumen, Rosen und verschiedenen anderen Pflanzen hergerichtet sind, wird in der ersten Zeit große Aufwendungen erfordern, in wenigen Jahren aber, nach dem Urtheil von Sachverständigen, gute Erträge und Ueberschüsse liefern. — Den Ankauf der sehr werthvollen Terrains, den Bau der Gebäude, sowie die nicht unerheblichen Kosten der Instandsetzung des Gartens, Ankauf der Pflanzen rc. bestreitet Herr Simon aus eigenen Mitteln; bei Anschaffung des Jnventarsist andern Menschenfreunden Gelegenheit gegeben, sich an diesem Werke zu betheiligen. Als Vergütung für sämmtliche Unterhaltungskosten der Zöglinge incl. Schule, Bekleidung :c. wird anfänglich 400 M. pro Jahr berechnet, obgleich in den ersten Jahren, wo der Garten noch keine Erträge liefert, die Kosten sich höher stellen werden. Die Mehrkosten wird Herr Simon aus seinen Mitteln bestreiten. In späteren Jahren, wo die Erträge des Gartens, die infolge der zweckmäßigen Anlage voraussichtlich bedeutend sein werden, dem Unternehmen zu Gute kommen, verringern sich die Unterhaltungskosten der Anstalt wesentlich. Es wird beabsichtigt, alsdann nicht nur den Pensionspreis zu ermäßigen, sondern auch eine Anzahl Zöglinge frei aufzunehmen. Diejenigen Gemeinden und Corporationen, welche von Anfang an das Unternehmen unterstützen, werden alsdann naturgemäß bevorzugt. Uebrigens ist der Pensionspreis von 400 Mk. für alles, was den Zöglingen geboten wird, namentlich im Vergleich zu den Kosten anderer jüdischer Erziehungsanstalten so niedrig bemessen, daß die Aufnahme als eine Begünstigung angesehen werden kann. Wir möchten daher alle diejenigen Gemeinden und Corporationen, welche nächste Ostern gesunde unb moralisch unverdorbene Knaben unterzubringen haben, rathen, sich frühzeitig an Herrn Ä. M. Simon, Hannover zu wenden. Moskau, 28. December. Jetzt ist der Augenblick gekommen. wo die Folgen der Judenaustreibung aus der heiligen Zarenstadt hier allgemein geftihlt werden. Per Handel der russischen Jndnstriestadt hat sehr wesentlich'abgenommen, indem die Juden fast gar nicht mehr die Stadt betreten dürfen. Wie streng oie Maßregel der Fernhaltung der Juden aus Moskau gehaudhabt wird, ist daraus zu ersehen, daß auch Leute, welche notorisch mit Moskauer Firmen in geschäftlichen Beziehungen stehen, sich in der Stadt nicht einen Augenblick aufhalten dürfen. Die jüdischen Kaufleute aus dem Süden und den südwestlichen Gebieten beziehen nunmehr'ihre Waren aus Warschau, L od s und dem polnischen Jndustrierayon, welches jetzt in Aufschwung kommt. Der Moskauer Jndustrierayon, welcher fortwährend mit Polen concurrirt und in den letzten Jahren die polnische Jndnstrie auch übertroffen hat, geht nunmehr zurück. Die Moskauer Kaufleute spüren das wohl und bedeutende Firmen wie Sawwa Morosow, Tscherbakow und Andere gründen jetzt Filialen ihrer Geschäfte in Warschau und den größeren Städten des jüdischen Ansiedlungsrayons, wie Minsk, Witebsk, G omel u. s. w. Dieser Eröffnung von Filialen wird wahrscheinlich auch die Begründung von Fabriken folgen, um mit den polnischen Fabrikanten erfolgreich konkurriren zu können. Die Nachtheile, welche für Moskau von der Vertreibung der Juden entstanden sind, werden von einem Theile der russischen Presse zugegeben und es fehlt nicht an Klagen über den industriellen Rückgang des „Herzens Rußlands", wie in der Sprache der russischen Patrioten Moskau genannt wird. Indessen wird die Lage der wenigen noch in Moskau gebliebenen Juden immer mehr verschlimmert. Vor Kurzem traf die Entscheidung an, daß die sogenannten „Nikolajewski-Soldaten", d. h. die Juden, welche unter der Recfferungszeit des Kaisers Nikolaus fünfundzwanzig Jahre als Gemeine in der Armee gedient und dadurch sich auf Grund eines kaiserlichen Erlasses das Aufenthaltsrecht im ganzen Reiche erworben haben, Moskau ebenfalls verlassen sollen. Man spricht jetzt auch davon, daß die jüdischen Apotheker sowie Juristen aus der Stadt ausgewiesen werden sollen. Was die Juristen anbetrifft, so wird als Grund angegeben, daß dieselben sich nicht ihrem Juristenberufe widmen, sondern Geschäfte treiben. Nun dürfen aber seit drei Jahren Juden nicht mehr Rechtsanwälte sein, und die große Zahl der jährlich von den Universitäten abgehenden Jngend muß sich, wenn auch gegen die eigene Neigung, den verschiedenen, kaufmännischen Berufen widmen. Was die Regierung durch ihre Gesetze und Einschränkungsmaßregeln in Bezug auf die Juden selbst verursacht, das dient ihr zur Veranlassung, um die winzigen Rechte der Juden noch mehr einzuschränken. Ein echtes Muster moskowitischer Logik und Gerechtigkeit! Alexandrien. Der Secretär der hiesigen jüdischen Gemeinde, Dr. Giacomo Castro, hat seine Entlassung eingereicht, die anch angenommen wurde. Sein lncrativer Posten wurde dem Franzosen Ferdinand Cremieux, der sich hier einer großen Beliebtheit erfreut, verliehen. Wie nun verlautet, wird mit dem von Baron Menasce erbauten jüdischen Collegium anch eine Arbeits- und Handwerkerschule verbunden werden, um so die Heranbildung von jüdischen Handwerkern zu erleichtern. Der hiesige Oberrabbiner, Chacham Hazzan, macht große Anstrengungen bei den Reichen unserer Gemeinde, damit dieses Projekt sich baldigst zum Wohle der hiesigen armen jüdischen Jngend verwirkliche.

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