Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 48 (25.11.1892)
- Date
- 1892-11-25
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 48 Österreichische Woüzenschrist Seite 869 Zu einer großen Berühmtheit nach dieser Richtung gelangten nicht blos Zerbony, Berhovay und zahlreiche Andere, sondern auch die antisemitischen Armenräthe in Wien und anderwärts, welche sich als Einbrecher entpuppten. In der nächsten Nähe von Wien ist ein antisemitischer Gemeinderath als Raubmörder verhaftet worden. Das stimmt natürlich nicht zum semitischen Decalog und wir begreifen, daß die Herren Antisemiten sich eine bequemere Moral suchen. Olmütz. (Libor Klein.) Das Kreisgericht Olmütz hat Libor Klein, öffentlichen Gesellschafter der Firma „Ignaz Klein, Rothgerberei in Mährisch-Schönberg", für wahnsinnig erklärt. Libor Klein war seinerzeit „deutsch-nationaler" Reichsrathscandidat und wurde vor einigen Monaten von Wiener Antisemiten anläßlich einer Hochzeitsreise in Versammlungen und Zeitungsartikeln verherrlicht; es fehlte schon damals nicht an Stimmen der Entrüstung über die Art, wie diverse Schriftleiter die „Generosität" eines Unzurechnungsfähigen sich zunutze machten. Berlin. In Fürstenwalde a. d. Spree, einem Städtchen von 15000 Einwohner, worin 20 jüdische Familien wohnen, hatten fünf antisemitische Kaufleute, die auf Weihnachten die Concurrenz der paar jüdischen Geschäftsleute fürchten, eine öffentliche Volksversammlung einberufen, worin der Schriftsteller Schwennhagen aus Berlin über „Die heutigen Sittenlehren der jüdischen (!) Rabbiner" einen Bortrag halten sollte. Die „Sittenlehren" bildeten den Text, das Thema aber war: „Kauft nichts zu unserem christlich-deutschen Weihnachten bei — Juden!" Man kann nun nicht gut, um obige Forderung zu stellen, die Juden einfach als Betrüger, Schwindler, Meineidige und Majestätsverbrecher bezeichnen, denn derartige „Ahlwardtiana" haben meistens ein unangenehmes Nachspiel in Plötzensee im Gefolge. Deswegen niuß das Schmerzenskind, der Talmud, herhalten. Hierin ist, nach den Ausführungen der Hetzer, alles Obige enthalten. Der Talmud lehre Raub, Ritualmord, Betrug, Unzucht, Meineid und Majestätsverbrechen und noch andere schöne Dinge. Der Schulchan Aruch § so und so oder Schacher* **))- Mischpot § . . . sagt: und nun folgt eine der bekannten Fälschungen, Entstellungen von Eisenmenger Rohling, Justus u. s. w. Und was der Redner in einzelnen Paragraphen erörtert, ist ausführlich in einem Flugblatt, das vorher gratis vertheilt wurde, behandelt. Das Publicum ist starr vor Erstaunen und Schrecken über solch' nichtswürdige Sittenlehren, die heute noch von allen Rabbinern, Religionslehrern in den Schulen und Synagogen gelehrt werden. Das waren so die Ausführungen des Schriftstellers Schwennhagen vor einem Publicum von ca. 7—800 Köpfen, worunter sich nur ein einziger Jude, der Prediger Lion Wolfs aus Berlin, der die hiesige Religionsschule leitet, befand. Kaum hatte der Redner geendet, so schrie der genannte Herr: „Der Judenprediger bittet um's Wort!" Er stand auch schon auf dem Podium; mit dem Rufe: „Jude raus! Haut ihn!" wurde er begrüßt. „Man sagt, der Deutsche hätte Muth, nun wohl, wenn Sie keine Feiglinge find, so hören Sie doch! auch die Vertheidigung auf die oben vernommenen Anklagen!" I so begann er und still wurde es wie in der Kirche. — „Man hat hier — so sprach er"*) — über den Talmud zu Gericht gesessen und hat ihn vernrtheilt, zerissen und sammt dem Schulchan-aruch vernichtet. — Haben Sie schon einmal gehört, daß ein preußischer Gerichtshof einen Mörder oder Räuber verurtheilt hat, ohne ihn gehört zu haben? Gewiß nicht, denn unsere Gesetze sind in recht humanem Geiste gehalten. Nun, der Herr hat hier über die Sittenlehre der Juden gesprochen. Sittenlehren, die ich seit 22 Jahren in Schulen und Synagogen verbreite und darum ist es meine Schuldigkeit, mich zu vertheidigen und Ihre Pflicht, mich zu hören. Freilich der Talmud ist kein Gesetzbuch, der Schulchan-arnch kein Katechismus, aber was rveiß der Herr Schwennhagen vom Talmud? Er hat in seinem ganzen Leben noch kein solches Werk gesehen. Damit er aber wenigstens einmal den SchulHen-aruch zu Gesichte bekommt, habe ich ihm einen Theil milgebracht — die Lboäas, die salta!“ Nun, lesen Sie eine Zeile und ein Wort! Nicht ^ahr, das verstehen Sie nicht, aber Sie haben die Kühnheit, hier über ein Riesenwerk zu urtheilen, zu dessen Studium ein Menschenleben noch nicht ausreicht! Verehrte Versammlung! Was der Herr Ihnen zwei Stunden vorgeschwindelt, war kein Auszug aus dem Talmud oder Cchulchan-aruch — ich will Ihnen die Quelle nennen. Im Jahre 1883 edirte ein polnischer Jude Aron Brieman, der kein richtiges Deutsch verstand, unter den Namen Dr. Justus einen „Judenspiegel", dessen Auszug in dem Flugblatt vor Ihnen liegt. Dieser Aron ließ sich taufen und wurde Protestant, aber Ihre Confession hat ihm nicht gefallen, er *) So verhunzen die Nichtkenner die hebräischen Titel und Wörter, besonders wenn ein ch darin vorkommt. **) Nach dem Stenogramm eines christlichen Zuhörers. wurde bald nachher Katholik — und endlich wurde dieser katholischprotestantische polnische Jude am 5. April 1888 vor dem Landgericht zu Trier wegen ll'kundenfälschung;u Zuchthaus und Landesverweisung verurtheilt. Das sind also nicht unsere Sittenlehren, sondern die Sittenlehren eines Zuchthäuslers und doppelten Religionsverräthers. Ich versichere hier auf Ehre und Gewissen, daß fast alle Punkte aus den 100 Gesetzen theils gefälscht, entstellt oder aus dem Zusammenhänge gerissen sind und von christlichen und jüdischen Gelehrten längst widerlegt wurden." Nachdem der Redner noch die Anklagen über das Lol uiäre und Schefoch chamos’cho beleuchtet, schloß er mit den Worten: „Ein Zeitgenoffe Ihres Religionsstifters Jesus, Namens Rabbi Hillel lehrte — es gibt nur ein jüdisches Hauptgebot: „Liebe Deinen Nebenmenschen, wie Dich selbst! alles Uebrige ist Kommentar." In diesem Sinne wollte und sollte das Christenthum wirken, in diesem Geiste lehren auch alle unsere Rabbiner und Religionslehrer!" Weiter kam^ der Redner nicht, denn nun gingen einige wüthende Anti's mit Stöcken auf ihn los. Die Polizei rührte sich nicht, aber er blieb ruhig oben stehen. Die Sache schien nur gefährlich, in Wirklichkeit ist es aber kaum möglich, daß unter so vielen Bürgern nicht auch verständige Elemente sich befinden, die nicht dulden, daß ein Einzelner mißhandelt wird. Der Bedrohte rief nur: „800 gegen Einen! Ist das deutscher Muth?!" Darauf ließ man den Redner ruhig ziehen und Biele riefen ihm ein lautes Bravo zu. Herr Schwennhagen aber fand kein Wort zur Entgegnung. Er will erst Gemore lernen, bevor er wieder über den Talmud spricht. Mores hat er einstweilen schon gelernt.- Berlin, 15. November. Die Eraänzungswahlen für die Repräsentantenversammlung finden am Mittwoch den 30. November 1892 von 9 Uhr Bormittag bis 4 Nachmittag statt. Es scheiden aus: Die Repräsentanten David Hirschfeld, I. E. Jsaac, Herrmann Landsberger, Profeffor Dr. Lazarus, Louis Liebermann, Moritz Manheimer, Geheimer Sanitätsrath Dr. Marcuse, Rudolf Moss e, Leonhard Sachs, Rechtsanwalt Dr. Tiktin nebst sämmlichen Stellvertretern. Die Wahl wird diesmal in sieben Lokalen vollzogen werden; im großen Saale Oranienburgerstraße 30, sowie in den Räumen Potsdamerstraße 9 (Geselliger Verein der Gesellschaft der Freunde). Luckauerstraße 15 (Deutscher Hof), Große Frankfurterstraße 99 (Frankfurter Bierhallen). Elsasserstraße 26 (Zum Rolänv), Wilsnackerstraße 63 (Moabiter Casino), Charlottenburg, Berlinerstraße 148 (Restaurant Monbijou). Den Wählern ist freigestellt, von ihrem Wahlrechte in dem einen oder anderen Wahllokale Gebrauch zu machen. Zum Zweck der Wahl versendet der Gemeindevorstand jedem Wähler einen gedruckten und gestempelten Stimmzettel nebst einem Verzeichniß der wahlberechtigten Gemeindemitglieder. Der Stimmzettel ist durch Einzeichnen der Bor- und Zunamen, sowie der Wohnungen der gewählten 26 Personen auszufüllen. und mit der Namensnnterschrift des Wählers versehen in dem Wahltermine bei der betreffenden Abtheilung persönlich abzugeben. Andere als gedruckte und gestempelte Stimmzettel werden zurückgewiesen. Berlin. Ein Artikel der „Kr. Ztg." „Aus England" bringt Nachrichten über „Das jüdische Wucherwesen in Rußland". Bei näherem Zusehen findet man, daß von „jüdisch" nur in der von der „Kreuzzeitung" über den Artikel gesetzten Spitzmarke die Rede ist. Der Artikel selbst ist ein Auszug aus einem Standard-Telegramm aus Petersburg und aus Mittheilungen eines ruffischen kleinen Blattes. Er bringt wohl Nachrichten über die Auswucherung der ruffischen Bauern, aber nicht mit einem Worte wird berichtet, daß die Answucherung von Juden betrieben wird. Nun ist es eine bekannte Thatsache, daß jedes russische Dorf einen Wucherer birgt, dem mitunter die ganze Gemeinde tributär ist: dieser Dorfwucherer ist aber stets ein reicher orthodoxer Bauer, Juden dürfen in den meisten Gubernien, namentlich in den inneren, nicht auf den Dörfern wohnen. Diese Art und Weise, für den Antisemitismus Stimmung zu machen, verdient, weiteren Kreisen bekannt gegeben zu werden. Vielleicht wird sogar hie und da ein Leser der „Kreuz- Zeitung" stutzig, wenn ihm über die Artikelmache dieses Blattes die Augen geöffnet werden. Friedeberg. Drei Friedeberger Bürger, welche in einem Zimmer des Hotels „Zur Post" saßen, wurden durch einen feit einigen Jahren in Friedeberg wohnhaften Grafen Luckner, Re-