Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 46 (11.11.1892)
- Date
- 1892-11-11
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 822 Oesterreichische Wochenschrift Nr. 46 Olmütz, Marcus Kühn, verwaltete das Erzbisthum in den Jahren 1552 bis 1565. Später sah man österreichische Erzherzoge, ferner Herzoge, Prinzen, Landgrafen, Träger der stolzesten Namen an der Spitze der Diöcese. Und der erste Bürgerliche, welcher nach vielen Jahrhunderten den fürstlichen Bischofsthron von Olmütz besteigt, führt den Namen Dr. Theodor Kohn! Was sagen dazu unsere bemitleidenswerthen Antisemiten? Die Erhebung getaufter Juden zu höheren kirchlichen Würden ist übrigens nicht so selten, wie meist angenommen wird; so ist zum Beispiel in einem Wiener Klosterconvent strenger Observanz der Herr Subprior ein erst im späteren Jünglingsalter getaufter Israelit, der allerdings nicht einen so auffallenden Namen trägt, wie der neue Fürsterzbischof von Olmütz. In slavischen und romanischen Ländern hat es auch häufig jüdische Bischöfe gegeben, aus Deutschland kennen wir blos einen Bischof von Metz jüdischer Abstammung in der Mitte des 4. Jahrhunderts. Ein poetischer Catalog der Metzer Bischöfe, den Bethntunit1 2) und Dümmler-) dem Paulus Diaconus zuschreiben, erzählt, daß der siebente Bischof Simeon jüdischer Abkunft gewesen fei3). Nach einem andern Cataloge4) saß er 30 Jahre und starb etwa im Jahre 160, als Todestag wird der 16. Februar angegeben 3). Die Jahreszahl ist entschieden falsch, denn Simeons zweiter Vorgänger Victor I. ist auf dem Kölner Concil von 346 nachweisbar °), so daß unser Bischof erst der Mitte des 4. Jahrhunderts angehören kann. Es ist nichts weiter über ihn bekannt, jedoch wird seine jüdische Abstammung, von der Paulus Diaconus in seiner Geschichte der Metzer Bischöfe schweigt, noch erwähnt in der Inschrift auf deni Schrein, in dem seine Reliquien im Kloster Senones in den Vogesen aufbewahrt wurden: Pausat in hac archa Simeon, noster patriarcha 8i relegas vitam, genns hnnc probat Israeli tarn Metis septenam praesul moderavit habearn >). Die Translation der als w u n d e r t h ä t i g verehrten Reliquien erfolgte am 25. October 811 durch Bischof Angilram von Metz^). Daß auch auf dem päpstlichen Stuhle einmal ein Mann jüdischer Abstammung gesessen, daran hatte das „Deutsche Bolksblatt" einmal selber erinnert, als Herr Bergani noch die Gunst und Unterstützung des Großherrn von Zwettl nochmals zu erringen hoffte und mit der Parole kämpfte: „Mein Papst heißt Fürst Bismarck." Nun hat sich die Situation allerdings bedeutend geändert, Herr Vergani ist dermalen „vereinigter Christ'. Die Wahl in Olmütz geht uns Juden nichts an. Sie ist höchstens ein Zeugniß von der Rassentüchtigkeit des Stammes. wenn die streitenden Partien der Slaven und Deutschen, der Adeligen und Bürgerlichen sich auf die Wahl eines Mannes semitischer Abstammung einigen, von welchem alle gleichmäßig ein gerechtes Regime erwarten. Das „Vaterland" begrüßt die Wahl mit den Worten: „Sein Name läßt unzweifelhaft erkennen, daß er ein Nachkomme des Priestergeschlechtes des alten Testamentes ist. Er hatte die Gnade, seinen Beruf in N. T. richtig zu erkennen. Es fügt sich, daß die Kirche gerade morgen das Andenken des Namenspattones des neuen Fürsterzbischofs Theodor feiert, als ob die Diöcese daran erinnert werden solle, daß sie eben ein „Gottesgeschenk" erhalten habe. Möge er ihr ein solches sein und die Diöcese sich desselben recht lange erfreuen!" Am 10. Juni 1889 noch schrieb das „Vaterland in einem anderen Tone: „Hieher gehört endlich auch jene große Heuchelei mancher Juden, die sich nur laufen lassen, um hiedurch ihrem Stamme mehr nützen zu können. Denn gerade solche getaufte Juden sind es, die sich ohne Hindernisse dort eindrängen und festsetzen, wo ein Talmudj ude niemals Zutritt hätte — sie sind die Pionniere, welche den übrigen Stammrsgenossen in die Gesellschaft und in das politische Gemeinleben den Weg bahnen. So ist denn heute die Abwehr des Judenthums ') Archiv d. Ges. f. ält. d. Gesch. X, 29t. 2) Neues Archiv IV, 111, auch in der Ausgabe (Poet. lat. aevi Carol. H. 60) unter Petri et Pauli carinina eingereiht. 3) Septimns Haebres est Simeon de sanguine cretos v. 25. *) MG. 88.. XIII, 305. 5 * 7 8) Bestätigt durch ein Metzer Necrologium, Forsch, z. d. Gesch. XIII, 598. «) Friedrich. Kirchengesch. Deutschs. I, 173 f. 260. 7) Histoire de Metz par des EeJigieuse Beuedictins, I, 221. 8) Histoire de Metz I, 530. Calmet, Hist, de Lorraine III. CXLIX. nicht nur eine Pflicht der materiellen Selbsterhaltung, sondern eine allgemeine Christenpflicht." Der damalige Artikel war gegen den Nuntius Galimberti gerichtet, welcher ein Verdammungsurtheil aussprach über das Treiben der Wiener Antisemiten. Werden die Wiener „vereinigten Christen" diese Schwenkung ebenfalls vollziehen oder gegen die Kirche frondiren? Ein Nachspiel;um Lantener Knaben mord-Proeetz. Elberfeld, 4. November. Jene Anklage gegen den Redacteur der hier erscheinenden deutschsocialen (antisemitischen) Wochenschrift „Rheinische Wacht", Gerhardten Winkel, die im September d. I. bereits einmal znr Verhandlung anstand, kam heute Hierselbst vor der Strafkammer zum Abschluß. Die Sache steht im engsten Zusammenhang mit dem bekannten und so ausgiebig in der Presse erörterten „Buschhoff-Proceß". Im Januar und Februar d. I., also lange vor der Verhandlung jenes Sensationsprocesses, erschienen in dem genannten Wochenblatte zwei Artikel, die sich mit der gegen Buschhoff geführten Untersuchung, Verhaftung, Haftentlassung, dem Zeugenverhör, der Ortsbesichtigung und anderen zahlreichen Einzelheiten beschäftigten. In diesen Artikeln waren namentlich die Thätigkeit des Ersten Staatsanwalts Baumgardt und des Landgerichtsraths Brixius zu Cleve in Bezug auf die Voruntersuchung gegen Buschhoff einer zum Theil recht scharfen Kritik unterzogen, und es war in mehr oder minder klaren Worten Beiden der Vorwurf gemacht, daß sie ihres Amtes in der Angelegenheit nicht in wünschenswcrther und pflichtgemäßer Weise gewaltet hätten. Außerdem war dem Richtercollegium desLandgerichts Cleve nachgesagt, daß es eine im Buschhoff-Proceß betheiligte Zeugin als Angeklagte gleichsam als Folge der gegen Buschhoff gemachten Aussagen besonders hart bestraft habe. Wegen dieser Artikel hatten sich der Erste Staatsanwalt Baumgardt, Landgerichtsrath Brixius und die Mitglieder jenes Richtercollegiums beleidigt gefühlt und Strafantrag gestellt. Bei der ersten Verhandlung im September trat der Angeklagte mit einer ganzen Reihe von Beweisanträgen hervor; der Gerichtshof beschloß jedoch, als Zeugen zur Sache nur den Ersten Staatsanwalt Baumgardt, Landgerichtsrath Brixius und den Gärtner Mölders zu laden, welcher letztere bekanntlich die den Buschhoff belastendste Aussage von dem Hineinziehen des gemordet aufgefundenen Kindes in das Buschhoff'sche Haus gemacht hat. Den Vorsitz in heutiger Verhandlung führte Landgerichtsdirector Dr. Rudorff, als Beisitzer fungirten die Assessoren Oppenhoff und Solomon, sowie Landgerichtsrath Hasenclever und Amtsrichter Dr. Reinhold; Staatsanwalt war Herr Dr. Appelius, Vertheidiger war Herr Rechtsanwalt Reichmann. Vor Eintritt in die Verhandlung lehnte der Vertheidiger im Namen seines Klienten den Assessor Salomon (Jude) als Richter wegen Befangenheit ab: der Gerichtshof beließ es jedoch nach kurzer Berathung bei der Zusammensetzung des Richtercollegiums, nachdem Assessor Salomon die Erklärung abgegeben, daß er sich nicht als befangen zur Sache erachte. Es erfolgte die Verlesung der incriminirten Artikel, in denen u. A. von einer „überstürzten Freilassung Buschhoff's" die Rede ist und es dann Weiler heißt: „es bricht sich immer mehr die Ueberzeugung Bahn, daß es sich dabei lediglich um eine geschickte Ausflucht der dabei b.theiligten amtlichen Kreise handelt". Der Angeklagte erklärte bei seiner längeren Vernehmung, daß er den ersten Artikel ans der in Leipzig erscheinenden „Neuen Deutschen Zeitung" wörtlich entnommen und den anderen aus der „Kreuz-Zeitung", der ..Germania" und der „Neuen Deutschen Zeitung" zusammengestellt habe und suchte den Beweis der Wahrheit für seine Behauptungen anzutreten. Der als Zeuge vernommene Erste Staatsanwalt Baumgardt bestritt die Richtigkeit sämmtlicher in den incriminirten Artikeln gegen ihn erhobenen Beschuldigungen. Die ganze Untersuchung sei in durchaus ordnungsgemäßer und pflichtgetreuer Weise geführt worden. Er selbst sei zur rechten Zeit nach Xanten gekommen und habe sich dort so lange als nothwendig aufgehalten; den Vorwurf der Oberflächlichkeit weise er entschieden zurück. Wenn die Niederrheinische Bolkszeitung in Crefeld von ihm schon am 25. Juli die Aussetzung einer Belohnung für die Entdeckung des Mörders verlangt habe, so