Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-11-11 · 46 (11.11.1892) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
46 (11.11.1892)
Date
1892-11-11
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3020900-3020946--01870-3025932
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Rr. 46 Oesterreichifche Wochenschrift Seite 833 antworte er, daß jene Zeitung von ihm gar nichts zu verlangen hatte und daß diese Angelegenheit in das Ressort des Regierungs-Präsidenten gehörte. Im Uebrigen sei es eine Gemeinheit und Niederträchtigkeit, seine, des Zeugen, Frau mit in jene Artikel hineinzuziehen. Die Behauptung, daß er Zeugen barsch behandelt habe, sei unwahr. Richtig sei, daß die Verhaftung Buschhoffs erst nach dem Erscheinen des Criminal- Commissärs Wolfs erfolgt sei, allein auch dies erkläre sich ganz natürlich; vorher habe es sich nur um ein Ermittelungsverfahren gehandelt, in welchem die gegen Buschhoff vorliegenden Momente nicht als genügend zu einer Verhaftung erschienen, während die Wolff'schen Ermittelungen Thatsachen brachten, die eine Verhaftung rechtfertigten, wie dann später wieder die Haftentlassung sich rechtfertigte, als sich die Wolfftschen Annahmen nicht als stichhältig erwiesen. Von welch falschen Voraussetzungen die incriminirten Artikel u. A. ausgingen,^ zeigte z. B. die Annahme, daß er, Zeuge, über Buschoffs -Haftentlassung zu bestimmen hatte, während das bekanntlich Sache des Gerichtshofes sei. Bezüglich des blutigen Sackes, der zur Belastung Buschhoffs in der Hauptverhandlung eine gewisse Rolle gespielt hat, in der Voruntersuchung aber nicht beachtet sein soll, erklärte Zeuge, daß er sich auch hierin nichts vorzuwerfen habe. Ueberhaupt wies Zeuge alle gegen ihn erhobenen Beschuldigungen sehr energisch und zum Theil mit einer gewiffen Erregung zurück. Auch Zeuge Landgerichtsrath Brixius betonte ebenfalls, daß er durchaus pflichtgetreu und ganz und gar unbeeinflußt durch das verwandschaftliche Verhältniß zu Buschhoffs Vertheidiger die Untersuchung geführt habe. Zeuge Mölders bekundete, daß der Erste Staatsanwalt Baumgardt vor seiner ersten Vernehmung zu ihm gesagt habe: „Was haben sie für einen rothen Kopf, es scheint mir, als ob Sie nur Lügen erzählen wollen." Bei einer späteren Vernehmung habe der Erste Staatsanwalt zu ihm gesagt, „ob er seine Aussagen nicht zurücknehmen wolle, noch sei es Zeit." Erstere Aeußerung bestreitet der Erste Staatsanwalt, letztere habe er gemacht, um die Wahrheit zu ermitteln. Herr Staatsanwalt Dr. Appelius betonte, daß von den Behauptungen des Angeklagten nichts erwiesen sei, daß aber der schwere Vorwurf der Parteilichkeit und Pflichtverletzung strenge Sühne erheische; er beantrage 6 Monate Gefängniß. Der Bertheidiger bat, die Sache denn doch etwas milder anzusehen; schließlich handle es sich doch nur um eine berechtigte Kritik, die vielleicht etwas scharf gewesen. Der Gerichtshoferachtete den Angeklagten für schuldig im vollen Umfange der Anklage und verurtheilte ihn zu drei Monaten Gefängniß; auch wurde auf Publicationsbefugniß in der „Köln. Ztg." erkannt. Die Schächtfrage in der Schwei;. Bern, 28. October. Herr Prof. C. Hilty, einer der gefeiertsten Gelehrten der Schweiz, widmet in dem soeben zur Ausgabe gelangten IV. Bande des „Politischen Jahrbuches der Schweizerischen Eidgenossenschaff (Jahrg. 1892) der „Schächtfrage" eine eingehende Darlegung, welche sich zu einer entschiedenen Verurtheilung des Sturmlaufes gegen das jüdisch-rituelle Schlachtverfahren gestaltet. Nach einer Darstellung der Art des Schächtens geht Prof. Hilty auf die Frage der sanitären Zweckmäßigkeit ein: „Die Juden behaupten, das vollkommen blutleere Fleisch sei auch, ganz abgesehen von der religiösen Seite der Sache, der Gesundheit zuträglicher, und es scheint dies in neuerer Zeit eine ernstlich in Frage kommende Ansicht werden zu sollen. Wenigstens sind in Amerika schon Schritte von diesem Standpunkte aus gethan worden, um die jüdische Schlachtart allgemein anzunehmen. Dieselbe besteht übrigens auch bei uns für Kleinvieh, Kälber, Ziegen, Geflügel, in Bern aus öffentlicher Straße. Auch die Schweine werden abgestochen; man hört ihr Geschrei auf dem Lande mitunter halbe Stunden lang, ohne daß ein Thierschutzverein sich bisher dagegen aufgelehnt hätte. Die grausamste Thiertödtungsart von allem ist die I a g d, wo die Thiere zuerst oft Stunden lang in Todesangst mit Hunden gehetzt werden und nachher oft blos angeschoffen, noch Tage lang leiden müssen, bis sie schließlich verenden, ebenso die A n g e l f i s ch e r e i. Auch dagegen hat noch Niemand etwas vom thierfreundlichen Standpunkte aus eingewendet, sondern diese Thierquälereien werden ganz allgemein als ein sehr anständiges Vergnügen gebildeter Personen betrachtet und als solches geschützt." Der Berfaffer theilt sodann die staatsgesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf das Schächten, ferner das von den Rabbinern der Schweiz im April 1890 erlassene Reglement für die Schacht- Vorbereitungen mit und fährt hierauf fort: „Der rechtliche Standpunkt in dieser Sache läßt sich folgendermaßen feststellen: Unzweifelhaft ist die Schächtfrage eine Frage, die in das Gebiet der C u l t u s f r e i h e i t gehört; so (ist dieselbe bisher in allen Staaten, die sich mit ihr jemals beschäftigen, ohne Ausnahme aufgesaßt worden. Wir könnten uns von dieser Auffassung daher kaum trennen, selbst wenn sie eine zweifelhafte wäre. Es ist jedenfalls die communis opinio doctornm et non doctorom (die den Gelehrten und Laien gemeinsame Ansicht). Es ist aber auch der richtige Standpunkt aus den folgenden Gründen: Daß das Schächten zu den jüdischen Religio ns vors ch r i f t e n gehört, so gut wie ettva die Messe und das F a st e n zu den katholischen, das würden wir nicht im Stande sein, w e g z n d e c r e t i r e n, nachdem es mehrere tausend Jahre so aufgefaßt worden ist und dermalen von keiner einzigen jüdischen Gemeinde aus dem Erdenrund anders aufgefaßt wird . . . Wollte man das ferner noch bezweifeln, so könnte man jede Religion faktisch beseitigen, indem Andersgläubige erklären, was dazu als Wesentlichkeit gehört . . . Das ist eben das Eigenthümliche der religiösen Vorschriften, daß sie für die Glaubenden unbedingt verbindlich sind und nicht blos Ansichten enthalten, die man sich selbst beliebig zurechtmachen und nach dem jeweiligen „Zug der Zeit" einrichten kan». Eine solche latitudinarische Religion ist überhaupt nur möglich, wenn sie eine bloße Formsache ist, deren Grundlage philosophischer Athe ismus ist. Das ist aber bei den Inden größtentheils nicht der Fall, und sie danken wahrscheinlich ihre Erhaltung, während so viele Völker schon neben ihnen spurlos verschwunden sind, dieser mustergiltigen Treue, mit w e l ch e r sie die Vorschriften ihrer Religion in allen Jahr Hunderten des Elends und des Druckes fe st gehalten habe n." Prof. Hilty geht sodann zu dem Nachweise über, daß das Schächten keine Thierquälerei sei, zu welchem Zwecke die in diesem Urtheile übereinstimmenden Gutachten der fachmännischen Autoritäten auszugsweise mitgetheilt werden, und schreibt hierauf: „Außer den Thierfreunden, die vielfach über die physiologischen Thatsachen, die ihrem Wursche zu Grunde liegen, irrig berichtet sind, bestehen die Gegner des Schächtens noch aus zwei anderen Claffen von Leuten: 1. Den Freunden einer absoluten Gleichheit. Diese treten gegen die Juden schon im alten Testamente auf, indem sie sagen: „Es gibt ein Volk zerstreut und vertheilt unter alle Länder, dessen Gesetz anders ist» als das Gesetz aller anderen Völker; sie handeln nicht nach des Königs Gesetzen, und es ist nicht zu leiden, sie so gewähren zu lassen (Buch Esther 3, 8)." Aus ganz dem gleichen Rechtsgrunde verbot die erste französische Republik zuerst den katholischen und später jeden christlichen Cult, auf Grund der Gleichheit nämlich, indem, wie der Volksrepräsentant Lequinio in der Obareute inkerieure darüber sehr bezeichnend sagte, es nicht zu leiden sei, das einzelne besondere „pretentions ideales“ hätten. Zu diesen philosophischen Gleichmachern, denen jede Verschiedenheit zuwider ist, gehören bei uns außer den Thierfreunden alle loyalen Gegner des Schächtens. 2. Die andere Classe sind die Feinde der Juden überhaupt» entweder aus Nachahmung des Antisemitismus, der auch bei uns Anhänger findet, meistentheils aber deßhalb, weil ihnen die Juden wegen ihres sonstigen Gebahrens, gewiß nicht wegen ihres Schächtens antipathisch sind. Ueber Antipathien läßt sich nicht streiten, darüber kann nur das gesagt werden: Damit treffen die Gegner der Juden gerade nur diejenigen unter ihnen, welche die achtbarsten sind, nämlich die religiösen, an ihrem Glauben streng sesthaltenden Juden, die durchschnittlich bei weitem die besten und redlichsten sind. Sie quälen fernergrausam die kleinen und armen Leute, die ihr Fleisch nicht anders woher beziehen können und in ihrem Gewissen schwer bedrückt werden, wenn sie nichtjüdisch' geschlachtetes Fleisch essen müssen, während die Reichen sich zu helfen wissen. Denn ein allgemein europäisches Schächtverbot ist ein Ding der Unmöglichkeit. Das ist das Häßlichste an der ganzen Sache, daß sie, wie übrigens die Religionsverfolgungen meistens, eigentlich nur arme und gewissenhaft religiöse Leute betrifft, die nun an Stelle der Thiere gepeinigt werden sollen, worüber man sich vielerorts gar kein Gewissen zu machen scheint. Und sodann, daß wir damit unfehlbar in die antisemitische Bewegung hineingeriffen werden, die ein österreichisches Reichstagsmitglied f. Z. nicht ohne Grund den „Socialismus der Dummen" genannt hat. Denn in der That, was Richtiges an dem Antisemitismus ist, ist Socialismus. Nur mit der besonderen, ganz unedel» Modification, daß man eine einzige kleine Religionsgenossenschaft für gesellschaftliche Uebelstände und Sünden verantwortlich machen will, an denen Christen und Juden einen ganz gleichen Antheil haben. Aber es ist eine alte Erfahrung, daß man gerne für seine eigenen Fehler einen sogenannten „Prügelknaben" sucht, und diese Rolle haben die Juden seit dem Alterthum und Mittelaller schon oft zu übernehmen gehabt. Es ist dabei leider nicht ganz zu übersehen möglich, daß solche Versuche des Anschürens eines wirklichen Antisemitismus auch bei uns bereits stattaeftrnden haben, indem an die Mitglieder der Bundesversammlung eine Brochüre ausgetheilt wurde, in der aus dem „Schulchan Aruch" der Beweis geleistet werden sollte, daß den Juden aller freundschaftliche Verkehr mit

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.