Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 1 (6.1.1893)
- Date
- 1893-01-06
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 8 Orsterreichische Wochenschrift rllr. 1 mit ihren kurzen Silben (Schwa und Chattaf) sich ebenso gebieterisch gegen den langgedehnten Orgelton sträubt, wie gegen die Einzwangung in eine Choral-Melodie mit ihren langathmigen weißen Notenköpsen. — Auf einen allgemein üblichen Einwand, daß doch der ernste Orgelklang sehr erhebend auf das Menschenherz wirke, haben wir Folgendes zu erwidern. Die katholische Messe entlehnte vom Judenthum den Text rKodosch, kodosch, kodosch, adonoj, Zevoos etc. und gestaltete daraus das lateinische „Sanctus“. Sicherlich kann sich kein fühlendes Menfchenherz des mächtigen Eindruckes erwehren, wenn bei diesem Messenabschnitte das Sanctus-Glöcklcin erklingt und die andächtige Christengemeinde insgesammt auf die Kniee sinkt, um mit zur Erde geneigtem Haupte ein Bußgebet zu sprechen; aber nur dort in der Kirche —. Versuchen wir es nun diesen heiligen Act in's jüdische zu übersetzen und lassen wir bei unserer Keduscha, bevor das Kodosch angestimmt wird, ein Glöcklein ertönen, ob hiemit dieselbe Wirkung erzielt wird, wie dort in der Kirche. — Ganz gleich verhält es sich mit der Verwendung der Orgel in der Synagoge. Die Klänge derselben wirken erhebend ans das Herz; man horcht befriedigt dem Spiele zu, namentlich, wenn ein Meister auf der Orgelbank sitzt — aber das jüdisch-gläubige Gemüth zur Andacht stimmen, das vermag die Orgel nicht; sie kann höchstens von der Andacht ablenken. Sollen wir ncch die Thaffache erwähnen, daß die gesammte orthodox-russische Kirche, so wie die sixtinische Capelle in Rom, keine Orgel besitzt und ihren Schwerpunkt auf den Chorgesang legt, so wären die Argumente, die gegen die Einführung der Orgel beim Synagogengottesdienste anzuführen wären, so ziemlich erschöpft. Mögen die maßgebenden Behörden dahin trachten, daß der Knaben- und Männergefang bis zur möglichsten Vollendung ansgebildet werde und wir können dann befriedigt der Welt den Nachweis erbringen, daß es viel erhebender und naturgemäßer sei, Gott den Herrn durch Menschenkehlen zu preisen, als mit Zuhilfenahme eines Instrumentes. Vom fachmännischen Standpunkte jedoch dürfen wir es nicht verschweigen, daß einstens, wenn wir so weit vorgeschritten sein werden, daß ein jüdischer Organist am Jom kippur die Orgel spielen darf (??), dieselbe auch bei dem synagogalen Gottesdienste Anwendung finden dürfte, allein dann müßte die Orgel ganz anders gespielt und für dieselbe eine andere Literatur geschrieben werden, als es bis nun der Fall ist. — Doch hierüber ein anderes Mal. Correkipanäenzkn. Wien. Geehrter Herr Redactem! In der letzten Nummer der „Oesterr. Wochenschrift" berichteten Sie von zwei christlicharischen Mustersamilien, in deren einer eine Frau ihre leibliche Schwester in einen Schweinestall eingesperrt hielt, um dieselbe, welche geisteskrank ist, auch physisch zu Grunde zu richten, während in der zweiten christlich-arischen Familie eine Frau in Simmering ihre Schwägerin in den Keller gesperrt hat, wo die Unglückliche halb tobt vor Hunger und Kälte aufgefunden wurde. Da aller guten Dinge drei sind, hätten Sie nicht unterlassen sollen, der echt christlich-arischen Bauernfamilie Tänzer vom Wechselhof in Mederösterreich Erwähnung zu thun, deren wahrhaft arisches Familienleben jetzt durch die Ermordung der Gattin des Bauers durch letzteren und seinen Sohn unter Beihilfe der Tochter eine Störung erlitt. Ja, wenn, so etwas bei Juden vorkäme! Was würden die Liechtenstein, Lueger, Schneider und — der gute Vergani für ein Geschrei erheben, was würden sie erzählen von der unerhörten Rohheit, Sittenlosigkeit und Verkommenheit einer solchen Familie. Bei Ariern freilich, da ist es etwas anderes, da finden die Antisemiten den Gatten und Muttermord ganz natürlich und begreiflich. Hochachtungsvoll Dr. F. Wien. (Aus dem gelobten Lande des Antis e m i t i s m u s.) Ein „Hexenproceß" hat nach einander in letzter Zeit verschiedene sächsische Gerichte und auch das Reichsgericht beschäftigt. In der Gegend von Freiberg ist im Volke der Glaube an Hexerei und Zauberei, wie ein von dort stammender Ortsvorstand dem Richter versicherte, noch sehr stark verbreitet. Besonders in dem an einer belebten Eisenbahn liegenden Orte Müdisdorf gerieth ein Schuhmacher in den Verdacht, Hühner und Kuh seines Nachbars, eines jungen Bergmannes, „verhext" zu haben und damit die Fähigkeit dieser nützlichen Hausthiere, Eier zu legen und Milch zu geben, diesen genommen und doppelt auf die eigenen Thiere übertragen zu haben. In diesem Verdachte wurde der Bergmann durch die Thutsache bestärkt, daß der Schuhmacher oft am Tage Licht brannte und Thüren und Fenster schloß. Zwischen den beiden Nachbarn kam es zu heftigen Auseinandersetzungen. Der Schuhmacher wurde von der abergläubischen Bevölkerung gemieden, sein Geschäft durch die fortbleibende Kundschaft geschädigt und er verklagte den Bergmann als Urheber der Hexengeschichten. Das Landgericht in Freiberg verurtheilte denselben auch wegen versuchter Nöthigung. Der Bergmann beantragte jedoch die Revision, und das Landgericht überwies den merkwürdigen Proceß hem Reichsgerichte in Dresden. Dieses sprach neulich den abergläubischen Bergmann frei. In dem Erkenntniß heißt es, der Bergmann habe fest geglaubt, daß der Schuhmacher „hexen" könne und ihm dadurch in rechtswidriger Absicht Schaden bereite. In diesem Aberglauben befangen, habe er auch geglaubt, zur Abwehr berechtigt zu sein. Es ist bezeichnend, daß der Schuhmacher dem Gerichte versicherte, daß sich nach dieser Freisprechung die Kundschaft von ihm völlig zurückziehen werde, da man nunmehr im Volke fest annehme, daß er „hexen" könne. — Sachsen ist bekanntlich die Domäne des Antisemitismus, und der Stadtrath eines Dresdener Vorortes hat erst vor wenigen Tagen eine Straße nach dem berüchtigten A h l w a r d t getauft. Wien. (Beanständete Genossenschaftswahlen.) Am 16. November d. I. fanden die Wahlen für die neue Genossenschaft der Deichgräber statt. Sowohl die Borstandswahl wie die Ausschußwahlen fielen im antiliberalen id est antisemitischen Sinne aus. Die fortschrittlichen Genossenschaftsmitglieder legten gegen die Ausschußwahlen beim Magistrate Protest ein, nachdem bei der Wahl auch -Personen, die zur Ausübung des Wahlrechtes nicht berechtigt waren, Stimmzettel abgegeben hatten. In Folge des Protestes wurde nur die Wahl des Herrn August Fischer zum Vorsteher bestätigt, dagegen die Wahl der Ansschußmitglieder nicht genehmigt. Herr August Fischer leitet nun die Geschäfte der Genossenschaft bis zur Wahl der anderen Functionäre allein. Wien. (Ein antisemitischer Cigarrenmarder.) Die Inhaberin der Tabaktrafik in der Lerchenfelderstraße Nr. 12 bemerkte seit Monaten ein tägliches Manko bei dem genau in Evidenz gehaltenen Umsätze ihrer Ware. Vergebens überwachte sie, unterstützt von ihrer Tochter und einer dritten Person jeden Cigarrenkäufer — es ergab sich Tag für Tag ein Abgang von 20 bis 30 Kreuzern. Endlich fiel ihr Verdacht auf eine tägliche Kundschaft, den Privaten Josef Marx, und zwar infolge eines sonderbaren Umstandes. Derselbe hatte stets einen Regenschirm mit sich, den er jedoch nicht in der Hand trug, vielmehr war der gekrümmte Griff immer in das oberste Knopfloch seines Rockes eingehängt. Die Trafikantin setzte nunmehr auch einen Bekannten von ihrem Verdachte in Kenntnis und am folgenden Tage gelang es diesem in der That, den Cigarrenmarder in flagranti zu ertappen. Der Richter erkannte Marx des Diebstahls schuldig, nahm das Geständnis als mildernd,'die vielen Wiederholungen jedoch als besonders erschwerend an und verhängte über Marx eine einwöchentliche strenge Arreststrafe. Auch wurde er zur Schadenersatzleistung an die Trafikantin verurtheilt. Wien. Einer mit vieler Gründlichkeit ausgearbeiteten statistischen Arbeit des Directors Josef Körösi entnehmen wir nachstehende hochinteressante Daten: Bon den drei Confessionen in Ungarn zeigen die Katholiken und Israeliten die größte, und zwar eine beinahe gleich große Fruchtbarkeit, nämlich die Katholiken 541 und die Israeliten 557 Kinder in hundert Ehen, während im Kreise hundert evangelischer Familien nur 479 Kinder zur Welt kommen. Die These von der übergroßen Fruchtbarkeit des jüdischen Stammes findet solcherart in den statistischen Angaben keine Bekräftigung. Wohl aber beweisen die Juden eine höhere Kraft der Kinder-Erhaltung, indem hier bei Ehen von mehr als dreißigjähriger Dauer noch 612/» Percent der Kinder am Leben find, während bei den Evangelischen blos 57s/4 Percent, ja bei den Katholiken nur 523/4 Percent. Infolge j dieser Umstände stellen sich die Verhältnisse solchermaßen, daß ' unter je hundert mehr als dreißigjährigen Ehen sich bei den