Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 1 (6.1.1893)
- Date
- 1893-01-06
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3020954-3020955--02033-3026102- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 1 Orsterrentzischr Wochenschrift Seite - Katholiken noch 278 Kinder am Leben befinden, bei den Evangelischen 252, hingegen bei den Juden 349! Bei Aufarbeitung der ungarischen Volkszählung wurden die auf die gesammte Bevölkerung bezughabenden Durchschnittswerthe der Mortalitäts-Beobachtung in confessionelle Gruppen aufgetheilt, und ergab sich hiebei der interessante Moment, daß es speciell die katholische Bevölkerung sei, wo junge Mütter häufiger schwachen Kindern das Leben geben, während die evangelischeund nochmehrdiejüdischeBevölkerungin dieser Beziehung viel günstiger gestellt sind. Wie aber auch hier die Zahl der sterbenden Kinder mit jeder Altersstufe unter zwanzig Jahren zunimmt, wolle man aus der nachfolgenden sehr instructiven Zusammenstellung ersehen. Anzahl der verstorbenen Kinder bei Müttern, die geheiratet hatten im Alter von 16 Jahren bei Katholiken 43 Percent, bei Israeliten 33 Percent; im Alter von 17 Jahren bei Katholiken 44 Percent, bei Israeliten 33 Percent; im Alter von 18 Jahren bei Katholiken 42 Pertent, bei.Israeliten 32 Percent; im Alter von 19 Jahren bei Katholiken 41 Percent, bei Israeliten 29 Percent; im Alter von 20 Jahren bei Katholiken 40 Percent, bei Israeliten 26 Percent. Wien. (Ein schlauer Milch meier). Der antisemitische Milchmeier Franz Ponleithner in Hernals, dem Wahlbezirke des Prinzen Lichtenstein, suchte sich dreier an Rothlauf erkrankter Mastschweine dadurch zu entledigen, daß er sie Nachts nach-Dornbach schaffte und dort auf dem Trottoir liegen ließ. Er hatte sich deshalb vor dem Bezirksgerichte Hernals wegen Uebertretung gegen das Thierseuchengesetz und die Sicherheit des Lebens zu verantworten; wegen letzterer Uebertretung aus dem Grunde, weil, wenn Jemand von dem Fleische der Thiere gegessen Hätte, er bedenklich erkranken konnte. Der Angeklagte behauptete, die Krankheit der Schweine nicht erkannt, sondern dieselben für vergiftet gehalten zu haben. Er habe sich ihrer entledigt, um Contumazmaßregeln gegen seine übrigen, gesund gebliebenen Schweine zu verhindern. Das Urtheil lautete auf eine Geldstrafe von fünfzehn Gulden. Wien. (Die Eröffnung des neuen Spitales der Poliklinik.) Der Ansprache, welche der Protektor der Poliklinik Erzherzog Rainer, anläßlich der Eröffnung des neuen Gebäudes hielt, entnehmen wir nachstehende Apostrophen: „Zum Schluffe möchte ich noch allen Jenen, welche an dem schönen Werke mitgearbeitet, dasselbe unterstützt und geföcderthaben, meineAner kennung und meinen Dank aussprechen, insbesondere aber den Mitgliedern des Curatoriums für ihre selbstlose Hingabe, sowie den Aerzten der Poliklinik für all' die Opfer, die sie dem Institute gebracht haben und noch täglich bringen. Ganz besonderer Dank gebührt aber an. diesem Ehrentage der D i r e c t i o n D r. Schnitzler unserer Anstalt, die es verstanden hat, alle Gegner für ihre Schöpfung zu gewinnen und jederzeit die Eintracht zum Wohle des Instituts zu erhalten. Möge es immer so bleiben und möge es Ihnen Allen gegönnt sein, an dem schönen, der Humanität und der Wissenschaft gewidmeten Werke mitzuarbeiten zur Ehre Wiens, zum Ruhme der Wissenschaft und zum Heile der leidenden Menschheit." Nach dem feierlichen Eröffnungsacte begab sich Herr Erzherzog Rainer mit allen Anwesenden in den Pavillon für Hydrotherapie von Prof. Winternitz, das erste klinische Institut für Hydrotherapie. Beim Rundgange beglückwünschte Erzherzog Rainer den kaiserlichen Rath Winternitz für die Errichtung der hydrotherapeutischen Klinik. Als Wilhelm Ritter von Gutmann dem Erzherzog vorgestellt wurde, reichte ihm derselbe die Hand, beglückwünschte auch ihn zur Vollendung des Kinderpavillons und sagte ihm: „Sie haben sehr viel geleistet." Vor dem Verlassen des Hauses stellte Erzherzog Rainer das baldige Erscheinen des Kaisers, welcher sich sehr für das Institut interessire, in Aussicht. Wien. Sr. Ehrw. Herr Rabbiner Dr. Jonathan Wolf wurde mit der Jnspection des isr. Religioüsunterrichtes an den Wiener Mittelschulen betraut. Der k. k. u. ö. Landesschulrath hat laut Erlasses vom 28. December 1892, Z. 12.023, die Direction des Leopoldstädter Communal-, Real- und Obergymnasiums in Wien beauftragt, dem Rab biner der Wiener Cultusgemeinde, Hern Jonathan Wolf, anläßlich seines Scheidens aus dem Lehrkörper, die Anerkennung für ein langjähriges, stets sehr. gewissenhaftes und pflichteifriges, im Unterricht und Erziehung höchst ersprießliches Wirken auszusprechen. Die Direction der Anstalt fügt in einer Zuschrift in den ehrendsten Ausdrücken ihren Dank hiezu, „d aß er zwanzig Jahre hindurch als Mitglied des Lehrkörpers in stets harmonischem und treuen Zusammenwirkenseine durch reiches Wissen und hervorragendesKönnensovortrefflicheLehramtsthätigkeit entfaltet, und so an der Erzielung der auf Bildung und Gesittung derJugend gerichteten Gesammtavigabe der Anstalt den wesentlichsten und förderlichsten Antheil genommen hat. Lundenburg. (Die interessanten Arier aus Lundenburg.) Vor ca. 2 Monaten brachte das Ehrabschneiderblatt des Herrn Bergani, „Das Deutsche Volksblatt", einen oder zwei Artikel, über den Ausschluß eines Schülers mosaischer Confession wegen Schmähung der christlichen Lehren mit einem Ausfälle gegen die jüdischen Lehrer. Die betreffenden Herren haben es nicht für gut befunden, sofort zu reagiren, weil sie wohl wußten, daß es von einem der Hauptacteure aus die jüdische Brieftasche abgesehen ist. Da sich ihre Vermuthung bestätigte, bitte ich folgende Zeilen in die nächste Nummer Ihres geschätzten Blattes aufnehmen zu wollen: „Am letzten September 1892 stritten sich 2 Schüler der 2. Classe der hiesigen Bürgerschule, bei welcher Gelegenheit der kathol. Schüler unqualificirbare Ausdrücke über Moses und den hies. Rabbiner gebrauchte. Darüber erbost, replizirte der Jude in einer ebensolchen Weise, welche Ausdrücke, denk Katecheten der Anstalt zur Kenntniß gebracht, von diesem dem Director mitgetheilt wurden. Nun fiel der 1.^October bekanntlich auf Jom Kipur, damit nun der jüdische Fachlehrer von der Angelegenheit nichts erfahre, bis ein feit a compli vorliege, berief der Director an diesem Tage, an dem die jüdischen Lehrer beurlaubt waren, eine Conferenz, bei welcher die Klage des Katecheten officiell vorgebracht wurde. Am 3. October, um 10 Uhr, wollte der jüdische Lehrer sich aus dem Schulhause entfernen, da rief ihn der Director zu sich und trug ihm auf, anstatt seiner in die erste Classe supplieren zu gehen, ohne ihm ein Sterbenswörtchen von einer Untersuchung gegen einen Schüler zu erwähnen. Die Herren Lehrer katholischer Confession leiteten nun die Untersuchung und auf Grund des aufgenommenen Protokolles jagte der Director den jüdischen Burschen aus der Schule. Als nun der jüdische Lehrer dies erfuhr, leitete er eine Vorstellung gegen diesen Vorgang, der nach seiner Ansicht dem Gesetze nicht entsprach, an die Direction. Der Director, der bisher schon alle möglichen Nuancen versucht, jetzt aber die antisemitischen Farben liebt, hat, sofort unkluger Weise die Maske fallen lassend, die jüdischen Lehrer der Anstalt aufgefordert, sich zu rechtfertigen, warum dieselben am 4. October, dem Namensfeste Sr. Majestät, nicht in der Kirche waren, nicht berücksichtigend, daß dieselben eine ganze Stunde im Freien fröstelten, die angesammelten Schulkinder mosaischer Confession überwachend. Endlich trat die ordentliche Conferenz zusammen. Des Schülers zeitweiliger Ausschluß wurde - einstimmig beantragt und vom Ortsschulrathe auf die Dauer „eines Jahres" bestimmt, was der k. k. Bezirksschulbehörde zur Kenntniß gebracht wurde. Nun hatte der Vater des Knaben, leider zu spät, erfahren, daß der Director, der ihn bei seinem ersten Borsprechen hinausgeschmissen, ein vorzüglicher Patriot, durch den Anblick eines Bildes unseres allergnädigsten Kaisers weich wird, besonders, wenn er Gelegenheit hat, es in die Hand zu bekommen und an sein fühlend Herz drücken zu können. Derselbe ging also mit einer Fünfer - Note und einem Ducaten, obwohl es ihm als armen Hausierer schwer fiel, zu dem Ehren-Antisemiten-Director, wurde diesmal ficundlich ausgenommen und — entlassen. In der nächsten Ortsschulraths - Sitzung trat mm der Ankläger vor Monatsfrist als Bertheidiger auf und brachte es, getragen und begeistert von dem neu erwachten oder erzeugten Gefühle der Menschlichkeit dahin, daß die Majorität des Ortsschulrathes beschloß, den Schüler am 1. Dec. v. I. zum Schulunterrichte zuzulassen. Doch „der Ehren-Director denkt, der k. k. Bezirksschulrath lenkt". Als die Anzeige hievon an die Behörde geleitet wurde, verlangt diese die Acten ab und — schloß den Schüler, als nicht zur Gemeinde zuständig, von der Bürgerschule gänzlich aus.