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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-12-02 · 49 (2.12.1892) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
49 (2.12.1892)
Date
1892-12-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 49 Oesterrerchiphe Wochenfchrist Seite 87g dorf, einer großen Arbeiterstadt, mit einer großen Anzahl socialistischer Arbeiter, wo viele Attentate anarchistischer Natur stattfanden und während dieser meiner Amtsführung in Floridsdorf publicirte der Herr Professor Auszüge aus seinem „Talmndjuden" in einem Wiener Blatte. Das hat in meiner Gemeinde Beunruhigung hervorgerufen, und ich sah mich daher veranlaßt, in der „Wiener Allgemeinen Zeitung" drei Erwiderungen zu publiciren, welche so beschaffen waren, daß der Mann, wenn er Ehre hatte, genöthigt gewesen wäre, mich vor Gericht zu stellen. Sie werden sich wundern, daß man einen wissenschaftlichen Streit vor das Forum des Gerichtes zu tragen sucht, aber das hatte seine eigenen Gründe. Erstens schrieb der Herr Professor immer und bei jedem Satze: „Ich bin k. k. Professor, ernannt von Seiner Majestät dem Kaiser, ich beeide das und habe das beeidet". Er beschützte seine Unwissenheit durch seinen Eid, und zweitens ist ein wichtiges Ereignis vorausgegangen. In einer hiesigen Volksversammlung hatte ein antisemitischer Agitator einzelne Stellen aus dem Talmudjuden vorgelesen und wurde vor das Schwurgericht gestellt. Der Vertreter der Anklage war der Staatsanwalt v. Soos, ein Mann von ganz hervorragender genialer Begabung, eine Zierde des österreichischen Richterstandes, aber kein Theologe, kein Talmudkenner, denn das gehört ja nicht zu seinem Berufe. Er war der Meinung, daß jene Citate wirklich im Talmud stünden, und sagte zu den Geschworenen: „Ich kann nicht leugnen, daß das im Talmud steht, aber man darf das doch nicht reproduciren, um die Bevölkerung aufzureizen." Die Geschworenen hatten den Angeklagten daraufhin freigesprochen. Ich mußte also die Angelegenheit vor Gerickt tragen, um wenigstens die Gerichtsbeamten, überhaupt die öffentliche Meinung aufzuklären, aber Professor Rohling hat eben nicht geklagt. Als er sich aber in Tisza-Eszlar abermals zu einem Eide gegen die Juden erboten hatte, griff ich nochmals zur Feder und publicirte in der „Morgenpost", einem Regierungsblatte, einen Artikel: „Das Angebot des Meineides" und belegte ihn mit Titulaturen wie „Meineidprofessor" und ähnlichem. Ich klagte Professor Rohling öffentlich des angebotenen Meineides und des wiederholt vollzogenen Meineides an. Der Mann hat nun wirklich die Klage gegen mich überreicht. Ich war damals bereits Mitglied des hohen Hauses, habe die Dinge aber nicht in das Parlament gebracht, mich nicht hinter den Schutz der Immunität geflüchtet, um Abwesende anzugreifen, von dieser gesicherten Stätte aus gegen ihre Ehre vorzugehen, sondern außer dem Parlament meine Enunciationen veröffentlicht und mit meinem vollen Namen unterzeichnet. Er klagte mich also, und ich wurde zweimal von diesem Hause, weil die Sache etwas länger dauerte, ausgeliefert. Zwei Jahre, meine Herren, hat der Proceß gedauert. Wir hatten zu beweisen, erstens, daß Professor Rohling wiederholt einen Meineid geleistet hat, zweitens, daß er die Lüge handwerksmäßig betreibt, das heißt, daß in seinen Schriften nicht vielleicht nur hie und da einmal eine Lüge vorkommt, daß er vielniehr mit Bewußtsein und handwerksmäßig das Lügen betreibt. Wir hatten eine doppelte Beweisführung: Erstens aus hebräischen, und dann aus katholischen, also lateinischen, griechischen und auch profanen Schriften. Sie haben keine Ahnung, was das Beweisverfahren ergeben hat; horrende Dinge. Er beruft sich zum Beispiel auf den heiligen Agobardus. Meine Herren! Wenn man den Talmud fälscht, so ist der Talmud für den Katholiken doch kein heiliges Buch; er hat aber den eigenen Heiligen gefälscht. Er citirte aus dem heiligen Agobardus: „Die Juden morden die Christen." Wir haben beim Landesgerichte beantragt, dasselbe möge einen Sachverständigen bei der Universität bestellen, in den Schriften dieses Heiligen eine solche Stelle zu suchen, und der Sachverständige hat unter Eid aus. gesagt, in sämmtlichen Schriften, die er geprüft habe, finde sich nicht eine Spur einer solchen Aeußerung. Er citirt einen Paolo Medici, einen Italiener, über die gleiche Anklage, und wir haben von diesem Buche fünf Auflagen herbeigeschafft, damit er sich nicht entschuldigen könne, er habe eine andere Auflage benützt, und es hat sich ergeben, daß er mit Bewußtsein gelogen hat. Er citirt einen Rabbiner in Lyon: August Fabius. Ich hatte ihm iu der ersten Streitschrift gesagt: Es existirt in Lyon kein Rabbiner August Fabius. WaL antwortet Rohling? Er habe sich erkundigt und erhielt die Auskunft, daß der Bloch schwindelt. Fabius ist zwar kein Rabbiner, aber ein Prediger in Lyon. Wir sind nun an das Ministerium des Aeußeren herangetreten d. h. nicht wir, sondern das Landesgericht, und im Wege des Ministeriums des Auswärtigen und des französischen Ministeriums wurde erhoben, daß ein Mann solchen Namens kein Rabbiner, kein Prediger, kein Schächter, kein Gemeindefunctionär in Lyon war; Rohling sagte, er habe sich erkundigt. Ich citirte das Rechtsgutachten eines berühmten deutschen Gelehrten. G. O. Tychsen, zu Gunsten der Juden — er war einer der berühmtesten Kenner des Talmud in ganz Deutschland im vorigen Jahrhundert. — Ich hatte genau angegeben, daß dieses Rechtsgutachten beim Berliner Kammergerichte erliegt. Was antwortete Rohling? Ja, der. Tychsen hat aber zwei Jahre später beim Kammergerichte ein entgegengesetztes Gutachten abgegeben. Das Wiener Landesgericht hat sich nach Berlin gewandt, und auch diese Angabe wurde als Lüge entlarvt. Er erklärte ferner, ein Rabbiner Dr. Kroner in Münster habe seinem Collegen Professor Bückell gesagt: „Ja, was der Rohling in seinen Schriften mittheilt ist ja wahr, aber es ist doch schlecht von ihm, daß er das dem Volke erzählt, um die Bevölkerung gegen uns aufzureizen". Wir haben zwar nicht den Rabbiner sondern seinen Freund und Collegen,den jetzigen Wiener Professor Bückell einvernehmen lassen, und dieser erklärte unter Eid: „Der Rabbiner Kroner kann mir unmöglich so etwas gesagt haben." Dieser Theil der Beweisführung war noch eine leichtere Aufgabe. Wie entscheidet man aber jene Streitpunkte, welche sich auf die hebräische Literatur beziehen? Welcher Art Sachverständigen soll man das Material zur Beurtheilung vorlegen? Wer soll diese bestimmen? Wir erklärten, es sei Sache des Landesgerichtes, sich zuverlässige, ehrliche und unparteiische Sachverständige zu bestellen. Das Wiener Landesgericht wandte sich an den Rector der Wiener Universität. Damals war der Hofpfarrer Professor Zschokke, ein ehrwürdiger Geistlicher, Universitätsrector und der hat einen Sachverständigen in dem Theologie-Doctor August Wünsche nominirt. Das Wiener Landesgericht wandte sich ferner an die deutsche morgenländischeGesellschaftum Nominirung eines Sachverständigen, und die deutsche morgenländische Gesellschaft nominirte den Professor an der Straßburger Universität, Dr. Theodor Nöldeke, Ehrenmitglied der Wiener Academie der Wissenschaften. Und diese beiden haben ihr Gutachten abgegeben über circa 500 hebräische Texte Rohlings, darunter alle diese Schweinetexte und Hundetexte des Herrn Schlesinger u. f. w. Meine Herren, was hat sich ergeben? Ein Theil der Texte war nicht zu finden, die andere Hälfte war entstellt, hauptsächlich wurde constatirt, daß kein einziger Text in dem ganzen Talmud existirt, in welchem Christen oder Heiden, oder Götzendiener oder irgend ein Volk mit dem Namen eines Thieres belegt wird. Bor dieser Situation stand Professor Rohling und nun erklärte er dem Gerichtshöfe, man müsse einen ganz anderen Sachverständigen haben, nnd zwar seinen Hausjuden, einen gewissen Brimanus. Dieser sein Hausjude, dieser von ihm selbst gewünschte Sachverständige wurde aber vom Wiener Landesgerichte wegen Fälschung und Betrug zu 3 Monaten verurtheilt. (Hört, hört.) Da das Gericht auf solchen Antrag nicht einging, trat er von der Anklage zurück. Aber er ist nach wie vor ein Professor in Oesterreich. Ich ftage die parlamentarischen Parteien, warum nicht irgend eine Partei aufgetreten ist und die Regierung interpellirt hat,wie es nurmöglich ist, daß man einen solchen Mann in der Professur an einer österreichischen Universität belaffen kann? Ich muß da dem Herrn Abgeordneten Schlesinger einen kleinen Vorwurf machen; den Herrn Abgeordneten Schlesinger interessiren namentlich die Schweine- und die Hundetexte (Heiterkeit); und da hat er sich dieses Capitel in meinem Buche ausgewählt. Er citirte aber nicht ganz genau, denn die Antwort, die ich Rohling gegeben habe, lautete ein wenig anders, als er citirte. Ich habe mich auf einen berühmten deutschen Kirchenrath und anerkannten Talmudkenner bezogen. Herr Professor Delitzsch sagt mit Bezug auf diesen Anwurf, nämlich daß im Talmud die Nichtjuden mit den Thieren verglichen werden, Folgendes, (l i e st)!

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