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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-12-09 · 50 (9.12.1892) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
50 (9.12.1892)
Date
1892-12-09
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 906 Orsterreichifchr Wochenschrift Nr. 50 Berlin. Daß in Wemdingen der Pater Aurelian eine „Teufelsaustreibung" vorgenommen hat, ist bekannt. Ueber diese Tulfelsaustreibung ist jetzt vor Gericht verhandelt worden. Der »P^ofeffor der Moraltheologie". Dompropst Prunner und der »Professor der Philosophie", Regens Schneid, bekundeten als „Sachverständige", daß der Pater Aurelian nur gethan, was semes Amtes ist, und daß es Teufel gebe, die in Menschen hmeinfahren, und die von katholischen Priestern zu bannen seien. Nachdem dem Teufel damit wissenschaftlich seine Existenz und dre Art seines Lebenswandels bescheinigt worden war, faßte das Gericht einen Beschluß darüber, ob Frau Herz, die den Knaben verhext haben sollte, sich durch den Ausdruck Hexe beleidigt fühlen dürfte. Man hat der armen Frau in ihrer Gegend nämlich übel genug mitgespielt; doch man hat sie nicht verbrannt. Daß der Ausdruck Hexe eine Beleidigung sei, stellte der Gerichtshof nun fest und verurtheilte Pater Aurelian daher zu 50 Mark Geldbuße. Somit deutet der Zeiger unserer Culturentwicklung jetzt auf folgenden Punkt. Daß es Hexen giebt, ist ein Glaubenssatz; aber der Staat ist so tolerant, zu verbieten, daß man eine Hexe eine Hexe nennt. Da vor gerade 99 Jahren die letzte «Hexe" in unseren Landstrichen, nämlich im Großherzogthum Posen vom Schicksal ereilt worden ist, so haben wir doch schon ganz hübsche Fortschritte gemacht, und man darf sich wirklich darüber nicht wundern, daß das Nationale des Teufels vor Gericht ausgenommen wird, wenn über den Blutritus der Juden mit gleichem Ernst Sachverständige am gleichen Orte gehört werden. Berlin, 29. November. Die „Jüdische Presse" publicirt eine Verfügung, welche die königl. Regierung zu Oppeln am 20. Juli 1844 an sämmtliche Landräthe des Regierungsbezirkes gerichtet hat. «Auf verschiedenen Punkten der Monarchie hat sich in neuester Zeit eine gereizte Stimmung gegen die Juden gezeigt und ist sogar in einigen Orlen in offene Ausbrüche übergegangen. Die Erfahrung früherer Zeit lehrt, daß eine solche Stimmung eine ansteckende Kraft hat und daß Alles vermieden werden muß, was ihr Nahrung geben tonnte. In höherem Austrage weisen wir daher die Herren Landräthe und Magistrate Oberschlcsiens an, ihr besonderes Augenmerk auf diesen Gegenstand zn richten und jeden Ausbruch von Rohheit, Muchwillen und Fanatismus gegen die Juden mit aller Umsicht nicht nur zu verhindern und im Keime zu ersticken, sondern auch dann, wenn eine solche feindselige Stimmung gegen die Juden wider Erwarten sich irgendwo in Worten oder in Handlungen etwa wirklich bethäügen sollte, mit den ernstlichsten und kräftigsten, mit Berständigkett und Klugheit zu ergreifenden Maßregeln gegen die betreffenden Perkonen einzuschreiten. Sobald sich irgendwo eine bedenkliche Stimmung der bezeichneten Art zeigen sollte, hat der betreffende Magistrat außer der Ergreifung der etwaigen Präventiv-Maßregeln dem Herrn Kreis-Landrath sogleich eine Anzeige zu machen. Die Herren Landräthe werden beauftragt, auch die ländlichen Obrigkeiten hiernach gemäßest zu instruiren, sich daher, wenn ihnen Anzeige über eine bedenkliche Stimmung zukommen sollte, baldmöglichst persönlich dorthin zu begeben, mit dem betreffenden Magistrate oder Dominio die erforderlichsten Maßregeln zu verabreden und nach Umständen durch paffende Belehrung und Ermahnung, nöthigenfalls aber durch Ergreifung zweckdienlicher, wohlüberlegter ernstlicher Maßregeln gegen Unruhestifter einzuslreiten. aa Jedenfalls ist von den Herren Landräthen uns in solchen Fällen bald Anzeige zu machen. Oppeln d. 20ten July 1844. Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. An die sämmtlichen Herren Landräthe des Regierungsbezirk. B. D. I. II 79V l. So wurde vor 50 Jahren „in höherem Aufträge" verfügt: Und heute?! Ja, wir haben's herrlich weit gebracht! Berlin, 28. November. Die „Jüdische Presse" schreibt: „Was für jebert halbwegs Kundigen von Vornherein außer Zweifel stand, ist eingetreten. Wie wir mittheilten, hat die „A-euzzeitung" unter der Ueberschrift: „Was lehrt der jüdische Katechismus?" die Forderung an die Behörden gerichtet, die jüdischen Religionsbücher auf ihren moralischen Gehalt hin prüfen zu lassen, weil die Lehren derselben mit der christlichen Sittenlehre nicht in Einklang zu bringen wären. Wir, und mit uns jeder unserer Glaubensgenossen, haben diese Forderung, so niederträchtig ihre Begründung auch war, mit Freuden begrüßt, weil wir wußten, daß dadurch die Lügenhaftigkeit dieser llnwchellung am schnellsten zu Tage treten müßte. Bekanntlich steht denn auch die Regierung im Begriff, dieser Forderung nachzukommen: In allen Schul-Bezirken Preußens ist von amtlicher Seite die Vorlegung der für den israelitischen Religionsunterricht benutzten Bücher angeordnet worden. Nun bekommt es die „Kreuzztg." mit der Angst, sie kennt die jüdische Religionslehre genügend, um zu wissen, daß die Prüfung kein anderes Ergebniß haben wird, als eine neue Feststellung der Verlogenheit der antisemitischen Presse. Dem ihr drohenden Fiasko sucht sie nun dadurch die Spitze abzubrechen, daß sie die neue Lüge verbreitet, die Juden hätten eine gute „geschriebene" und eine schlechte „ungeschriebene" Moral. Sie läßt sich deshalb das folgende „Eingesandt" schreiben: „Einsender dieses war in seiner Eigenschaft als Kreis-Schulinspector auf Grund der mehrfach besprochenen Requisition auch in der Lage, die jüdischen Religionsbücher an die Negierung einschicken zu müssen und auf diese Weise einen Einblick in dieselben zu gewinnen. Er hat dabei den Eindruck gewonnen, daß man sich täuscht, wenn man etwa meinr, gegen die Moral der Juden auf Grund ihrer gedruckten und veröffentlichten Sittenlehre einen Einspruch erheben zu können. Das der Regierung vorgelegte Buch enthielt ganz vorzügliche Vorschriften; wenn die Juden diese befolgten oder auch nur die Hälfte davon, so würden sie ohne Zweifel die geachtetsten ckstd beliebtesten ' Leute sein. Es ist geradezu rühre: d — um nur zweierlei hervorzuheben — mit welcher Entschiedenheit der Wucher verurtheilt wird; von Glaubensgenossen überhaupt irgend welche Zinsen zu nehmen, wird als Sünde hingestellt. Ferner die äußerst strengen Regeln über Schamhaftigkeit und Keuschheit — es wäre herrlich, wenn hiernach Juden und Christen ihren Wandel einrichteten. Man möchte meinen, daß die Herren vom Anti-Antiverein oas Judenthum nur aus derartigen Büchern kennen; dann allerdings ist ihre hohe Ehrfurcht vor den „jüdischen Mitbürgern" sehr berechtigt und ihre Bewunderung für die Erhabenheit des Judenthums erklärlich. Aber sollte es nicht neben der „geschriebenen" eine „ungeschnebene" jüdische Ethik geben? Wie steht es mit der Anerkennung des Schulchan-Aruch seitens der Juden?" Das ist denn doch der Gipfel der Berdrehungs-Kunst! Erst werden erlogene Behauptungen aufgestellt und, nachdem eine Prüfung ihre Unwahrheit erwiesen, wird die neue Lüge ausgetischt, dasselbe Material, dessen Prüfung man mit sittlichem Pathos gefordert hatte, sei gar nicht maßgebend! Hamburg. Es ist gelviß sehr bezeichnend, daß viele der größten Schreier der antisemitischen Partei, die einfachsten Begriffe von Mein und Dein, wie durch gerichtliche Urthcile festgestellt ist, gar häufig verwechseln. So ist kürzlich ein altonaer Hausmakler, der in antisemitischen Versammlungen durch verhetzende Reden sich auszeichnete, wegen Betruges von der Strafkammer des Landesgerichts verurtheilt worden. — Ein früherer Steuerbeamter, der sich als großer „Judenfresser" aufspielte, ist in der vorigen Woche vom Schwurgericht zu Altona wegen Unterschlagung im Amte und wiederholter Urkundenfälschung zu achtzehn Ätonaten Zuchthaus verurtheilt worden. — Zwei Manufacturisten, Brüder, die ein Pamphlet mit der Bemerkung „Kauft nicht bei Juden!" Unterzeichneten, sitzen hier im Untersuchungsgefängnis und harren ihres Urtheils wegen wiederholter Wechselfälschnng. Ein Agent, in gleicher Weise wie die vorerwähnten, „hervorragendes" Mitglied des antisemitischen Wahlvereines, steht gegenwärtig unter der Anklage des Betruges. Vermijsclües. Wien. (Trauung.) Donnerstag den 15. December 1892 1 Uhr Nachmittags findet im isr. Tempel der Seitenstettengasse die Trauung des Herrn Alexander Mintz aus Wien mit Frl. Anna Frunkim aus Warschau statt. Wien. (Der acädemische Verein „Kadimah") veranstaltet Heuer seine X. Maccabäerfeier. Dieses Fest, welches der Verein zur Erinnerung an eine der bedeutungsvollsten und glorreichsten Epochen der jüdischen Geschichte feiert, findet als Herrenabend am Samstag den 10. Dec. d. I, in Khuner's Restaurant, I, Schottenring Nr. 19, statt. Beginn 9 Uhr Abends jüdische Gäste herzlich willkommen. Den folgenden Samstag — 17. Dec. d. I. — gibt der Verein im Ballsaale „Ronacher", I, Seilerstätte, ein Tanzkränzchen, dessen Reinertrag der Unterstützung dürftiger jüdischer Studirender gewidmet ist. Entreekarten ä fl. 1.50, Familienkarten (4 Personen) ä fl. 5 — Studentenkarten ä 1 fl. sind im Locale des Vereines. IX. Bez. Müllnergaffe 13, täglich zwischen 6—8 Uhr Abends zu haben. Beginn 9 Uhr. — Balltoilette.

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