Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 48 (25.11.1892)
- Date
- 1892-11-25
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 866 Orsterreichischr Wochenschrift Nr. 48 findet sich nur eine kleine Gemeinde von wirklichen Kunstgelehrten, die noch heute diesen Schöpfungen bewundernd gegenübersteht. — Wenn nun fast alle einst hochgepriesenen Tonschöpfungen der naturgemäßen Bergeffenheit anheim fielen, weil die einstige Gewandung derselben unserer heutigen Anforderung nicht mehr entspricht, nicht entsprechen konnte, so mußten dieselben Erscheinungen selbstredend auch bei den Compofitionen im 8edir Zion endlich zu Tage treten. — Gewiß, der Sehir Zion genügt noch heute unfern Anforderungen, weil die Pietät chm die Palme reicht, doch allenthalben machen sich jene Symptome bemerkbar, die man im Leben mit Altersschwäche bezeichnet; zu deutlich spricht hiefür die Thatsache, daß nicht eine bedeutendere Nummer des 8ed!r Zion in der ursprünglichen Form aufgeführt werden kann, und daß sogar bei den Responsorien eine liebevolle Hand nachhelfend eingreifen muß. Wenn nun von maßgebender Seite, in erster Reihe vom wohllöblichen Borstand der Wiener Cultusgemeinde, dieses Bermächtniß Meister Sulzer's vor dem Untergange bewahrt werden soll, so kann dies unmöglich durch das Gebot der strengen Beibehaltung der allen Form, sondern nur durch die Wiederbelebung des immer noch mächtigen Geistes geschehen. Eine künstlerische Umarbeitung all' der heiligen und uns werthvollen Gesänge mit Nutzanwendung der modernen musikalischen Errungenschaften würde dem alternden Geiste neues, frisches Leben verleihen und d ie Compositionen des SchirZion allen ähnlichen Tonschöpfungen, wenn nicht höher, doch mindestens ebenbürtig an die Seite gestellt werden können. Als eine glückliche Vorbedeutung für das Gelingen dieser Arbeiten muß der Umstand gelten, daß gerade jetzt Herr Josef Sulzer zum Direktor der Chöre beider großen Synagogen berufen wurde. Herr Josef Sulzer fußt in der Tradition seines Vaters, reiste in der Athmosphäre des Synagogengesanges heran, arbeitete bereits bei Herausgabe des zweiten Theiles des 8edir Zion hervorragend mit und ist selbst ein tüchtiger Musiker. Der Schreiber dieser Zeilen ist gerne bereit, mit in die Arbeit einzugreifen und es steht zu hoffen, daß das Unternehmen in glänzender Weise gelingen muß. Wenn nun der wohllöbliche Vorstand das Bestreben hat, die Compositionen des 8odir Zion vor dem Untergang zu bewahren, so sehen wir die einzige Möglichkit hiefür darin, daß eine moderne aber fachgemäße Umarbeitung derselben baldmöglichst angeordnet und ausgeführt werde. Die Bearbeitung dieses zeitgemäßen Schir Zion müßte zunächst allerdings nur die gottesdienstlichen Gesänge des gesammten Synagogenjahres nebst Casualien rc. im Auge behalten; weiters jedoch auch für jene Compositionen. die die Neuzeit beansprucht und für welche im 8ekir Zion nichts vorgesehen war, Sorge tragen. Der Wunsch des verewigten Meister Salamon Sulzer war es, in Wien ein Werk zu schaffen, welches allen Anforderungen des zeitgemäßen jüdischen Gottesdienstes in hohem Maße entspricht. Der hochverehrte Mann war in seinen letzten Lebensjahren nicht mehr im Stande, diesen Gedanken zur That heranreifen zu lasten; würdigen wir nun sein Bermächtniß durch gemeinsame Förderung dieser Arbeit; das wäre ein unzerstörbares Monument für den allverehrten Mann, idealer und dauerhafter als ein Monument aus Granit- und Marmelstein. (Fortsetzung folgt.) Die Me Oemrindrordnung. Bon Dr. Frankl-Grün in Kremsier. Da gegenwärttg viele Gemeinden unseres Landes mit ihrer Reorganisirung oder dem Organisationsentwurfe sich befassen, dürste ein Rückblick auf den Modus der Verwaltung des Gemeinwesens in alter Zeit von Interesse sein. Denn es steht fest, daß dieses nach festen unabänderlichen Normen und Gewohnheiten, welche zuweilen die geschriebenen Vorschriften umstießen und als geheiligte Gebräuche für unverletzbar galten, von maßgebenden Persönlichkeiten, nämlich den die geistliche und weltliche Macht repräsentirendrn Rabbinern und Gemeindehäuptern geregelt und geleitet wurden. Schon die Aufbringung der nöthigen Schutzgelder, Steuern und außerordentlichen, drückenden Abgaben, mit denen die Geldgier gestillt wurde und der Mund geschloffen werden sollte, ferner die Kosten der Einrichtungen zur Befriedigung der religiösen Bedürfniffe, die Erhaltung des Lehr-, Bet-, Schlacht- und Bad- Hauses, welche Anstalten damals mehr als jetzt stequenttrt wurden, erheischten Verordnungen, nach denen die Beiträge und Leistungen der Einzelnen bemeffen wurden, erforderten Bestimmungen, welche um das lebhafte, rasche, mitunter ungefügige Temperament der Juden Schranken ziehen sollten. Diese Statuten bewegten sich innerhalb der vom Lodaledan-4rued gezogenen Grenzen, dem jüdischen Gesetzbuchs, welches alle Lagen und Berhältniffe des religiösen und öffentlichen Lebens umfaßt, jedem Mitglieds den ihm gebührenden Wirkungskreis zuweist und welches auch die Weise der Bertheilung der als größte Wohlthat erklärten Sjeuer vorschreibt. Auf dieser Grundlage constituirte sich die Gemeinde, nach diesem Maßstabe richtete sie ihre Institutionen des Gottesdienstes und Unterrichtes, der Armen- und Krankenpflege und die Todtenbestattung ein. In diesen Normen, welche das Individuum der Gesammtheit unterordnen, wurde dennoch die persönliche Freiheit stark berücksichtigt. Auch die hiesige Gemeinde hatte nachweisbar schon vor ungefähr 300 Jahren solche auf den Ritualcodex beruhende Tekanot und Gewohnheitsrechte, welche den veränderten örtlichen und zeitlichen Berhältniffen angepaßt wurden, nach dem Gutachten des unparteiisch urtheilenden Rabbiners, der als verkörperter Ausdruck und Vertreter der öffentlichen Meinung galt, der sowohl der berechttgten Traditton als auch der fortgeschrittenen Richtung Rechnung trug. Er machte, den Gemeindefrieden stets beachtend, bei seinen Entscheidungen von den überlieferten Gosetzesbestimmungen den freiesten Gebrauch. Besonders war es der hier um 1640 amtirende spätere Landrabbiner Menachem Krochmal, welcher auf die Entwicklung der Gemeindeordnung bedeutenden Einfluß nahm. (Vergl. dessen Responsen Zemach- Zedek Nr. 1, 2 u. v. A.) Gleich bei seinem Amtsantritte hatte er folgenden Streit zu schlichten: 45 Steuerträger sttmmten für die Wahl einer Beamten, nur 5, eine Familie bildende Mitglieder, deren Steuerquote allerdings die Summe der 45 überbot, waren gegen dieselbe und wollten, gestützt auf eine alte Verordnung, daß bei jeder Wahl nicht blos die Majorttät der Conttibuenten, sondere auch die Majorität der Steuersumme zu berücksichtigen sei, die Aufnahme des Beamten verhindern. Geistreich und scharffinng war die Entscheidung Krochmals zum Schutze der Gemeinde gegen die sie terrorisirende Minorität. Er legte diese Verordnung i» folgendem Sinne auS: Die Hälfte des Gehaltes der Beamten soll in gleich hohen Quoten auf die einzelnen Mitglieder vertheilt und die andere Hälfte durch die Steuereinnehmer bedeckt werden, so daß die 45 Mitglieder auch hinsichtlich der Bezahlung der Beamten in jeder Weise die Majorität bilden. Der Führer der Opposition war zugleich Landesältester und legte diese Angelegenheit der Synode vor; allein Krochmal behielt Recht. Solchen, regelmäßig alle drei Jahre tagenden Synoden, deren Wieder - Einführung man an berufener Stelle erwägen sollte, wurden alle verwickelten Fragen, über die innerhalb der Gemeinde selbst kein Einvernehmen erwirkt werden konnte, zur Entscheidung vorgelegt. Ihr Ursprung greift in undenkbare Zeiten zurück und fällt vielleicht mit der Einwanderung der Juden in Mähren überhaupt (12. Jahrhundert) zusammen. Denn die durch Dr. Wolf veröffentlichten 311 Statuten, welche im 15 Jahrhundert entstanden sein dürften, verweisen schon auf ältere Verordnungen. Diese Thekanoth, welche größtentheils in die Polizei-Ordnung für die Judenschaft Mährens aus dem Jahre 1754 übergegangen find und theilweise bis zur Veröffentlichung des neuen Gesetzes Geltung (21 März 1891) hatten, wurden durch die späteren Conferenzbeschlüffe aus den im Jahre 1665—1694 in verschiedenen Gemeinden stattgefundenen Versammlungen der Rabbiner und Landesältesten vermehrt und vervollständigt. Doch finden sich in Wolfs angeführten Werken nicht alle verzeichnet. So vermissen wir die von Aschkenosi in seinem Werke Chidusche Gerschuni S. 9 erwähnte, welche unter seinem Vorsitze in Eiwanowitz 8 Tage dauerte und auf welcher ein wissenschaftliches Thema behandelt wurde. In Kremsier fanden 2 Conferenzen, nämlich 1681 und 1694 statt, an welchen berathen wurde, wie das in den traurigen Zeiten durch Kriege nnd die in ihren Gefolgen austretende Pest vernachlässigte Studium der heiligen Schrift besonders bei armen Kindern gefördert werdenkönnte, ferner wie dem damals um sich greifenden Denunciantenwesen, das den Bestand der Gemeinde gefährdete, zu steuern sei, und beschlossen, daß Christen im Geschäftsverkehr nicht benachtheiligt werden _ um die Entweihung des göttlichen Namens zu verhüten.