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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-11-18 · 47 (18.11.1892) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
47 (18.11.1892)
Date
1892-11-18
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 47 Oesterreichisthr Wochenschrift Seite 849 in Königgrätz sagen, der seine eigene Gattin in ein mit Petroleum getränktes und angezündetes Waarenlager mit Gewalt treibt, des schnöden Mammons halber! Oder zu dem Grundbesitzer Franz Forsky aus Zales, der seine Gattin, Eigenthümerin eines Hauses, erdrosselte! Wien. (Professor Strack und Minister Gautsch.) Der Berliner Universitätsprofessor Dr. Hermann L. Strack reprvducirt folgendezwei Briefe, welche Strack in der Angelegenheit des k. k. österreichischen Meineid-Canonicus an den Unterrichtsminister Dr. v. Gautsch richtete: — 19. April 1892. „Hochgeehrter Herr Unterrichtsminister! Eurer Excellenz erlaube ich mir anbei zu übersenden: 1. Meine Schrift: „Der Blutaberglaube bei Christen und Juden", Mi'mchen 1891; C. H. Beck; 2. ein Schreiben von August Rohling vom 5. November 1891; 3. ein, gutem Vernehmen nach, von August Rohling verfaßtes, jedenfalls durcb ihn verbreitetes Flugblatt „Eine Talmudstelle über rituelles Schächten"; 4. eine von mir verfaßte Kritik dieses Flugblattes (abgedruckt im „Evangelischkirchlichen Anzeiger von Berlin", Nr. 16). Der Grund, der mich einen Nichtösterreicher, veranlaßt, dem österreichischen Herrn Unterrichtsminister zu schreiben, ist das Gefühl der Pflicht, Zeugniß abzulegen gegen Unwahrhaftigkeit und Gehässigkeit, wenn erstens sie fortdauernd in gemeingefährlicher Weise erregend wirkt, wenn zweitens ihre Aeußerungen mit meinem Berufe zusammenhängen, und wenn drittens Andere, gleichviel ob aus Gleichgiltigkeit oder aus Mangel an Muth oder aus Mangel an Sachkenntnis in Schweigen sich hüllen. Es gehört zu meinem Beimfe, meine Zuhörer über jüdische Literatur zu belehren. Als christlicher Theologe richte ich mein Augenmerk auch auf diejenigen Punkte der Religion und der Sittenlehre, in Bezug auf die das Judenthum vom Christenthum sich unterscheidet und, meiner Überzeugung nach, unter ihm steht; anch sollen diese Unterschiede, meines Erachtens, dazu benützt werden, um Juden für das Christenthum zu gewinnen; aber unwahren Anschuldigungen gegen die jüdische Religion entgegenzutreten, ist mir gleichfalls Gewissenssache. Eine der schwersten und, wie ich hier nicht auszuführen brauche, folgenreichsten Verleumdungen gegen das Judenthum ist nun die, daß die Juden zu rituellen Zwecken Christenblut haben müßten und verwendeten. Ihr habe ich schon gelegentlich des Procefses von Tisza-Eszlar mit eingehender Begründung widersprochen („Evangelische Kirchenzeitung" vom 12. August 1882, Nr. 32); aus Anlaß der in Corfu in der Nacht vom 12. zum 13. April 1891 verübten Blutthat habe ich die beiliegende Schrift über den Blutaberglauben abgefaßt, in der unwiderleglich dargethan ist, daß, soweit Morde zur Erlangung von Blut stattfinden, das Blut nicht zu irgend einem rituellen, sondern zu einem abergläubischen Zwecke bestimmt ist, und daß diese specielle Form des Aberglaubens nicht nur bei den Juden, sondern auch bei den Christen sich findet, und zwar bei letzteren leider in größerem Umfange. Dessenungeachtet wird diese Beschuldigung gegen die Juden jetzt wiederholt. Insonderheit fährt Dr. August Rohling, der durch den evangelischen Professor Dr. Franz Delitzsch, den Bezirksrabbiner Dr. Josef Bloch (Floridsdorf bei Wien), durch den katholischen Hof- und Gerichtsadvocaten Dr. Josef Kopp in Wien und durch mich zahlreicher grober Abweichungen vom Wahren überführt worden ist, fort, wider die Wahrheit den Rasse-Antisemiten auch in diesem Punkte Handlangerdienste zu thun. (Vergl. außer den beiden Anlagen (Brief vom 5. November 1891 und Flugblatt) auch das Buch „Professor Dr. Rohling's Talmud-Jude", welches im Jahre 1891 in Leipzig, Verlag von Theodor Fritsch erschienen ist, angeblich ohne Rohling's Mitwirken aus dem Französischen in's Deutsche zurückübertragen, besonders S. 114 ff. Mit Rücksicht auf den großen Einfluß, welchen die Behauptungen Rohling's immer noch in Oesterreich wie in Deutschland ausüben, gestatte ich mir nun die Bitte: Eure Excellenz wolle eine eingehende Prüfung durch eine Untersuchungscommission, in der ja die verschiedenen Ansichten vertreten sein könnten, veranlassen oder, wenn Eure Excellenz von der Falschheit der Aussagen Rohling's schon jetzt überzeugt ist, weitere wahrheitswidrige und den öffentlichen Frieden störende Kundgebungen dieses Mannes in wirksamer Weise verhindern." — 4. August 1892. „Hochgeehrter Herr Unterrichtsminister! Im Verlaufe dieses Monats werde ich eine Neubearbeitung meines Buches „Der Blutaberglaube bei Christen und Juden" zum Drucke geben. Professor August Rohling, durch des Cardinals Grafen Schönborn Gnaden seit einigen Monaten sogar Canonicus, fährt fort, öffentlich (zuletzt wohl Zuschrift vom 21. Juli an die „Deutschsocialen Blätter") und im Geheimen die Blutbeschuldi^rng gegen die Juden zu verkünden und so die Leidenschaft werter Kreise auch in Deutschland zu erregen. Daher werde ich jetzt in einem besonderen Abschnitte über ihn mich zu äußern haben. Da ich nun die Stellung des k. k. österreichischen Unterrichtsministeriums zu Rohling richtig zu beurtheilen wünsche, gestatte ich mir die Anftage, ob, sei es auf Grund der von mir am 19. April gegebenen Anregung, sei es aus einem anderen Anlaffe, Eure Excellenz eine Untersuchung über die Behauptungen Rohling's angeordnet haben. Wer nach allem Borgefallenen bei Eurer Excellenz der Anordnung einer genauen Untersuchung Hemmnisse in den Weg gelegt hat oder gar jetzt noch legt, trägt eine schwere Verantwortung zu leicht." Eine Antwort hat Herr Minister Gautsch dem Berliner Universitätsprofeffor nicht zugehen laffen, was kaum Verwunderung erregen wird, wenn man sich das paffive Verhalten des Ministeriums vergegenwärtigt, angesichts der feigen und schmählichen Flucht des Meineidcanonicus gegenüber den schweren öffentlichen von dem Abg. Dr. Bloch gegen ihn erhobenen Anklagen, als sie im Gerichtssaale ihre Begründung finden sollten. Das eigene verbrecherische Gewiffen, die Ahnung einer drohenden Catastrophe hat den Meineidcanonicus in die Flucht gejagt, allein das Ministerium schwieg und ließ den sauberen Universitätsprofeffor in seinem Amte. Wien. (Für die Enterbten der Gesellschaft.) Aus Mailand, 29. October, wird geschrieben: Gestern starb der Signor Prospero Moses Loria, welcher sein ganzes ungeheures Vermögen — etwa 14 Millionen Lire in greifbaren Mitteln und 6 Millionen Lire in Immobilien — zur Begründung einer Humanitären Gesellschaft bestimmte, welche „die Enterbten der Gesellschaft in den Stand setzen soll, sich aus eigenen Kräften durch ihre Arbeit ein menschenwürdiges Dasein zu schaffen". Loria wurde im Jahre 1814 in Mantua von armen jüdischen Eltern geboren. Man versichert, daß er in seiner Jugend ein Thunichtgut gewesen sei. Schließlich gab ihm sein Bruder das Geld zur Reise nach Alexandria und einige hundert Franken, mit denen er in Aegypten einen Handel mit Eifengeschirren begann.. Durch harte Erfahrungen geläutert, stand er seinem Geschäfte mit unermüdlichem Fleiße vor. Später wandte er sich dem Holzhandel zu und entwickelte so außerordentliche kaufmännische Fähigkeiten, daß er im Jahre 1866 mit einem Vermögen von über 12 Millionen Lire in sein Vaterland zurückkehren konnte. Da er hier eine nichts weniger als verschwenderische Lebensweise führte, so vermehrte sich sein Vermögen bis auf 20 Millionen Lire. Sobald sich Signor Loria in seiner Heinrath wieder dauernd niedergelaffen hatte, begann er den wirtschaftlichen Fragen unserer Zeit seine Aufmerksamkeit zuzuwenden. Er verfolgte den Gang der socialen Bewegung in allen Ländern mit Eifer. Bon allen Wegen, die sociale Frage ihrer Lösung näher zu bringen, schien ihm die Begründung von Arbeiter-Colonien den meisten Erfolg zu versprechen. Im Jahre 1884 trat er znm ersten Male mit einem Buche, welches die Einrichtung solcher Arbeiter-Colonien auch auf italienischem Boden empfiehlt, vor die Oeffentlichkeit, fand aber keine Beachtung. Nicht beffer ergieng es ihm mit seinen weiteren Bemühungen. Im Jahre 1890 stellte er dem Mailänder Gemeinderath 100.000 Lire zur Verfügung, damit vermittelst dieser Summe ein Arbeitshaus für die Mailänder Beschäftigungslosen errichtet werde. Aber der Mailänder Stadtrath urtheilte, daß solch ein Arbeitshaus nur den fteien Arbeitern eine ungesunde Concurrenz machen würde und lehnte das Geschenk Loria's ab. Der Letztere hielt damit die Verwirklichung seiner Idee durchaus nicht für verloren. Ein neues Werk von ihm mit dem Titel „Societa nmanitaria* wurde in vielen Tausenden von Exemplaren durch ganz Italien verbreitet, und endlich fand Loria auch thätige Mitarbeiter, welche bereit waren, mit ihm an die Verwirklichung seiner Pläne zu gehen. In erster Linie muß hier Graf Dolfin Guerra genannt werden der eiftigste Verfechter der Pläne Loria's, welcher auch von dem Verstorbenen zum Testamentsvollstrecker bestellt worden ist. Obwohl etwa achtundfiebzig Jahre zählend, hatte Signor Loria doch ein solches Verttauen in seine Lebenskraft, daß er hoffte, die Begründung und den Ausbau seines großen Werkes persönlich leiten zu können. Bor wenigen Monaten erst hatte er für das Mailänder Crematorium, in welchem er seine Leiche verbrannt wissen wollte, eine Urne ansertigen lassen mit der Inschrift 19 . . ." Die fehlenden beiden Ziffern sollten natür-

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